Beschlussvorlage - 0002/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Pflanzung von Stadtbäumen als Kompensationsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch in der Bauleitplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Derzeit werden in der Stadt Hagen ca. 25.000 kommunale Bäume des Straßenbegleitgrüns, in Grün- und Parkanlagen, auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen sowie an öffentlichen Gebäuden unterhalten. Die durchschnittliche, jährliche Fällquote belief sich in den letzten 10 Jahren auf ca. 100 Exemplare p. a., die ausschließlich auf Grund mangelnder Stand- und Bruchsicherheit gefällt werden mussten. Im gleichen Zeitraum wurden ca. 150 Bäume pro Jahr nachgepflanzt. Diese Nachpflanzungen wurden hauptsächlich aus Ausgleichszahlungen im Rahmen der Baumschutzsatzung, Spenden sowie aus Mitteln der Bezirksvertretungen finanziert.

 

Seit der Aufhebung der Baumschutzsatzung im Jahre 2007 fehlen jährlich die finanziellen Mittel, um die aufgrund von Krankheiten oder aus Verkehrssicherungsgründen zu fällenden Bäume wenigstens teilweise ersetzen zu können. Gemäß §82 Gemeindeordnung besteht zurzeit im Rahmen der vorläufigen Bewirtschaftungsregel keine Möglichkeit, entsprechende Nachpflanzungen durchzuführen. Daher führen die notwendigen Fällungen mittelfristig zu einer nicht unerheblichen Reduzierung des Baumbestandes im Innen- und Außenbereich.

 

Nicht zuletzt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden wird deutlich, dass für den Klimaschutz dringender Handlungsbedarf besteht. Gerade unter diesem Gesichtspunkt nimmt die Bedeutung von Bäumen in den bebauten Bereichen immer mehr zu. Sie sorgen in den heißen Sommermonaten für eine ausreichende Beschattung und einer damit verbundenen geringeren Aufheizung sowie für eine ausreichende Sauerstoffzufuhr und stärkere Luftzirkulation. Als gliedernde und belebende Landschaftselemente in den innerstädtischen Grünanlagen und im Bereich von Straßenbegleitgrün sind Stadtbäume für die Lebensqualität einer Stadt daher besonders wertvoll.

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung von Bäumen in den bebauten Bereichen, hat die Verwaltung daher nach neuen Möglichkeiten gesucht, wie die zur Verbesserung der Wohlfahrtswirkung fehlenden Bäume wenigstens teilweise ersetzt werden können. Es soll daher zukünftig bei Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch auch die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen in den Straßen und Grünanlagen und weiteren geeigneten städtischen Flächen stärker berücksichtigt werden, sofern die rechtlichen Vorgaben der Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz erfüllt sind.

 

Dabei gelten neben den allgemeinen Vorgaben der Eingriffsregelung insbesondere für die Pflanzung von Stadtbäumen die Unterscheidung zwischen lebensraumtypischen Laubbäumen und nicht lebensraumtypischen Arten (z.B. Nadelgehölze) innerhalb von Vegetationsflächen und die Berücksichtigung von Straßenbäumen mit unterschiedlicher Entwicklungszeit und Lebenserwartung. Die Anpflanzung von Einzelbäumen führt bei der Bilanz der Bestands- und Planungswerte wie bei allen anderen Biotoptypen zu spezifischen Wertpunktsteigerungen, da sie grundsätzlich eine Optimierung für die im “ARGE-Bewertungsverfahren NRW“ gleichrangig zu bewertenden Berechnungsfaktoren “Naturhaushalt und Landschaftsbild / Erholung“ erreichen. Die Pflanzung von gliedernden und belebenden Landschaftselementen z.B. als Einzelbäume in innerstädtischen Grünanlagen und im Bereich von Straßenbegleitgrün bzw. als Straßenbäume soll zukünftig als funktionaler Ausgleich für den Verlust von Gehölzen bei Bauvorhaben in die Maßnahmenbilanz des Landschaftspflegerischen Begleitplans einfließen und die entsprechenden Herstellungs- und Pflegekosten ausgewiesen werden.

 

Inwieweit die im Rahmen der bauleitplanerischen Eingriffsbilanz ermittelten Biotopwertdefizite zur Finanzierung von Baumpflanzungen im Innenbereich verwendet werden, soll einzelfallbezogen und anhand landschafts- und naturschutzbezogener Kriterien geprüft und entschieden werden. Der generelle funktionale Ausgleich auf geeigneten Flächen am Ort des Eingriffs und an anderer Stelle wie z.B. Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen des Landschaftsplans sollen auch zukünftig schwerpunktmäßig  berücksichtigt werden.

 

Neben den Möglichkeiten im Rahmen der Eingriffsregelung sollen im Bebauungsplan auch weiterhin Festsetzungen im Sinne des §9 Abs.1 Baugesetzbuch getroffen werden, die ebenfalls dazu führen, dass verstärkt Bäume im Geltungsbereich der Bebauungspläne gepflanzt werden können.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.04.2011 - Bezirksvertretung Haspe - zurückgezogen

Erweitern

12.10.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.10.2011 - Bezirksvertretung Haspe

Erweitern

19.10.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

Reduzieren

08.11.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat begrüßt den Vorstoß der Verwaltung auch Stadtbäume als Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch in der Bauleitplanung zu pflanzen, sieht darin allerdings keinen adäquaten Ersatz für die abgeschaffte Baumschutzsatzung.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          0

 

Erweitern

09.11.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

09.11.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die BV-Nord behandelt die Vorlage in 1. Lesung. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Grundsatzfrage rechtlich zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Erweitern

10.11.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.11.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen