29.03.2011 - 7 Aktueller Sachstand zu den Möglichkeiten der Re...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Meier macht deutlich, dass sich in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem § 24 a Landesentwicklungsprogramm NRW etwas zu Gunsten der Kommunen getan habe, was die Planung derartiger Projekt anbelange. Daher sei es richtig, dass der Projektentwickler dieses erneut angehen möchte. Um dieses Ansinnen zu unterstützen, schlage er die folgende Beschlussfassung auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Haspe vor (s. nachfolgenden Beschluss). Er sehe es als legitim an, wenn die Kommune zunächst die Gelegenheit bekäme, sich über die vorliegenden Gutachten zu informieren. Dies entspräche zwar nicht unbedingt dem Wunsch des Investors, stelle jedoch einen nachvollziehbaren Kompromiss dar. Auf der Grundlage dieser Gutachten könnte nach positivem Ergebnis anschließend  in das Planungsverfahren eingestiegen werden.

 

Herr Romberg verweist darauf, dass auch die Bezirksvertretung Haspe sich mit großer Mehrheit für dieses Projekt ausgesprochen habe. Damit sei sicherlich ein positives Signal für den Investor gegeben. Eine weitergehende Beschlussfassung könnte evtl. auch rechtlich problematisch sein. Daher spreche auch er sich für diese Beschlussfassung aus.

 

Herr Dücker wiederholt seine schon vormals geäußerten Bedenken, könnte sich jedoch mit diesem Kompromissvorschlag einverstanden erklären. Nichts desto trotz werde er sich kritisch mit den noch zu erstellenden Gutachten auseinander setzen.

 

Nach Auffassung von Herr Panzer wird durch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Verantwortlichkeit für derartige Projekte auf die Kommunen übertragen. Dadurch wird es nicht einfacher und man müsse sich mehr Gedanken machen, auch darüber, von wem die Gutachten erstellt werden sollen.

 

Auch Herr Klinkert ist der Meinung, dass es die Änderung der Rechtslage nicht einfacher für die Stadt mache, die jetzt selbst die Abwägung durchführen müsse. Er spreche  sich dafür aus, der Vorlage zu folgen, da ihm die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Haspe zu positiv erschiene. Außerdem behalte man sich alles vor, was nach Vorlage der Gutachten getan werden könne. Er halte es für bedenklich, sich schon jetzt positiv zu äußern. Allerdings stehe er dem Projekt sehr positiv gegenüber, auch wenn er glaube, dass es an der verkehrlichen Machbarkeit scheitern werde.   

 

Herr Meier geht davon aus, dass durch den Beschlussvorschlag rüber komme, dass die Stadt dieses Projekt positiv begleite. Gleichwohl müsse auch eine Kommune ihre Interessen wahren. Die Risiken seien dem Entwickler und Investor sicherlich bekannt.

 

Auf Nachfrage von Herr Klinkert erklärt Herr Grothe, dass bei diesem Stand des Verfahrens noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Entweder seien beide Gutachten positiv, dann könne das Verfahren auch mit einer UVP weiter geführt werden.

Sei nur ein Gutachten negativ für ein FOC,  scheitere die Ansiedlung.

 

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass bei drei Enthaltungen dem u. a. Beschluss gefolgt werde.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hagen begrüßt die erneute Initiative des Projektentwicklers zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers auf dem Brandt-Gelände in Hagen-Westerbauer. 

Vor einer weiteren inhaltlichen Befassung mit dem Thema FOC fordert der Stadtentwicklungsausschuss von dem Projektentwickler den Nachweis der Verträglichkeit  des Projektes für die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hagen und der Region sowie für die verkehrliche Machbarkeit des Projektes.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird nach Beurteilung der Gutachten eine grundsätzliche Einschätzung des Projekts vornehmen. 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 3

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Thieser aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage