Beschlussvorlage - 0097/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Einbringung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 der Stadt Hagen- "Energiebedarf der Stadt durch die Nutzung erneuerbaren Energien decken, die im Stadtgebiet gewonnen werden"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im
Bereich der eigenen Immobilien setzt die Stadt Hagen bereits erneuerbare Energien ein, um den
eigenen Wärmebedarf zu decken. Dies ist bei Neubauten aufgrund gesetzlicher
Verpflichtungen erforderlich. So sind die neu errichteten Feuerwehrgerätehäuser
Haspe-Tücking-Wehringhausen und Vorhalle sowie das Forsthaus Kurk mit Holzhackschnitzelanlagen
ausgestattet.
Bei
dem Neubau des Tierheimes an der Hasselstraße ist ebenfalls eine
Biomasseheizanlage geplant.
Bei
der Gesamtschule Haspe und dem Turnhallendach des Fichte-Gymnasiums sind
Photovoltaikanlagen installiert, welche von Fördervereinen betrieben werden.
Eine Anlage beim Christian-Rohlfs-Gymnasium befindet sich in der Planungsphase.
Betreiber ist hier ebenfalls der Förderverein. Im Emil Schumacher Museum kommen Geothermie und Photovoltaik zum
Einsatz.
Die
Stadt kann aufgrund Ihrer finanziellen Situation und den damit verbundenen
Auflagen keine Investitionen tätigen, die nicht aufgrund gesetzlicher
Verpflichtungen erforderlich sind.
Dennoch
sollen zukünftig im Bestand erneuerbare Energien gewonnen werden, indem die
Stadt Dächer unentgeltlich zur Verfügung
stellt, um Dritten die Möglichkeit zu geben, auf eigene Rechnung und
Verantwortung Photovoltaikanlagen zu errichten. Eine Liste infrage kommender
Dächer ist bereits erstellt und erste Gespräche sind geführt worden.
Demnach
wollen die Anbieter auf geeigneten Flächen Photovoltaikanlagen errichten und
betreiben. Für die Nutzung dieser Flächen zahlt der Betreiber der Stadt eine
Pacht bzw. die Stadt erhält einen Anteil an der Einspeisevergütung. Ein
abschließendes Ergebnis der Prüfung
liegt für die Ratskette
