03.02.2011 - 5.4 Stellenplan 2011

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Demnach sollen die entstehenden Mehrkosten für die von der Verwaltung beantragte zusätzliche Stelle im Bereich der Vormundschaft bei der Beratung der Beschlussvorlage zum Stellenplan 2011 einbezogen werden.

 

Herr Thielmann führt aus, dass der Fachbereich im Rahmen der Sparmaßnahmen viele Mitarbeiter abbauen muss und möchte wissen, ob diese Stelle in diesem Rahmen nicht intern kompensiert werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass dieses in der Regel so vollzogen wird. Er merkt an, dass eine stellenplantechnische Umsetzung grundsätzlich intern zu diskutieren ist und nicht durch Anregung eines Ausschusses erfolgen sollte.

 

Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass sie den Stellenplan aufgrund der Einsparungen im Personalbereich ablehnen wird. Des Weiteren liege das geforderte Personalentwicklungskonzept immer noch nicht vor. Ebenfalls seien die geplanten Veränderungen bezüglich der Neuorganisation der SEH, GWH und des Beteiligungscontrollings nicht ersichtlich.

 

Herr Strüwer erläutert den Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Die  personelle Situation in diesem Bereich ist sehr schlecht. Der Bedarf im Bereich Vormundschaftswesen erklärt sich aufgrund eines hohen Krankenstandes. Zurzeit wird ein neuer Gesetzesentwurf im Landtag verhandelt, der eine Betreuungsquote von 50 Klienten für einen Mitarbeiter im Vormundschaftsbereich vorsieht. In Hagen betreuen drei Mitarbeiter 250 Klienten, wobei eine Mitarbeiterin seit längerer Zeit erkrankt ist und absehbar im März ausscheiden wird. Herr Keßen hat bereits in der Lenkungsgruppe erläutert, wie für das Jahr 2011 überplanmäßig unter der Prämisse die Personalkosten an anderer Stelle einzusparen agiert werden kann. Zielsetzung ist es, für den Stellenplan 2012 zu einer grundsätzlichen Entscheidung zu kommen.

 

Herr Keßen führt aus, dass der Bedarf im Vormundschaftsbereich anerkannt wurde und in 2011 überplanmäßig abgewickelt wird. Für das Jahr 2012 wird dann ggf. die Einrichtung einer Planstelle vorgeschlagen. Die Neugründung der SEH und GWH ist noch nicht beschlossen worden und die des Beteiligungscontrollings erst in der letzten Sitzung. Es könnte vorab ein Nachtrag zum Stellenplan 2011 erfolgen.  Die Verwaltung schlägt aber vor, die Beschlussfassung abzuwarten und die Verlagerungen dann im Stellenplan  2012 entsprechend abzuwickeln. Für den Stellenplan 2011 ist dieses nicht relevant, da der Plan ein rein statisches Element ist. Er hat keine Auswirkung auf die Entwicklung von Personalkosten, welche sich direkt ab Umsetzung der Beschlussfassung ändern.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm befragt den Haupt- und Finanzausschuss, ob die Vorlage beschlossen werden kann oder ebenfalls in den Rat am 24.02.2011 geschoben werden soll.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich für eine Beschlussfassung im Rat am 24.03.2011 aus.

 

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Beschluss:

Der Stellenplan 2011 wird gemäß der Anlagen 1 und 3 beschlossen.

 

Die Vorlage enthält folgende Anlagen:

 

Anlage 1:        a) Globale Ausweisung aller Stellen für Beamte, Angestellte* und Arbeiter* getrennt nach Kernverwaltung und Sondervermögen (Eigenbetriebe und ARGE)

* nach TVöD Tarifbeschäftigte

b) Stellenübersicht aller Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

Anlage 2:        Veränderungsliste (Stellenplanvorlage) zum Stellenplan 2011

Anlage 3:        Stellenübersicht – Aufteilung nach Teilplänen (Kämmereiplan)

 

Die Vorlage wird am 18.02.2011 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 24.02.2011    geschoben.

 

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Anlagen zur Vorlage