Beschlussvorlage - 0236/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die im Betreff genannte Nutzungsänderungsanfrage: Umbau und Erweiterung des DRK-Sozialhauses auf dem Grundstück Feithstraße 36 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

 

Umbau und Erweiterung des DRK-Sozialhauses auf dem Grundstück Feithstraße 36

Gemarkung Eppenhausen, Flur 2, Flurstücke 602,603,604

zu einem Sozialzentrum mit 64 Pflegebetten, einer Arztpraxis, Altenpflege-und Ausbildungseinrichtung und DRK-Verwaltung.

 

Die Anfrage war unter dem Aktenzeichen 4/63/A/0008/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 3.3.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf „gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/68 Eppenhausen Nord / Boloh Teil II Abschnitt A u.a. mit den Festsetzungen: WA (allgemeines Wohngebiet), VI (6-Geschossigkeit) usw.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

In einem allgemeinen Wohngebiet sind nach § 4 (1) 3. BauNVO (Baunutzungsverordnung) Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.

Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird im Südwesten geringfügig überschritten, eine Befreiung beim Vorliegen eines Bauantrages somit in Aussicht gestellt. 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.04.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen