Berichtsvorlage - 0013/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplanter Neubau einer 110/380 kV-Höchstspannungsleitung der Amprion GmbH in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.01.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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01.02.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.02.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Amprion GmbH
plant im Stadtgebiet Hagen die Errichtung einer
neuen 110/380 kV Höchstspannungsleitung. Die Vorlage zeigt die
voraussichtlichen Probleme bei zukünftigen Planungen in diesem Bereich.
Begründung
Vorlauf
Wie bereits in
Sitzungen der Bezirksvertretungen Nord und Hohenlimburg im April und November
2010 mitgeteilt, plant die Amprion GmbH für einen großräumigen Energietransport
zur Vermeidung von Netzengpässen im süddeutschen Raum eine Höchstspannungsfreileitung
von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg (Rheinland-Pfalz). Sie soll Energie aus
den bereits bestehenden bzw. geplanten Kraftwerken des östlichen Ruhrgebietes
(z. B. Hamm-Uentrop, Datteln, Lünen und Hamm) sowie Windenergieleistungen aus
Windkraftanlagen in Norddeutschland nach Süden transportieren.
Es ist geplant, die
neue Leitung in vorhandenen Trassenräumen zu realisieren. Dazu sollen alte
220-kV-Höchstspannungsfreileitungen demontiert und durch die geplante
380-kV-Leitung ersetzt werden. Für das Gebiet der Stadt Hagen ist der Neubau einer
220-/380-kV-Freileitung vom Koepchenwerk bis nach Garenfeld (4,5 km) und der
Neubau einer 7,9 km langen 110-/380-kV-Freileitung von Garenfeld bis zum Punkt
Genna-West (außerhalb des Stadtgebietes) geplant (siehe Lageplan, S. 15).
Die bestehenden 220-kV-Freileitungen
und in Teilabschnitten die 110-kV-Freileitungen werden zurückgebaut.
Im Bereich des
Naturschutzgebietes Uhlenbruch wird eine südliche Umgehung als kleinräumige
Variante (gestrichelte Linie auf dem Lageplan) untersucht. Eine weitere Variante,
in Parallellage der vorhandenen Gemeinschaftsleitung/DB Energie, wird als
nördliche Umgehung (gestrichelte Linie auf dem Lageplan) des Siedlungsbereiches
Hagen-Henkhausen untersucht.
Nach den Ausführungen
der Antragssteller kann die neue 110-/380-kV-Freileitung im vorhandenen
Schutzstreifen der zu montierenden 220-kV und 110-kV-Freileitungen errichtet
werden. Dies gilt aber nur für die immissionsschutzrechtliche Betrachtung im
Rahmen der Planfeststellung. Für die Bauleitplanung sind unter Vorsorgeaspekten
höhere Abstände einzuhalten (siehe auch
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zum geplanten Wohngebiet "Am
Schellbrink" in Hohenlimburg, S. 6, 7).
Für die geplanten
110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden unterschiedliche Stahlgittermasten
verwendet, die in Anzahl der Traversen und den Abständen zwischen den Masten
sowie in der Höhe variieren. Die Grundhöhe der geplanten Masten wird zwischen
50 und 76 m betragen. Derzeit haben die vorhandenen, zu demontierenden Masten
eine Höhe zwischen 30 und 40 m (siehe
Abbildung, S. 16). An der Bodenoberfläche sind vier Betonköpfe
sichtbar mit einem Durchmesser von 1 m - 1,2 m. Die Größe der
Fundamentplatten ist von Masttyp, Masthöhe und den Bodenverhältnissen abhängig
und kann zwischen rd. 200 und 250 m² betragen.
Stand der Planung
Am 15. April 2010 fand
unter Leitung der Bezirksregierung Arnsberg eine Antragskonferenz statt, in der
Anregungen zum Verfahren eingebracht werden konnten. Die Vertreter der Stadt
Hagen haben auf die Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens und die
besondere Problematik der Trassenführung im Raum Hagen (Betroffenheit von
Siedlungsräumen und Naturschutzgebieten) hingewiesen.
Das
Raumordnungsverfahren wurde bisher noch nicht eingeleitet. Als
Planfeststellungsbehörde hat die Bezirksregierung jedoch vorsorglich mit
Schreiben vom 06.10.10 Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
7/07 (594) - Wohnen „Am Schellbrink“ in Hohenlimburg geäußert (siehe S. 6, 7), weil gemäß
Abstandserlass NRW die für die neue Leitung notwendigen, größeren
Schutzabstände von 40 m zwischen Wohnbebauung und Leitung nicht eingehalten
werden könnten.
Die Bemessung der im
Anhang 4 des Abstanderlasses (2007) angegebenen Schutzabstände von
Hochspannungsleitungen basiert auf Vorsorgekriterien (es gibt Hinweise auf
akute und Langzeitwirkungen, z. B. kindliche Leukämie, Gehirnkrebs und
Brustkrebs) gemäß Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und des BMU
zur 26. BImSchV für elektrische Felder in Höhe von 1,5 kV/m und magnetische
Felder in Höhe von 10 Mikrotesla um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu
gewährleisten. In ihren Empfehlungen zum Schutz vor niederfrequenten
elektrischen und magnetischen Feldern der Energieversorung und -anwendung
schlägt die SSK als konkrete Vorsorgemaßnahme vor, im Rahmen von Planungen
Leitungen von Gebäuden oder Grundstücken, wo sich Personen längere Zeit
aufhalten können, fernzuhalten.
Die Bezirksregierung
verweist auch darauf, dass die im geplanten Raumordnungsverfahren zu
untersuchende Alternativtrasse nördlich von Reh und Henkhausen voraussichtlich
erheblichere und neue Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt haben
würde und damit derzeit von einer Realisierung der Leitung in der vorhandenen
Trasse der zwei 220-kV-Freileitungen ausgegangen werden müsse.
Daraus folgt als
Konsequenz, dass entsprechend dem Abstandserlass ein 80 m breiter
Leitungskorridor durch Hagen von schutzwürdigen Nutzungen bei der
Bauleitplanung freizuhalten ist. Dies hat neben dem oben genannten B-Plangebiet
auch möglicherweise Auswirkungen für zukünftige Nutzungen anderer Flächen im
Nahbereich der neuen Leitung, wie z. B. eine Erweiterung von Kleingärten
in Garenfeld oder eine neue Freizeitnutzung des Kirchenberg-Geländes.
Zur Veranschaulichung
folgen auf den nächsten Seiten Kartenausschnitte, die im Maßstab 1:8000 einen
80 m breiten Korridor sowie die vorhandenen Leitungen und Masten darstellen. Da
von der Amprion GmbH noch keine konkreten Leitungsplanungen vorliegen wurde von
der Verwaltung der Korridorstreifen von einer gedachten Mittellinie (zwischen
den beiden vorhandenen Leitungen) aus berechnet. Er macht die Ausmaße des
zukünftigen Schutzstreifens und damit die Einschränkungen für zukünftige
Planungen in diesem Bereich sichtbar. Sollte die neue Leitung direkt auf einer
der vorhandenen Trassen errichtet werden würde sich der Korridor zur jeweiligen
Seite hin entsprechend ausdehnen bzw. verringern.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung hat auf
das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zum geplanten Wohngebiet "Am
Schellbrink" geantwortet (siehe
S. 8) und darauf hingewiesen, dass der B-plan aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan
entwickelt worden ist. Insofern stellt sich die Frage einer Entschädigung für
den entstandenen Planungsschaden. Darüber hinaus wurde die Bezirksregierung um
Stellungnahme gebeten, wie der Immissionsschutz für die bereits vorhandene
Wohnbebauung gewährleistet wird, die zum Teil näher an der Leitung liegt, als
die geplante Wohnbebauung. Außerdem sind im Raumordnungsverfahren mögliche
Alternativen (z. B. Erdkabel) und Trassenvarianten (z. B. nördlich von
Henkhausen) ernsthaft zu prüfen.


