Berichtsvorlage - 0166/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplan Hagen 2008 - Einrichtung einer Umweltzone in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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|
Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.03.2011
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05.05.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.04.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Umweltausschuss hat
die Verwaltung beauftragt:
- die Auswertungsergebnisse aus dem LKW-Routing
darzulegen sowie
- Wirkungsanalysen aus anderen Umweltzonen und
- die Modalitäten zur konkreten Einrichtung einer
Umweltzone in Hagen, ggfs. auch in Varianten zur Absperrung und
Regelungsdichte darzustellen.
Im Folgenden werden die
vorliegenden Ergebnisse dargelegt und verschiedene Varianten zur räumlichen
Abgrenzung sowie die Modalitäten und Regelungsdichte zur konkreten Einrichtung
einer Umweltzone in Hagen vorgestellt.
Begründung
1. Auswertungsergebnisse LKW-Routing
Im Zuge der vom
Umweltbundesamt geförderten wissenschaftlichen Begleitforschung wurde u. a. mit
dem Ziel einer Luftverbesserung an den „HotSpots“
Graf-von-Galen-Ring und Märkischer Ring am Finanzamt eine immissionsabhängige
Verkehrssteuerung zur Reduzierung von Immissionen durch den LKW-Verkehr
entwickelt und baulich in zwei Stufen umgesetzt. Seit dem 14.04.2010 ist die
„Dynamische Verkehrslenkung, Stufe 2“ aktiviert. Zunächst wurden
die Sperrschilder noch nicht vollautomatisch aktiviert, sondern händisch,
ähnlich der Testphase der 1.Stufe in 2007.
Über eine speziell durch das
beauftragte Ingenieurbüro simuPlan entwickelte Software, das Programm
„SimDriVE 1.0“ werden unter Berücksichtung verschiedener
maßgeblicher meteorologischer Daten (Station Finanzamt; Sternwarte
Eugen-Richter-Turm) und den Schadstoffmessdaten des LANUV (Graf-von-Galen-Ring,
Schwerte) die Zeitpunkte, an denen eine Sperrung des Märkischen Rings (Bereich
Finanzamt) erfolgen soll, als Halbstundenintervall berechnet.
Bei einem erforderlichen
Umschalten der Verkehrsschilder wurden die Leitstelle der Firma Siemens und die
Polizei-Leitstelle durch ein automatisch erstelltes Fax benachrichtigt. Seitens
der Leitstelle erfolgte dann jeweils die Aktivierung bzw. Deaktivierung der
Sperrschilder.
Die Polizei führte nach
eigenem Ermessen Verkehrskontrollen durch, wobei hier aus Sicht der Verwaltung
vor allem nach dem Start des Systems häufigere Kontrollen für notwendig
erachtet werden.
Seit Anfang September 2010 wurde der
Steueralgorithmus aus technischen Vereinfachungsgründen auf den Verkehrsrechner
übertragen und eine automatische Schaltung der Schilder bei Erfüllung eines
Sperrkriteriums realisiert. Gleichzeitig wurde die meteorologische Station am
Finanzamt durch einen Strahlungsmesser ergänzt, so dass die Schnittstelle mit
der Sternwarte Eugen-Richter-Turm nicht mehr benötigt wird.
Im Januar 2011 wurde der von der Fa. Siemens
umgesetzte Steuerungsalgorithmus vom Ing.-Büro simuPLAN validiert. Bis auf zwei
kleine Fehlschaltungen in der Anfangsphase ist das Steuerungsprogramm im
Verkehrsrechner korrekt umgesetzt worden.
Auswertung der
Sperrzeiten
In dem Zeitraum vom
14.04.2010 – 31.12.2010 (182 Werktage [Mo-Fr]) wurde an 89 Tagen
Sperrungen aktiviert – insgesamt ca. 820 h. Die durchschnittliche
tägliche Sperrdauer lag somit bei ca. 9 h. An 24 Tagen wurde von 6:00 –
20:00 Uhr gesperrt – die maximal mögliche Sperrdauer. Am häufigsten wurde
in der Zeit von 6:30 – 12:00 Uhr gesperrt.
Ermittlung
der Befolgungsrate
Der Effekt der dynamischen
Verkehrslenkung ist direkt abhängig von dem Lkw-Anteil, der das Durchfahrverbot
beachtet. Die Befolgungsrate wird ermittelt, indem die Anzahl der bei einer Sperrung
durchfahrenden Lkw gezählt wird und mit der Anzahl der durchfahrenden Lkw eines
durchschnittlichen Werktages ohne Sperrung verglichen wird. Da die
Lkw-Fahrer, die sich vorschriftsmäßig verhalten, eine andere Fahrroute gewählt
haben, können diese auch nicht an der Dauerzählstelle erfasst werden. Gezählt
werden kann nur die Verkehrsmenge, die während einer Sperrung das
Durchfahrverbot missachtet.
Um aber eine Abschätzung
dieser Verkehrsmenge vornehmen zu können, werden aus den Zählergebnissen der
Dauerzählung zwei durchschnittliche Tagespegel ermittelt.
Tagespegel 1 wird aus den
Stundenbelastungen eines normalen Werktages ermittelt.
Tagespegel 2 wird aus den
Stundenbelastungen eines Werktages ermittelt, bei denen die Lkw-Sperrung
aktiviert wurde.
Eine Stunde, auf die eine
der folgenden Bedingungen zutrifft, wird nicht berücksichtigt:
-
Samstag oder Sonntag
-
Feiertag (einschl. „Heilig Abend“;
„Silvester“)
-
Ferientag
-
Fehlerquote > 1% (nicht korrekte bzw. keine Zähldaten)
2010 erfüllten 183 Zähltage
diese Bedingungen. Davon wurde an ca. 40 Tagen die Lkw-Sperrung aktiviert.
Die Tabelle 1 auf der folgenden
Seite zeigt die beiden Tagespegel. Aus dem Vergleich der Lkw-Belastungen kann
die durchschnittliche Befolgungsrate in der jeweiligen Stunde abgeleitet
werden.
Der Vergleich der Tagespegel
zeigt, dass am frühen Morgen und am Abend das Durchfahrverbot fast nicht
beachtet wird. In der Zeit von 8:00 – 15:00 Uhr liegt die Befolgungsrate
bei ca. 10-13%. Damit fällt die aktuell ermittelte Befolgungsrate noch einmal
deutlich hinter die während der Testphase 2007 ermittelte maximale
Befolgungsrate von 29% zurück. Während dieser Testphase verstärkte die Hagener
Polizei ihre Kontrollen im Bereich des Märkischen Rings. So wurden laut
Polizeipräsidium in der Zeit vom 01.06.2007 bis 31.08.2007 49 Kontrollaktionen durchgeführt bei denen
insgesamt 521 Fahrzeuge überprüft wurden. Der personelle Aufwand für die
durchgeführten Kontrollaktionen belief sich auf 124,5 Mannstunden.
Zur Erhöhung der
Befolgungsrate werden die Verwaltung und die Polizei alle zulässigen
Überwachungsmaßnahmen für das Befolgen der jeweils aktivierten
LKW-Sperrmaßnahmen konsequent durchzuführen haben.
Tabelle 1: LKW
Befolgungsrate

Aufgrund der aktuell
ermittelten Befolgungsrate der LKW-Fahrer (10 – 13%) sind keine signifikanten
Immissionsminderungen bei den Stickstoffdioxidwerten festgestellt worden, wie
die Tabelle 2 auf der folgenden Seite zeigt. Bei der Komponente Feinstaub zeigen die
vorläufigen Messwerte des LANUV zwar einen deutlichen Rückgang bei der Anzahl
von Überschreitungstagen gegen über den Vorjahreswerten am Graf-von-Galen-Ring
(2009 / 35 Überschreitungstage). Aufgrund der auch für den Graf-von-Galen-Ring
zu unterstellenden geringen Befolgungsrate lässt sich dieser deutliche Rückgang
jedoch nicht allein mit dem Durchfahrverbot für LKW > 3,5 t erklären,
sondern in erster Linie mit der
erfolgreichen Umrüstung der Hagener Busflotte und der landesweiten Trendentwicklung
beim Feinstaub. Nach Untersuchungen des LANUV NRW ist die Feinstaubbelastung um ca. 2,4 µg/m3 im
Jahresmittel (entsprechend einer Abnahme von 7 % gegenüber 2007) zurückgegangen. Da zahlreiche Tagesmittel im
Bereich von 50 µg/m3 liegen, wie z.B. auch am Graf-von-Galen-Ring, führt ein
derartiger Belastungsrückgang bereits zu einer deutlichen Absenkung von Überschreitungstagen.
