Beschlussvorlage - 0235/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag:

Vereinslokal im ersten Obergeschoss eines ehemaligen Möbelhauses auf dem Grundstück Im Mühlenwert 20 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

 

Vereinslokal im ersten Obergeschoss eines ehemaligen Möbelhauses auf dem Grundstück Im Mühlenwert 20

Gemarkung Westerbauer, Flur 5, Flurstück 487.

 

Der Vorgang war unter dem Aktenzeichen 2/63/BG/0049/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 3.3.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Das Grundstück ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. GE (Gewerbegebiet) zu beurteilen.

 

Geplant ist ein Vereinslokal für ca. 140 Mitglieder.

Jugend- und Altentreff sowie Vorlesungen sollen dort stattfinden.

Große Feste sind nicht geplant.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Nach § 8 (3) 2. BauNVO (Baunutzungsverordnung) können Anlagen in einem Gewerbegebiet für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. Bei diesem Antrag handelt es sich um eine solche Anlage und nicht um eine kerngebietstypische Versammlungsstätte, da die Personenzahl bis 200 bei Veranstaltungen begrenzt wird.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.04.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen