Beschlussvorlage - 0965/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stellenplan 2011 wird gemäß der Anlagen 1 und 3 beschlossen.

 

Die Vorlage enthält folgende Anlagen:

 

Anlage 1:        a) Globale Ausweisung aller Stellen für Beamte, Angestellte* und Arbeiter* getrennt nach Kernverwaltung und Sondervermögen (Eigenbetriebe und ARGE)

* nach TVöD Tarifbeschäftigte

b) Stellenübersicht aller Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

Anlage 2:        Veränderungsliste (Stellenplanvorlage) zum Stellenplan 2011

Anlage 3:        Stellenübersicht – Aufteilung nach Teilplänen (Kämmereiplan)

 

Die Vorlage wird am 18.02.2011 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Stellenplan 2010 bildet die Basis für die in der Anlage  2 dargestellten Veränderungen. Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Verwaltung, die dargestellten Veränderungen in den Stellenplan 2011 einzuarbeiten.

Für den Stellenplan 2011 werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

 

Art der Veränderung

Anzahl

Mehrstellen

5

Wenigerstellen

52

Wegfall von befristeten Planstellen

2

Auslösung von kw-Vermerken

8

Neubewertung/Hebung

13

Neubewertung/Abwertung

4

Auslösung von ku-Vermerken

2

Ausbringung eines kw-Vermerks

5

Ausbringung von ku-Vermerken

3

Aufhebung von kw-Vermerken

4

Aufhebung des ku-Vermerks

1

Umwandlungen

11

Umwandlung einer befristeten Planstelle in eine unbefristete Planstelle

1

Umwandlung einer unbefristeten Planstelle in eine befristete Planstelle

1

Befristungsänderung von befristeten Planstellen

4

 

 

 

Begründung

 

Die Basis für die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen bildet der Stellenplan 2010. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in den Stellenplan einzuarbeiten.

 

 

Gliederung

 

A)    Vorbemerkungen

B)    Sollbestandsrelevante Änderungen

C)    Finanzielle Auswirkungen

D)    Details

 

 

 

 

A)    Vorbemerkungen

 

Der Stellenplan stellt als Teil des Haushaltsplanes den personellen Ermächtigungsrahmen für das kommunale Handeln dar.

 

Der vorgestellte Stellenplanentwurf trägt dabei den beschlossenen Sparvorgaben Rechnung. Gleichzeitig ist die Reduzierung von Planstellen vorgesehen, die in jedem Stellenplanjahr sukzessive realisiert wird.

 

B)    Sollbestandsrelevante Änderungen

 

 

Art der Veränderung

Anzahl

Mehrstellen

5

Wenigerstellen

52

Wegfall von befristeten Planstellen

2

Auslösung von kw-Vermerken

8

Neubewertung/Hebung

13

Neubewertung/Abwertung

4

Auslösung von ku-Vermerken

2

Ausbringung eines kw-Vermerks

5

Ausbringung von ku-Vermerken

3

Aufhebung von kw-Vermerken

4

Aufhebung des ku-Vermerks

1

Umwandlungen

11

Umwandlung einer befristeten Planstelle in eine unbefristete Planstelle

1

Umwandlung einer unbefristeten Planstelle in eine befristete Planstelle

1

Befristungsänderung von befristeten Planstellen

4

 

C)    Finanzielle Auswirkungen

 

Seit 2010 werden die vorgesehenen Änderungen, soweit möglich, mit Ist-Personalkosten hinterlegt, aus diesem Grund wird auf die Anlage der Durchschnittspersonalkosten verzichtet.

 

Durch dieses Verfahren ergibt sich eine größere Annäherung an realistische Zahlenwerte.  Dadurch ergeben sich, wie bereits in der Stellenplanvorlage 2010 dargestellt, veränderte Zahlenwerte bei den finanziellen Auswirkungen.

 

Die Nennungen in der Stellenplanvorlage 2011 führen damit zu einer rein rechnerischen  Reduzierung der Personalkosten im Umfang von

 

271.333 €

 

D)    Details

 

ARGE – ab 01.01.2011 Jobcenter Hagen

 

Für die ARGE ist die Schaffung von 4 zusätzlichen Stellen erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit legt die den Stellen zugrunde liegenden Fallzahlen fest. Auf dieser Grundlage richtet die Bundesagentur für ihren Bereich zusätzliche Stellen ein. Die Trägerversammlung hat die Einrichtung von zusätzlichen Stellen anhand der Fallzahlen für notwendig erachtet.

Die Stadt Hagen strebt die Besetzung eines  50%-Anteiles  der in der ARGE vorhandenen Stellen an, insofern ist die Einrichtung von Planstellen verwaltungsseitig erforderlich. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Umwandlung der ARGE in ein Job-Center und den sich daraus ergebenden Veränderungen.  Durch die Besetzung der zusätzlichen Stellen mit kommunalem Personal verringern sich durch die hohe Refinanzierungsquote die städtischen Personalaufwendungen.

Da zur Zeit nicht abschließend geklärt ist, wie der Stellenplan der Job-Center gestaltet ist und wie die Bewirtschaftung erfolgt, wird der Stellenplan der ARGE (ab 01.01.2011 Job-Center) analog zur GWH und HABIT in das Sondervermögen überführt.  Durch diese Maßnahme wird der Verbleib der Stellen in kommunalen Stellenplan sichergestellt ohne die weiteren Entwicklungen des Stellenplans des Job-Centers zu beeinflussen.

 

Gesundheitsamt (53)

 

Im Bereich des Gesundheitsamtes ist die Einrichtung einer zusätzlichen 50%-Stelle unverzichtbar, da die Ausweitung der bereits vorhandenen 50%-Stelle in ein 100% Volumen zwingender Teil des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) und der Stadt Hagen ist.

 

Feuerwehr (37)

 

Die Realisierung der Einsparungen im Zusammenhang mit dem Brandschutzbedarfsplan erfolgt zum Stellenplan 2012. Die Stellen werden im Laufe des Jahres 2011 frei, insofern wurden zum Stellenplan 2011 die entsprechenden Stellen mit kw-Vermerken versehen.

 

Fachbereich Jugend und Soziales (55)

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 im Zusammenhang mit dem HSK beschlossen, dass die Praktikantenstellen bei 55 nur in reduziertem Umfang fortfallen sollen. Für den Stellenplan 2011 entstehen keine Auswirkungen, zum Stellenplan 2012 wird der reduzierte Stellenfortfall im Bereich der Praktikantenstellen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenfortfälle allgemein

 

Bereits zum Stellenplan 2010 war als flankierende Maßnahme zu den erforderlichen Personalkostenreduzierungen die Reduzierung des Stellenplans um jährlich ca. 91 Stellen vorgesehen. Diese Anzahl wurde zum Stellenplan 2010 auch realisiert.

Aktuell ist zum Stellenplan 2011 der Fortfall von insgesamt  62 Stellen vorgesehen. Damit wird die ursprünglich als Rechengröße vorgesehene Anzahl von 91 Stellenfortfällen nicht erreicht. Auslöser hierfür sind u.a. die noch nicht abgeschlossenen Fachbereichsbildungen sowie die Diskussionen um den Übergang von Verwaltungseinheiten in die SEH. Für den Konsolidierungszeitraum bis  2014 sind bereits jetzt weitere 157 Stellenfortfälle prognostiziert.            

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen finanzielle und personelle Auswirkungen, die im Detail der Stellenplanvorlage zu entnehmen sind.

 

 

 

1.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

4

0,5

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

IVb

Vc/Vb

sind im Stellenplan

2011

2011

einzurichten.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen