Beschlussvorlage - 0120/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

In der Ratssitzung am 16.12.2010 sind 79 Maßnahmen des Teil A Haushaltssicherungskonzept 2011 bestätigt worden. Die Maßnahmen stammen aus dem Ersten Sparpaket des Mentors (Beschlussfassung 20.06.2008) sowie aus den Haushaltsberatungen 2010 (Beschlussfassung 06.05.2010).

 

Die Maßnahmen des Ersten Sparpaketes sind an der Endung „S“ zu erkennen, die anderen Maßnahmen stammen aus den Beschlüssen zum Haushalt 2010.

 

Die Verteilung der erwarteten Konsolidierungsbeiträge für die Jahre 2009 und 2010 stellt sich wie folgt dar:

 

Beschreibung

Anzahl

2009

2010

Gesamteffekt bis 2014

Maßnahmen des 1. Sparpakets

36

9.976.331

16.478.330

27.179.282

Maßnahmen, die in den Haushalt 2010 eingeflossen sind

43

50.000

786.997

983.147

Gesamtsumme Teil A

79

10.026.331

17.265.327

28.162.429

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses am 16.12.2010 sind alle Fachbereiche und Fachämter gebeten worden, zum Umsetzungsstand – sowohl inhaltlich wie auch bezüglich der Kassenwirksamkeit - der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Konsolidierungsmaßnahmen Stellung zu nehmen.

 

Der vorliegende Bericht enthält eine zusammenfassende Darstellung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen für die Jahre 2009 und 2010 entsprechend der Rückmeldungen der Fachbereiche und Fachämter. Maßnahmen, deren Konsolidierungseffekte erst 2011 ff. eintreten sollen, sind in der ersten Spalte grau hinterlegt dargestellt. Sowohl bei diesen Maßnahmen, als auch bei Maßnahmen, die 2010 noch nicht vollständig umgesetzt waren, sind die jeweilig geplanten Jahresraten der Umsetzung dargestellt.

 

Alle Maßnahmen sind inhaltlich wie geplant umgesetzt worden, jedoch bei 2 Maßnahmen mit kleineren zeitlichen Verzögerungen. Abweichungen in der kassenwirksamen Realisierung der Maßnahmen sind in der Bemerkungsspalte erläutert.

 

Maßgeblich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind darüber hinaus lediglich die Maßnahmen „Anhebung der Gewerbesteuer“ (Auswirkungen der Wirtschaftskrise, Effekt bis zum Jahr 2014 nicht gefährdet) und die „Schulgebührenerhöhung u. Einführung eines Erwachsenenzuschlags“ bei der Musikschule (Maßnahme wurde umgesetzt, dauerhafter Ausfall des Effektes).

Die Erwartungen weit übertroffen hat die Änderung des Hebesatzes bei der Vergnügungssteuer mit einer Ist-Konsolidierung von ca. 1,27 Mio. € statt einer geplanten Mehreinnahme von 500.000 €. Da diese Mehreinnahme auch dauerhaft zu erwarten ist, wird der Konsolidierungsbetrag der Maßnahme 20.003S zukünftig auf 1,27 Mio. € angehoben.

 

 

Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass die für 2009 und 2010 vorgesehenen Effekte der bereits beschlossenen Maßnahmen des Teil A weitgehend sowohl inhaltlich wie auch kassenwirksam umgesetzt sind.

 

 

Die für die Folgejahre geplanten Umsetzungen sind mit folgenden  Einschränkungen in der konkreten Planung:

 

Bei der Maßnahme OBBC.009S „Ausschüttung Enervie“ wird es zu einer deutlichen Verschiebung des Konsolidierungseffektes kommen. In einem aktuellen Schreiben hat der Vorstand der Enervie die grundsätzliche Erreichbarkeit der Konsolidierungsbeiträge bestätigt. Die neue Prognose führt zu einer vorsichtigeren Darstellung der Konsolidierungsentwicklung in den nächsten 3 Jahren.

Nach derzeitigem Stand ist für die Erreichung des Gesamtzieles möglicherweise ein Zeitraum erforderlich, der über das Jahr 2014 hinausgeht. Mit Änderung des § 76 GO würde die Verwaltung diese Maßnahme analog zu den Einsparungen im Personalbereich zeitlich anpassen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird auf eine Anpassung verzichtet, da das Konsolidierungsziel nach Bestätigung durch die Enervie grundsätzlich erreichbar ist.

 

Bei den Maßnahmen 40.016S und 40.017S „Reduzierung von Schulräumen bei Grund- bzw. Hauptschulen“ werden die Planungen den Ergebnissen des neuen Schulentwicklungsplanes angepasst. Aufgrund des Moratoriums sind Konsolidierungsbeträge in jedem Fall erst ab dem Jahr 2016 zu erwarten.

 

Sofern eine Beteiligung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am Betrieb des Hohenhofs nicht zustande kommt, werden andere Möglichkeiten zur Umsetzung des Konsolidierungszieles bis 2014 geprüft, es kann jedoch zu Verschiebungen bei der bisherigen Zeitplanung kommen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen