Beschlussvorlage - 0956/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung beauftragt über Erfahrungen mit bereits bestehenden Umweltzonen zu berichten sowie die voraussichtlichen Abgrenzungen und Betroffenheiten einer Umweltzone in Hagen, einschließlich einer Wirkungsprognose darzustellen.

 

Hintergrund sind die anhaltend hohen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid am Graf-von-Galen-Ring und der bevor stehende Antrag auf Fristverlängerung für Stickstoffdioxid bis zum Jahre 2015.

 

Im Folgenden wird ein kurzer Sachstandbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2008 gegeben sowie die möglichen Betroffenheiten und Auswirkungen einer Umweltzone in Hagen dargelegt.

 

 

 

Begründung

 

1.      Fristverlängerungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid

 

Mit Verfügung vom 19.08.2009 hatte die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die beantragte Fristverlängerung für Feinstaub in der Stadt Hagen nur unter Auflagen genehmigt habe. Insbesondere sei es unerlässlich, für eine strenge und rechtzeitige Umsetzung der im Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen Vorsorge zu tragen, damit vor Ablauf des Ausnahmezeitraums am 11. Juni 2011 die erforderlichen Wirkungen erzielt würden. Gegebenenfalls sei der Luftreinhalteplan 2008 durch kurzfristig wirksame Maßnahmen zu ergänzen.

 

Tatsächlich konnte der Tagesgrenzwert für Feinstaub von 50 µg/m³ mit 35 Überschreitungstagen – bei erlaubten 35 Überschreitungstagen – nur denkbar knapp am Graf-von-Galen-Ring im Jahr 2009 eingehalten werden.

 

Deutlich kritischer sieht es dagegen bei der Komponente Stickstoffdioxid aus. Am Graf-von-Galen-Ring wurde der ab 2010 rechtsverbindliche Grenzwert von 40 µg/m³ mit gemessenen 66 µg/m³ im Jahr 2009 sehr deutlich überschritten. Auch an zahlreichen anderen Straßenabschnitten, u.a. am Märkischen Ring und in der Wehringhauser Straße, wird der Stickstoffdioxidgrenzwert ebenfalls sehr deutlich überschritten. Die NO2-Belastung in Hagen stellt sich demnach in Hagen als ein flächendeckendes Problem dar. Somit sollte auch bei der Maßnahmenplanung über die punktuelle Betrachtung hinaus ein flächiger Ansatz verfolgt werden.

 

 

2.      Umsetzungsdefizite beim Lufteinhalteplan

 

Als sogenannte „Königsmaßnahme“ beinhaltet der Luftreinhalteplan die Bahnhofshinterfahrung zur Entlastung des Graf-von-Galen-Ring und der Wehringhauser Straße. Seit dem 15.12.2008 besteht für die gesamte Trasse Planungsrecht. Der bisher vorgesehene Baubeginn (Herbst 2009) war allerdings durch geänderte Vorgaben der Bezirksregierung sachlich und zeitlich nicht zu halten. Nach dem derzeitigen Wissensstand ist mit einem Baubeginn frühestens im Jahr 2011 zu rechnen. Eine Fertigstellung der kompletten Bahnhofshinterfahrung ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings nicht zu terminieren.

 

Vor allem durch Maßnahmen im Straßengüterverkehrsmanagement (großräumiges LKW-Routenkonzept und zeitlich befristete Durchfahrtsverbote für LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) auf den hoch belasteten Straßenabschnitten in der Innenstadt sollte die Luftqualität in der Stadt wirksam verbessert werden. Aufgrund der lang andauernden Frostperiode konnte die Umsetzung dieser Maßnahme (Ausbaustufe 1 und 2) jedoch erst im April d.J. erfolgen.

 

Die zwischenzeitlich vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegten vorläufigen Messergebnisse zeigen bislang nur geringe Entlastungen bei den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (siehe Tabelle 1). Ursächlich hierfür ist offensichtlich die geringe Befolgungsrate von maximal 30%, wie bereits im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung festgestellt worden war.

 

Tab. 1: Vorläufige Messergebnisse Hagen 2010

 

Messstation

Messzeitraum

vorläufiger NO2- Mittelwert

 

von

bis

 

Hagen- Enneper Straße

29.12.2009

31.08.2010

46

Hagen Märkischer Ring 85

29.12..2009

31.08.2010

67

Hagen Märkischer Ring 91

29.12.2009

31.08.2010

62

Hagen-Wehringhauser Str.

29.12.2009

31.08.2010

56

Kontinuierliche Messung

Hagen Graf-von-Galen Ring

01.01.2010

11.10.2010

64

 

 

Die Zahlen machen deutlich, dass das dynamische Verkehrleitsystem allein nicht zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahr 2010 führen wird.

 

Umsetzungsdefizite beim Luftreinhalteplan ergeben sich ferner bei den sogenannten „weichen Maßnahmen“. So konnten beispielweise die „Neuauflage einer Ökoprofitveranstaltung“ und „Maßnahmen im Energiebereich“ wegen fehlender Eigenmittel und Vorgaben der Kommunalaufsicht (§ 82 GO) nicht umgesetzt werden. Andere Entwicklungen, z.B. die weitere Ausdünnung des ÖPNV-Netzes oder der Beschluss zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rathausstraße/ Dahlenkampstraße und die damit verbundenen Verkehrsentwicklung stehen den Zielen des Luftreinhalteplanes Hagen 2008 ebenfalls entgegen (siehe Anlage 1).

 

 

 

 

3. Umweltzone

 

Für den Fall, dass das bisherige Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans (LRP), einschließlich der Realisierung  der Bahnhofshinterfahrung, nicht die gewünschte Minderungswirkung entfaltet, wurde die Maßnahme Umweltzone im LRP 2008 von der Bezirksregierung im Einvernehmen mit der Stadt Hagen als ergänzende Maßnahme festgesetzt. Diese Maßnahme ist somit verbindlich durch die Stadt umzusetzen. Dies gilt besonders, da abzusehen ist, dass auch durch das dynamische Verkehrsleitsystem der NO2-Grenzwert nicht eingehalten wird (siehe oben).

 

Räumliche Abgrenzung

In Umweltzonen gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge. Vom Verkehrsverbot erfasst werden alle Fahrzeuge, die nicht über eine in der Umweltzone zugelassene Plakette verfügen bzw. nicht von Verkehrsverboten ausgenommen sind.

 

Die Festlegung von Verkehrsverboten in Umweltzonen muss zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte erforderlich und verhältnismäßig sein. Gemäß Luftreinhalteplan müssen deshalb u.a. folgende Gebiete betrachtet werden:

 

  • Gebiete, in denen Immissionsgrenzwerte überschritten sind
  • Gebiete, die einen relevanten kausalen Beitrag zu der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten leisten.

 

Autobahnen werden zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst.

 

Die räumliche Abgrenzung einer möglichen Umweltzone in Hagen lässt sich aus der Screeningergebnissen ableiten, die im Rahmen der Erstellung des Lufteinhalteplans ausgewertet wurden (siehe LRP, Seiten 16 und 69). Die Abgrenzung der Umweltzone erfolgte unter der Maßgabe,  dass alle kritischen Abschnitte (gelbe und rote Straßen) innerhalb der Umweltzone liegen. Die hieraus resultierende räumliche Abgrenzung zeigt die Abbildung 1 in der Anlage 2.

 

Die vorgeschlagene Abgrenzung umfasst die Enneper Straße im Westen Hagens, die Wehringhauser Straße und den kompletten Innenstadtring. Die nördliche Grenze bildet die Hagener Straße im Stadtteil Boele, die südöstliche Grenze ist die Delstener Straße. Insgesamt umfass die Umweltzone eine Fläche von 13 km².

 

 

Betroffenheitsanalyse

Als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung ob, bzw. welche Art der Umweltzone eingeführt werden soll, ist die Anzahl der von der Ausgrenzung  betroffenen Fahrzeuge. Bei der Ermittlung der entsprechenden Werte wurden die Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes mit den Verkehrszusammensetzungen in den unterschiedlichen Umweltzonen-Szenarien verglichen. Die Anzahl der von der Befahrung der Umweltzone ausgeschlossenen Fahrzeuge ist der Tabelle 2 zu entnehmen.

 

Tabelle 2: Anzahl der von der Ausgrenzung betroffener Fahrzeuge

 

Szenario

PKW

lNfz

sNfz

Kfz gesamt

 

absolut

% des

Be-

standes

absolut

% des

Be-

standes

absolut

% des

Be-

standes

absolut

% des Be-standes

UZ SG234

1810

2%

570

15%

277

17%

2688

3%

UZ SG34

3671

4%

1017

27%

558

34%

5331

6%

UZ SG4

10009

11%

2339

62%

1124

67%

13590

15%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 2 verdeutlicht, dass bei der Fahrzeuggruppe PKW anteilig die wenigsten Fahrzeuge betroffen wären (maximal 11% aller PKW) bei der schärfsten Form der Umweltzone.

 

Grundlegende Veränderungen ergeben sich hingegen im Bestand der leichten (lNfz) und schweren Nutzfahrzeuge (SNfz). Hier wären  bei Einführung der Umweltzone, in der Fahrzeuge mit grüner, gelber und roter Plakette fahren dürften (SG234) ca. 15% bzw. 17% der Fahrzeuge und bei der Einführung der Umweltzone SG4, wo lediglich Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürften, 62% bzw. 67% der Fahrzeuge betroffen.

 

Bezogen auf den gesamten prognostizierten Kfz-Bestand in Hagen (ausgenommen Busse) im Jahr 2010 würden maximal 15% aller Fahrzeuge mit einem Fahrverbot belegt.

 

Die Hagener Straßenbahn AG hat bereits sehr frühzeitig mit der Umrüstung von Altfahrzeugen bzw. dem Neukauf umweltfreundlicher Stadtbusse begonnen, so dass von den insgesamt 125 Fahrzeugen lediglich 9 bzw. 4 von einer UZ SG4 bzw. einer UZ SG34) betroffen wären. Von den drei Vertragsanbietern mit insgesamt 36 Bussen wären 18 bzw. 9 Fahrzeuge von einer UZ SG4 bzw. UZ SG34 betroffen.

 

Ein Vergleich der Zulassungszahlen des KBA mit den Daten vorangegangener Jahre macht deutlich, dass die Betroffenheit insgesamt rückläufig ist, obgleich der Kfz-Bestand in Hagen mit rd. 90.000 Fahrzeugen nahezu gleich geblieben ist. Ursache hierfür ist der anhaltende Austausch von Altfahrzeugen gegen neue, umweltverträglichere Fahrzeuge.

 

 

Wirkungen

Durch das Einrichten einer Umweltzone, in der Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette fahren dürfen, könnte eine zusätzliche Reduzierung von 3 - 7 PM10-Überschreitungstagen an den Hot-Spots erreicht werden.

 

Kritischer als die Feinstaubproblematik ist jedoch die großflächige Überschreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid (NO2) –Belastung im Stadtgebiet. Umfangreiche Untersuchungen zu einer Umweltzone in Hagen haben gezeigt, dass dies ein geeigneter Weg zur Einhaltung des Grenzwertes für NO2 ist.

 

Die beste Wirkung zeigt erwartungsgemäß eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (SG4)  fahren dürften. Diese beträgt an den HOT-Spots ca. 4 bis 7 µg/m³. Dies führt an einer Vielzahl von Straßenabschnitten zu einer Einhaltung  des NO2-Grenzwertes. Durch die Einführung einer Umweltzone in der Fahrzeuge mit grüner und gelber Plakette fahren dürften (SG34) wird gegenüber dem Prognosenullfall 2010 (ohne Umweltzone) eine Minderung um 1 bis 2 µg/m³ erreicht. Im Gegensatz dazu ist bei einer Umweltzone, in der lediglich Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) ausgesperrt würden, nur mit einer leichten Verbesserung zu rechnen. Dementsprechend ist nicht damit zu rechnen, dass die Maßnahme Umweltzone SG234 gegenüber dem Prognosenullfall die Anzahl der Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen reduziert (siehe Tabelle 3).

 

Tabelle 3: Wirkung einer Umweltzone in Hagen auf die NO2-Immissionsbelastung an den unterschiedlichen Straßenabschnitten.

 

Straße

Jahresmittelwert

in µg/m³

 

P0

SG

234

SG

34

SG

4

 Märkischer Ring 

64

63

62

57

 Bergischer Ring 

42

42

41

38

 Buscheystrasse 

35

34

34

33

 Enneper Strasse 

49

49

48

45

 Wehringhauser Strasse 

54

54

53

49

 Graf-von-Galen Ring 

50

49

49

46

 Hagener Strasse 

42

42

41

39

 Altenhagener Strasse 

38

38

38

36

 Körner Strasse 

40

40

39

38

 Remberg Strasse 

43

42

41

39

 Hochstrasse zw. Schul- und Böhmerstrasse 

36

35

35

33

 Boeler Strasse zw. Alexander- und Dahmstrasse 

36

36

35

34

 Kornerstrasse zw. Neumarkt u. Karl-Marx Str. 

38

38

38

36

 Elberfelder Strasse 

32

32

32

31

 Frankfurter Strasse 

33

33

32

32

 Selbecker Strasse 

39

38

38

35

 Boeler Strasse zw. Fraunhofer- und Alexanderstrasse 

38

37

37

35

 Iserlohner Strasse Bereich Mühlenbergstrasse 

34

34

34

32

 Hochstrasse zw. Berg- und Prentzelstrasse 

31

31

30

29

 Grundschotteler Strasse 

30

30

29

28

 Boeler Strasse zw. Brink- und Friedensstrasse 

32

31

31

30

 Iserlohner Strasse zw. Im Spiek und Bardensiepen 

27

27

27

26

 Esserstrasse 

29

29

29

28

(Grenzwertüberschreitungen sind durch Fettdruck gekennzeichnet).

 

Aus diesen Werten ist deutlich zu erkennen, dass die Umweltzone, wenn gleich sie allein nicht überall zur Einhaltung des Grenzwertes führen kann, so doch ein durchaus geeignetes Mittel zur Absenkung der Belastung darstellt.

 

4.      Erfahrungen anderer Städte mit der Einrichtung von Umweltzonen

 

Als erste nordrhein-westfälische Stadt hatte Köln bereits am 01.04.2008 mit der Einrichtung einer Umweltzone begonnen. Zunächst galt ein Fahrverbot für Kfz ohne Plakette (SG1). Eine Abschätzung der Wirksamkeit der Umweltzone durch das Landesumweltamt ergab, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid um -0,6 µg/m³  (etwa 1%) reduziert werden konnte. Im Gegensatz dazu zeigt die Berliner Umweltzone einen Rückgang bei den NO2-Jahresmittelwerten zwischen -5 und -12%, nachdem nunmehr auch Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette mit einem Durchfahrverbot belegt wurden.

 

Die aktuelle Evaluierung der Luftreinhaltepläne im Ruhrgebiet ergibt eine NO2-Minderung von 2 µg/m³ im Jahresmittel. Außerhalb von Umweltzonen ist ein Rückgang von 0,8 µg/m³ zu verzeichnen. Ferner ergeben die Auswertungen des LANUV einen Rückgang der Feinstaubbelastung von 3,2 µg/m³ im Jahresmittel. Außerhalb der Umweltzonen sank dieser Wert lediglich um 0,8 µg/m³.

Die Anzahl der Überschreitungstage ging an den 5 Verkehrsstationen im Ruhrgebiet um 19 zurück.

 

Nicht zuletzt aufgrund der positiven Erfahrung in Berlin mit der Einrichtung einer grünen Umweltzone wird auch in NRW zwischenzeitlich über eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen in den NRW-Umweltzonen diskutiert.

 

Zur Frage der Ausnahmeregelungen wird das Umweltministerium in Kürze eine pragmatische Übergangslösung für die bestehenden Umweltzonen in NRW nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen zum 31.12.2010 und dem Inkrafttreten des neuen LRP Ruhrgebiet in 2011 kommunizieren. Bei den danach geltenden Bestimmungen orientiert sich das Landesministerium an den Leitlinien des Bundes (siehe Anlage 3). Eine Verlängerung der Handwerker- oder Anwohnerparkausweise darüber hinaus ist nicht vorgesehen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

09.12.2010 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur UWA-Sitzung am 24.03.2011 eine Vorlage vorzubereiten, in der
1. die Auswertungsergebnisse aus dem LKW-Routing dargelegt werden sowie
2. Wirkungsanalysen aus anderen Umweltzonen und
3. die Modalitäten zur konkreten Einrichtung einer Umweltzone in Hagen, ggf. auch in Varianten zur Absperrung und Regelungsdichte dargestellt sind.

Die abschließende Entscheidung soll dann im Rat am 31.03.2011 fallen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

    11

Dagegen:

      0

Enthaltungen:

      1