Berichtsvorlage - 0013/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Ausführungen der Verwaltung zum Vorhaben der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Amprion GmbH plant im Stadtgebiet Hagen die Errichtung einer  neuen 110/380 kV Höchstspannungsleitung. Die Vorlage zeigt die voraussichtlichen Probleme bei zukünftigen Planungen in diesem Bereich.

 

 

 

 

Begründung

 

Vorlauf

Wie bereits in Sitzungen der Bezirksvertretungen Nord und Hohenlimburg im April und November 2010 mitgeteilt, plant die Amprion GmbH für einen großräumigen Energietransport zur Vermeidung von Netzengpässen im süddeutschen Raum eine Höchstspannungs­freileitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg (Rheinland-Pfalz). Sie soll Energie aus den bereits bestehenden bzw. geplanten Kraftwerken des östlichen Ruhrgebietes (z. B. Hamm-Uentrop, Datteln, Lünen und Hamm) sowie Windenergieleistungen aus Windkraftanlagen in Norddeutschland nach Süden transportieren.

 

Es ist geplant, die neue Leitung in vorhandenen Trassenräumen zu realisieren. Dazu sollen alte 220-kV-Höchstspannungsfreileitungen demontiert und durch die geplante 380-kV-Leitung ersetzt werden. Für das Gebiet der Stadt Hagen ist der Neubau einer 220-/380-kV-Freileitung vom Koepchenwerk bis nach Garenfeld (4,5 km) und der Neubau einer 7,9 km langen 110-/380-kV-Freileitung von Garenfeld bis zum Punkt Genna-West (außerhalb des Stadtgebietes) geplant (siehe Lageplan, S. 15).

Die bestehenden 220-kV-Freileitungen und in Teilabschnitten die 110-kV-Freileitungen werden zurückgebaut.

 

Im Bereich des Naturschutzgebietes Uhlenbruch wird eine südliche Umgehung als kleinräumige Variante (gestrichelte Linie auf dem Lageplan) untersucht. Eine weitere Variante, in Parallellage der vorhandenen Gemeinschaftsleitung/DB Energie, wird als nördliche Umgehung (gestrichelte Linie auf dem Lageplan) des Siedlungsbereiches Hagen-Henkhausen untersucht.


 

Nach den Ausführungen der Antragssteller kann die neue 110-/380-kV-Freileitung im vorhandenen Schutzstreifen der zu montierenden 220-kV und 110-kV-Freileitungen errichtet werden. Dies gilt aber nur für die immissionsschutzrechtliche Betrachtung im Rahmen der Planfeststellung. Für die Bauleitplanung sind unter Vorsorgeaspekten höhere Abstände einzuhalten (siehe auch Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zum geplanten Wohngebiet "Am Schellbrink" in Hohenlimburg, S. 6, 7).

 

Für die geplanten 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden unterschied­liche Stahlgittermasten verwendet, die in Anzahl der Traversen und den Abständen zwischen den Masten sowie in der Höhe variieren. Die Grundhöhe der geplanten Masten wird zwischen 50 und 76 m betragen. Derzeit haben die vorhandenen, zu demontierenden Masten eine Höhe zwischen 30 und 40 m (siehe Abbildung, S. 16). An der Bodenoberfläche sind vier Betonköpfe sichtbar mit einem Durchmesser von 1 m - 1,2 m. Die Größe der Fundamentplatten ist von Masttyp, Masthöhe und den Bodenverhältnissen abhängig und kann zwischen rd. 200 und 250 m² betragen.

 

 

Stand der Planung

Am 15. April 2010 fand unter Leitung der Bezirksregierung Arnsberg eine Antragskonferenz statt, in der Anregungen zum Verfahren eingebracht werden konnten. Die Vertreter der Stadt Hagen haben auf die Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens und die besondere Problematik der Trassenführung im Raum Hagen (Betroffenheit von Siedlungsräumen und Naturschutzgebieten) hingewiesen.

 

Das Raumordnungsverfahren wurde bisher noch nicht eingeleitet. Als Planfeststellungsbehörde hat die Bezirksregierung jedoch vorsorglich mit Schreiben vom 06.10.10 Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594) - Wohnen „Am Schellbrink“ in Hohenlimburg geäußert (siehe S. 6, 7), weil gemäß Abstandserlass NRW die für die neue Leitung notwendigen, größeren Schutzabstände von 40 m zwischen Wohnbebauung und Leitung nicht eingehalten werden könnten.

 

Die Bemessung der im Anhang 4 des Abstanderlasses (2007) angegebenen Schutzabstände von Hochspannungsleitungen basiert auf Vorsorgekriterien (es gibt Hinweise auf akute und Langzeitwirkungen, z. B. kindliche Leukämie, Gehirnkrebs und Brustkrebs) gemäß Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und des BMU zur 26. BImSchV für elektrische Felder in Höhe von 1,5 kV/m und magnetische Felder in Höhe von 10 Mikrotesla um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. In ihren Empfehlungen zum Schutz vor niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern der Energieversorung und -anwendung schlägt die SSK als konkrete Vorsorgemaßnahme vor, im Rahmen von Planungen Leitungen von Gebäuden oder Grundstücken, wo sich Personen längere Zeit aufhalten können, fernzuhalten.

 

Die Bezirksregierung verweist auch darauf, dass die im geplanten Raumordnungsverfahren zu untersuchende Alternativtrasse nördlich von Reh und Henkhausen voraussichtlich erheblichere und neue Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt haben würde und damit derzeit von einer Realisierung der Leitung in der vorhandenen Trasse der zwei 220-kV-Freileitungen ausgegangen werden müsse.

 

Daraus folgt als Konsequenz, dass entsprechend dem Abstandserlass ein 80 m breiter Leitungskorridor durch Hagen von schutzwürdigen Nutzungen bei der Bauleitplanung freizuhalten ist. Dies hat neben dem oben genannten B-Plangebiet auch möglicherweise Auswirkungen für zukünftige Nutzungen anderer Flächen im Nahbereich der neuen Leitung, wie z. B. eine Erweiterung von Kleingärten in Garenfeld oder eine neue Freizeitnutzung des Kirchenberg-Geländes.

 

Zur Veranschaulichung folgen auf den nächsten Seiten Kartenausschnitte, die im Maßstab 1:8000 einen 80 m breiten Korridor sowie die vorhandenen Leitungen und Masten darstellen. Da von der Amprion GmbH noch keine konkreten Leitungsplanungen vorliegen wurde von der Verwaltung der Korridorstreifen von einer gedachten Mittellinie (zwischen den beiden vorhandenen Leitungen) aus berechnet. Er macht die Ausmaße des zukünftigen Schutzstreifens und damit die Einschränkungen für zukünftige Planungen in diesem Bereich sichtbar. Sollte die neue Leitung direkt auf einer der vorhandenen Trassen errichtet werden würde sich der Korridor zur jeweiligen Seite hin entsprechend ausdehnen bzw. verringern.

 


 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung hat auf das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zum geplanten Wohngebiet "Am Schellbrink" geantwortet (siehe S. 8) und darauf hingewiesen, dass der B-plan aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist. Insofern stellt sich die Frage einer Entschädigung für den entstandenen Planungsschaden. Darüber hinaus wurde die Bezirksregierung um Stellungnahme gebeten, wie der Immissionsschutz für die bereits vorhandene Wohnbebauung gewährleistet wird, die zum Teil näher an der Leitung liegt, als die geplante Wohnbebauung. Außerdem sind im Raumordnungsverfahren mögliche Alternativen (z. B. Erdkabel) und Trassenvarianten (z. B. nördlich von Henkhausen) ernsthaft zu prüfen.

 


 

 

 


 

 

 


 


Schreiben der Verwaltung an die Bezirksregierung Arnsberg

 

 

 


 

 

 


 

 

 


 


Möglicher Konfliktbereich Erweiterung     Kleingartenanlage Garenfeld

 


 

 

 


 


Möglicher Konfliktbereich Wohnen     Am Schellbrink

 


 


Möglicher Konfliktbereich     Freizeitnutzung Kirchenberg

 


 

 

 


 

 


Schematische Darstellung

Querung Naturschutzgebiet "Uhlenbruch"

Quelle: Unterlagen zur Antragskonferenz im Abschnitt NRW, 15. März 2010

 
 

 

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Beschlüsse

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26.01.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Vorhaben der Amprion GmbH ablehnend zur Kenntnis und verweist auf den Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt 6.1.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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01.02.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Nord fasst der Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung zum Vorhaben der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird darin bestärkt, gegenüber der Bezirksregierung in Arnsberg die Interessen der Stadt Hagen und seiner Bürgerinnen und Bürger geltend zu machen.

 

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der betroffenen Siedlungsräume und Naturschutzgebiete unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes sowie für die Aufrechterhaltung vorhandener oder geplanter Bauplanungen und Nutzungsmöglichkeiten. Der Immissionsschutz für die bereits vorhandene Wohnbebauung, die zum Teil näher an der Leitung liegt, als die geplante Wohnbebauung ist, erfordert die ernsthafte Prüfung, ob im Raumordnungsverfahren durch mögliche Alternativen (insbesondere Erdkabel) und Trassenvarianten (z. B. nördlich von Henkhausen) die entstehenden Probleme vermieden werden können.

 

Der pauschale Ausschluss anderer Lösungen ohne nähere Begründung durch den RP ist abzulehnen. Auch sollte in diesem Zusammenhang mit der Bezirksregierung die Frage der Entschädigung für entstandene bzw. zu erwartende Planungsschäden erörtert werden.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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02.02.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Verwaltung zum Vorhaben der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Zusatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird darin bestärkt, gegenüber der Bezirksregierung in Arnsberg die Interessen der Stadt Hagen und seiner Bürgerinnen und Bürger geltend zu machen.

 

Der  Immissionsschutz für die bereits vorhandene Wohnbebauung, erfordert die ernsthafte Prüfung, ob im Raumordnungsverfahren durch mögliche Alternativen wie z.B. Erdkabel, vermieden werden können. 

 

Der paulschale Ausschuss anderer Lösungen ohne nähere Begründung durch den RP ist abzulehnen.

 

Auch sollte in diesem Zusammenhang mit der Bezirksregierung die Frage der Entschädigung für entstandene bzw. zu erwartende Planungsschäden erörtert werden.

 

Die Bezirksvertretung Nord fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob der geplante Neubau der Höchstspannungsleitung über die bisherige 220kV Trasse (Hengsteysee)  geführt werden kann.  

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0