Beschlussvorlage - 0171/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bauvoranfrage: Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowaschstraße auf dem Grundstück Rehstraße 6 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowaschstraße auf dem Grundstück

Rehstraße 6

Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstück 266.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0016/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 17.2.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des seit 8.10.10 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

Nr. 3/89 Teil 1  1.Änderung „Gewerbegebiet Berliner Straße /Rehsieper Weg“ u.a. mit der textlichen Festsetzung Nr.1: Es sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung behält sich eine Bauberatung beim Vorliegen des Bauantrages vor.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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10.03.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen