Beschlussvorlage - 0003/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst - Im Langen Lohehier: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.03.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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22.03.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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12.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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14.07.2011
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Emst
nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße zwischen dem Waldbereich
„Langenloh“ und der Haßleyer Straße. Im Süden grenzt das Plangebiet
mit dem Emster Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen wird das
Plangebiet von der Straße Im Langen Lohe, im Nordwesten von der Lohestraße
begrenzt. Dort befindet sich der „Lohesportplatz“. Im Nordosten
grenzen Privatgrundstücke der Anlieger der Lohestraße an das Plangebiet. Im
Osten grenzt das Plangebiet unter Einbeziehung des Habichtsweges an die
Haßleyer Straße. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch die Grundstücke
der Wohnhäuser am Habichtsweg und an der Mallnitzer Straße gebildet.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt sollen bis zum 2.
Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Verwaltungsvorlage wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, welches Planungsrecht für eine Wohnbebauung
auf der städtischen Pferdewiese zwischen dem Lohesportplatz, dem Marktplatz
Emst und der Bebauung Mallnitzer Straße schaffen soll.
Begründung
Vorgeschichte
Am
25.02.2010 hat der Rat der Stadt Hagen mit Beschluss der Vorlage 0818/2009
– Verlagerung des Sportplatzes „Loheplatz“ – die Verwaltung
beauftragt, weitere Planungen hinsichtlich der Flächenentwicklung Loheplatz
vorzunehmen.
Zur
Stärkung einer ausreichenden Nahversorgung für den Ortsteil Emst wurde bereits
vor einiger Zeit die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am Emster Marktplatz
diskutiert. Dabei enthielt eine Variante den Vorschlag, den Lebensmittelmarkt
nördlich des Marktplatzes in der Pferdewiese anzulegen. Die übrige Wiesenfläche
südlich des Sportplatzes wurde als Wohngebiet mit Einfamilienhäusern
vorgesehen. Bei der Vorstellung in einer Bürgeranhörung stieß diese Planung
allerdings auf massiven Widerstand der Anwohner, die gegen einen
Lebensmittelmarkt an diesem Standort waren.
Mit
Beschluss eingangs genannter Vorlage erfolgte auch der Auftrag zur Planung eines
Quartierversorgungszentrums für den Bereich Emst an der Haßleyer Straße. Diese
Standortentscheidung bezüglich des Einzelhandels wird auch von der parallel beratenden
und beschlossenen Vorlage 0973/2009 – Entwicklung Emst – Loheplatz
– Haßleyer Straße – mitgetragen. Diese ebenfalls am 25.02.2010 vom
Rat der Stadt Hagen beschlossene Vorlage schlägt die Fläche östlich der
Sportanlage als Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter vor und macht
hinsichtlich der Pferdewiese südlich des Lohesportplatzes den Vorschlag einer
moderaten Wohnbebauung (Einfamilienhäuser) mit Lärmschutz unter Erhalt des
Sportplatzes an der Lohestraße.
Folgende
Beschlüsse wurden unter TOP Ö 5.15 der Ratssitzung am 25.02.2010 gefasst:
1.
Der Sportplatz
„Loheplatz“ wird aus der Vorschlagsliste der Vorlage
„Haushaltskonsolidierung - Pakt mit dem Hagener Sport“
(Drucksachen-Nr.: 0489/2009) entfernt.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht zur Ansiedlung eines
Lebensmittelvollsortimenters und für einen Feuerwehrstandort an der Haßleyer
Straße in Emst vorzubereiten.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden
Fläche (Pferdewiese) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz
Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.
Die
Beschlussfassung wurde ergänzt um Punkt
4.
Der Rat der
Stadt Hagen strebt an, einen Teil
des Verkaufserlöses aus dem Einzelhandelsgrundstück an der Haßleyer Straße
sowie aus der Wohnbebauung auf der sog. Pferdewiese zur Verbesserung der
sportlichen Infrastruktur für einen Kunstrasen auf dem Loheplatz einzusetzen.
Die Verwaltung weist
darauf hin, dass Punkt 4 des Ratsbeschlusses vom 25.02.2010 nur umgesetzt
werden kann, wenn entweder der Handlungsrahmen für Kommunen im Nothaushalt
geändert wird, oder die Stadt Hagen ein genehmigtes HSK erhält. Nach den
derzeitigen Rahmenbedingungen dürfen Vermögenserlöse nicht zur Finanzierung
neuer Investitionen, sondern ausschließlich zur Schuldentilgung genutzt werden.
Die Verwaltungsvorlage
Drucksachennummer 0489/2009 - Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem
Hagener Sport - wurde daraufhin unter Abänderung ihres ersten Beschlusspunktes
am 25.03.2010 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Der geänderte Beschlusspunkt
lautet wie folgt:
1.
Der Rat
beschließt den Beschlussvorschlag der Verwaltung - mit Ausnahme der Empfehlung
zur Vermarktung des Sportplatzes Loheplatz inklusive der sogenannten
"Pferdewiese" und des Sportplatzes Quambusch. Auf den Beschluss des
Rates vom 25.02.2010
zur Verwaltungsvorlage Nr. 0973/2009 wird Bezug genommen.
Der Hauptgrund dieser
Beschlussänderung ist, dass sich eine Verlagerung des Sportplatzes, also der
Neubau einer Sportanlage, nicht wirtschaftlich darstellen lässt, auch wenn der
komplette Sportplatz mit angrenzender Pferdewiese einer Wohnbebauung zugeführt
würde. Und laut der Vorlage „Pakt mit dem Hagener Sport“ sind
Nutzungsverlagerungen und die damit verbundenen Ersatzinvestitionen die
Grundvoraussetzung für die Aufgabe der zur Disposition stehenden Sportplätze.
Beschluss zur
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Somit ist Punkt 3,
die Schaffung von Planungsrecht für eine Wohnbebauung auf der Pferdewiese „Im
Langen Lohe“ unter Erhalt des Sportplatzes an der Lohestraße, von der
Verwaltung umzusetzen. Dabei sind Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich. Der
städtebauliche Entwurf sieht hierfür einen Lärmschutzwall zwischen Sportplatz
und Wohnbebauung vor. Die Dimensionierung und die daraus resultierende
Wirksamkeit des Walles müssen im
Bebauungsplanverfahren gutachterlich ermittelt werden.
Der Aspekt des
Sportlärms ist besonders hinsichtlich des vierten (ergänzten) Beschlusspunktes
zur Vorlage 0973/2009 von Bedeutung. Danach
strebt der Rat der Stadt Hagen an, einen Teil des Verkaufserlöses aus der
Wohnbebauung auf der sog. Pferdewiese zur Verbesserung der sportlichen
Infrastruktur für einen Kunstrasen auf dem Loheplatz einzusetzen. Daher muss
vermieden werden, dass durch die „heranrückende“ Wohnbebauung
Immissionskonflikte aufgrund des Sportanlagenlärms entstehen, mit der Folge,
dass der Sportbetrieb eingeschränkt oder ganz aufgegeben werden müsste. Es muss
sogar eine Intensivierung des Spiel- und Trainingsbetriebes möglich sein, da
die Ausstattung des Spielfeldes mit einem Kunstrasen dieses zulässt, was
schließlich das entscheidende Argument für solch eine Investition darstellt.
Mit der Entwicklung eines
Baugebietes für Einfamilienhäuser soll der Abwanderung junger bauwilliger
Familien und damit dem demographischen Wandel entgegengewirkt werden.
Aktuelles Planungsrecht
Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan existiert zurzeit nicht. Der aktuelle
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen (FNP) stellt den Sportplatz und die südlich
angrenzende Pferdewiese als Grünfläche für „Sportlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen“ dar. Der östliche Bereich zwischen Pferdewiese
und Haßleyer Straße (Privatgrundstück nördlich des Habichtsweges) ist als
„Wald“ dargestellt. Eine Änderung des FNP zur Darstellung einer
Wohnbaufläche wird für die Planung erforderlich. Diese erfolgt im
Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Im Landschaftsplan
der Stadt Hagen ist der Wald als Landschaftsschutzgebiet „Emst / westlich
der A 45“ festgesetzt.
Die Abgrenzung des
Plangebietes
Der Geltungsbereich
des einzuleitenden Bebauungsplanes umfasst außer dem gewünschten Wohngebiet den
nördlich angrenzenden Sportplatz an der Lohestraße, um diesen planungsrechtlich
zu sichern. So verhält es sich auch mit dem Emster Marktplatz im Südwesten des
Plangebietes. Dieser soll erhalten bleiben, was mit entsprechenden planerischen
Festsetzungen zu sichern ist. Die Erschließung des Baugebeites erfolgt von der
Karl-Ernst-Osthaus-Straße über die Straße Im Langen Lohe. Ein Gebietsstreifen
entlang des Habichtsweges zur Haßleyer Straße soll eine zusätzliche
Erschließung und auch die Entwässerung zur Haßleyer Straße ermöglichen. Der
Wald an der Haßleyer Straße soll jedoch erhalten bleiben, was planungsrechtlich
festgesetzt werden wird. Lediglich im Westen des betroffenen privaten
Grundstückes, im Anschluss an die städtische Pferdeweise, sollen ca. drei
zusätzliche Wohnbaugrundstücke bau- und planungsrechtlich ermöglicht werden.
Dieser Bereich nördlich des Habichtsweges, es handelt sich um ein
Privatgrundstück (Gemarkung Eppenhausen, Flur 7, Flurstück 451), ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen (FNP) als Wald dargestellt und befindet
sich gemäß Landschaftsplan (LP) der Stadt Hagen im Landschaftsschutzgebiet
„Emst / westlich der A 45“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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24.03.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt grundsätzlich dem
Bebauungsplan Nr. 1/11 – Wohnbebauung Im Langen Lohe – unter der
Maßgabe zu, dass die Erschließung des Baugebietes über die Straße Im Langen
Lohe und nicht über den Habichtsweg und das private Waldgrundstück erfolgt. Die
Abgrenzung des Gebietes erfolgt entlang des Grundstücks Gemarkung Eppenhausen
Flur 8 Flurstück 426. Darüber hinaus ist das Waldgrundstück Gemarkung
Eppenhausen Flur 7 Flurstück 451 des Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.24 „Emst/westlich
der A 45“ nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.