Beschlussvorlage - 0767/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XXI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und –Gebührensatzung) vom 29.01.1982, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Von der Gebührenbedarfsberechnung wird Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr

 

Die Stadt Hagen hat bisher eine umfassende Straßenreinigungsgebühr erhoben und festgesetzt, um die Straßenanlieger zu den Kosten der Straßenreinigung und den Kosten des Winterdienstes heranzuziehen.

Aufgrund eines Urteils des OVG Münster vom 25.07.2003 ist die Stadt allerdings nunmehr gehalten, eine zweigeteilte Straßenreinigungsgebühr (Gebühr für die Straßenreinigung und Gebühr für den Winterdienst) festzusetzen. Ursprünglich hatte die Verwaltung beabsichtigt, die Gesamtkosten (umfassend) der Straßenreinigung nicht mehr durch Gebühren zu finanzieren. Vielmehr sollten die Straßenreinigungskosten durch eine entsprechende Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes B finanziert werden. Nach einem Beschluss des OVG NRW vom 17.07.03 ist ein Systemwechsel bei der Finanzierung der Kosten der Straßenreinigung von der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren zur Deckung der Reinigungskosten durch eine erhöhte Grundsteuer möglich.

 

Dieses Ansinnen der Verwaltung, einen Systemwechsel vorzunehmen, wird von der Aufsichtsbehörde allerdings nicht mit getragen.

Dabei blieb noch offen, ob dies für die gesamte Umschichtung der Finanzierung der Straßenreinigungskosten von der Gebühr auf die Grundsteuer gelten würde oder auch bei einer anteiligen (Winterdienst-) Kostenverlagerung.

Auf Rückfrage hat das Innenministerium  NRW ausdrücklich erklärt, dass grundsätzlich die Stadt die Maxime des § 76 GO NRW hinsichtlich der Rangfolge der Einnahmebeschaffung zu beachten habe. Danach dürfen die für die Erfüllung der städtischen Aufgaben erforderlichen Einnahmen nur dann aus Steuern beschafft werden, wenn z.B. die Einnahmen aus speziellen Entgelten nicht zur Finanzierung ausreichen. Damit habe der Gesetzgeber aber eindeutig – auch für die Erbringung von Teilleistungen- den Vorrang der Gebührenfinanzierung festgelegt. Dieser gelte auch und gerade für Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung.

Ausnahmen hiervon seien nur in ganz besonders gelagerten Fällen denkbar, beispielsweise dann, wenn der zur Erhebung erforderliche Aufwand in einem extremen Missverhältnis zu den zu erzielenden Gebühreneinnahmen stehen sollte (Schreiben IM NRW vom 12. November 2004, Anlage 3).

Diese annähernde Deckungsgleichheit zwischen zu betreibendem Verwaltungsaufwand und zu erzielendem Gebührenaufkommen müsse von der Gemeinde nachvollziehbar nachgewiesen werden.

 

Ausgehend davon, dass die Kosten des Winterdienstes rd. 800.000 Euro betragen, hat eine Überschlagsrechnung der Verwaltung ergeben, dass der Verwaltungsaufwand auch nicht annähernd diese Größenordnung erreicht. Eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes B zur Finanzierung der Winterdienstkosten scheidet somit aus rechtlichen Überlegungen aus. Es wird daher erforderlich, Gebührensatzungen sowohl für die Straßenreinigung als auch für den Winterdienst getrennt voneinander aufzustellen und beschließen zu lassen.

 

Die Vorarbeiten zur Splittung der Straßenreinigungsgebühren zur Finanzierung der “normalen” Straßenreinigungskosten und der Winterdienstkosten mit Beschlussfassung am 16.12.2004 im Rat der Stadt Hagen konnten nur für den Teil der “normalen” Straßenreinigungskosten fristgerecht abgeschlossen werden. Zunächst wird daher nur die Gebührenermittlung und Gebührenfestsetzung für den Bereich der “normalen” Straßenreinigung zur Beschlussfassung vorgelegt.

An der Erstellung der Winterdienstgebührensatzung wird gearbeitet (Festlegung der Streuklassen, Bestimmung des Gebührenmaßstabes, Straßenzuordnung zu den Streuklassen). Sie wird dem Rat im ersten Halbjahr 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Den Abgabepflichtigen wird diese gebührenrechtliche besondere Situation mit der Zusendung der Grundbesitzabgabenbescheide 2005 ausdrücklich bekannt gegeben werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch den Rat die Winterdienstgebühr rückwirkend zum 01.Januar 2005 erhoben werden kann, ohne dass sich die Abgabepflichtigen auf den Vertrauensschutz einer evtl. “Nichterhebung” berufen können.

 

Ein direkter Vergleich der neuen Gebühr mit der alten ist aufgrund der nicht eingeflossenen Winterdienstleistungen nicht mehr aussagefähig. Der scheinbar niedrige Gührensatz muss zu Vergleichszwecken um die noch zu ermittelnde Winterdienstgebühr ergänzt werden.

 

Zu Informationszwecken wird daher eine Gesamttabelle beigefügt ( Anlage 2) , aus der die Positionen erkennbar sind, die im Wesentlichen eine Erhöhung der Gebühren verursachen:

 

-          Für das Jahr 2005 verringern sich die Betriebskosten um rund 3.800 Euro           (-0,1%). Ursächlich dafür ist eine Verringerung der bezogenen Leistungen durch den Rückgang des Straßenkehrichts in Höhe von 46.000 Euro (-9,7%); der Grund dafür scheint die Einführung des Zwangspfandes zu sein. Diese Einsparung wird durch die Erhöhung des Personalaufwandes um 36.500 Euro (+1,1 %) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 6.000 Euro (+19%) nahezu ausgeglichen. Sowohl der Personalaufwand als auch die betrieblichen Aufwendungen wurden den Istausgaben 2003 angepasst.

 

-          Die Abschreibungsbeträge sowie der Zinsaufwand für Streuaufbauten werden in Abänderung der bisherigen Aufwandszuordnung über die interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark abgewickelt. Dadurch ergibt sich eine Verringerung an dieser Stelle um 29.592 Euro (-96,2%) bei den Abschreibungen und um 5.383 Euro (-94,6%) bei den Zinsen.

 

-          Durch diese Verlagerung und durch steigende Kosten bei den Dieselbezugspreisen sowie bei den Ersatzteilen erhöht sich die Position ILV Fuhrpark um insgesamt 102.202 Euro (+14,2%) .

 

-          Bei der Position ILV Straßenreinigung erhöht sich der von der Abfallbeseitigung zu zahlende Erstattungsbedarf um 50.000 Euro (+7,7%). Ursächlich dafür ist die vorhersehbare Mehrausgabe durch den erhöhten Reinigungsaufwand bei der Beseitigung wilder Kippstellen.

 

-          Die Umlage für den Gemeinsamen Bereich erhöht sich zum einen wegen steigender Energiekosten, zum anderen durch Instandhaltungsaufwendungen an den Gebäuden um 30.641 Euro. Dazu addiert sich die Erhöhung der Verwaltungskosten in diesem Bereich durch den Wegfall der Werkstattleistungen und wegen der Verlagerung des DSD- Geschäftes um 48.718 Euro, so dass für die Umlage Gemeinsamer Bereich eine Erhöhung von insgesamt 79.359 Euro (+8,7%) zu verzeichnen ist.

 

-          Der Aufwand der Stadt ist um 6.169 Euro (-2%) zurückgegangen aufgrund der Neuermittlung der Verwaltungskosten.

 

-          Die gebührenmindernden sonstigen Erlöse erhöhen sich um 23.000 Euro (+ 2,6%).

 

-          Die Veranlagungsmeter haben sich um 2.000 Meter erhöht.

 

Der Aufwand für die “normalen” Straßenreinigungskosten beträgt 84 % der Gesamtkosten (einschließlich Winterdienst).

 

Die Gebührenerhöhung würde einschließlich Winterdienst 2,5% = 0,09 Euro /m betragen.

Unter Ausklammerung der noch zu ermittelnden Winterdienstgebühr ist von einer Gebühr für die “normale” Straßenreinigung in Höhe von 3,17 Euro/m auszugehen

(Anlage 1)

 

Bei der Ermittlung dieser Gebühr sind die anteiligen Betriebskosten für den Winterdienst heraus gerechnet worden.

Die Abschreibungsbeträge sowie der Zinsaufwand für Streuaufbauten werden in der neuen Kalkulation für die Winterdienstgebühr berücksichtigt und müssen an dieser Stelle herausgenommen werden. Dadurch verringern sich die Aufwendungen in der “normalen” Straßenreinigung.

Erheblich verändert sich die Position “Sonstige Erlöse”. Durch das Herausrechnen der Winterdienstreinigung außerhalb geschlossener Ortschaften reduzieren sich die Erlöse um 150.000 Euro; mit 23.000 Euro fällt die Reinigung fiskalischer Grundstücke ins Gewicht.

 

Da die “normale” Straßenreinigung 84% des Gesamtaufwandes der Straßenreinigung inklusive Winterdienst beträgt, werden die Verwaltungskosten ebenfalls mit 84% = 217.985 Euro ermittelt. Die Position Straßenreinigung anderer Ämter reduziert sich um 20.500 Euro auf 18.000 Euro. Die Mithilfe anderer Ämter bei dem Winterdienst wurde mit 20.500 Euro heraus gerechnet, um diesen Betrag in die Winterdienstgebühr mit einzubeziehen.

 

Der Gesamtaufwand für die “normale” Straßenreinigung beträgt somit 16% weniger als der Gesamtaufwand mit Winterdienst.

 

 

Anlage:

Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr

 

 

 

 

 

 

 

 XXI. Nachtrag vom    zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen vom 29. Januar 1982

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV NRW S. 430, 438) und der §§ 4 und 6 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am   folgenden XXI. Nach­trag beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

“(3) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite 3,17€ für die Reinigung der Straße ohne Winterdienstleistung. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.” 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.

 

 


 

 

Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2005  “normale” Straßenreinigung       Anlage 1

 

1

Straßenreinigung

 

Veränderungen 2005 zu 2004

 

Plan 2005

Plan 2004

 

%

RHB- Stoffe

15.900

15.950

 

-50

-0,3%

Material

38.500

39.500

 

-1.000

-2,5%

Bezogene Leistungen

269.500

310.784

 

-41.284

-13,3%

Personalaufwand

3.067.100

3.035.600

 

31.500

1,0%

Sonstiger betr. Aufw.

32.450

26.450

 

6.000

22,7%

Summe Betriebskosten

3.423.450

3.428.284

 

-4.834

-0,1%

Abschreibungen

-11.318

18.274

 

-29.592

-161,9%

Zinsen

-2.492

2.891

 

-5.383

-186,2%

Selbstkosten I

3.409.640

3.449.449

 

-39.809

-1,2%

- ILV Fuhrpark

642.166

549.964

 

92.202

16,8%

- ILV Transporte

0

0

 

0

 

-ILV Straßenreinigung

-700.000

-650.000

 

-50.000

7,7%

- kalk. Gewerbesteuer/LSP-Kürzung

20.537

19.518

 

1.019

5,2%

Selbstkosten II

3.372.343

3.368.931

 

3.412

0,1%

Umlage Gemeinsamer Bereich

800.824

734.534

 

66.290

9,0%

Selbstkosten III

4.173.167

4.103.465

 

69.702

1,7%

Unternehmerwagnis

111.390

109.299

 

2.091

1,9%

Selbstkostenpreis HEB GmbH

4.284.557

4.212.764

 

71.793

1,7%

Abzüglich Sonstige Erlöse

3,00%

 

 

 

 

Sonderleistungen Verkäufe

20.000

22.000

 

-2.000

-9,1%

Sommer u Winter a. geschl O.

30.000

20.000

 

10.000

50,0%

Marktreinigung

100.000

105.000

 

-5.000

-4,8%

R. fiskalischer Grundst.

122.000

102.500

 

19.500

19,0%

Erstattung Stadtsauberkeit

460.163

460.163

 

0

0,0%

Summe Sonstige Erlöse

732.163

709.663

 

22.500

3,2%


 

1

Straßenreinigung

 

Veränderungen 2005 zu 2004

 

Plan 2005

Plan 2004

 

%

Summe Aufwand Reinigungsgebühr

3.552.394

3.503.101

 

49.293

1,4%

zzgl. 16% MWST

568.383

560.496

 

7.887

 

Summe brutto

4.120.777

4.063.597

 

57.180

1,4%

 

 

 

 

 

 

Aufwand Stadt Hagen

 

 

 

 

 

Verwaltungskosten

219.728

223.125

 

-3.397

-1,5%

Straßenreinigung anderer Ämter

18.000

18.000

 

0

0,0%

Summe

237.728

241.125

 

-3.397

-1,4%

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwand

4.358.505

4.304.722

 

53.783

1,2%

25% Anteil

1.089.626

1.076.181

 

13.446

1,2%

Aufwand Gebühr

3.268.879

3.228.542

 

40.337

1,2%

Rücklagenentnahme

-8.350

-47.500

 

-39.150

-82,4%

Gebührenbedarf

3.260.529

3.181.042

 

79.487

2,5%

Veranlagungsmeter

1.027.000 m

1.025.000 m

 

2.000 m

0,2%

Gebührensatz

3,1748 €/m

3,1035 €/m

 

0,07 €

2,3%

Gebührensatz gerundet

3,17 €/m

3,10 €/m

 

0,07 €

2,3%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2005   Gesamttabelle                           Anlage 2

 

1

Straßenreinigung

 

Veränderungen 2005 zu 2004

 

Plan 2005

Plan 2004

Ist 2003

%

RHB- Stoffe

16.000

16.000

15.471

0

0,0%

Material

60.000

60.000

76.027

0

0,0%

Bezogene Leistungen

429.500

475.784

475.844

-46.284

-9,7%

Personalaufwand

3.277.100

3.240.600

3.287.722

36.500

1,1%

Sonstiger betr. Aufw.

37.500

31.500

29.438

6.000

19,0%

Summe Betriebskosten

3.820.100

3.823.884

3.884.502

-3.784

-0,1%

Abschreibungen

1.182

30.774

13.283

-29.592

-96,2%

Zinsen

308

5.691

2.942

-5.383

-94,6%

Selbstkosten I

3.821.590

3.860.349

3.900.727

-38.759

-1,0%

- ILV Fuhrpark

822.166

719.964

736.910

102.202

14,2%

- ILV Transporte

0

0

0

0

 

-ILV Straßenreinigung

-700.000

-650.000

-632.093

-50.000

7,7%

- kalk. Gewerbesteuer/LSP-Kürzung

23.537

22.518

16.457

1.019

4,5%

Selbstkosten II

3.967.293

3.952.831

4.022.001

14.462

0,4%

Umlage Gemeinsamer Bereich

996.513

917.154

786.593

79.359

8,7%

Selbstkosten III

4.963.806

4.869.985

4.808.594

93.821

1,9%

Unternehmerwagnis

135.109

132.295

131.100

2.814

2,1%

Selbstkostenpreis HEB GmbH

5.098.915

5.002.280

4.939.694

96.635

1,9%

Abzüglich Sonstige Erlöse

3,00%

 

 

 

 

Sonderleistungen Verkäufe

20.000

22.000

5.896

-2.000

-9,1%

Sommer u Winter a. geschl O.

180.000

170.000

181.038

10.000

5,9%

Marktreinigung

100.000

105.000

97.369

-5.000

-4,8%

R. fiskalischer Grundst.

145.000

125.000

144.439

20.000

16,0%

Erstattung Stadtsauberkeit

460.163

460.163

452.089

0

0,0%

Summe Sonstige Erlöse

905.163

882.163

880.831

23.000

2,6%


 

1

Straßenreinigung

 

Veränderungen 2005 zu 2004

 

Plan 2005

Plan 2004

Ist 2003

%

Summe Aufwand Reinigungsgebühr

4.193.752

4.120.117

4.058.863

73.635

1,8%

zzgl. 16% MWST

671.000

659.219

649.418

11.782

 

Summe brutto

4.864.753

4.779.336

4.708.281

85.417

1,8%

 

 

 

 

 

 

Aufwand Stadt Hagen

 

 

 

 

 

Verwaltungskosten

261.581

267.750

271.600

-6.169

-2,3%

Straßenreinigung anderer Ämter

38.500

38.500

38.500

0

0,0%

Summe

300.081

306.250

310.100

-6.169

-2,0%

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwand

5.164.834

5.085.586

5.018.381

79.248

1,6%

25% Anteil

1.291.208

1.271.397

1.254.595

19.811

1,6%

Aufwand Gebühr

3.873.625

3.814.190

3.763.786

59.435

1,6%

Rücklagenentnahme

-10.000

-57.000

 

-47.000

-82,5%

Gebührenbedarf

3.863.625

3.757.190

 

106.435

2,8%

Veranlagungsmeter

1.027.000 m

1.025.000 m

 

2.000 m

0,2%

Gebührensatz

3,7620 €/m

3,6656 €/m

 

0,10 €

2,6%

Gebührensatz gerundet

3,76 €/m

3,67 €/m

 

0,09 €

2,5%

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.12.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen