Beschlussvorlage - 0360/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Fortsetzung des Betriebes der RuhrtalBahn für die Jahre 2012 bis einschließlich 2015 zu.

 

  1. Mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Bochum wird ein Zuschuss zu den Betriebkosten von jährlich € 225.000,00 gewährt. Der Anteil der Stadt Hagen beträgt insgesamt € 52.875,00.

 

  1. Der Zuwendungsvereinbarung in der aktualisierten Fassung (Anlage) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Seit 2005 unterstützen die Städte Bochum und Hagen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis den Betrieb der RuhrtalBahn als herausragendes Projekt der touristischen Ruhrtal-Initiativen. Die geltenden Verträge laufen Ende 2011 aus und sollen auf der gleichen finanziellen Grundlage bis einschließlich 2015 verlängert werden.

 

Begründung

 

Am 11. Oktober 2007 hat der Rat einer Fortsetzung des Betriebs der RuhrtalBahn und damit einer weiteren Zuschussgewährung für den laufenden Betrieb bis einschließlich 2011 zugestimmt. Der Ennepe-Ruhr-Kreis (EN) sowie die Städte Bochum (BO) und Hagen (HA) leisten derzeit einen jährlichen Finanzierungsbeitrag von zusammen € 225.000,00 auf der Grundlage des Kooperationsvertrags und der Zuwendungsvereinbarung in der Fassung vom 01.01.2008. Der Zuschuss wird von allen Beteiligten überwiegend aus der sog. Regionalisierungspauschale, der Rest aus Mitteln der Tourismusförderung bestritten. Die Anteile der Stadt Hagen (je 23,5%) betragen € 49.350,00 (Regionalisierungspauschale) und € 3.525,00 (Tourismusförderung).

 

Ein Teil der Strecken-Infrastruktur wird vom Regionalverband Ruhr (RVR) als Infrastrukturbetreiber vorgehalten und wurde vom RVR als Fördermaßnahme für den Eisenbahnbetrieb mit entsprechenden Bindungsfristen hergerichtet. Durch die Vorhaltung und Finanzierung der Schienen-Infrastruktur schafft der RVR eine weitere wichtige Voraussetzung für den RuhrtalBahn-Betrieb. Die Ruhr-Tourismus GmbH (RTG) und die Touristik Eisenbahn Ruhrgebiet GmbH (TER) beteiligen sich darüber hinaus an der Vermarktung des Angebots.

 

Da die bestehenden Vereinbarungen zum RuhrtalBahn-Betrieb in 2011 auslaufen, ist eine Fortsetzung der Zuschüsse zum laufenden Betrieb zu entscheiden.

 

Der nun geplante 4 -Jahres-Vertrag für die Jahre 2012 - 2015 (mit einem festgeschriebenen Zuschuss von jährlich 225.000 €) wird aus nachfolgenden Gründen vorgeschlagen:

 

  • Alle 8 Jahre benötigt die Schienenbusgarnitur eine umfassende Hauptuntersuchung, mit einer Vertragsdauer von weiteren 4 Jahren kann die RuhrtalBahn relativ verlässlich die weiteren Kosten kalkulieren.

 

  • Eine vierjährige Vertragsdauer schafft ausreichend Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

  • Die RuhrtalBahn übernimmt mit dem Vertrag alle Risiken, die aus Kostensteigerungen über den 4-Jahreszeitraum resultieren. Diese müssen durch Erlössteigerungen ausgeglichen werden.

 

  • Die Zuwendungsgeber werden wie bisher in regelmäßigen Gesprächen sowie durch Vorlage des zertifizierten Jahresabschlusses über die wirtschaftliche Situation der RuhrtalBahn unterrichtet.

 

  • Gewinne des Unternehmens werden nach Rücksprache und Zustimmung der Zuwendungsgeber verwendet.

 

Die Bezirksregierung hat der Finanzierung des Rurtalbahn-Zuschusses aus den Mitteln der Regionalisierungspauschale zugestimmt. Für den Hagener Anteil von insgesamt € 52.875,00 wird ein entsprechender Konsolidierungsbeitrag an anderer Stelle im Bereich VB 5 / FB 61 geleistet.

 

 

Anlage: Zuwendungsvereinbarung

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5470

Bezeichnung:

ÖPNV

Produkt:

1.54.70.03

Bezeichnung:

ÖPNV-Regionalisierung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

49.350,00

49.350,00

49.350,00

49.350,00

Ertrag (-)

414200

172.125,00

172.125,00

172.125,00

172.125,00

Ertrag (-)

414400

3.525,00

3.525,00

3.525,00

3.525,00

Aufwand (+)

531800

225.000€

225.000€

225.000€

225.000€

Eigenanteil

 

0,00€

0,00€

0,00€

0,00€

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen