17.02.2011 - 5.2 Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011, Bericht ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krippner erklärt, dass ein klares Berichtswesen benötigt wird, bei dem der Ist-Zustand jeder einzelnen Maßnahme abgelesen werden kann. Er möchte wissen, ob die Zahlen künftig im Haupt- und Finanzausschuss angepasst werden oder wo sonst. Herr Krippner hält es für sinnvoll, nicht nur die positiven, sondern auch die negativen Entwicklungen (z. B. bei der Gewerbesteuer) darzustellen.

 

Herr Dr. Bücker schließt sich den Ausführungen von Herrn Krippner an. Auf Nachfrage der Fraktion Hagen Aktiv wurde mitgeteilt, dass die Auszahlungen für Rechtsberatungskosten in den vergangenen Jahren bei 30.000 bis 40.000 € gelegen haben. Es erfolgt nun eine Absenkung im Ansatz um 20.000 € auf 50.000 €. Herr Dr. Bücker möchte wissen, warum nicht eine Absenkung auf 30.000 bis 40.000 € erfolgt.

 

Herr Riechel erklärt, dass die Anhebung der Gewerbesteuer noch mit 3 Mio. € angegeben wird. Da dieser Betrag mittlerweile nicht mehr zu halten ist, kann er nicht nachvollziehen, warum der Betrag in der Vorlage noch genannt wird.

(Anmerkung: Die Hinweise von Herrn Riechel zu Tagesordnungspunkt I.5.3 sowie die Erwiderungen hierzu sind dort protokolliert worden.)

 

Herr Gerbersmann kündigt mit Blick auf die Aussagen von Herrn Krippner an, dass das Berichtswesen so aufgebaut wird, dass eine Darstellung zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen in die Tiefe erfolgt. Wie dies aussehen kann, wurde in einer früheren Lenkungsgruppensitzung vorgestellt. Herr Gerbersmann hat bei den Ämtern und Fachbereichen die Darstellung – auch der gegenläufigen Effekte - in Auftrag gegeben. Sobald dies zusammengetragen ist, wird eine Aufbereitung auf Ebene der Teilpläne erfolgen. Hierdurch wird es der Politik möglich sein, die Wirkungsweise nachvollziehen zu können. Es wurden die Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Maßnahme bei der ENERVIE nicht verändert, weil Herr Gerbersmann davon ausgeht, dass z. B. bei der Gewerbesteuer mit Erholung der Wirtschaft die 3 Mio. € wieder erzielt werden können. Eine Steigerung ist bereits jetzt zu verzeichnen, so dass die Maßnahme mit Blick auf 2014 nicht herausgenommen werden muss. Er sichert zu, dass die Anregung mit aufgenommen wird, einzelne Maßnahmen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 ein wenig anders zu beplanen.

 

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass es im Vorfeld schwierig ist zu ermessen, in welchem Umfang Rechtsberatungskosten in Anspruch genommen werden müssen. Es wurde ein Ansatz von 50.000 € angebracht, weil dieser aus seiner Sicht – vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen - für vertretbar gehalten wird.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage