Beschlussvorlage - 0791-6/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist, beschlossen.

 

Vorab zur Kenntnis. Separate Beschlussvorlage folgt im Beratungsgang Rat 16.12.2010.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze muss aufgrund einer Regelung im Gewerbesteuergesetz für jedes Haushaltsjahr beschlossen werden.

 

Für das Jahr 2011 wird aufgrund des Berichts der Zukunftskommission vom April 2009 eine Erhöhung der Steuersätze vorgeschlagen.

Der Hebesatz für die Erhebung der Gewerbesteuer wird von 465 Prozentpunkten auf 490 Prozentpunkte angehoben.

Der Hebesatz für die Erhebung der Grundsteuer B wird von 495 Prozentpunkten auf 530 Prozentpunkte angehoben.

Der Hebesatz für die Erhebung der Grundsteuer A wird von 245 Prozentpunkten auf 265 Prozentpunkte angehoben.

 

 

 

Begründung

 

Eine Erhöhung der Hebesätze bis in den oberen Bereich vergleichbarer Städte ist angesichts der Finanzsituation der Stadt Hagen unvermeidlich. Die Steuersätze müssen spürbar angehoben werden, im Hinblick auf die Belastungen der Bürger und der Wirtschaft aber noch vertretbar sein.

Zum Vergleich wurden für die einzelnen Steuerarten die Hebesätze der anderen Großstädte in NRW ermittelt. Die aufgelisteten Daten umfassen:

  • Zahlen aus dem Bericht der Zukunftskommission (Stand 2008)
  • Angaben des Deutschen Städtetages für 2009 und 2010

 

 

  1. Gewerbesteuer

Aktuelle Hebesätze in anderen Städten:

 

Gewerbesteuer

 

2008

2009

2010

 

Stadt

Einw.

Bericht  ZuKo

Bericht Städtetag

Bericht Städtetag

Anmerkungen

Aachen

259.269

445

445

445

 

Bielefeld

323.615

435

435

435

 

Bochum

378.596

450

460

460

 

Bonn

317.949

450

450

460

 

Bottrop

117.756

490

490

490

 

Dortmund

584.412

450

450

468

 

Duisburg

494.048

470

470

490

 

Düsseldorf

584.217

445

440

440

 

Essen

579.759

470

470

490

 

Gelsenkirchen

262.063

480

480

480

 

Hagen

192.177

450

465

465

 

Hamm

182.459

450

450

465

 

Herne

166.924

460

460

460

480 geplant

Köln

995.420

450

450

450

 

Krefeld

236.333

440

440

440

 

Leverkusen

161.322

460

460

460

 

Mönchengladbach

258.848

450

450

450

490 geplant

Mülheim

168.288

470

470

470

500 geplant

Münster

273.875

440

440

440

460 geplant

Oberhausen

215.670

470

490

490

 

Remscheid

112.679

450

450

450

 

Solingen

161.779

450

450

450

475 geplant

Wuppertal

353.308

440

440

440

 

 

Eine Anhebung des Hebesatzes auf 490% bringt Hagen an das obere Ende der derzeitigen Skala; die Städte Bottrop, Duisburg und Oberhausen haben diesen Hebesatz bereits beschlossen, und in Mönchengladbach und Mülheim sind ebenfalls Erhöhungen geplant.

Eine noch stärkere Anhebung ist kaum vertretbar, nachdem der Gewerbesteuerhebesatz bereits zum 1.1.2009 von 450% auf 465% erhöht wurde.

 

Die Zukunftskommission hat eine Einnahmesteigerung von 5 Mio. € berechnet und war dabei von einem Gewerbesteueraufkommen von 93 Mio. € ausgegangen. Tatsächlich ging das Gewerbesteueraufkommen aufgrund der Wirtschaftskrise deutlich auf 56 Mio. € im Jahr 2009 zurück. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums ist jedoch eine Stabilisierung der Steuereinnahmen zu erwarten. Die Orientierungsdaten des Landes liegen nur bis ins Jahr 2013 vor und wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet und lassen für das Jahr 2013 Gewerbesteuereinnahmen von 76,2 Mio. € erwarten.

 

Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2010 lässt jedoch für Hagen langfristig eine deutlich bessere Prognose zu. Aktuell liegt das Gewerbesteuersoll bereits bei ca. 65,4 Mio. €; der Ansatz 2010 betrug ursprünglich 61,4 Mio. €. Die Entwicklung im Verlauf der vergangenen Monate ist durchgängig positiv, so dass zum Jahresende 2010  Gewerbesteuereinnahmen von etwa 68 Mio. € erwartet werden. Diese Zahlen lassen für 2014 bei Fortschreibung der Orientierungsdaten wieder Gewerbesteuereinnahmen von 93 Mio. € erwarten, so dass von tatsächlichen Mehreinnahmen von 5 Mio. € im Jahr 2014 auszugehen ist. 

 

  1. Grundsteuer B

Aktuelle Hebesätze in anderen Städten:

 

Grundsteuer B

 

2008

2009

2010

 

Stadt

Einw.

Bericht  ZuKo

Bericht Städtetag

Bericht Städtetag

Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

Aachen

259269

470

470

470

 

Bielefeld

323615

440

440

440

 

Bochum

378596

495

495

525

 

Bonn

317949

500

500

510

530 geplant

Bottrop

117756

530

530

530

 

Dortmund

584412

470

470

480

 

Duisburg

494048

500

500

500

 

Düsseldorf

584217

440

440

440

 

Essen

579759

510

510

510

ab 2010 auf 590 erhöht

Gelsenkirchen

262063

530

530

530

 

Hagen

192177

495

495

495

 

Hamm

182459

455

465

500

 

Herne

166924

500

500

500

520 geplant

Köln

995420

500

500

500

 

Krefeld

236333

475

475

475

 

Leverkusen

161322

500

500

500

 

Mönchengladbach

258848

475

475

475

530 geplant

Mülheim

168288

500

500

500

560 geplant

Münster

273875

420

420

420

 

Oberhausen

215670

505

530

530

 

Remscheid

112679

490

490

490

500 geplant

Solingen

161779

490

490

490

540 geplant

Wuppertal

353308

490

490

490

 

 

Die vorgesehene Erhöhung um 35 auf 530 Prozentpunkte bringt Hagen ebenfalls in den oberen Bereich vergleichbarer Städte. Bereits heute findet man dort Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen und Oberhausen, und ähnliche Erhöhungen sind in Bonn, Herne, Mönchengladbach, Mülheim und Solingen geplant. Der Rat der Stadt Essen hat rückwirkend ab 01.01.2010 eine Anhebung auf 590 Prozentpunkte beschlossen.

 

Für das Jahr 2009 lag das Anordnungssoll bei der Grundsteuer B bei knapp 30,8 Mio. €. Eine Erhöhung auf 530% ergibt eine Mehreinnahme von knapp

2,2 Mio. €.

 

Die Hebesatzerhöhung wirkt sich an typischem Grundbesitz etwa in folgender Größenordnung aus (€/Jahr)

 

Eigentumswohnung mittlerer Größe:                     15

Reiheneigenheim:                                                   20

Freistehendes Einfamilienhaus:                            35

 

3. Grundsteuer A:

Eine der Grundsteuer B entsprechende Erhöhung des Satzes für landwirtschaftliche Flächen würde bei einem Gesamtaufkommen von etwa 62.000 € nur 5.000 € Mehreinnahmen bewirken. Der Hebesatz der Grundsteuer A lag in Hagen bisher halb so hoch wie der für die Grundsteuer B. Ein Blick in andere Städte zeigt, dass es hier keine Regel gibt:  Es gibt Städte, in denen beide Hebesätze gleich hoch sind, in anderen liegt die Grundsteuer A über der Hälfte der Grundsteuer B, in vielen auch unter der Hälfte.

 

Im Rahmen der gleichmäßigen Entwicklung wird vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 265 anzuheben.

 

Anlage:

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt  Hagen vom

 

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2009 (BGBl. I, S. 3950) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950),  hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am _______________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

 

§1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Jahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

     a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           265 v.H.

     b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        530 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer nach Ertrag                                                                      490 v.H.

 

§2

Diese Satzung tritt am 1.1.2011 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Wie in der Vorlage beschrieben.

 

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen