Beschlussvorlage - 0391/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen lehnt die von der Amprion GmbH geplante Vorzugstrasse im Bereich Hohenlimburg ab und befürwortet die Alternativtrasse Hagen-Reh. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Verwaltungsvorlage (0391/2011, Kapitel 5) Stellung zu nehmen und die Belange der Stadt Hagen im weiteren Verfahren einzubringen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die BR Arnsberg führt ein Raumordnungsverfahren zur Planung einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung der Amprion GmbH durch. Als betroffene Gemeinde wurde die Stadt Hagen um Stellungnahme bis zum 1.Juni 2011 gebeten. Die Amprion untersuchte zum geplanten Trassenverlauf auch zwei Varianten (Hagen-Hengsteysee und Hagen-Reh). Die Variante Hengsteysee entlastet das NSG Uhlenbruch und belastet den Bereich Böhfeld und damit die geplante gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich. Die Variante Hagen-Reh entlastet die Wohnsiedlungsbereiche Reh, Henkhausen und Elsey und führt zu Konflikten mit dem Naturraum sowie in deutlich geringerem Ausmaß zu neuen Betroffenheiten in den Siedlungsbereichen Reh und Elsey. Der Verwaltungsvor­stand hat sich in der Sitzung vom 12.04.2011 nach Abwägung der widerstreitenden Interressen für die Variante Hagen-Reh und gegen die Variante Hagen-Hengsteysee (Querung Böhfeld) ausgesprochen. Die neue 380-kV-Leitung würde demnach auf Hagener Stadtgebiet im vorhandenen Trassenverlauf bleiben und nur im Bereich Hohenlimburg-Reh der Variante folgen.

 

 

 

Begründung

1.                  Geplantes Vorhaben

Wie bereits in der Vorlage 0013/2011 von Jan. 2011 dargestellt, plant die Amprion GmbH für einen großräumigen Energietransport zur Vermeidung von Netzengpässen im süddeutschen Raum den Neubau einer 110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund Kruckel nach Dauersberg (Rheinland Pfalz). Sie soll Energie aus den bereits bestehenden bzw. geplanten Kraftwerken des östlichen Ruhrgebietes (z. B. Hamm-Uentrop, Datteln, Lünen und Hamm) sowie Windenergieleistungen aus Windkraft­anlagen in Norddeutschland nach Süden transportieren.

Dazu sollen bestehende 220-kV-Höchstspannungsfreileitungen demontiert und durch die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung ersetzt werden. In Teilabschnitten, in denen parallel verlaufende 110-kV-Freileitungen (Eigentümer: RWE Deutschland AG bzw. DB Energie GmbH) auf Grund des Alters ersetzt werden sollen, können diese ebenfalls demontiert und die 110-kv-Stromkreise auf dem geplanten 380-kv-Gestänge mitgeführt werden. Die Amprion gibt als Zielsetzung an, mit der neuen Trasse im vor­handenen Schutzstreifen der bestehenden Leitung (zwischen 16 und 40 m rechts und links) nach Möglichkeit zu bleiben. Dies kann jedoch erst nach genauer Festlegung der zukünftigen Maststandorte im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren ab­schließend beurteilt werden.


 

2.                      Raumordnungsverfahren

Die Firma Amprion GmbH hat bei der Bezirksregierung (BR) Arnsberg die erforderlichen Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren (ROV) zum Neubau von Höchstspannungs­freileitungen im März 2011 eingereicht. Im Raumordnungsverfahren wird die Raumver­träglichkeit des Leitungsvorhabens von der BR Arnsberg geprüft. Die Raumverträglich­keitsuntersuchung umfasst die Betrachtung der Raumfaktoren Freiraum, Siedlungs­wesen, Verkehr, Ver- und Entsorgung und Verteidigung und prüft die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung und wie das Vor­haben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann. Es ersetzt nicht Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens. Zur Vorbereitung der Raumord­nerischen Beurteilung werden daher Stellungnahmen von den am Verfahren Beteilig­ten eingeholt. Die Unterlagen liegen vom 11. April 2011 bis einschließlich 01.Juni 2011 im FB Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (und in anderen Gemeinden) zu jeder­manns Einsicht öffentlich aus.

 

Zur Stellungnahme liegen folgende Unterlagen (Text und Kartenmaterial in verschiede­nen Maßstäben) vor:

§            der Erläuterungsbericht

§            die Darstellung der Raumstruktur und Raumnutzung

§            die Umweltverträglichkeitsuntersuchung UVU (mit ökologischer Risikobeurteilung für Mensch, Landschaft, Fauna, Flora, biologische Vielfalt, Boden, Wasser)

§            die NATURA 2000-Vorprüfung und Verträglichkeitsstudie (FFH- und Vogelschutz­gebiete)

§             

Die Stellungnahme der Stadt Hagen muss bis zum 1. Juni 2011 bei der BR in Arnsberg vorliegen, um in die Bewertung einzufließen. Neben den Gemeinden und Trägern öffent­licher Belange können auch betroffene Bürger Anregungen und Bedenken einreichen.

In der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Hohenlimburg am 06.04.2011 haben Anwohner bereits ihre Besorgnis über die geplante Leitung zum Ausdruck gebracht. Die Firma Amprion hat in der Sitzung der BV Hohenlimburg angeboten, eine Bürger­informa­tionsveranstaltung in Hohenlimburg durchzuführen .


 

3.                      Problemstellung

Die Trassenführung ist auf Hagener Stadtgebiet besonders konfliktträchtig, da sowohl Siedlungs- als auch Naturräume von der Leitung betroffen sind. In direkter Nähe zur geplanten Leitung befinden sich die Ortslagen Bathey, Garenfeld, Berchum, Reh und Oege. Die dicht bebauten Ortsteile Henkhausen und Elsey werden von der geplanten Vorzugstrasse unmittelbar überspannt.

Im geplanten Trassenbereich der vorhandenen Leitungen liegen die NSG Uhlenbruch, Lenneaue Berchum und Henkhauser- Hasselbachtal sowie die LSG Auf dem Böhfeld, Lennehofsweide, Garenfelder Wald, Garenfeld, Lichtenböcken, Berchumer Heide/Reher Heide, Bemberg (bei Variante Reh-Nord) und Steltenberg/Oege.

 

3.1      Trassenvarianten

Als Trassenvarianten werden im Stadtgebiet Hagen zwei Verläufe untersucht:

-       Variante Hengsteysee und

-       Variante Hagen Reh-Nord

Südlich des Sees wurde auf dem Böhfeld eine südliche Umgehung des NSG Uhlen­bruch untersucht und in Henkhausen eine nördliche Umgehung des Siedlungsberei­ches. In beiden Variantenfällen handelt es sich um neu auszuweisende Trassen und damit um Eingriffe in den Naturhaushalt. Bei einem Trassenneubau müssen zudem Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern über Nutzungsrechte geführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3.2                  Alternative Erdkabel

Für die Erprobung von Erdverkabelungen für 380-kV-Leitungen wurden vom Bundes­gesetzgeber im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) explizit 4 Pilotstrecken fest­ge­legt. Die hier geplante Strecke Dortmund - Dauersberg gehört nicht dazu. Laut den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren werden aber nur Kosten für eine Verkabelung auf den Pilotstrecken anerkannt. Neben diesen finanziellen Gesichtspunkten werden auch technische Nachteile einer Erdverkabelung angeführt. Da die Übertragungs­kapazität bei Erdverkabelung langsamer verläuft als bei Freileitungen, wären vier Kabel­stromkreise erforderlich, um zwei Freileitungsstromkreise zu ersetzen. Dabei werden Trassenbreiten von ca. 23 m (während der Bauphase 30 m) genannt. Die Realisierung einer solchen Erdkabeltrasse im dicht bebauten Siedlungsbereich von Hohenlimburg ist angesichts der zahlreichen Kreuzungen von Straßen, Autobahn, Leitungen, Gebäuden etc. als extrem schwierig zu bezeichnen.

Durch das umgebende Erdreich und die Kabelummantelung wird das elektrische Feld nahezu vollständig abgeschirmt. Das magnetische Feld wird hierdurch nicht abgehalten, nimmt aber mit zunehmender Entfernung rasch ab (Elektrosmog, MUNLV NRW, S.43).

Für den Übergang von der Freileitung auf das Kabel sind Kabelübergangsstationen von jeweils ca. 4.800 m² Fläche erforderlich.

Die Trasse darf nicht bebaut oder mit tief wurzelnden Pflanzen bepflanzt werden. In den Verfahrensunterlagen wird daher die Erdkabelvariante aus technischen, finanziellen Gründen sowie aufgrund einer höheren Eingriffsintensität  gegenüber der Freileitungsva­riante verworfen.

 


 

4.           Auswirkungen

 

4.1         Siedlungsraum (siehe Stellungnahme Umweltamt, und 66/5, Anlage 1)

Die vorhandene Leitungstrasse der Amprion quert in Hohenlimburg dicht bewohnten Siedlungsraum. Die Stadt Hagen hat schon während der Antragskonferenz im März 2010 darauf hingewiesen, diesen Aspekt bei der Planung zu berücksichtigen. Eine Alternativtrasse (Variante Hagen-Reh) als nördliche Umgehung der Siedlungsbereiche Henkhausen und Elsey wurde von der Firma Amprion geprüft; favorisiert wird aber nach wie vor der Verbleib in der bisherigen Trasse.

 

In der von der Amprion erstellten Konfliktanalyse fehlen für einen Vergleich der Vor­zugstrasse und der Variante allerdings Angaben und Bewertungen zu der Anzahl der betroffenen Bewohner in den jeweiligen Gebieten. So lässt sich anhand der Einwohner­zahlen in einem 40 m breiten Abstand rechts und links zur geplanten Leitung, (ange­lehnt an den Abstandserlass NRW der für Bauleitplanverfahren gilt) feststellen, dass im Bereich der Vorzugstrasse erheblich mehr betroffene Menschen wohnen (über 900) als im Bereich der Variante Hagen-Reh (ca. 120). Dieser wichtige Aspekt muss in die Ent­scheidung zum Trassenverlauf mit einbezogen werden. Die Vorzugstrasse der Amprion quert in Hohenlimburg neben dichter Wohnbebauung auch eine Dauerklein­gartenanlage und zwei Spielplätze. In den vergangenen Jahren mussten auf Anraten der Mark-E auf einem der Spielplätze die Spielgeräte zusätzlich geerdet werden. Es stellt sich die Frage, ob bei einer erhöhten Spannung in der neuen 380-kV-Leitung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig werden.

 

Beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder (50 Hertz) auf. An den betroffenen Teilabschnitten kommt es zu einer Erhöhung der Übertragungsleistung, was sich auf die magnetische und elektrische Feldstärke auswirken wird. Von einer Erhöhung der bestehenden Belastungswerte der Wohnbereiche muss deshalb ausgegangen werden.

 

Da der Mensch ein elektrisch leitfähiger Körper ist, haben alle elektrischen und magne­tischen Felder auch Wirkungen auf ihn. Reizwirkungen, wie Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und Unwohlsein oder Fragestellungen ob die Entstehung von Krebsarten gefördert wird, werden immer wieder im Zusammenhang mit elektrischen und magnetischen Feldern diskutiert. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse dazu sind bis heute uneinheitlich und widersprechen sich häufig. Zum Schutz der Bevöl­kerung sind unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors in Deutschland Grenzwerte festgelegt (26. BImSchV). Wissenschaftliche Hinweise auf biologische Effekte unterhalb der Grenzwerte, lassen sich jedoch derzeit nicht abschließend einordnen (MUNLV, NRW; Elektrosmog S. 19 ff).


 

Die 26. Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) gibt Grenzwerte von 5 Kilovolt pro Meter (kV/m) für elektrische Felder und 100 Mikrotesla (µT) für magnetische Felder vor. Dieses Grenzwertkonzept wurde von der deutschen Strahlenschutzkommission 2008 als ausreichend für den Schutz des Menschen bestätigt. Die Amprion ist verpflichtet, der zuständigen Immissionsschutzbehörde die Einhaltung der Anforderung der 26. BImSchV vor der Inbetriebnahme nachzuweisen. Bürger können sich, wenn sie schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische Felder befürchten, an die Kreise bzw. Städte wenden. In Einzelfällen führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Messungen durch (MUNLV, NRW; Elektrosmog S. 135).

 

Für die Bauleitplanung in NRW gilt ein Abstandserlass. Als Empfehlung wird hier ein 40 m-Abstand zwischen 380-kV-Leitungen und neuer Wohnbebauung genannt. Nach Errichtung der neuen Leitung müsste in zukünftigen Bauleitplanverfahren dieser Ab­stand zur Vorsorge eingehalten werden. In Hagen führte dies bereits im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens zu Bedenken der BR Arnsberg bei der Stellungnahme zu einem B-Plan-Verfahren (Am Schelllbrink). Das Verfahren ruht derzeit.

 

In der jetzigen Trassenführung am Böhfeld sind vereinzelt Wohnhäuser von der Leitung betroffen. Deshalb hat sich die BV Nord in der Sitzung am 02.02.2011 für den Neubau der Leitung in der Trassenführung der jetzigen 220-kV-Leitung entlang des Südufers des Hengsteysees ausgesprochen. Die Verwaltung hält diesen Verlauf jedoch aus Gründen des Landschaftsbildes und der Sicherung der Naherholung in diesem Bereich für die schlechtere Variante. Entsprechend hat sich der Verwaltungsvorstand in der Sitzung am 12.04.2001 gegen die Leitungsführung entlang des Sees ausgesprochen.

 

 

4.2      Naturraum (Anlage 1, Umweltamt und ULB)

Bei der Variantenlösung Hagen-Reh wird durch den Neubau der Trasse erheblich in den Landschaftsraum (NSG Henkhauser- u. Hasselbachtal) und den Naturhaushalt einge­griffen. Die Konflikte sind z. T. in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) einge­flossen, zusätzliche Beeinträchtigungen ergeben sich aber in den geschützten Land­schaftsbestandteilen Lennesteilhang Berchum durch Trassenverbreiterung und der geschützten Brachfläche Reh. In der UVU wurden geschützte Landschaftsbestandteile und geschützte Brachflächen nicht dargestellt. Das NSG Henkhauser- u. Hasselbachtal wurde nicht in der Empfindlichkeitsbewertung aufgeführt.


 

Ein zweiter Konfliktbereich liegt im Norden des Stadtgebietes. Dort quert die vom Koeppchenwerk kommende Leitung das NSG Uhlenbruch. Es handelt sich dabei um ein kleinräumig differenziertes Feuchtgebiet aus Sumpf- und Bruchwald, Feuchtwiesen­brachen u. a. Biotoptypen feuchter Standorte (Biotopkataster der LANUV, BK4510-0007). Unter der derzeitigen Hochspannungsleitung befinden sich u. a. Kleingewässer und Röhrichte. Das Vorkommen planungsrelevanter Arten kann nicht ausgeschlossen werden.

 

In der UVU wurde das NSG in Text und Karte falsch beschrieben. Somit ist die Risiko­einschätzung (mittel) und die Konfliktbewertung fehlerhaft. Die zu erwartenden Beein­trächtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind bei einer Realisierung der Vorzugstrasse durch das NSG erheblich höher zu werten, zumal die vorhandene Trasse nicht verkehrlich erschlossen ist und der Baubetrieb für neue Masten daher nur unter massiven Eingriffen möglich ist. Die Untere Landschaftsbehörde lehnt daher eine Beibehaltung der Trasse, bzw. den Bau neuer Masten im NSG ab.

 

Nach Abwägung der widerstreitenden Belange hat sich der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 12.04.2011 jedoch für den Bau der 380-kV-Leitung in der bisherigen Trassenführung durch das NSG Uhlenbruch ausgesprochen, da die Verschiebung nach Süden die geplante, gewerbliche Entwicklung auf dem Böhfeld beeinträchtigen würde.

 

Bei der Vorzugstrasse sind für die Querung der Lenne und ihrer Aue die Gefahren einer Kollision (Vogelschlag) unzureichend behandelt. Nach Kenntnis der ULB kam es wiederholt zu Verlusten in den vergangenen Jahren.

 

Für die UVU wurde der Biotoptypenschlüssel von Rheinland-Pfalz verwendet. Nach­folgende Untersuchungen und die Eingriffsbilanzierung sollten aber auf der Grundlage der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW erfolgen. Eine Kompensation außerhalb des Hagener Stadtgebietes wird grund­sätzlich abgelehnt.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde (LBB) macht auf das Bodenschutzvorranggebiet zwischen den Stationspunkten 11 und 12 aufmerksam. In diesem Bereich sollen die Eingriffe in den Böden möglichst vermieden werden.

 

Der Vorschlag zur Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung wird begrüßt und sollte Bestandteil der Genehmigung werden.


 

4.3         Weitere Auswirkungen (Anlage 1, SEH, UBB)

Die SEH weist auf öffentliche Entwässerungsanlagen im Untersuchungskorridor (ca. 150 m links und rechts der geplanten Höchstspannungsleitung) hin und bittet um Beachtung von Freiraumstreifen für die vorhandenen Misch-, Schmutz- und Regen­wasserkanäle. Nach Festlegung der Mastenstandorte werden genauere Angaben zu evtl. Veränderungen im Bereich der öffentlichen Kanalisation folgen. Die SEH sowie die Untere Wasserbehörde der Stadt Hagen sind bei den weiteren Planungsausführungen zu beteiligen.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde (ULB) weist darauf hin, dass sich im Bereich der neuen Höchstspannungsleitung mehrere im Altlastenkataster registrierte Altlastenverdachts­flächen sowie eine mit Klärschlamm beaufschlagte Flächen befinden. Nach Bekannt­gabe der Mastenstandorte ist eine Altlastenauskunft beim Umweltamt einzuholen.

 

 

5.         Abwägung (Stellungnahme der Stadt Hagen)

 

5.1      Grundsätzliches

Die Stadt Hagen erkennt die Notwendigkeit des Umbaus und der Anpassung der Strom­netze grundsätzlich an. Darüber hinaus werden die Entlastungseffekte durch den Rück­bau von 220-kV-Leitungen auf Hagener Stadtgebiet insbesondere im regional bedeut­samen Erholungsbereich am Hengsteysee ausdrücklich begrüßt. Das Raum­ordnungs­verfahren wird als geeignete Planungsgrundlage angesehen, um im Vorfeld einer detail­lierten Trassenplanung die unterschiedlichen Raumnutzungskonflikte deutlich zu machen und zu bewerten, um eine möglichst raumverträgliche Trassenführung zu erreichen.

 

5.2      Hagen-Hohenlimburg

Gerade unter diesen Verfahrensvorzeichen scheint die besondere Konfliktsituation der Hagener Trassenführung im Bereich Hohenlimburg unvollständig erfasst und nicht sach­gerecht abgewogen worden zu sein. Während die geplante 380-kV-Leitung auf weiten Teilen der Strecke zwischen Dortmund und Dauersberg durch den Freiraum verläuft, durchschneidet die Trasse in Hagen-Hohenlimburg einen dicht bebauten Wohnsied­lungsbereich. Diese in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaute Trasse in ihrer damaligen Führung heute noch als Vorzugstrasse zu bezeichnen und zu be­werten, erscheint angesichts der tatsächlichen Siedlungsentwicklung seit dieser Zeit als völlig unangemessen. Ohne diese historische Trassenführung würde nach unserer Einschätzung aus heutiger Sicht diese Trasse bei einer Neuplanung aufgrund der unzu­reichenden Berücksichtigung der Belange der Wohnbevölkerung als eindeutig raumun­verträglich bewertet werden. Der Verbleib in der bisherigen Trassenführung wird in den Antragsunterlagen zu einem Belang von solcher Priorität erhoben, dass er anscheinend in allen Variantenuntersuchungen den Ausschlag zugunsten der bisherigen Trasse zu geben vermag. Damit wird jedoch der Anspruch dieses Raumordnungsverfahrens in Frage gestellt, da andere Belange in der Bewertung aus diesen grundsätzlichen Er­wägungen immer hinten angestellt werden.

 

Die Stadt Hagen vermisst in den Verfahrensunterlagen eine Erfassung der betroffenen Einwohner sowohl in der Vorzugstrasse als auch in der Variante Hagen-Reh, um zu einer Bewertung des Konfliktpotenzials im Siedlungsraum zu gelangen. Die Verfahrens­unterlagen sind an dieser Stelle unvollständig. Der Parameter „Leitungslänge im Sied­lungsbereich“ ist aus unserer Sicht nicht aussagekräftig genug. Die Abwägung ist an dieser Stelle der Bedeutung des Sachverhaltes nicht angemessen und daher fehle­haft. Aufgrund eigener Erhebungen ist feststellbar, dass in einem Einwirkungsbereich von jeweils 40 Metern (der Einwirkungsbereich wurde hier unter Zugrundelegung eines planerischen Vorsorgeaspekts entsprechend Abstandserlass in der Bauleitplanung definiert) in dem für die Variantendiskussion relevanten Abschnitt (siehe Karte) parallel zur sogenannten Vorzugstrasse 902 Bewohner in Wohngebäuden unmittelbar betroffen sind, während es bei der alternativen Trassenführung nördlich von Reh 120 Personen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Durch eine weitere, geringfügige Verschiebung der Leitungsführung nach Norden im Be­reich Schälker Landstraße/Hahnenbergs Garten könnte die Anzahl der betroffenen Ein­wohner noch weiter auf ca. 107 Personen minimiert werden. Im Vergleich beider Varianten im Hinblick auf die Betroffenheit der Wohnbevölkerung ergibt sich somit ein Faktor von etwa 1:7,5 bis 1:9 zugunsten der Variante Hohenlimburg-Reh.

 

Die Stadt Hagen geht zwar davon aus, dass im weiteren Verfahren der Nachweis des Immissionsschutzes für die Wohnbevölkerung entsprechend der 26. Durchführungsver­ordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz gelingen mag. Diesen Mindeststandard jedoch beim Neubau einer 380-kV-Leitung mit einer geschätzten Lebensdauer von 80 Jahren zum Planungsleitsatz zu erheben, hieße jedoch den Grundsatz der Planungs­vorsorge durch Sicherung ausreichender Abstände zwischen störenden Nutzungen, wie er Maßstab in der Bauleitplanung ist, völlig außer Acht zu lassen.

 

Der Stadt Hagen ist bewusst, dass die Trassenvariante Hohenlimburg-Reh deutlich gravierendere Auswirkungen auf den Naturraum haben wird, als die Vorzugstrasse. Eine Lösung, die sowohl den Aspekten des Schutzes der Wohnbevölkerung als auch dem Schutz des Naturraumes gleichermaßen gerecht würde, ist aber aus Sicht der Stadt Hagen bei einer Freileitungstrasse nicht erkennbar.

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Problematik der Trassenführung im Bereich Hagen-Hohenlimburg bittet die Stadt Hagen daher darum, die alternative Möglichkeit einer Erdverkabelung nochmals eingehend zu prüfen. Zumal die Landesregierung in NRW aktuell in einem Eckpunktepapier die Forderung erhoben hat, dass der Netzaus­bau in der Nähe von Wohngebieten in Form von Erdverkabelungen erfolgen soll. Sollte diese Alternative verworfen und eine Freileitung favorisiert werden, spricht sich die Stadt Hagen angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen beider Varianten auf die Wohn­bevölkerung nach Abwägung mit den entgegen stehenden Belangen des Naturraums nachdrücklich für die Trassenvariante Hagen-Reh aus.

 

In der weiteren Planung dieser Variante ist bei der Trassierung und Festlegung von Maststandorten eine möglichst umweltverträgliche Lösung zu wählen. Dabei sind die bislang nicht berücksichtigten geschützten Landschaftsbestandteile und geschützten Brachflächen aufzunehmen sowie das NSG Henkhauser- u. Hasselbachtal zu berück­sichtigen.

 


 

5.3      Hagen-Nord

Für den Hagener Norden favorisiert die Stadt Hagen im Bereich Böhfeld den Verbleib der 380-kV-Leitung im bisherigen Trassenverlauf durch das NSG Uhlenbruch.

 

Aus Gründen des Landschaftsbildes und der Verbesserung der Naherholung wird der Abbau der Leitung entlang des Südufers des Hengsteysees begrüßt. Der Verbleib der Leitung in der jetzigen Trassenführung bedeutet jedoch, dass der Immissionsschutz für die vorhandenen Wohnhäuser am Uhlenbruch sicherzustellen ist. Die Untere Land­schaftsbehörde der Stadt Hagen (ULB) weist auf die erheblich höheren Eingriffe in Natur und Landschaft bei der Beibehaltung der Vorzugstrasse durch das NSG Uhlenbruch im Vergleich zur Variante über das Böhfeld hin. In der UVU wurde das NSG in Text und Karte falsch beschrieben. Somit sind die Risikoabschätzung (mittel) und die Konfliktbe­wertung fehlerhaft. Die Verfahrensunterlagen sind in diesem Punkt zu korrigieren.

 

Nach Abwägung der widerstreitenden Belange spricht sich die Stadt Hagen jedoch für die Vorzugstrasse aus, da die untersuchte Variante die geplante gewerbliche Entwick­lung auf dem Böhfeld erheblich einschränken würde.

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz und der nachfolgenden Ausführung zu fassen:

 

Der Landschaftsbeirat bittet zu prüfen, ob die 380 kV- Leitungen in den Verlauf von Bahntrassen verlegt werden können. Ebenfalls ist zu prüfen, ob in Teilbereichen eine Erdverkabelung möglich ist. Er befürwortet zum Schutz von Mensch und Natur folgende Varianten: Im Bereich des Hengsteysees befürwortet der Landschaftsbeirat die Variante Südufer Hengsteysee und im weiteren Verlauf die Trasse Reh-Nord und Reh. Der Landschaftsbeirat befürwortet die Ablehnung der beantragten Vorzugstrasse. Er schlägt darüber hinaus vor, die Schutzstreifen der natürlichen Entwicklung zu überlassen, soweit die Schutzstreifen freies Gelände ohne landwirtschaftliche Nutzung überdecken.

 

Nähere Ausführung:

Die Trassenführung ist aus den 30er Jahren und somit rund 70 Jahre alt. In diesen Jahren haben sich die Lebensräume der Menschen bis in den Nah- Bereich der Leitungsräume erweitert. Das Bewusstsein, Flora und Fauna zu schützen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren durchgesetzt. Die Menschen haben erkannt, dass die Erhaltung dieser Räume auch für Sie und für die künftigen Generationen wichtig ist. Daher ist es richtig darauf hinzuweisen, dass die 380 KV- Leitung eine Zukunftsperspektive für die kommenden 80 Jahre darstellt. Deshalb ist es aus Sicht des Landschaftsbeirates unerlässlich, angesichts dieser Erkenntnisse die Verlegung von Erdkabeln ernsthaft zu prüfen und die Amortisation der Leitungen auf einen längeren Zeitraum zum Wohle der Menschen und der Natur auszudehnen. In diesem Zusammenhang gibt der Landschaftsbeirat den Hinweis auf den Fachbericht „Mehr Übertragungsleistung in Höchstspannungsnetzen“ (www.mobility20.net). Fazit des Fachberichts:

 „Die Dena- Netzstudie aus dem Jahr 2005 ist rechtlich wie technisch überholt und kann nicht als Begründung für Art und Umfang des erforderlichen Netzausbaus dienen. Für Offshore- Windenergie ist ein ganz neuartiges Höchstleitungsnetz erforderlich. Eine Priorisierung von Erdkabeln auch im 380- kV- Höchstspannungsbereich erscheint sinnvoll.

Der Netzausbau ist also vor allem erforderlich, weil die Betreiber konventioneller Kraftwerke –im Widerspruch zur Klimaschutzpolitik von Bundesregierung und EU-, auch bei Starkwind, weiter einspeisen wollen“.

Bei einer mehr als dreifachen Leistungssteigerung ist sicherlich auch eine höhere Strahlung zu erwarten, die Natur und Mensch belastet.

Ein Jetzt und Gleich Denken ist hier Fehl am Platze.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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04.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss gemäß der Vorwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz  zu fassen:

 

Die BV-Nord bittet zu prüfen, ob die 380 kV-Leitungen in den Verlauf von Bahntrassen verlegt werden können.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob in Teilbereichen eine Erdverkablung möglich ist.

Folgende Variante zum Schutz von Mensch und Natur wird befürwortet: Im Bereich des Hengsteysees wird die Variante Südufer Hengsteysee und im weiteren Verlauf die Trasse Reh-Nord und Reh.

Die BV-Nord  befürwortet die Ablehnung der beantragten Vorzugstrasse. Es wird vorgeschlagen, die Schutzstreifen der natürlichen Entwicklung der Flora und Fauna zu überlassen, soweit die Schutzstreifen freies Gelände ohne landwirtschaftliche Nutzung überdecken.

 

Bezüglich der näheren Ausführungen wird auf den Beschluss des Landschaftsbeirates vom 03.05.2011 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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05.05.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss schließt sich den Beschlüssen des Landschaftsbeirats und der BV Nord an.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, vom Koepchenwerk ein „Seekabel“ entlang des Seeufers durch den Hengsteysee bis zur Einmündung der Lenne zu verlegen.

 

Variante Hagen-Reh:

der Umweltausschuss befürwortet im Bereich Hagen-Reh die optimierte Verlegung durch Erdkabel durch geringfügige Verschiebung der Leitungsführung nach Norden im Bereich Schälker Landstraße/Hahnenberg Garten zwecks Minimierung der Anzahl der betroffenen Einwohner.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Hagen lehnt die von der Amprion GmbH geplante Vorzugstrasse im Bereich Hohenlimburg ab und befürwortet die Alternativtrasse Hagen-Reh. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Verwaltungsvorlage (0391/2011, Kapitel 5) Stellung zu nehmen und die Belange der Stadt Hagen im weiteren Verfahren einzubringen.

 

Zusätzlich wird in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen, dass von Seiten der Amprion GmbH die Verlegung eines „Seekabels“ vom Koepchenwerkentlang des Seeufers durch den Hengsteysee bis zur Einmündung der Lenne geprüft werden soll.

 

Dies gilt auch dafür, dass die optimierte Verlegung durch Erdkabel durch geringfügige Verschiebung der Leitungsführung nach Norden im Bereich der Schälker Landstraße/Hahnenberg Garten zwecks Minimierung der Anzahl der betroffenen Einwohner durch die Amprion GmbH geprüft werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Hagen lehnt die von der Amprion GmbH geplante Vorzugstrasse im Bereich Hohenlimburg ab und befürwortet die Alternativtrasse Hagen-Reh. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Verwaltungsvorlage (0391/2011, Kapitel 5) Stellung zu nehmen und die Belange der Stadt Hagen im weiteren Verfahren einzubringen.

 

Zusätzlich wird in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen, dass von Seiten der Amprion GmbH die Verlegung eines „Seekabels“ vom Koepchenwerk entlang des Seeufers durch den Hengsteysee bis zur Einmündung der Lenne geprüft werden soll.

 

Dies gilt auch dafür, dass die optimierte Verlegung durch Erdkabel durch geringfügige Verschiebung der Leitungsführung nach Norden im Bereich der Schälker Landstraße/Hahnenberg Garten zwecks Minimierung der Anzahl der betroffenen Einwohner durch die Amprion GmbH geprüft werden soll.

 

Des Weiteren ist zu prüfen, ob die 380 kV-Leitungen in den Verlauf von Bahntrassen verlegt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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18.05.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg schließt sich dem Beschluss des Rates vom 12.05.2011 an.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0