Schreiben der
Verwaltung an die Bezirksregierung Arnsberg



Möglicher Konfliktbereich Erweiterung
Kleingartenanlage Garenfeld


Möglicher Konfliktbereich Wohnen
Am Schellbrink

Möglicher Konfliktbereich
Freizeitnutzung Kirchenberg


Schematische Darstellung
Querung Naturschutzgebiet
"Uhlenbruch"
Quelle:
Unterlagen zur Antragskonferenz im Abschnitt NRW, 15. März 2010


26.01.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zum Vorhaben der Amprion GmbH ablehnend
zur Kenntnis und verweist auf den Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt 6.1.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
01.02.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung in der
Bezirksvertretung Nord fasst der Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung zum
Vorhaben der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird darin bestärkt, gegenüber der Bezirksregierung in Arnsberg die Interessen der Stadt Hagen und seiner Bürgerinnen und Bürger geltend zu machen.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der betroffenen Siedlungsräume und Naturschutzgebiete unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes sowie für die Aufrechterhaltung vorhandener oder geplanter Bauplanungen und Nutzungsmöglichkeiten. Der Immissionsschutz für die bereits vorhandene Wohnbebauung, die zum Teil näher an der Leitung liegt, als die geplante Wohnbebauung ist, erfordert die ernsthafte Prüfung, ob im Raumordnungsverfahren durch mögliche Alternativen (insbesondere Erdkabel) und Trassenvarianten (z. B. nördlich von Henkhausen) die entstehenden Probleme vermieden werden können.
Der pauschale Ausschluss anderer Lösungen ohne nähere Begründung durch den RP ist abzulehnen. Auch sollte in diesem Zusammenhang mit der Bezirksregierung die Frage der Entschädigung für entstandene bzw. zu erwartende Planungsschäden erörtert werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
02.02.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung zum
Vorhaben der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Zur Kenntnis genommen |
Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird darin bestärkt, gegenüber
der Bezirksregierung in Arnsberg die Interessen der Stadt Hagen und seiner
Bürgerinnen und Bürger geltend zu machen.
Der
Immissionsschutz für die bereits vorhandene Wohnbebauung, erfordert die
ernsthafte Prüfung, ob im Raumordnungsverfahren durch mögliche Alternativen wie
z.B. Erdkabel, vermieden werden können.
Der paulschale Ausschuss anderer Lösungen
ohne nähere Begründung durch den RP ist abzulehnen.
Auch sollte in diesem Zusammenhang mit der
Bezirksregierung die Frage der Entschädigung für entstandene bzw. zu erwartende
Planungsschäden erörtert werden.
Die Bezirksvertretung Nord fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob der
geplante Neubau der Höchstspannungsleitung über die bisherige 220kV Trasse
(Hengsteysee) geführt werden kann.