14.12.2010 - 19 Konkretisierung der Kriterien für die Vergabe d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Carsten Löhrke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Anmerkung von Herrn Dücker erinnert Herr
Grothe daran, dass den Fraktionen entsprechender Schriftverkehr zur Verfügung
gestellt worden sei, der Auslöser für diese Neuregelung gewesen sei. Hier sei
ein ursprünglich angedachtes Wohngebäude mit Einliegerwohnung zu einem
Großfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten geworden. Dies sei nicht Sinn des
Programms gewesen.
Herr Romberg empfiehlt eine Härtefallregelung.
Herr Grothe schlägt vor, dem Beschlussvorschlag
zu folgen und die weitere Prüfung der Verwaltung zu überlassen. Er gebe zu
bedenken, dass bei einer Baugenehmigung für dieses Grundstück außerhalb des
Programms das gleiche entstanden wäre wie im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“.
Diesem kann Herr Thieser mit der Anmerkung
zustimmen, dass bei Hinweisen auf Missbrauch die Verwaltung schneller reagieren
sollte.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke
im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ werden
dahingehend konkretisiert und ergänzt, dass eine zweite Wohnung, die familiär
genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird.
Weiterhin werden Einzelgrundstücke, für die kein Bebauungsplan vorliegt, nicht
mehr über das Programm „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet.
Diese Vorlage wird mit der Beschlussfassung
umgesetzt.
