Beschlussvorlage - 0182/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ablehnung der Nutzungsänderung: Büroflächen in eine Spielhalle mit zwei Konzessionen (Bauvoranfrage) im Gebäude Bergischer Ring 100 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Nutzungsänderung von Büroflächen in eine Spielhalle mit zwei Konzessionen im Gebäude Bergischer Ring 100

Gemarkung Hagen, Flur 28, Flurstück 200.

 

Der Vorgang war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0017/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 24.2.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18/69 (234) „Schwenke“ 2. Fassung 1. Änderung u.a. mit den Festsetzungen MK (Kerngebiet) und der textlichen Festsetzung Nr. 2b: Spielhallen sind nur ausnahmsweise zulässig.

 

Aufgrund der Häufung von Spielhallen im und am Rande des Stadtzentrums wird einer ausnahmsweisen Zulässigkeit nicht zugestimmt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen