14.12.2010 - 19 Konkretisierung der Kriterien für die Vergabe d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Anmerkung von Herrn Dücker erinnert Herr Grothe daran, dass den Fraktionen entsprechender Schriftverkehr zur Verfügung gestellt worden sei, der Auslöser für diese Neuregelung gewesen sei. Hier sei ein ursprünglich angedachtes Wohngebäude mit Einliegerwohnung zu einem Großfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten geworden. Dies sei nicht Sinn des Programms gewesen.

 

Herr Romberg empfiehlt eine Härtefallregelung.

 

Herr Grothe schlägt vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen und die weitere Prüfung der Verwaltung zu überlassen. Er gebe zu bedenken, dass bei einer Baugenehmigung für dieses Grundstück außerhalb des Programms das gleiche entstanden wäre wie im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“.

 

Diesem kann Herr Thieser mit der Anmerkung zustimmen, dass bei Hinweisen auf Missbrauch die Verwaltung schneller reagieren sollte.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ werden dahingehend konkretisiert und ergänzt, dass eine zweite Wohnung, die familiär genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird. Weiterhin werden Einzelgrundstücke, für die kein Bebauungsplan vorliegt, nicht mehr über das Programm „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet.

 

Diese Vorlage wird mit der Beschlussfassung umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen