Beschlussvorlage - 0791-1E/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
HSK 2011- Finanzierung Kulturzentren Maßnahme 41.008 Budgetverträge Kulturzentren Kürzung 20 %
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- 41 Kulturbüro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.12.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.11.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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24.11.2010
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Beschlussvorschlag
- Mit dem Abschluss neuer Budgetverträge mit den vier Hagener Kulturzentren wird das Gesamtbudget um 20 %, das sind 49.500,-- €, gekürzt. Diese Kürzung wird beim Zuschuss für das Kulturzentrum Werkhof Hohenlimburg vorgenommen und ab dem 01.03.2014 wirksam. Die Gesamtlaufzeit der Verträge beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2016.
- Um dem Kulturzentrum Werkhof e.V. weiterhin eine Basis für die Fortführung der Arbeit zu gewährleisten, werden die fehlenden Sachmittel durch Stellung städtischen Personals ersetzt. Dazu wird in Absprache mit dem Vorstand des Werkhof-Vereins eine geeignete Person aus der Stadtverwaltung ausgewählt, die das Kulturmanagement professionell weiterführt. Die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahme berücksichtigt das Ende der Erwerbstätigkeit des derzeitigen Kulturmanagers.
Sachverhalt
Begründung
Die vier Kulturzentren
AllerWeltHaus, Hasper Hammer, Pelmke und Werkhof Hohenlimburg erhalten nach
einem 1990 beschlossenen Förderkonzept zur Professionalisierung und Sicherung
eines qualifizierten Kulturangebots einen jährlichen städtischen Zuschuss. Die derzeitigen
Verträge, bei denen Kürzungen von insgesamt 27.452,-- € (das sind 10 %)
vorgenommen wurden, laufen seit dem 01.01.2008 und bis zum 31.12.2011. Die
Zentren erhalten danach jährlich derzeit eine Gesamtsumme von 247.115,--
€
Mit neuen Vertragsschließungen
zum 01.01.2012 sollen in Anlehnung an die Budgetverträge mit den
Sozialverbänden weitere 20 Prozent der Fördermittel eingespart werden. Als
Konsolidierungsmaßnahme 41.008 ist dies Bestandteil der Einsparungen des
Kulturbüros bei der Freien Kulturarbeit.
Um die Weiterführung aller
Zentren zu gewährleisten, was aus kulturpolitischer Sicht unbestreitbar
sinnvoll ist, schlägt die Verwaltung vor, das Zentrum, das die Kürzungen
treffen wird, durch die gleichzeitige Stellung einer geeigneten Verwaltungskraft
in die Lage zu versetzen, die Kulturarbeit fortzuführen.
Bei der Überlegung, welches
der Kulturzentren diese Kürzung treffen sollte, ist folgende Überlegung
entscheidend: Im Kulturzentrum Werkhof Hohenlimburg beendet der Kulturmanager
altersbedingt am 01.03.2014 seine Erwerbstätigkeit.
Um die Existenz des
Kulturzentrums zu sichern, sollen die um 49.500,-- € gekürzten Sachmittel
durch entsprechende Personalaufwendungen ersetzt werden. Hierzu wurden mit
allen Kulturzentren entsprechende Gespräche geführt. Als sich abzeichnete, dass
die Personalsituation beim Kulturzentrum Werkhof so aussieht, dass die
Konsolidierungspläne der Verwaltung sozialverträglich umgesetzt werden können,
wurde die konkrete Lösung mit dem Werkhof besprochen. Dieser akzeptiert folgendes
Vorgehen und trägt es mit. Die Verwaltung sucht rechtzeitig zum Ausscheiden des
Werkhof-Mitarbeiters einen geeigneten städtischen Bediensteten, der das
Programm-Management übernimmt und gewährleistet. Der Mitarbeiter wird an das
Kulturbüro organisatorisch angebunden. Bei den übrigen Kulturzentren ist
altersbedingt diese sozialverträgliche Lösung nicht zeitnah umzusetzen.
Die Kürzung wird danach folgendermaßen wirksam:
Ab 01.03.2014 (nach Ausscheiden des
Werkhof-Mitarbeiters) bis 31.12.2014 wird der jetzige Zuschuss um insgesamt
41.250,-- € reduziert (10/12 v. 49.500,-- €)
Ab 01.01.2015 erfolgt eine jährliche
Zuschussreduzierung um 49.500,-- €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2581 |
Bezeichnung: |
Kulturbüro |
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Produkt: |
12581.02.01 |
Bezeichnung: |
Kulturzentren |
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Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
531 700 |
247.115,--€ |
247.115,--€ |
247.115,--€ |
247.115,--€ |
|
Eigenanteil |
|
247.115,--€ |
247.115,--€ |
247.115,--€ |
247.115,--€ |
2014
205.865,-- ab
2015 197.615,-- €
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |

24.11.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der
Stadt, die vorgeschlagene Sachkosteneinsparung sowie den Vorschlag zum
Budgetvertrag ab 2012 abzulehnen.