Beschlussvorlage - 0391/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Hagen zum Raumordnungsverfahren (federführend BR Arnsberg) - Amprion GmbH 110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Dortmund-Kruckel und Dauersberg -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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03.05.2011
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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04.05.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.05.2011
| |||
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.05.2011
| |||
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2011
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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18.05.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Hagen lehnt die von der Amprion GmbH geplante Vorzugstrasse im
Bereich Hohenlimburg ab und befürwortet die Alternativtrasse Hagen-Reh. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Verwaltungsvorlage (0391/2011, Kapitel
5) Stellung zu nehmen und die Belange der Stadt Hagen im weiteren Verfahren
einzubringen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die BR Arnsberg führt ein Raumordnungsverfahren zur
Planung einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung der Amprion GmbH durch. Als
betroffene Gemeinde wurde die Stadt Hagen um Stellungnahme bis zum 1.Juni 2011
gebeten. Die Amprion untersuchte zum geplanten Trassenverlauf auch zwei
Varianten (Hagen-Hengsteysee und Hagen-Reh). Die Variante Hengsteysee entlastet
das NSG Uhlenbruch und belastet den Bereich Böhfeld und damit die geplante
gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich. Die Variante Hagen-Reh entlastet die
Wohnsiedlungsbereiche Reh, Henkhausen und Elsey und führt zu Konflikten mit dem
Naturraum sowie in deutlich geringerem Ausmaß zu neuen Betroffenheiten in den
Siedlungsbereichen Reh und Elsey. Der Verwaltungsvorstand hat sich in der
Sitzung vom 12.04.2011 nach Abwägung der widerstreitenden Interressen für die
Variante Hagen-Reh und gegen die Variante Hagen-Hengsteysee (Querung Böhfeld)
ausgesprochen. Die neue 380-kV-Leitung würde demnach auf Hagener Stadtgebiet im
vorhandenen Trassenverlauf bleiben und nur im Bereich Hohenlimburg-Reh der
Variante folgen.
Begründung
1.
Geplantes Vorhaben
Wie bereits in der Vorlage 0013/2011 von Jan. 2011
dargestellt, plant die Amprion GmbH für einen großräumigen
Energietransport zur Vermeidung von Netzengpässen im süddeutschen Raum den Neubau einer
110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund Kruckel nach Dauersberg
(Rheinland Pfalz). Sie soll Energie aus den bereits
bestehenden bzw. geplanten Kraftwerken des östlichen Ruhrgebietes (z. B.
Hamm-Uentrop, Datteln, Lünen und Hamm) sowie Windenergieleistungen aus
Windkraftanlagen in Norddeutschland nach Süden transportieren.
Dazu sollen bestehende
220-kV-Höchstspannungsfreileitungen demontiert und durch die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung
ersetzt werden. In Teilabschnitten, in denen parallel verlaufende
110-kV-Freileitungen (Eigentümer: RWE Deutschland AG bzw. DB Energie GmbH) auf
Grund des Alters ersetzt werden sollen, können diese ebenfalls demontiert und
die 110-kv-Stromkreise auf dem geplanten 380-kv-Gestänge mitgeführt werden. Die
Amprion gibt als Zielsetzung an, mit der neuen Trasse im vorhandenen
Schutzstreifen der bestehenden Leitung (zwischen 16 und 40 m rechts und links)
nach Möglichkeit zu bleiben. Dies kann jedoch erst nach genauer Festlegung der
zukünftigen Maststandorte im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren abschließend
beurteilt werden.
2.
Raumordnungsverfahren
Die Firma Amprion GmbH hat bei der Bezirksregierung (BR)
Arnsberg die erforderlichen Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren (ROV) zum
Neubau von Höchstspannungsfreileitungen im März 2011 eingereicht. Im
Raumordnungsverfahren wird die Raumverträglichkeit des Leitungsvorhabens von
der BR Arnsberg geprüft. Die Raumverträglichkeitsuntersuchung umfasst die
Betrachtung der Raumfaktoren Freiraum, Siedlungswesen, Verkehr, Ver- und
Entsorgung und Verteidigung und prüft die Vereinbarkeit mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung und wie das Vorhaben mit anderen
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann. Es ersetzt
nicht Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche
Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens. Zur Vorbereitung der
Raumordnerischen Beurteilung werden daher Stellungnahmen von den am Verfahren
Beteiligten eingeholt. Die Unterlagen liegen vom 11. April 2011 bis
einschließlich 01.Juni 2011 im FB Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
(und in anderen Gemeinden) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zur Stellungnahme liegen folgende Unterlagen (Text
und Kartenmaterial in verschiedenen Maßstäben) vor:
§
der
Erläuterungsbericht
§
die Darstellung
der Raumstruktur und Raumnutzung
§
die
Umweltverträglichkeitsuntersuchung UVU (mit ökologischer Risikobeurteilung für
Mensch, Landschaft, Fauna, Flora, biologische Vielfalt, Boden, Wasser)
§
die NATURA
2000-Vorprüfung und Verträglichkeitsstudie (FFH- und Vogelschutzgebiete)
§
Die Stellungnahme der Stadt Hagen muss bis zum 1.
Juni 2011 bei der BR in Arnsberg vorliegen, um in die Bewertung einzufließen.
Neben den Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange können auch betroffene
Bürger Anregungen und Bedenken einreichen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung (BV)
Hohenlimburg am 06.04.2011 haben Anwohner bereits ihre Besorgnis über die
geplante Leitung zum Ausdruck gebracht. Die Firma Amprion hat in der Sitzung
der BV Hohenlimburg angeboten, eine Bürgerinformationsveranstaltung in
Hohenlimburg durchzuführen .
3.
Problemstellung
Die Trassenführung ist auf Hagener Stadtgebiet
besonders konfliktträchtig, da sowohl Siedlungs- als auch Naturräume von der
Leitung betroffen sind. In direkter Nähe zur geplanten Leitung befinden sich
die Ortslagen Bathey, Garenfeld, Berchum, Reh und Oege. Die dicht bebauten
Ortsteile Henkhausen und Elsey werden von der geplanten Vorzugstrasse
unmittelbar überspannt.
Im geplanten Trassenbereich der vorhandenen Leitungen
liegen die NSG Uhlenbruch, Lenneaue Berchum und Henkhauser- Hasselbachtal sowie
die LSG Auf dem Böhfeld, Lennehofsweide, Garenfelder Wald, Garenfeld,
Lichtenböcken, Berchumer Heide/Reher Heide, Bemberg (bei Variante Reh-Nord) und
Steltenberg/Oege.
3.1 Trassenvarianten
Als Trassenvarianten werden im Stadtgebiet Hagen zwei
Verläufe untersucht:
-
Variante Hengsteysee
und
-
Variante Hagen
Reh-Nord
Südlich des Sees wurde auf dem Böhfeld eine südliche
Umgehung des NSG Uhlenbruch untersucht und in Henkhausen eine nördliche
Umgehung des Siedlungsbereiches. In beiden Variantenfällen handelt es sich um
neu auszuweisende Trassen und damit um Eingriffe in den Naturhaushalt. Bei
einem Trassenneubau müssen zudem Verhandlungen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern über Nutzungsrechte geführt werden.


3.2
Alternative Erdkabel
Für die Erprobung von Erdverkabelungen für
380-kV-Leitungen wurden vom Bundesgesetzgeber im Energieleitungsausbaugesetz
(EnLAG) explizit 4 Pilotstrecken festgelegt. Die hier geplante Strecke
Dortmund - Dauersberg gehört nicht dazu. Laut den Unterlagen zum
Raumordnungsverfahren werden aber nur Kosten für eine Verkabelung auf den
Pilotstrecken anerkannt. Neben diesen finanziellen Gesichtspunkten werden auch
technische Nachteile einer Erdverkabelung angeführt. Da die Übertragungskapazität
bei Erdverkabelung langsamer verläuft als bei Freileitungen, wären vier Kabelstromkreise
erforderlich, um zwei Freileitungsstromkreise zu ersetzen. Dabei werden
Trassenbreiten von ca. 23 m (während der Bauphase 30 m) genannt. Die
Realisierung einer solchen Erdkabeltrasse im dicht bebauten Siedlungsbereich
von Hohenlimburg ist angesichts der zahlreichen Kreuzungen von Straßen,
Autobahn, Leitungen, Gebäuden etc. als extrem schwierig zu bezeichnen.
Durch das umgebende Erdreich und die Kabelummantelung
wird das elektrische Feld nahezu vollständig abgeschirmt. Das magnetische Feld
wird hierdurch nicht abgehalten, nimmt aber mit zunehmender Entfernung rasch ab
(Elektrosmog, MUNLV NRW, S.43).
Für den Übergang von der Freileitung auf das Kabel
sind Kabelübergangsstationen von jeweils ca. 4.800 m² Fläche erforderlich.
Die Trasse darf nicht bebaut oder mit tief wurzelnden
Pflanzen bepflanzt werden. In den Verfahrensunterlagen wird daher die
Erdkabelvariante aus technischen, finanziellen Gründen sowie aufgrund einer
höheren Eingriffsintensität gegenüber
der Freileitungsvariante verworfen.
4. Auswirkungen
4.1 Siedlungsraum (siehe Stellungnahme Umweltamt, und 66/5, Anlage 1)
Die vorhandene Leitungstrasse der Amprion quert in
Hohenlimburg dicht bewohnten Siedlungsraum. Die Stadt Hagen hat schon während
der Antragskonferenz im März 2010 darauf hingewiesen, diesen Aspekt bei der
Planung zu berücksichtigen. Eine Alternativtrasse (Variante Hagen-Reh) als
nördliche Umgehung der Siedlungsbereiche Henkhausen und Elsey wurde von der Firma
Amprion geprüft; favorisiert wird aber nach wie vor der Verbleib in der
bisherigen Trasse.
In der von der Amprion erstellten Konfliktanalyse
fehlen für einen Vergleich der Vorzugstrasse und der Variante allerdings Angaben
und Bewertungen zu der Anzahl der betroffenen Bewohner in den jeweiligen
Gebieten. So lässt sich anhand der Einwohnerzahlen in einem 40 m breiten
Abstand rechts und links zur geplanten Leitung, (angelehnt an den
Abstandserlass NRW der für Bauleitplanverfahren gilt) feststellen, dass im
Bereich der Vorzugstrasse erheblich mehr betroffene Menschen wohnen (über 900)
als im Bereich der Variante Hagen-Reh (ca. 120). Dieser wichtige Aspekt
muss in die Entscheidung zum Trassenverlauf mit einbezogen werden. Die
Vorzugstrasse der Amprion quert in Hohenlimburg neben dichter Wohnbebauung auch
eine Dauerkleingartenanlage und zwei Spielplätze. In den vergangenen Jahren
mussten auf Anraten der Mark-E auf einem der Spielplätze die Spielgeräte
zusätzlich geerdet werden. Es stellt sich die Frage, ob bei einer erhöhten
Spannung in der neuen 380-kV-Leitung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig
werden.
Beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen treten
niederfrequente elektrische und magnetische Felder (50 Hertz) auf. An den
betroffenen Teilabschnitten kommt es zu einer Erhöhung der
Übertragungsleistung, was sich auf die magnetische und elektrische Feldstärke
auswirken wird. Von einer Erhöhung der bestehenden Belastungswerte der
Wohnbereiche muss deshalb ausgegangen werden.
Da der Mensch ein elektrisch leitfähiger Körper ist,
haben alle elektrischen und magnetischen Felder auch Wirkungen auf ihn.
Reizwirkungen, wie Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und
Unwohlsein oder Fragestellungen ob die Entstehung von Krebsarten gefördert
wird, werden immer wieder im Zusammenhang mit elektrischen und magnetischen
Feldern diskutiert. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse dazu sind bis heute
uneinheitlich und widersprechen sich häufig. Zum Schutz der Bevölkerung sind
unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors in Deutschland Grenzwerte
festgelegt (26. BImSchV). Wissenschaftliche Hinweise auf biologische Effekte
unterhalb der Grenzwerte, lassen sich jedoch derzeit nicht abschließend
einordnen (MUNLV, NRW; Elektrosmog S. 19 ff).
Die 26. Durchführungsverordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) gibt Grenzwerte von 5 Kilovolt pro
Meter (kV/m) für elektrische Felder und 100 Mikrotesla (µT) für magnetische
Felder vor. Dieses Grenzwertkonzept wurde von der deutschen
Strahlenschutzkommission 2008 als ausreichend für den Schutz des Menschen
bestätigt. Die Amprion ist verpflichtet, der zuständigen
Immissionsschutzbehörde die Einhaltung der Anforderung der 26. BImSchV vor der
Inbetriebnahme nachzuweisen. Bürger können sich, wenn sie schädliche
Umwelteinwirkungen durch elektrische Felder befürchten, an die Kreise bzw.
Städte wenden. In Einzelfällen führt das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) Messungen durch (MUNLV, NRW; Elektrosmog S. 135).
Für die Bauleitplanung in NRW gilt ein
Abstandserlass. Als Empfehlung wird hier ein 40 m-Abstand zwischen
380-kV-Leitungen und neuer Wohnbebauung genannt. Nach Errichtung der neuen
Leitung müsste in zukünftigen Bauleitplanverfahren dieser Abstand zur Vorsorge
eingehalten werden. In Hagen führte dies bereits im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens
zu Bedenken der BR Arnsberg bei der Stellungnahme zu einem B-Plan-Verfahren (Am
Schelllbrink). Das Verfahren ruht derzeit.
In der jetzigen Trassenführung am Böhfeld sind
vereinzelt Wohnhäuser von der Leitung betroffen. Deshalb hat sich die BV Nord
in der Sitzung am 02.02.2011 für den Neubau der Leitung in der Trassenführung
der jetzigen 220-kV-Leitung entlang des Südufers des Hengsteysees
ausgesprochen. Die Verwaltung hält diesen Verlauf jedoch aus Gründen des
Landschaftsbildes und der Sicherung der Naherholung in diesem Bereich für die
schlechtere Variante. Entsprechend hat sich der Verwaltungsvorstand in der Sitzung
am 12.04.2001 gegen die Leitungsführung entlang des Sees ausgesprochen.
4.2 Naturraum (Anlage 1, Umweltamt und ULB)
Bei der Variantenlösung Hagen-Reh wird durch den
Neubau der Trasse erheblich in den Landschaftsraum (NSG Henkhauser- u.
Hasselbachtal) und den Naturhaushalt eingegriffen. Die Konflikte sind z. T.
in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) eingeflossen, zusätzliche
Beeinträchtigungen ergeben sich aber in den geschützten Landschaftsbestandteilen
Lennesteilhang Berchum durch Trassenverbreiterung und der geschützten
Brachfläche Reh. In der UVU wurden geschützte Landschaftsbestandteile und
geschützte Brachflächen nicht dargestellt. Das NSG Henkhauser- u. Hasselbachtal
wurde nicht in der Empfindlichkeitsbewertung aufgeführt.
Ein zweiter Konfliktbereich liegt im Norden des
Stadtgebietes. Dort quert die vom Koeppchenwerk kommende Leitung das NSG
Uhlenbruch. Es handelt sich dabei um ein kleinräumig differenziertes
Feuchtgebiet aus Sumpf- und Bruchwald, Feuchtwiesenbrachen u. a. Biotoptypen
feuchter Standorte (Biotopkataster der LANUV, BK4510-0007). Unter der
derzeitigen Hochspannungsleitung befinden sich u. a. Kleingewässer und
Röhrichte. Das Vorkommen planungsrelevanter Arten kann nicht ausgeschlossen
werden.
In der UVU wurde das NSG in Text und Karte falsch
beschrieben. Somit ist die Risikoeinschätzung (mittel) und die
Konfliktbewertung fehlerhaft. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen der
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind bei einer Realisierung
der Vorzugstrasse durch das NSG erheblich höher zu werten, zumal die vorhandene
Trasse nicht verkehrlich erschlossen ist und der Baubetrieb für neue Masten
daher nur unter massiven Eingriffen möglich ist. Die Untere Landschaftsbehörde
lehnt daher eine Beibehaltung der Trasse, bzw. den Bau neuer Masten im NSG ab.
Nach Abwägung der widerstreitenden Belange hat sich
der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 12.04.2011 jedoch für den Bau der
380-kV-Leitung in der bisherigen Trassenführung durch das NSG Uhlenbruch
ausgesprochen, da die Verschiebung nach Süden die geplante, gewerbliche
Entwicklung auf dem Böhfeld beeinträchtigen würde.
Bei der Vorzugstrasse sind für die Querung der Lenne
und ihrer Aue die Gefahren einer Kollision (Vogelschlag) unzureichend
behandelt. Nach Kenntnis der ULB kam es wiederholt zu Verlusten in den
vergangenen Jahren.
Für die UVU wurde der Biotoptypenschlüssel von
Rheinland-Pfalz verwendet. Nachfolgende Untersuchungen und die
Eingriffsbilanzierung sollten aber auf der Grundlage der Numerischen Bewertung
von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW erfolgen. Eine Kompensation
außerhalb des Hagener Stadtgebietes wird grundsätzlich abgelehnt.
Die Untere Bodenschutzbehörde (LBB) macht auf das
Bodenschutzvorranggebiet zwischen den Stationspunkten 11 und 12 aufmerksam. In
diesem Bereich sollen die Eingriffe in den Böden möglichst vermieden werden.
Der Vorschlag zur Einrichtung einer ökologischen
Baubegleitung wird begrüßt und sollte Bestandteil der Genehmigung werden.
4.3 Weitere
Auswirkungen (Anlage 1, SEH, UBB)
Die SEH weist auf öffentliche Entwässerungsanlagen im
Untersuchungskorridor (ca. 150 m links und rechts der geplanten
Höchstspannungsleitung) hin und bittet um Beachtung von Freiraumstreifen für
die vorhandenen Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle. Nach Festlegung der
Mastenstandorte werden genauere Angaben zu evtl. Veränderungen im Bereich der
öffentlichen Kanalisation folgen. Die SEH sowie die Untere Wasserbehörde der
Stadt Hagen sind bei den weiteren Planungsausführungen zu beteiligen.
Die Untere Bodenschutzbehörde (ULB) weist darauf hin,
dass sich im Bereich der neuen Höchstspannungsleitung mehrere im
Altlastenkataster registrierte Altlastenverdachtsflächen sowie eine mit
Klärschlamm beaufschlagte Flächen befinden. Nach Bekanntgabe der
Mastenstandorte ist eine Altlastenauskunft beim Umweltamt einzuholen.
5. Abwägung (Stellungnahme der Stadt
Hagen)
5.1 Grundsätzliches
Die Stadt Hagen erkennt die Notwendigkeit des Umbaus
und der Anpassung der Stromnetze grundsätzlich an. Darüber hinaus werden die
Entlastungseffekte durch den Rückbau von 220-kV-Leitungen auf Hagener
Stadtgebiet insbesondere im regional bedeutsamen Erholungsbereich am
Hengsteysee ausdrücklich begrüßt. Das Raumordnungsverfahren wird als
geeignete Planungsgrundlage angesehen, um im Vorfeld einer detaillierten
Trassenplanung die unterschiedlichen Raumnutzungskonflikte deutlich zu machen
und zu bewerten, um eine möglichst raumverträgliche Trassenführung zu
erreichen.
5.2 Hagen-Hohenlimburg
Gerade unter diesen Verfahrensvorzeichen scheint die
besondere Konfliktsituation der Hagener Trassenführung im Bereich Hohenlimburg
unvollständig erfasst und nicht sachgerecht abgewogen worden zu sein. Während
die geplante 380-kV-Leitung auf weiten Teilen der Strecke zwischen Dortmund und
Dauersberg durch den Freiraum verläuft, durchschneidet die Trasse in
Hagen-Hohenlimburg einen dicht bebauten Wohnsiedlungsbereich. Diese in den
30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaute Trasse in ihrer damaligen
Führung heute noch als Vorzugstrasse zu bezeichnen und zu bewerten, erscheint
angesichts der tatsächlichen Siedlungsentwicklung seit dieser Zeit als völlig
unangemessen. Ohne diese historische Trassenführung würde nach unserer Einschätzung
aus heutiger Sicht diese Trasse bei einer Neuplanung aufgrund der unzureichenden
Berücksichtigung der Belange der Wohnbevölkerung als eindeutig raumunverträglich
bewertet werden. Der Verbleib in der bisherigen Trassenführung wird in den
Antragsunterlagen zu einem Belang von solcher Priorität erhoben, dass er
anscheinend in allen Variantenuntersuchungen den Ausschlag zugunsten der
bisherigen Trasse zu geben vermag. Damit wird jedoch der Anspruch dieses
Raumordnungsverfahrens in Frage gestellt, da andere Belange in der Bewertung
aus diesen grundsätzlichen Erwägungen immer hinten angestellt werden.
Die Stadt Hagen vermisst in den Verfahrensunterlagen
eine Erfassung der betroffenen Einwohner sowohl in der Vorzugstrasse als auch
in der Variante Hagen-Reh, um zu einer Bewertung des Konfliktpotenzials im
Siedlungsraum zu gelangen. Die Verfahrensunterlagen sind an dieser Stelle
unvollständig. Der Parameter „Leitungslänge im Siedlungsbereich“
ist aus unserer Sicht nicht aussagekräftig genug. Die Abwägung ist an dieser
Stelle der Bedeutung des Sachverhaltes nicht angemessen und daher fehlehaft. Aufgrund
eigener Erhebungen ist feststellbar, dass in einem Einwirkungsbereich von
jeweils 40 Metern (der Einwirkungsbereich wurde hier unter Zugrundelegung eines
planerischen Vorsorgeaspekts entsprechend Abstandserlass in der Bauleitplanung
definiert) in dem für die Variantendiskussion relevanten Abschnitt (siehe Karte)
parallel zur sogenannten Vorzugstrasse 902 Bewohner in Wohngebäuden unmittelbar
betroffen sind, während es bei der alternativen Trassenführung nördlich von Reh
120 Personen sind.

Durch eine weitere, geringfügige Verschiebung der
Leitungsführung nach Norden im Bereich Schälker Landstraße/Hahnenbergs Garten
könnte die Anzahl der betroffenen Einwohner noch weiter auf ca. 107 Personen
minimiert werden. Im Vergleich beider Varianten im Hinblick auf die
Betroffenheit der Wohnbevölkerung ergibt sich somit ein Faktor von etwa 1:7,5
bis 1:9 zugunsten der Variante Hohenlimburg-Reh.
Die Stadt Hagen geht zwar davon aus, dass im weiteren
Verfahren der Nachweis des Immissionsschutzes für die Wohnbevölkerung
entsprechend der 26. Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
gelingen mag. Diesen Mindeststandard jedoch beim Neubau einer 380-kV-Leitung
mit einer geschätzten Lebensdauer von 80 Jahren zum Planungsleitsatz zu
erheben, hieße jedoch den Grundsatz der Planungsvorsorge durch Sicherung
ausreichender Abstände zwischen störenden Nutzungen, wie er Maßstab in der
Bauleitplanung ist, völlig außer Acht zu lassen.
Der Stadt Hagen ist bewusst, dass die Trassenvariante
Hohenlimburg-Reh deutlich gravierendere Auswirkungen auf den Naturraum haben
wird, als die Vorzugstrasse. Eine Lösung, die sowohl den Aspekten des Schutzes
der Wohnbevölkerung als auch dem Schutz des Naturraumes gleichermaßen gerecht
würde, ist aber aus Sicht der Stadt Hagen bei einer Freileitungstrasse nicht
erkennbar.
Vor dem Hintergrund der besonderen Problematik der
Trassenführung im Bereich Hagen-Hohenlimburg bittet die Stadt Hagen daher
darum, die alternative Möglichkeit einer Erdverkabelung nochmals eingehend zu
prüfen. Zumal die Landesregierung in NRW aktuell in einem Eckpunktepapier die
Forderung erhoben hat, dass der Netzausbau in der Nähe von Wohngebieten in Form
von Erdverkabelungen erfolgen soll. Sollte diese Alternative verworfen und eine
Freileitung favorisiert werden, spricht sich die Stadt Hagen angesichts der
unterschiedlichen Auswirkungen beider Varianten auf die Wohnbevölkerung nach
Abwägung mit den entgegen stehenden Belangen des Naturraums nachdrücklich für
die Trassenvariante Hagen-Reh aus.
In der weiteren Planung dieser Variante ist bei der
Trassierung und Festlegung von Maststandorten eine möglichst umweltverträgliche
Lösung zu wählen. Dabei sind die bislang nicht berücksichtigten geschützten
Landschaftsbestandteile und geschützten Brachflächen aufzunehmen sowie das NSG
Henkhauser- u. Hasselbachtal zu berücksichtigen.
5.3 Hagen-Nord
Für den Hagener Norden favorisiert die Stadt Hagen im
Bereich Böhfeld den Verbleib der 380-kV-Leitung im bisherigen Trassenverlauf
durch das NSG Uhlenbruch.
Aus Gründen des Landschaftsbildes und der
Verbesserung der Naherholung wird der Abbau der Leitung entlang des Südufers
des Hengsteysees begrüßt. Der Verbleib der Leitung in der jetzigen
Trassenführung bedeutet jedoch, dass der Immissionsschutz für die vorhandenen
Wohnhäuser am Uhlenbruch sicherzustellen ist. Die Untere Landschaftsbehörde
der Stadt Hagen (ULB) weist auf die erheblich höheren Eingriffe in Natur und Landschaft
bei der Beibehaltung der Vorzugstrasse durch das NSG Uhlenbruch im Vergleich
zur Variante über das Böhfeld hin. In der UVU wurde das NSG in Text und Karte
falsch beschrieben. Somit sind die Risikoabschätzung (mittel) und die
Konfliktbewertung fehlerhaft. Die Verfahrensunterlagen sind in diesem Punkt zu
korrigieren.
Nach Abwägung der widerstreitenden Belange spricht
sich die Stadt Hagen jedoch für die Vorzugstrasse aus, da die untersuchte
Variante die geplante gewerbliche Entwicklung auf dem Böhfeld erheblich
einschränken würde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|

03.05.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss
gemäß der Verwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz und der nachfolgenden
Ausführung zu fassen:
Der Landschaftsbeirat bittet zu prüfen, ob die 380 kV- Leitungen in den
Verlauf von Bahntrassen verlegt werden können. Ebenfalls ist zu prüfen, ob in
Teilbereichen eine Erdverkabelung möglich ist. Er befürwortet zum Schutz von
Mensch und Natur folgende Varianten: Im Bereich des Hengsteysees befürwortet
der Landschaftsbeirat die Variante Südufer Hengsteysee und im weiteren Verlauf
die Trasse Reh-Nord und Reh. Der Landschaftsbeirat befürwortet die Ablehnung
der beantragten Vorzugstrasse. Er schlägt darüber hinaus vor, die
Schutzstreifen der natürlichen Entwicklung zu überlassen, soweit die Schutzstreifen
freies Gelände ohne landwirtschaftliche Nutzung überdecken.
Nähere Ausführung:
Die Trassenführung ist aus den 30er Jahren und somit rund 70 Jahre alt.
In diesen Jahren haben sich die Lebensräume der Menschen bis in den Nah-
Bereich der Leitungsräume erweitert. Das Bewusstsein, Flora und Fauna zu
schützen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren durchgesetzt. Die Menschen
haben erkannt, dass die Erhaltung dieser Räume auch für Sie und für die
künftigen Generationen wichtig ist. Daher ist es richtig darauf hinzuweisen,
dass die 380 KV- Leitung eine Zukunftsperspektive für die kommenden 80 Jahre
darstellt. Deshalb ist es aus Sicht des Landschaftsbeirates unerlässlich,
angesichts dieser Erkenntnisse die Verlegung von Erdkabeln ernsthaft zu prüfen
und die Amortisation der Leitungen auf einen längeren Zeitraum zum Wohle der
Menschen und der Natur auszudehnen. In diesem Zusammenhang gibt der
Landschaftsbeirat den Hinweis auf den Fachbericht „Mehr
Übertragungsleistung in Höchstspannungsnetzen“ (www.mobility20.net).
Fazit des Fachberichts:
„Die Dena- Netzstudie aus dem Jahr 2005
ist rechtlich wie technisch überholt und kann nicht als Begründung für Art und
Umfang des erforderlichen Netzausbaus dienen. Für Offshore- Windenergie ist ein
ganz neuartiges Höchstleitungsnetz erforderlich. Eine Priorisierung von
Erdkabeln auch im 380- kV- Höchstspannungsbereich erscheint sinnvoll.
Der Netzausbau ist also vor allem
erforderlich, weil die Betreiber konventioneller Kraftwerke –im
Widerspruch zur Klimaschutzpolitik von Bundesregierung und EU-, auch bei
Starkwind, weiter einspeisen wollen“.
Bei einer mehr als dreifachen Leistungssteigerung ist sicherlich auch
eine höhere Strahlung zu erwarten, die Natur und Mensch belastet.
Ein Jetzt und Gleich Denken ist hier Fehl am Platze.
04.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss gemäß der
Vorwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz
zu fassen:
Die BV-Nord bittet zu prüfen, ob die 380 kV-Leitungen in den Verlauf von
Bahntrassen verlegt werden können.
Ebenfalls ist zu prüfen, ob in Teilbereichen eine Erdverkablung möglich
ist.
Folgende Variante zum Schutz von Mensch und Natur wird befürwortet: Im
Bereich des Hengsteysees wird die Variante Südufer Hengsteysee und im weiteren
Verlauf die Trasse Reh-Nord und Reh.
Die BV-Nord befürwortet die Ablehnung
der beantragten Vorzugstrasse. Es wird vorgeschlagen, die Schutzstreifen der
natürlichen Entwicklung der Flora und Fauna zu überlassen, soweit die
Schutzstreifen freies Gelände ohne landwirtschaftliche Nutzung überdecken.
Bezüglich der näheren Ausführungen wird auf den Beschluss des
Landschaftsbeirates vom 03.05.2011 verwiesen.
05.05.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss schließt sich den Beschlüssen des Landschaftsbeirats
und der BV Nord an.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es
möglich ist, vom Koepchenwerk ein „Seekabel“ entlang des Seeufers durch
den Hengsteysee bis zur Einmündung der Lenne zu verlegen.
Variante Hagen-Reh:
der Umweltausschuss befürwortet im Bereich
Hagen-Reh die optimierte Verlegung durch Erdkabel durch geringfügige
Verschiebung der Leitungsführung nach Norden im Bereich Schälker
Landstraße/Hahnenberg Garten zwecks Minimierung der Anzahl der betroffenen
Einwohner.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Hagen lehnt die von der Amprion GmbH
geplante Vorzugstrasse im Bereich Hohenlimburg ab und befürwortet die
Alternativtrasse Hagen-Reh. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der
Verwaltungsvorlage (0391/2011, Kapitel 5) Stellung zu nehmen und die Belange
der Stadt Hagen im weiteren Verfahren einzubringen.
Zusätzlich wird in die Stellungnahme der Verwaltung
aufgenommen, dass von Seiten der Amprion GmbH die Verlegung eines
„Seekabels“ vom Koepchenwerkentlang des Seeufers durch den
Hengsteysee bis zur Einmündung der Lenne geprüft werden soll.
Dies gilt auch dafür, dass die optimierte
Verlegung durch Erdkabel durch geringfügige Verschiebung der Leitungsführung
nach Norden im Bereich der Schälker Landstraße/Hahnenberg Garten zwecks
Minimierung der Anzahl der betroffenen Einwohner durch die Amprion GmbH geprüft
werden soll.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Hagen lehnt die von der Amprion GmbH
geplante Vorzugstrasse im Bereich Hohenlimburg ab und befürwortet die
Alternativtrasse Hagen-Reh. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der
Verwaltungsvorlage (0391/2011, Kapitel 5) Stellung zu nehmen und die Belange
der Stadt Hagen im weiteren Verfahren einzubringen.
Zusätzlich
wird in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen, dass von Seiten der
Amprion GmbH die Verlegung eines „Seekabels“ vom Koepchenwerk
entlang des Seeufers durch den Hengsteysee bis zur Einmündung der Lenne geprüft
werden soll.
Dies
gilt auch dafür, dass die optimierte Verlegung durch Erdkabel durch
geringfügige Verschiebung der Leitungsführung nach Norden im Bereich der
Schälker Landstraße/Hahnenberg Garten zwecks Minimierung der Anzahl der
betroffenen Einwohner durch die Amprion GmbH geprüft werden soll.
Des
Weiteren ist zu prüfen, ob die 380 kV-Leitungen in den Verlauf von Bahntrassen
verlegt werden können.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |