Beschlussvorlage - 0980/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ werden dahingehend konkretisiert und ergänzt, dass eine zweite Wohnung, die familiär genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird. Weiterhin werden Einzelgrundstücke, für die kein Bebauungsplan vorliegt, nicht mehr über das Programm „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet.

 

Diese Vorlage wird mit der Beschlussfassung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Der Rat hat am 28.9.2006 (Vorlagen-Nr.:659/2006) die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ wie folgt beschlossen:

 

„Die Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen. Die besondere Berücksichtigung der Familien mit Kindern erstreckt sich auch auf Alleinerziehende mit Kindern.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich für den Eigenbedarf. Durch eine Bauverpflichtung mit einer Befristung von 2 Jahren ist die Realisierung der Bebauung zu sichern.“

 

Die Erfahrung bei der Vermarktung hat gezeigt, dass vermehrt der Bedarf für Mehrgenerationenwohnen besteht. Um dieses sinnvolle Ziel zu ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch auszuschließen, werden in diesen Fällen die beschlossenen Kriterien dahingehend angewandt, dass eine zweite Wohnung, die familiär genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird.

 

Bei Einzelgrundstücken, für die kein Bebauungsplan vorliegt und für die die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB entschieden wird, kann die Einhaltung der Kriterien nicht hinreichend gesichert werden. Solche Grundstücke sollen daher künftig nicht mehr im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen