09.03.2011 - 7.18 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Emst nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße zwischen dem Waldbereich „Langenloh“ und der Haßleyer Straße. Im Süden grenzt das Plangebiet mit dem Emster Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen wird das Plangebiet von der Straße Im Langen Lohe, im Nordwesten von der Lohestraße begrenzt. Dort befindet sich der „Lohesportplatz“. Im Nordosten grenzen Privatgrundstücke der Anlieger der Lohestraße an das Plangebiet. Im Osten grenzt das Plangebiet unter Einbeziehung des Habichtsweges an die Haßleyer Straße. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch die Grundstücke der Wohnhäuser am Habichtsweg und an der Mallnitzer Straße gebildet.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt sollen bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 7

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage