Beschlussvorlage - 0035/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand zu den Möglichkeiten der Realisierung eines Factory-Outlet-Centers auf dem Brandt-Gelände in Hagen-WesterbauerPositionierung zur Ansiedlung eines FOC
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Stadtentwicklungsausschuss fordert vor einer weiteren Befassung mit dem Thema FOC von dem Projektentwickler die Vorlage des Nachweises der Unschädlichkeit des Projektes für die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hagen und der Region, sowie des Nachweises der verkehrlichen Machbarkeit.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird nach Beurteilung der Gutachten eine grundsätzliche Einschätzung des Projektes vornehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die aktuelle
Rechtslage, Planungsvorhaben in der Region und die erneute Anfrage zur
Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) erfordern eine erneute
Positionierung der Stadt Hagen bezüglich der Entwicklungsziele für das
Brandt-Gelände.
Begründung
Im
Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen wurde das Brandt-Areal als
potenzieller Fachmarktstandort für nicht zentrenrelevante Sortimente beschlossen.
Die
letzten Planungen der Freiherr von Maydell GmbH (großflächiger Einzelhandel mit
ca. 9000m² Verkaufsfläche und vorwiegend zentrenrelevantem Einzelhandel) wurden
vom AK Einzelhandel am 8.11.2010 negativ bewertet und in den politischen Gremien
folgerichtig abgelehnt, um städtebaulich negative Auswirkungen zu vermeiden (Vorlage
Nr. 1016/2010, Beschluss des STEA vom 1.2.2011).
Es
wurde in diesem Zusammenhang noch einmal bestätigt, dass auch von Seiten der Stadt
Hagen ein hohes Interesse besteht, das Brandt-Gelände einer Nachfolgenutzung
zuzuführen. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der bestehenden Versorgungsbereiche
geschehen, weil ansonsten die städtebaulichen Probleme nur verlagert würden.
Die
wiederholte Nachfrage der Freiherr von Maydell GmbH bezüglich einer Nutzung
durch ein Factory-Outlet-Center (FOC) erhielt neue Aktualität aufgrund der
veränderten Rechtslage zum § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro).
Im
Jahr 2008 bat die Stadt Hagen den damals zuständigen Minister Wittke um
Prüfung, ob ein Zielabweichungsverfahren nach § 24a Landesplanungsgesetz
durchgeführt werden kann. Dies wurde im Hinblick auf die Regelungen des § 24a
LEPro als Voraussetzung für die Ansiedlung eines FOC für notwendig gehalten.
Mit Schreiben vom 25.3.2008 teilte das Ministerium mit, dass die Durchführung
eines Zielabweichungsverfahrens nicht in Betracht komme.
Im
letzten Jahr hat sich mit der Rechtsprechung zu § 24a LEPro NRW die zentrale
Entscheidungsgrundlage für den großflächigen Einzelhandel grundlegend geändert.
Entgegen der bisherigen raumordnerischen Zielausrichtung ist § 24a LEPro
demnach nur noch als Grundsatz der Raumordnung zu werten, er hat seinen
Zielcharakter verloren und unterliegt somit der Abwägung.
Damit
wird die Verantwortung für die Entwicklung des Einzelhandels von der
Landesplanungsbehörde wieder auf die Gemeinden zurückverlagert. Der Nachweis
der städtebaulichen Verträglichkeit eines Planvorhabens über die Verfahren der
Bauleitplanung bleibt weiterhin die wichtigste Genehmigungsvoraussetzung.
Die
neue Rechtslage hat sicher dazu beigetragen, dass derzeit zwei Einzelhandelsgroßprojekte
in der Region kritisch diskutiert werden, die auch Auswirkungen auf die Stadt
Hagen erwarten lassen. In Wuppertal besteht die Planung eines IKEA –
Homeparks, direkt am AS Wuppertal-Nord. Hier handelt es sich um ein neues IKEA
Einrichtungshaus in Verbindung mit einem Fachmarktzentrum. Geplant ist eine
Gesamtverkaufsfläche von ca. 50.000 m², auf der vorwiegend zentrenrelevante
Sortimente angeboten werden sollen. Zum Vergleich: dies entspricht etwa 2/3 der
Verkaufsfläche der Hagener Innenstadt.
Die Bürgermeister des Ennepe-Ruhr-Kreises haben bereits mit
Unterstützung der SIHK ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, indem sie
auf die negativen Auswirkungen einer solchen Entwicklung auf die Zentren der
Region hinweisen.
Darüber
hinaus plant die Stadt Remscheid die Ansiedlung eines Designer-Outlet-Centers
mit mehreren tausend Quadratmetern Verkaufsfläche (ca. 60-100 Läden). Die
verkehrsgünstige Lage würde auch hier erhebliche Auswirkungen auf einen großen
Einzugsbereich erwarten lassen.
Aufgrund
der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Kanzlei Lenz und Johlen
beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines FOC
mit einer Verkaufsfläche von ca. 20.000 m² auf dem Brandt-Gelände juristisch zu
prüfen (s. Anlage).
Als
Ergebnis ist festzuhalten:
·
Für ein solches
Vorhaben ist die Aufstellung eines B-Planes (incl. Änderung des FNP)
erforderlich (keine Genehmigung nach § 34 BauGB).
·
Die
Anforderungen des § 24 Landesplanungsgesetz und des Einzelhandelserlasses sind
zu beachten. Die Regelungen sind im Rahmen des der Gemeinde zustehenden
Abwägungsspielraumes zu berücksichtigen.
·
Hinsichtlich
benachbarter Gemeinden besteht Beeinträchtigungsverbot, d.h. negative
städtebauliche Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche sind zu
vermeiden (Gebot der interkommunalen Abstimmung).
·
Das bislang
vorliegende Gutachten der GMA (11/2007) reicht nach Einschätzung der
Rechtsanwälte nicht aus, sondern muss um eine konkrete Auswirkungsanalyse und
Bewertung städtebaulicher Auswirkungen ergänzt werden. Darüber hinaus ist durch
ein Verkehrsgutachten die verkehrliche Machbarkeit darzulegen.
·
In die Abwägung
sind alle sonstigen betroffenen öffentlichen und privaten Belange einzustellen.
Der
Freiherr von Maydell GmbH wurde schriftlich mitgeteilt, dass für eine erneute
Beschlussfassung zu einer möglichen Nutzung durch ein FOC folgende
Voraussetzungen gegeben sein müssen:
·
Vorlage eines
konkreten Investitionsinteresses und Benennung eines Betreibers
·
Aktuelles
Planungskonzept
·
Darlegung der
verkehrlichen Machbarkeit.
Daraufhin hat am
8.02.2011 ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer sowie den
Projektentwicklern und Investoren stattgefunden.
Als wesentliche
Ergebnisse wurden festgehalten:
·
Das konkrete
Investitionsinteresse besteht nach wie vor und wurde durch einen „letter
of intent“ belegt (s. Anlage). Das FOC soll durch die Firma Stable International
betrieben werden.
·
Das in 2007
vorgelegte Planungskonzept hat nach wie vor Bestand.
·
Auf dieser Basis
ist der Investor bereit, die erforderlichen Gutachten (Auswirkungsanalyse und
Verkehrsgutachten) zu beauftragen, wenn die Stadt Hagen ihre Unterstützung im
Falle eines für das Projekt positiven Ergebnisses der Gutachten zusichert.
Angesichts einer schwierigen
Beschlusslage (s. Übersicht) zur Ansiedlung eines FOC in Westerbauer hielten es
alle Beteiligten in dem Gesprächstermin für sinnvoll, vor der
Beauftragung der Gutachten einen politischen Grundsatzbeschluss herbeizuführen.
Der
Verwaltungsvorstand und der Ältestenrat haben sich nach Bericht über dieses
Gespräch allerdings dafür ausgesprochen, erst nach Vorlage der Gutachten einen
Grundsatzbeschluss zu dem Projekt fassen
zu wollen.
Übersicht der bestehenden Beschlüsse und
Entscheidungen zum Brandt-Gelände:
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Beschluss des Rates vom 6.3.2008 Vorlage Nr. 0089/2008 |
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Schreiben des Ministeriums vom 25. 03.2008 |
„Da § 24a LEPro
für die Ansiedlung von FOC striktere Zielvorgaben als der Regionalplan enthält,
ist ein Zielabweichungsverfahren auf regionaler Ebene nicht möglich.“ |
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Beschluss des Rates vom
17.12.2009 Vorlage Nr. 0639/2009 |
*Zu der Begründung
gehört: „Ausschluss zentren-relevanter Sortimente“. |
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Beschluss des STEA vom 1.02.2011 Vorlage Nr. 1016/2010 |
Anlass der Vorlage:
Vorliegendes Planvorhaben mit ca. 6000 m² zentrenrelevanter Sortimente.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hagen
begrüßt die erneute Initiative des Projektentwicklers zur Ansiedlung eines
Factory-Outlet-Centers auf dem Brandt-Gelände in Hagen-Westerbauer.
Vor einer weiteren inhaltlichen Befassung mit dem
Thema FOC fordert der Stadtentwicklungsausschuss von dem Projektentwickler den
Nachweis der Verträglichkeit des
Projektes für die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hagen und der Region
sowie für die verkehrliche Machbarkeit des Projektes.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird nach
Beurteilung der Gutachten eine grundsätzliche Einschätzung des Projekts
vornehmen.