Tabelle 2: Vorläufige Messwerte Stickstoffdioxid(NO2)/ Feinstaub
(PM10)
|
MESSSTATION |
KÜRZEL |
VORLÄUFIGER NO2- JAHRESMITTELWERTE (29.12.2009 – 31.08.2010) |
VORLÄUFIGE PM10- ÜBERSCHREITUNGSTAGE (01.01.2010-31.12.2010) |
|
|
PASSIVSAMMLER |
||||
|
HAGEN
ENNEPER STRAßE |
HAES |
461) |
|
|
|
HAGEN
MÄRKISCHER RING 85 |
VHAG2 |
67 |
|
|
|
HAGEN
MÄRKISCHER RING 91 |
VHAG3 |
62 |
|
|
|
HAGEN
WEHRINGHAUSER STRAßE |
VHAW |
56 |
|
|
|
KONTINUIERLICHE
MESSUNG |
||||
|
HAGEN GRAF-V-GALEN-RING |
VHAM |
64 |
232) |
|
1) Fett gekennzeichnete Werte = Überschreitungen des
ab 2010 einzuhaltenden Grenzwertes für
Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ / etwa
Mitte bis Ende März offizielle Verlautbarung der Jahreskenngrößen 2011
2) Nach der EU-Richtlinie
1999/30/EG sind ab dem 1. Januar 2005 nur maximal 35 Überschreitungen des
PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3
pro Jahr zulässig
Aus den Untersuchungsergebnissen
lassen sich für die Luftreinhalteplanung in Hagen folgende Rückschlüsse ziehen:
•
An allen Messorten in
Hagen wurde der ab 2010 einzuhaltende Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40
μg/m³ im Jahresmittel deutlich überschritten.
•
Die bisher
eingeleiteten Maßnahmen bringen nicht die gewünschten Entlastungen.
•
Für diesen Fall sieht
der Luftreinhalteplan als weitere Maßnahme das Einrichten einer Umweltzone vor.
2. Wirkungsanalysen aus anderen Umweltzonen
Das Umweltministerium hat
den Schlussbericht „Evaluation des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet“ (LRP
Ruhr) im November 2010 veröffentlicht. Darin wird auch auf die Wirksamkeit von
Umweltzonen eingegangen.
In den LRP Ruhr sind insgesamt 13 Kommunen
einbezogen. Für die Evaluation wurde ein Konzept entwickelt, um diese
Wirkungen der Luftreinhalteplan-Maßnahmen zu untersuchen. Dafür wurden für die
Zeit vor und nach Inkrafttreten der Maßnahmen Verkehrskennzahlen erhoben und
Anlagendaten gesichtet und mit der Entwicklung der Luftqualität in Zusammenhang
gebracht. Die Untersuchungsergebnisse
zeigen, dass die Werte für PM10 von 2007
bis 2009 sowohl im Hintergrund als auch an Verkehrsschwerpunkten abgenommen
haben. Neben der Modernisierung der Fahrzeugflotte und der Einführung von Dieselpartikelfiltern
trug die Einrichtung von Umweltzonen dazu bei. In den Umweltzonen verringerte
sich die Zahl der PM10-Überschreitungstage im Mittel um 19. Dagegen ließ sich
an Verkehrsstationen außerhalb von Umweltzonen lediglich eine Verringerung um 3
Tage feststellen (siehe Tabelle 3).
Tabelle
3: Zusammenfassender Vergleich der Jahresmesswerte 2007 und 2009 für
Feinstaub (PM10)
|
Tab.3
Zusammenfassender Vergleich der Jahresmesswerte 2007 und 2009 für Feinstaub
(PM10) |
|
|||
|
Stationsklasse |
Anzahl |
Veränderungen 2009 - 2007 |
||
|
Jahresmittel |
Anzahl an Überschreitungstagen
mit PM10-Tagesmitteln über 50 μg /m³ |
|||
|
Hintergrund, NRW |
27 |
-1,1 μg/m³ |
- 3 ÜT |
|
|
Hintergrund, Ruhrgebiet |
10 |
-1,7 μg/m³ |
- 6 ÜT |
|
|
Verkehrstationen, NRW,
außerhalb Umweltzonen |
3 |
-0,8 μg/m³ |
- 3 ÜT |
|
|
Verkehrsstationen,
Ruhrgebiet, innerhalb Umweltzonen |
5 |
-3,2 μg/m³ |
-19 ÜT |
|
|
Verkehrsstationen,
Ruhrgebiet, außerhalb Umweltzonen |
1 |
-1,3 μg/m³ |
- 5 ÜT |
|
|
|
|
|
|
|
|
Hagen Graf-von-Galen-Ring1) |
1 |
-1,0
µg/m³ |
- 5 ÜT |
|
1) Vergleichswerte aus Hagen. Quelle Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz 2010.
NO2 spielt nach wie vor an verkehrsreichen,
eng bebauten Innenstadtstraßen eine große Rolle. Die Emissionen werden ca. zu
60% durch den motorisierten Straßenverkehr vor Ort verursacht. Immerhin ist die
Konzentration in Umweltzonen, die schon mit roter Plakette befahren werden
dürfen, nicht mehr angestiegen, sondern um 2 μg/m³ gesunken. Außerhalb von
Umweltzonen stieg die Hintergrundbelastung noch um 1,7 μg/m³ an (siehe
Tabelle 4 auf Seite 7).
Aus den
Untersuchungsergebnissen folgt, dass bei der Fortschreibung von
Luftreinhalteplänen die besondere Aufmerksamkeit auf die Minderung von NOx-
Emissionen zu legen ist. Hierfür sind Maßnahmen wie Verringerung der
Verkehrsleistung, Verflüssigung des Verkehrs, Fortführung der Flottenerneuerung
und Ausschöpfen des Potenzials des Instruments Umweltzone erforderlich.
Es
ist absehbar, dass die Einrichtung einer Umweltzone allein nicht zur Einhaltung
der Grenzwerte führt.
Tabelle
4: Zusammenfassender Vergleich der Jahresmesswerte 2007 und 2009 für
Stickstoffdioxid (NO2)
.
|
Tab. 4 Zusammenfassender Vergleich
der Jahresmesswerte 2007 und 2009 für Stickstoffdioxid |
||
|
Stationsklasse |
Anzahl |
Veränderungen 2009 –
2007, Jahresmittel |
|
Hintergrund, NRW |
21 |
+1,7 μg/m³ |
|
Hintergrund, Ruhrgebiet |
11 |
+1,8 μg/m³ |
|
Verkehrstationen, NRW,
außerhalb Umweltzonen |
17 |
- 0,8 μg/m³ |
|
Verkehrsstationen,
Ruhrgebiet, innerhalb Umweltzonen |
12 |
- 2,0 μg/m³ |
|
Verkehrsstationen,
Ruhrgebiet, außerhalb Umweltzonen |
3 |
0,0 μg/m³ |
|
|
|
|
|
Hagen Graf-von-Galen-Ring1) |
1 |
+ 5 µg/m³ |
|
Hagen Wehringhauser Straße1) |
1 |
+ 6 µg/m³ |
1)
Vergleichswerte aus Hagen. Quelle Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz 2010.
LRP Ruhrgebiet
Im Zuge der Fortschreibung
des LRP Ruhr werden deshalb u.a. die Zugangsvoraussetzungen für das Befahren
von Umweltzonen verschärft. Voraussichtlich ab dem 01.10.2011 erhalten nur Fahrzeuge
mit grüner und gelber Umweltplakette eine Fahrerlaubnis. Die Städte Düsseldorf
und Wuppertal haben die verschärften Zugangsvoraussetzungen bereits zum
01.03.2011 eingeführt. Zum 01.01.2013 ist geplant, die Fahrerlaubnisse in
Umweltzonen landesweit ausschließlich auf Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette
auszudehnen. Laut Umweltministerium ist dies ist auch deshalb unabdingbar, um
gegenüber der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitungen
der Grenzwerte für die Luftqualität zu vermeiden.
Für die Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Ruhr hat das das Umweltministerium NRW (MKULNV) gemeinsam
mit den Ruhrgebietsstädten einen Zeitplan im Auge, der die Gremienbeteiligung
bis Mitte Juli vorsieht. Der LRP Ruhr wird voraussichtlich am 01.10.2011 in
Kraft gesetzt. Zeitgleich oder spätestens zum 01.01.2012 werden die neuen
Umweltzonen und die Plakettenregelung „gelb-grün“ in Kraft
gesetzt. Die Plakettenstufe
„grün“ wird voraussichtlich zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt.
Den engen Zeitplan begründet
das MKULNV damit, dass die Notifizierung der NO2-Überschreitungsfälle bis Ende Juni
2011 auf den Weg gebracht werden muss und dafür klar sein muss, mit welchen Maßnahmen
künftig der Grenzwert eingehalten werden soll.
Aktuell wurde der Zeitplan
auf Druck der Ruhrgebietskommunen verlängert, da die Vorstellung des MKULNV als
nicht realistisch angesehen wurde.
Von der Bezirksregierung
Arnsberg wurde zwischenzeitlich der Entwurf für die Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Ost vorgelegt. Auf Wunsch der Stadt
Hagen enthält dieser Luftreinhalteplan eine sogenannte Öffnungsklausel mit
folgendem Wortlaut: „ Für die Stadt Hagen besteht der
„Luftreinhalteplan 2008“; der Plan trat zum 31.01.2009 in Kraft.
Bei einer Fortschreibung des vorgenannten Luftreinhalteplanes soll die
Möglichkeit eröffnet werden, Teil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet zu
werden.“
Die Verwaltung empfiehlt,
den Beitritt zum LRP Ruhrgebiet erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn
sichergestellt ist, dass bei der Ausgestaltung und Anwendung auf die besonderen
örtlichen Verhältnisse abgestellt werden kann.
3. Modalitäten zur konkreten Einrichtung einer Umweltzone in Hagen und räumliche Abgrenzung
Für den Fall, dass das
bisherige Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans (LRP) nicht die gewünschte
Minderungswirkung entfaltet, wurde die Maßnahme Umweltzone im LRP 2008 von der
Bezirksregierung im Einvernehmen mit der Stadt Hagen als ergänzende Maßnahme
festgesetzt. Dies gilt besonders, da abzusehen ist, dass auch durch das
dynamische Verkehrsleitsystem der NO2-Grenzwert nicht eingehalten wird (siehe
oben).
Räumliche Abgrenzung
In Umweltzonen gilt ein
Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge. Vom Verkehrsverbot erfasst
werden alle Fahrzeuge, die nicht über eine in der Umweltzone zugelassene
Plakette verfügen bzw. nicht von Verkehrsverboten ausgenommen sind.
Die Festlegung von
Verkehrsverboten in Umweltzonen muss zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte
erforderlich und verhältnismäßig sein. Gemäß Luftreinhalteplan müssen deshalb
u. a. folgende Gebiete betrachtet werden:
- Gebiete, in denen Immissionsgrenzwerte
überschritten sind
- Gebiete, die einen relevanten kausalen Beitrag
zu der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten leisten.
Autobahnen werden zur
Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst.
Die räumliche Abgrenzung
einer möglichen Umweltzone in Hagen lässt sich u. a. aus den Untersuchungsergebnissen
ableiten, die im Rahmen der Erstellung des Lufteinhalteplans ausgewertet wurden
(siehe LRP, Seiten 16 und 69). Die Abgrenzung der Umweltzone erfolgte unter der
Maßgabe, dass alle kritischen Abschnitte
(gelbe und rote Straßen) innerhalb der Umweltzone liegen sollen. Das Prüfgebiet
für eine Umweltzone umfasst deshalb die Enneper Straße im Westen Hagens, die
Wehringhauser Straße und den kompletten Innenstadtring. Die nördliche Grenze
bildet die Hagener Straße im Stadtteil Boele, die südöstliche Grenze ist die
Delstener Straße. Insgesamt umfasst die Umweltzone eine Fläche von 13 km²
(siehe Anlage 1).
Das Prüfgebiet zur
Abgrenzung einer Umweltzone in Hagen berücksichtigt noch nicht die
zwischenzeitlich erfolgte Fertigstellung der Ortsumgehung Boele. Mit der
Inbetriebnahme reduziert sich die tägliche Verkehrsbelastung auf der Hagener
Straße und Denkmalstraße (gelber Streckabschnitt) von bisher 11.000 bis 15.000
Kfz auf ca. 4.000 bis 6000 Kfz. Dies führt zu einer deutlichen Emissionsentlastung,
so dass auf diesen Streckenabschnitten keine Grenzwertüberschreitungen mehr
zu erwarten sind. Des Weiteren wurden die gelben Streckenabschnitte auf der
Selbecker Straße und der Delstener Straße aus der Umweltzone herausgenommen, da
hier aus verkehrstechnischen Gründen keine Ausweichmöglichkeit besteht.
Der
erste Abgrenzungsvorschlag berücksichtigt alle Hot-Spots und kritischen Straßenabschnitte
aus der Ampelkarte und gleichzeitig wird den neuen verkehrlichen Maßnahmen in
Boele Rechnung getragen (siehe Anlage 2).
Mit
Blick auf die erheblichen Einschränkungen für den gewerblichen Verkehr bei
Einbeziehung der B7 ist zu prüfen, ob der Hot-Spot „Enneper Straße“
eine Ausdehnung der Umweltzone bis zur westlichen Stadtgrenze rechtfertigt. Dabei
ist mit zu berücksichtigen, dass ausgehend von der AS A1 Volmarstein über die
Grundschötteler Straße zur B7 der Teil des LKW-Vorrangnetzes definiert ist, der
von der Autobahn die westlichen Hagener Gewerbegebiete erschließt. Auf eine
Einbeziehung des „roten“ Streckenabschnitts im äußersten Westen der
Stadt in einem Teilstück der Enneper Straße in die Umweltzone sollte deshalb
verzichtet werden. Der NO2-Grenzwert von 40 µg/m³ wird zwar hier auch
überschritten, die Überschreitung liegt jedoch mit 46 µg/m³ im Jahresmittel deutlich
niedriger als an den anderen Messstationen. Zum anderen wird so die uneingeschränkte
Erreichbarkeit der Gewerbegebiete im Westen der Stadt über die nahegelegene
Anschlussstelle „Volmarstein“ (A 1) sichergestellt.
Unter den genannten
Voraussetzungen ergibt sich ein Abgrenzungsvorschlag für die Umweltzone, wie in
Anlage 3 dargestellt. In diesem Fall müssen Alternativlösungen für den
Hot-Spot „Enneper Straße“ und die kritischen Abschnitte der
Ampelkarte in Wehringhausen gefunden werden. Die Ergebnisse der vom LANUV durchgeführten
Wirkungskontrolle zur versuchsweisen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
sind in diese Betrachtung einzubeziehen.
Die Verwaltung empfiehlt
deshalb den Abgrenzungsvorschlag wie in Anlage 3 dargestellt als
Grundlage für die Einrichtung einer Umweltzone in Hagen. Bei diesem Vorschlag
ist zu berücksichtigen, dass eine Abgrenzungsänderung mit Bahnhofshinterfahrung
stattfinden muss, so dass eine Umfahrung der Umweltzone in diesem Bereich
ermöglicht wird. Die räumliche Detailabgrenzung, einschließlich der konkreten
Festlegung der Schilderstandorte für die Ausweisung der Umweltzone, ist unter
verkehrsrechtlichen und umweltrechtlichen Aspekten gemeinsam mit der
Bezirksregierung abzustimmen.
Zugangsvoraussetzungen
für das Befahren der Umweltzone in Hagen
Die beste Wirkung bei
gleichzeitig größten Einschränkungen für den Verkehr zeigt erwartungsgemäß eine
Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürften. Dies führt
an einer Vielzahl von Straßenabschnitten zu einer Einhaltung des NO2-Grenzwertes. Durch die Einführung
einer Umweltzone in der Fahrzeuge mit grüner und gelber Plakette fahren dürften
wird gegenüber dem Prognosenullfall 2010 (ohne Umweltzone) eine Minderung um 1
bis 2 µg/m³ erreicht. Im Gegensatz dazu ist bei einer Umweltzone, in der
lediglich Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) ausgesperrt würden,
nur mit einer leichten Verbesserung zu rechnen. Die Erwartungen sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 6: Wirkung einer
Umweltzone in Hagen auf die NO2-Immissionsbelastung an
den unterschiedlichen
Straßenabschnitten (Grenzwert 40 µg/m³).
|
Straße |
Jahresmittelwert in µg/m³ |
|||
|
|
P l a k e t t e n r e g e l u n g |
|||
|
|
alle dürfen fahren |
rot/
gelb/ grün darf fahren |
gelb/grün darf fahren |
grün darf fahren |
|
Märkischer Ring |
641) |
63 |
62 |
57 |
|
Bergischer Ring |
42 |
42 |
41 |
38 |
|
Buscheystrasse |
35 |
34 |
34 |
33 |
|
Enneper Strasse |
49 |
49 |
48 |
45 |
|
Wehringhauser Strasse |
54 |
54 |
53 |
49 |
|
Graf-von-Galen Ring |
50 |
49 |
49 |
46 |
|
Hagener Strasse |
42 |
42 |
41 |
39 |
|
Altenhagener Strasse |
38 |
38 |
38 |
36 |
|
Körner Strasse |
40 |
40 |
39 |
38 |
|
Remberg Strasse |
43 |
42 |
41 |
39 |
|
Hochstrasse zw. Schul- und
Böhmerstrasse |
36 |
35 |
35 |
33 |
|
Boeler Strasse zw. Alexander- und
Dahmstrasse |
36 |
36 |
35 |
34 |
|
Kornerstrasse zw. Neumarkt u. Karl-Marx
Str. |
38 |
38 |
38 |
36 |
|
Elberfelder Strasse |
32 |
32 |
32 |
31 |
|
Frankfurter Strasse |
33 |
33 |
32 |
32 |
|
Selbecker Strasse |
39 |
38 |
38 |
35 |
|
Boeler Strasse zw. Fraunhofer- und
Alexanderstrasse |
38 |
37 |
37 |
35 |
|
Iserlohner Strasse Bereich
Mühlenbergstrasse |
34 |
34 |
34 |
32 |
|
Hochstrasse zw. Berg- und
Prentzelstrasse |
31 |
31 |
30 |
29 |
|
Grundschotteler Strasse |
30 |
30 |
29 |
28 |
|
Boeler Strasse zw. Brink- und
Friedensstrasse |
32 |
31 |
31 |
30 |
|
Iserlohner Strasse zw. Im Spiek und
Bardensiepen |
27 |
27 |
27 |
26 |
|
Esserstrasse
|
29 |
29 |
29 |
28 |
1) Grenzwertüberschreitungen sind
durch Fettdruck gekennzeichnet.
Ausnahmeregelungen
Das Umweltministerium hat
in einem Erlass neue einheitliche
Ausnahmeregelungen
ab dem 01.07.2011 für das Land NRW festgelegt. Danach müssen folgende allgemeine
Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
-
Das Kraftfahrzeug wurde
vor dem 01. Januar 2008 auf den Halter zugelassen.
-
Eine Nachrüstung des
Fahrzeugs ist technisch nicht möglich.
-
Dem Halter steht für
diesen Fahrzweck kein anderes Auto zu Verfügung.
-
Eine Ersatzbeschaffung
ist wirtschaftlich nicht zumutbar.
Neben diesen allgemeinen
Voraussetzungen muss mindest eine der nachfolgend aufgeführten besonderen
Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein, um eine Ausnahme für das Befahren
einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette zu erhalten:
-
Besondere
Voraussetzungen für bestimmte Fahrzwecke
-
Besondere
Voraussetzungen aus sozialen oder kraftfahrzeugbezogenen Gründen
Darüber hinaus regelt der
Erlass Ausnahmeregelungen für Fuhrparke. Danach können Fuhrparkbesitzer
Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot erhalten, wenn mindestens 2 Fahrzeuge
vorhanden sind und mindestens eines der beiden Fahrzeuge eine gelbe oder grüne
Plakette besitzt. Die Anforderungen richten sich nach Anzahl der Fahrzeuge und
sind zeitlich gestaffelt. Fahrzeuge ohne Umweltplakette sind von dieser
Regelung ausgenommen.
Weiteres Vorgehen
Auf diese Berichtsvorlage
wird eine Beschlussvorlage folgen, für die folgender Beratungsgang vorgesehen
ist:
12.04.2011 Verwaltungsvorstand mit der SIHK zu Hagen
07.05.2011 Verwaltungsvorstand mit der
Kreishandwerkerschaft Hagen
Beratungsfolge:
29.06.2011 Bezirksvertretung Eilpe/Dahl Versand 22.06.2011
30.06.2011 Haupt- und Finanzausschuss Versand 22.06.2011
06.07.2011 Bezirksvertretung Hagen-Mitte
06.07.2011 Bezirksvertretung Hagen-Nord
07.07.2011 Bezirksvertretung Haspe
07.07.2011 Umweltausschuss
12.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss
13.07.2011 Bezirksvertretung Hohenlimburg
14.07.2011 Rat der Stadt Hagen
