05.05.2011 - 10 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - Teilbere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 05.05.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf die Frage von Frau Kingreen nach der
Offenlage erläutert Herr Dr. Strähler, üblicherweise erfolge die Offenlage
wenige Wochen nach der Ratssitzung, im vorliegenden Fall verzögere sich das
Verfahren des BPlans, so dass er davon ausgehe, dass spätestens nach den
Sommerferien eine Offenlage für beide Verfahren zusammen durchgeführt werde. Herr
Dr. Hülsbusch weist darauf hin, das gesamte Plangebiet liege im Massenkalk, in
dem Höhlen vorkommen, die als Naturdenkmale gesetzlich geschützt und zu
erhalten seien.
Herr Dr. Hülsbusch äußert sich kritisch über die
mangelnde Bereitschaft der Ausschussmitglieder, bis zum Ende der Sitzung
teilzunehmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom
24.03.2011 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B mit der Begründung und dem
Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 24.03.2011 wir Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
Nächster
Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 3. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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695,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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177,7 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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24 kB
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