Beschlussvorlage - 0284/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - Teilbereich B zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.04.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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03.05.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.05.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.05.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom
24.03.2011 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B mit der Begründung und dem
Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 24.03.2011 wir Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
Nächster
Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 3. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der
Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 35 Teilbereich B des
Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung und der
Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit
und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Ziel
ist die Neudarstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“.
Städtebauliches
Ziel für die Haßleyer Insel war ursprünglich die Entwicklung einer größeren,
zusammenhängenden Gewerbefläche in verkehrsgünstiger Lage zur Bundesautobahn
A 45 (Anschluss Hagen-Süd), die Raum für die Neuansiedlung von zukunftsorientierten
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben und Betriebsverlagerungen schafft. Mit
dieser Zielsetzung wurde die Offenlage mit dazugehörigem Plan durchgeführt. Für
den nördlichen Teil der Haßleyer Insel (Teilbereich B) bestehen inzwischen
konkrete Investitionsabsichten mit der Zielsetzung, dort ein Wohnkaufhaus und einen
Möbeldiscountmarkt (Mitnahmemarkt) in zwei Gebäuden zu errichten. Die
Verkaufsfläche soll sich insgesamt auf ca. 36.700 m² belaufen.
Die
geplanten Einzelhandelsvorhaben sind in dieser Größenordnung in einer gewerblichen
Baufläche nicht zulässig. Hierzu ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“
erforderlich. Im Gebietsentwicklungsplan ist das Plangebiet als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt, so dass die Darstellung einer Sonderbaufläche für
großflächigen Einzelhandel grundsätzlich zulässig ist.
2. Vorlauf
2.1. Einleitungsbeschluss
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 24.02.1994 den Aufstellungsbeschluss für die o. g.
FNP-Teiländerung gefasst.
2.2. Bürgeranhörung
Die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für
die Flächennutzungsplanteiländerung für den Gesamtbereich am 09.06.2009 statt. Am
22.03.2011 fand im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine erneute Bürgeranhörung,
in der die neue Zielrichtung „Großflächiger Einzelhandel dargestellt
wurde, statt.
2.3. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3, Abs. 1 BauGB
fand für den Gesamtbereich der Haßleyer Insel in der Zeit vom 09.09.-09.10.2009
statt. Für den Teilbereich B erfolgte diese erneut vom 11.02. –
14.03.2011.
Weitere
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 24.03.2011
sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 09.06.2009.
Bestandteile der Vorlage
- Begründung zur
FNP-Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B vom 24.03.2011
- Teil A –
Begründung -
- Teil B –
Umweltbericht -
- Protokoll über die
Bürgeranhörung am 09.06.2009
- Übersichtsplan zum
Geltungsbereich der FNP-Teiländerung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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695,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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177,7 kB
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