Beschlussvorlage - 0965/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Lenkungsgruppe
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.02.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.02.2011
|
Beschlussvorschlag
Der Stellenplan 2011 wird gemäß der Anlagen 1 und 3 beschlossen.
Die Vorlage enthält folgende Anlagen:
Anlage 1: a) Globale Ausweisung aller Stellen für Beamte, Angestellte*
und Arbeiter* getrennt nach Kernverwaltung und Sondervermögen (Eigenbetriebe
und ARGE)
* nach TVöD Tarifbeschäftigte
b) Stellenübersicht aller Dienstkräfte in der
Probe- und Ausbildungszeit
Anlage 2: Veränderungsliste
(Stellenplanvorlage) zum Stellenplan 2011
Anlage 3: Stellenübersicht – Aufteilung nach Teilplänen
(Kämmereiplan)
Die Vorlage wird am 18.02.2011
realisiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Stellenplan 2010
bildet die Basis für die in der Anlage 2
dargestellten Veränderungen. Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Verwaltung,
die dargestellten Veränderungen in den Stellenplan 2011 einzuarbeiten.
Für den Stellenplan
2011 werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
|
Art der Veränderung |
Anzahl |
|
Mehrstellen |
5 |
|
Wenigerstellen |
52 |
|
Wegfall von
befristeten Planstellen |
2 |
|
Auslösung von
kw-Vermerken |
8 |
|
Neubewertung/Hebung |
13 |
|
Neubewertung/Abwertung |
4 |
|
Auslösung von
ku-Vermerken |
2 |
|
Ausbringung eines
kw-Vermerks |
5 |
|
Ausbringung von
ku-Vermerken |
3 |
|
Aufhebung von
kw-Vermerken |
4 |
|
Aufhebung des
ku-Vermerks |
1 |
|
Umwandlungen |
11 |
|
Umwandlung einer
befristeten Planstelle in eine unbefristete Planstelle |
1 |
|
Umwandlung einer
unbefristeten Planstelle in eine befristete Planstelle |
1 |
|
Befristungsänderung
von befristeten Planstellen |
4 |
Begründung
Die Basis für die in
der Anlage 2 dargestellten Veränderungen bildet der Stellenplan 2010. Auf
dieser Grundlage ist beabsichtigt, die in der Anlage 2 dargestellten
Veränderungen in den Stellenplan einzuarbeiten.
Gliederung
A) Vorbemerkungen
B) Sollbestandsrelevante Änderungen
C) Finanzielle Auswirkungen
D) Details
A)
Vorbemerkungen
Der Stellenplan
stellt als Teil des Haushaltsplanes den personellen Ermächtigungsrahmen für das
kommunale Handeln dar.
Der vorgestellte
Stellenplanentwurf trägt dabei den beschlossenen Sparvorgaben Rechnung.
Gleichzeitig ist die Reduzierung von Planstellen vorgesehen, die in jedem
Stellenplanjahr sukzessive realisiert wird.
B)
Sollbestandsrelevante Änderungen
|
Art der Veränderung |
Anzahl |
|
Mehrstellen |
5 |
|
Wenigerstellen |
52 |
|
Wegfall von
befristeten Planstellen |
2 |
|
Auslösung von
kw-Vermerken |
8 |
|
Neubewertung/Hebung |
13 |
|
Neubewertung/Abwertung |
4 |
|
Auslösung von
ku-Vermerken |
2 |
|
Ausbringung eines
kw-Vermerks |
5 |
|
Ausbringung von
ku-Vermerken |
3 |
|
Aufhebung von
kw-Vermerken |
4 |
|
Aufhebung des
ku-Vermerks |
1 |
|
Umwandlungen |
11 |
|
Umwandlung einer
befristeten Planstelle in eine unbefristete Planstelle |
1 |
|
Umwandlung einer
unbefristeten Planstelle in eine befristete Planstelle |
1 |
|
Befristungsänderung
von befristeten Planstellen |
4 |
C)
Finanzielle Auswirkungen
Seit 2010 werden die
vorgesehenen Änderungen, soweit möglich, mit Ist-Personalkosten hinterlegt, aus
diesem Grund wird auf die Anlage der Durchschnittspersonalkosten verzichtet.
Durch dieses
Verfahren ergibt sich eine größere Annäherung an realistische Zahlenwerte. Dadurch ergeben sich, wie bereits in der
Stellenplanvorlage 2010 dargestellt, veränderte Zahlenwerte bei den
finanziellen Auswirkungen.
Die Nennungen in der
Stellenplanvorlage 2011 führen damit zu einer rein rechnerischen Reduzierung der Personalkosten im Umfang von
271.333 €
D)
Details
ARGE – ab 01.01.2011 Jobcenter Hagen
Für die ARGE ist die
Schaffung von 4 zusätzlichen Stellen erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit
legt die den Stellen zugrunde liegenden Fallzahlen fest. Auf dieser Grundlage
richtet die Bundesagentur für ihren Bereich zusätzliche Stellen ein. Die
Trägerversammlung hat die Einrichtung von zusätzlichen Stellen anhand der
Fallzahlen für notwendig erachtet.
Die Stadt Hagen strebt
die Besetzung eines 50%-Anteiles der in der ARGE vorhandenen Stellen an,
insofern ist die Einrichtung von Planstellen verwaltungsseitig erforderlich.
Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Umwandlung der ARGE in ein
Job-Center und den sich daraus ergebenden Veränderungen. Durch die Besetzung der zusätzlichen Stellen
mit kommunalem Personal verringern sich durch die hohe Refinanzierungsquote die
städtischen Personalaufwendungen.
Da zur Zeit nicht
abschließend geklärt ist, wie der Stellenplan der Job-Center gestaltet ist und
wie die Bewirtschaftung erfolgt, wird der Stellenplan der ARGE (ab 01.01.2011
Job-Center) analog zur GWH und HABIT in das Sondervermögen überführt. Durch diese Maßnahme wird der Verbleib der
Stellen in kommunalen Stellenplan sichergestellt ohne die weiteren
Entwicklungen des Stellenplans des Job-Centers zu beeinflussen.
Gesundheitsamt (53)
Im Bereich des
Gesundheitsamtes ist die Einrichtung einer zusätzlichen 50%-Stelle
unverzichtbar, da die Ausweitung der bereits vorhandenen 50%-Stelle in ein 100%
Volumen zwingender Teil des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) und der Stadt Hagen ist.
Feuerwehr (37)
Die Realisierung der
Einsparungen im Zusammenhang mit dem Brandschutzbedarfsplan erfolgt zum
Stellenplan 2012. Die Stellen werden im Laufe des Jahres 2011 frei, insofern
wurden zum Stellenplan 2011 die entsprechenden Stellen mit kw-Vermerken
versehen.
Fachbereich Jugend und Soziales (55)
Der Rat hat in seiner
Sitzung am 16.12.2010 im Zusammenhang mit dem HSK beschlossen, dass die
Praktikantenstellen bei 55 nur in reduziertem Umfang fortfallen sollen. Für den
Stellenplan 2011 entstehen keine Auswirkungen, zum Stellenplan 2012 wird der
reduzierte Stellenfortfall im Bereich der Praktikantenstellen berücksichtigt.
Stellenfortfälle allgemein
Bereits zum
Stellenplan 2010 war als flankierende Maßnahme zu den erforderlichen
Personalkostenreduzierungen die Reduzierung des Stellenplans um jährlich ca. 91
Stellen vorgesehen. Diese Anzahl wurde zum Stellenplan 2010 auch realisiert.
Aktuell ist zum
Stellenplan 2011 der Fortfall von insgesamt
62 Stellen vorgesehen. Damit wird die ursprünglich als Rechengröße
vorgesehene Anzahl von 91 Stellenfortfällen nicht erreicht. Auslöser hierfür sind
u.a. die noch nicht abgeschlossenen Fachbereichsbildungen sowie die
Diskussionen um den Übergang von Verwaltungseinheiten in die SEH. Für den
Konsolidierungszeitraum bis 2014 sind
bereits jetzt weitere 157 Stellenfortfälle prognostiziert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
x |
Es
entstehen finanzielle und personelle Auswirkungen, die im Detail der
Stellenplanvorlage zu entnehmen sind. |
|
|
1.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
4 0,5 |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
IVb Vc/Vb |
sind im
Stellenplan |
2011 2011 |
einzurichten. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38 kB
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2
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(wie Dokument)
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49,6 kB
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3
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(wie Dokument)
|
16 kB
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|
4
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(wie Dokument)
|
75,2 kB
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