Beschlussvorlage - 0171/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowaschstraße auf dem Grundstück Rehstraße(Bauvoranfrage)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.03.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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10.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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29.03.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Planungsrechtliche
Zulässigkeit einer Autowaschstraße auf dem Grundstück
Rehstraße
6
Gemarkung
Hagen, Flur 23, Flurstück 266.
Das
Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0016/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz
vom 17.2.11.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche)
dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des seit 8.10.10 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr.
3/89 Teil 1 1.Änderung „Gewerbegebiet
Berliner Straße /Rehsieper Weg“ u.a. mit der textlichen Festsetzung Nr.1:
Es sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Der
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung behält sich eine
Bauberatung beim Vorliegen des Bauantrages vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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118,8 kB
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