Beschlussvorlage - 0183/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ablehnung der Nutzungsänderung der Ladenlokale in dem Wohn- und Geschäftshaus zu einer Spielhalle (Bauvoranfrage) auf dem Grundstück Eppenhauser Straße 9 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Nutzungsänderung der Ladenlokale in einem Wohn- und Geschäftshaus zu einer Spielhalle auf dem Grundstück Eppenhauser Straße 9

Gemarkung Eppenhausen, Flur 3, Flurstück 189.

 

Der Vorgang war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0020/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 24.2.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

Vergnügungsstätten sind in einem allgemeinen Wohngebiet nach der Baunutzungsverordnung nicht zulässig.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen