Beschlussvorlage - 0120/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011, Bericht zu den Maßnahmen Teil A
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Manuela Strunkeit
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.02.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt.
Begründung
In der Ratssitzung
am 16.12.2010 sind 79 Maßnahmen des Teil A Haushaltssicherungskonzept 2011
bestätigt worden. Die Maßnahmen stammen aus dem Ersten Sparpaket des Mentors
(Beschlussfassung 20.06.2008) sowie aus den Haushaltsberatungen 2010
(Beschlussfassung 06.05.2010).
Die Maßnahmen des
Ersten Sparpaketes sind an der Endung „S“ zu erkennen, die anderen
Maßnahmen stammen aus den Beschlüssen zum Haushalt 2010.
Die Verteilung der
erwarteten Konsolidierungsbeiträge für die Jahre 2009 und 2010
stellt sich wie folgt dar:
|
Beschreibung |
Anzahl |
2009 |
2010 |
Gesamteffekt bis 2014 |
|
Maßnahmen des 1. Sparpakets |
36 |
9.976.331 |
16.478.330 |
27.179.282 |
|
Maßnahmen, die in den Haushalt 2010 eingeflossen sind |
43 |
50.000 |
786.997 |
983.147 |
|
Gesamtsumme Teil A |
79 |
10.026.331 |
17.265.327 |
28.162.429 |
Aufgrund des
Ratsbeschlusses am 16.12.2010 sind alle Fachbereiche und Fachämter gebeten
worden, zum Umsetzungsstand – sowohl inhaltlich wie auch bezüglich der
Kassenwirksamkeit - der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden
Konsolidierungsmaßnahmen Stellung zu nehmen.
Der vorliegende
Bericht enthält eine zusammenfassende Darstellung des Umsetzungsstandes der
Maßnahmen für die Jahre 2009 und 2010 entsprechend der Rückmeldungen der
Fachbereiche und Fachämter. Maßnahmen, deren Konsolidierungseffekte erst 2011
ff. eintreten sollen, sind in der ersten Spalte grau hinterlegt dargestellt.
Sowohl bei diesen Maßnahmen, als auch bei Maßnahmen, die 2010 noch nicht
vollständig umgesetzt waren, sind die jeweilig geplanten Jahresraten der
Umsetzung dargestellt.
Alle Maßnahmen
sind inhaltlich wie geplant umgesetzt worden, jedoch bei 2 Maßnahmen mit
kleineren zeitlichen Verzögerungen. Abweichungen in der kassenwirksamen
Realisierung der Maßnahmen sind in der Bemerkungsspalte erläutert.
Maßgeblich hinter
den Erwartungen zurückgeblieben sind darüber hinaus lediglich die Maßnahmen
„Anhebung der Gewerbesteuer“ (Auswirkungen der Wirtschaftskrise,
Effekt bis zum Jahr 2014 nicht gefährdet) und die „Schulgebührenerhöhung
u. Einführung eines Erwachsenenzuschlags“ bei der Musikschule (Maßnahme
wurde umgesetzt, dauerhafter Ausfall des Effektes).
Die Erwartungen
weit übertroffen hat die Änderung des Hebesatzes bei der Vergnügungssteuer mit
einer Ist-Konsolidierung von ca. 1,27 Mio. € statt einer geplanten
Mehreinnahme von 500.000 €. Da diese Mehreinnahme auch dauerhaft zu
erwarten ist, wird der Konsolidierungsbetrag der Maßnahme 20.003S zukünftig auf
1,27 Mio. € angehoben.
Insgesamt kann
daher festgestellt werden, dass die für 2009 und 2010 vorgesehenen Effekte der
bereits beschlossenen Maßnahmen des Teil A weitgehend sowohl inhaltlich wie
auch kassenwirksam umgesetzt sind.
Die für die Folgejahre
geplanten Umsetzungen sind mit folgenden
Einschränkungen in der konkreten Planung:
Bei der Maßnahme OBBC.009S „Ausschüttung Enervie“
wird es zu einer deutlichen Verschiebung des Konsolidierungseffektes kommen. In
einem aktuellen Schreiben hat der Vorstand der Enervie die grundsätzliche Erreichbarkeit
der Konsolidierungsbeiträge bestätigt. Die neue Prognose führt zu einer
vorsichtigeren Darstellung der Konsolidierungsentwicklung in den nächsten 3
Jahren.
Nach derzeitigem Stand ist für die Erreichung des Gesamtzieles möglicherweise
ein Zeitraum erforderlich, der über das Jahr 2014 hinausgeht. Mit Änderung des
§ 76 GO würde die Verwaltung diese Maßnahme analog zu den Einsparungen im
Personalbereich zeitlich anpassen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird auf eine
Anpassung verzichtet, da das Konsolidierungsziel nach Bestätigung durch die
Enervie grundsätzlich erreichbar ist.
Bei den Maßnahmen 40.016S und 40.017S „Reduzierung von Schulräumen
bei Grund- bzw. Hauptschulen“ werden die Planungen den Ergebnissen des
neuen Schulentwicklungsplanes angepasst. Aufgrund des Moratoriums sind
Konsolidierungsbeträge in jedem Fall erst ab dem Jahr 2016 zu erwarten.
Sofern eine Beteiligung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am Betrieb des
Hohenhofs nicht zustande kommt, werden andere Möglichkeiten zur Umsetzung des
Konsolidierungszieles bis 2014 geprüft, es kann jedoch zu Verschiebungen bei
der bisherigen Zeitplanung kommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,2 kB
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