Beschlussvorlage - 0360/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zur RuhrtalBahn 2011 - 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.05.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Fortsetzung des Betriebes der RuhrtalBahn für die Jahre 2012 bis einschließlich 2015 zu.
- Mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Bochum wird ein Zuschuss zu den Betriebkosten von jährlich € 225.000,00 gewährt. Der Anteil der Stadt Hagen beträgt insgesamt € 52.875,00.
- Der Zuwendungsvereinbarung in der aktualisierten Fassung (Anlage) wird zugestimmt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Seit 2005 unterstützen die
Städte Bochum und Hagen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis den Betrieb der RuhrtalBahn
als herausragendes Projekt der touristischen Ruhrtal-Initiativen. Die geltenden
Verträge laufen Ende 2011 aus und sollen auf der gleichen finanziellen
Grundlage bis einschließlich 2015 verlängert werden.
Begründung
Am
11. Oktober 2007 hat der Rat einer Fortsetzung des Betriebs der RuhrtalBahn und
damit einer weiteren Zuschussgewährung für den laufenden Betrieb bis einschließlich
2011 zugestimmt. Der Ennepe-Ruhr-Kreis (EN) sowie die Städte Bochum (BO) und
Hagen (HA) leisten derzeit einen jährlichen Finanzierungsbeitrag von zusammen
€ 225.000,00 auf der Grundlage des Kooperationsvertrags und der Zuwendungsvereinbarung
in der Fassung vom 01.01.2008. Der Zuschuss wird von allen Beteiligten
überwiegend aus der sog. Regionalisierungspauschale, der Rest aus Mitteln der
Tourismusförderung bestritten. Die Anteile der Stadt Hagen (je 23,5%) betragen
€ 49.350,00 (Regionalisierungspauschale) und € 3.525,00 (Tourismusförderung).
Ein
Teil der Strecken-Infrastruktur wird vom Regionalverband Ruhr (RVR) als Infrastrukturbetreiber
vorgehalten und wurde vom RVR als Fördermaßnahme für den Eisenbahnbetrieb mit
entsprechenden Bindungsfristen hergerichtet. Durch die Vorhaltung und
Finanzierung der Schienen-Infrastruktur schafft der RVR eine weitere wichtige
Voraussetzung für den RuhrtalBahn-Betrieb. Die Ruhr-Tourismus GmbH (RTG) und
die Touristik Eisenbahn Ruhrgebiet GmbH (TER) beteiligen sich darüber hinaus an
der Vermarktung des Angebots.
Da
die bestehenden Vereinbarungen zum RuhrtalBahn-Betrieb in 2011 auslaufen, ist
eine Fortsetzung der Zuschüsse zum laufenden Betrieb zu entscheiden.
Der
nun geplante 4 -Jahres-Vertrag für die Jahre 2012 - 2015 (mit einem festgeschriebenen
Zuschuss von jährlich 225.000 €) wird aus nachfolgenden Gründen vorgeschlagen:
- Alle 8 Jahre
benötigt die Schienenbusgarnitur eine umfassende Hauptuntersuchung, mit
einer Vertragsdauer von weiteren 4 Jahren kann die RuhrtalBahn relativ
verlässlich die weiteren Kosten kalkulieren.
- Eine vierjährige
Vertragsdauer schafft ausreichend Planungssicherheit für alle Beteiligten.
- Die RuhrtalBahn
übernimmt mit dem Vertrag alle Risiken, die aus Kostensteigerungen über
den 4-Jahreszeitraum resultieren. Diese müssen durch Erlössteigerungen
ausgeglichen werden.
- Die Zuwendungsgeber
werden wie bisher in regelmäßigen Gesprächen sowie durch Vorlage des
zertifizierten Jahresabschlusses über die wirtschaftliche Situation der
RuhrtalBahn unterrichtet.
- Gewinne des
Unternehmens werden nach Rücksprache und Zustimmung der Zuwendungsgeber
verwendet.
Die
Bezirksregierung hat der Finanzierung des Rurtalbahn-Zuschusses aus den Mitteln
der Regionalisierungspauschale zugestimmt. Für den Hagener Anteil von insgesamt
€ 52.875,00 wird ein entsprechender Konsolidierungsbeitrag an anderer
Stelle im Bereich VB 5 / FB 61 geleistet.
Anlage: Zuwendungsvereinbarung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
|
|
x |
konsumtive
Maßnahme |
|
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
x |
Vertragliche
Bindung |
|
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
5470 |
Bezeichnung: |
ÖPNV |
|
Produkt: |
1.54.70.03 |
Bezeichnung: |
ÖPNV-Regionalisierung |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
414100 |
49.350,00 |
49.350,00 |
49.350,00 |
49.350,00 |
|
Ertrag
(-) |
414200 |
172.125,00 |
172.125,00 |
172.125,00 |
172.125,00 |
|
Ertrag
(-) |
414400 |
3.525,00 |
3.525,00 |
3.525,00 |
3.525,00 |
|
Aufwand
(+) |
531800 |
225.000€ |
225.000€ |
225.000€ |
225.000€ |
|
Eigenanteil |
|
0,00€ |
0,00€ |
0,00€ |
0,00€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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