Beschlussvorlage - 0956/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplan Hagen 2008 - Umsetzungstand November 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.12.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Umweltausschuss hat
die Verwaltung beauftragt über Erfahrungen mit bereits bestehenden Umweltzonen
zu berichten sowie die voraussichtlichen Abgrenzungen und Betroffenheiten einer
Umweltzone in Hagen, einschließlich einer Wirkungsprognose darzustellen.
Hintergrund sind die
anhaltend hohen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid am
Graf-von-Galen-Ring und der bevor stehende Antrag auf Fristverlängerung für
Stickstoffdioxid bis zum Jahre 2015.
Im Folgenden wird ein
kurzer Sachstandbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Luftreinhalteplans
2008 gegeben sowie die möglichen Betroffenheiten und Auswirkungen einer
Umweltzone in Hagen dargelegt.
Begründung
1. Fristverlängerungen für Feinstaub und
Stickstoffdioxid
Mit Verfügung vom
19.08.2009 hatte die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Europäische
Kommission die beantragte Fristverlängerung für Feinstaub in der Stadt Hagen
nur unter Auflagen genehmigt habe. Insbesondere sei es unerlässlich, für eine
strenge und rechtzeitige Umsetzung der im Luftreinhalteplan vorgesehenen
Maßnahmen Vorsorge zu tragen, damit vor Ablauf des Ausnahmezeitraums am 11.
Juni 2011 die erforderlichen Wirkungen erzielt würden. Gegebenenfalls sei der
Luftreinhalteplan 2008 durch kurzfristig wirksame Maßnahmen zu ergänzen.
Tatsächlich konnte der
Tagesgrenzwert für Feinstaub von 50 µg/m³ mit 35 Überschreitungstagen –
bei erlaubten 35 Überschreitungstagen – nur denkbar knapp am
Graf-von-Galen-Ring im Jahr 2009 eingehalten werden.
Deutlich kritischer sieht
es dagegen bei der Komponente Stickstoffdioxid aus. Am Graf-von-Galen-Ring
wurde der ab 2010 rechtsverbindliche Grenzwert von 40 µg/m³ mit gemessenen 66
µg/m³ im Jahr 2009 sehr deutlich überschritten. Auch an zahlreichen anderen
Straßenabschnitten, u.a. am Märkischen Ring und in der Wehringhauser Straße,
wird der Stickstoffdioxidgrenzwert ebenfalls sehr deutlich überschritten. Die
NO2-Belastung in Hagen stellt sich demnach in Hagen als ein flächendeckendes
Problem dar. Somit sollte auch bei der Maßnahmenplanung über die punktuelle
Betrachtung hinaus ein flächiger Ansatz verfolgt werden.
2. Umsetzungsdefizite beim Lufteinhalteplan
Als sogenannte
„Königsmaßnahme“ beinhaltet der Luftreinhalteplan die
Bahnhofshinterfahrung zur Entlastung des Graf-von-Galen-Ring und der
Wehringhauser Straße. Seit dem 15.12.2008 besteht für die gesamte Trasse
Planungsrecht. Der bisher vorgesehene Baubeginn (Herbst 2009) war allerdings
durch geänderte Vorgaben der Bezirksregierung sachlich und zeitlich nicht zu
halten. Nach dem derzeitigen Wissensstand ist mit einem Baubeginn frühestens im
Jahr 2011 zu rechnen. Eine Fertigstellung der kompletten Bahnhofshinterfahrung
ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings nicht zu terminieren.
Vor allem durch Maßnahmen
im Straßengüterverkehrsmanagement (großräumiges LKW-Routenkonzept und zeitlich
befristete Durchfahrtsverbote für LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) auf
den hoch belasteten Straßenabschnitten in der Innenstadt sollte die
Luftqualität in der Stadt wirksam verbessert werden. Aufgrund der lang
andauernden Frostperiode konnte die Umsetzung dieser Maßnahme (Ausbaustufe 1
und 2) jedoch erst im April d.J. erfolgen.
Die zwischenzeitlich vom
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegten vorläufigen
Messergebnisse zeigen bislang nur geringe Entlastungen bei den Jahresmittelwerten
für Stickstoffdioxid (siehe Tabelle 1). Ursächlich hierfür ist offensichtlich
die geringe Befolgungsrate von maximal 30%, wie bereits im Rahmen der
wissenschaftlichen Begleitung festgestellt worden war.
Tab. 1: Vorläufige
Messergebnisse Hagen 2010
|
Messstation |
Messzeitraum |
vorläufiger NO2- Mittelwert |
|
|
|
von |
bis |
|
|
Hagen- Enneper Straße |
29.12.2009 |
31.08.2010 |
46 |
|
Hagen Märkischer Ring 85 |
29.12..2009 |
31.08.2010 |
67 |
|
Hagen Märkischer Ring 91 |
29.12.2009 |
31.08.2010 |
62 |
|
Hagen-Wehringhauser Str. |
29.12.2009 |
31.08.2010 |
56 |
|
Kontinuierliche Messung |
|||
|
Hagen Graf-von-Galen
Ring |
01.01.2010 |
11.10.2010 |
64 |
Die Zahlen machen deutlich,
dass das dynamische Verkehrleitsystem allein nicht zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes
von 40 µg/m³ im Jahr 2010 führen wird.
Umsetzungsdefizite beim
Luftreinhalteplan ergeben sich ferner bei den sogenannten „weichen
Maßnahmen“. So konnten beispielweise die „Neuauflage einer
Ökoprofitveranstaltung“ und „Maßnahmen im Energiebereich“
wegen fehlender Eigenmittel und Vorgaben der Kommunalaufsicht (§ 82 GO) nicht
umgesetzt werden. Andere Entwicklungen, z.B. die weitere Ausdünnung des
ÖPNV-Netzes oder der Beschluss zur Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Rathausstraße/ Dahlenkampstraße und die damit verbundenen
Verkehrsentwicklung stehen den Zielen des Luftreinhalteplanes Hagen 2008
ebenfalls entgegen (siehe Anlage 1).
3. Umweltzone
Für den Fall, dass das
bisherige Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans (LRP), einschließlich der
Realisierung der Bahnhofshinterfahrung,
nicht die gewünschte Minderungswirkung entfaltet, wurde die Maßnahme Umweltzone
im LRP 2008 von der Bezirksregierung im Einvernehmen mit der Stadt Hagen als
ergänzende Maßnahme festgesetzt. Diese Maßnahme ist somit verbindlich durch die
Stadt umzusetzen. Dies gilt besonders, da abzusehen ist, dass auch durch das dynamische
Verkehrsleitsystem der NO2-Grenzwert nicht eingehalten wird (siehe oben).
Räumliche Abgrenzung
In Umweltzonen gilt ein
Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge. Vom Verkehrsverbot erfasst
werden alle Fahrzeuge, die nicht über eine in der Umweltzone zugelassene
Plakette verfügen bzw. nicht von Verkehrsverboten ausgenommen sind.
Die Festlegung von Verkehrsverboten
in Umweltzonen muss zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte erforderlich und
verhältnismäßig sein. Gemäß Luftreinhalteplan müssen deshalb u.a. folgende Gebiete
betrachtet werden:
- Gebiete, in denen Immissionsgrenzwerte
überschritten sind
- Gebiete, die einen relevanten kausalen Beitrag
zu der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten leisten.
Autobahnen werden zur
Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst.
Die räumliche Abgrenzung
einer möglichen Umweltzone in Hagen lässt sich aus der Screeningergebnissen
ableiten, die im Rahmen der Erstellung des Lufteinhalteplans ausgewertet wurden
(siehe LRP, Seiten 16 und 69). Die Abgrenzung der Umweltzone erfolgte unter der
Maßgabe, dass alle kritischen Abschnitte
(gelbe und rote Straßen) innerhalb der Umweltzone liegen. Die hieraus
resultierende räumliche Abgrenzung zeigt die Abbildung 1 in der Anlage 2.
Die vorgeschlagene
Abgrenzung umfasst die Enneper Straße im Westen Hagens, die Wehringhauser
Straße und den kompletten Innenstadtring. Die nördliche Grenze bildet die
Hagener Straße im Stadtteil Boele, die südöstliche Grenze ist die Delstener
Straße. Insgesamt umfass die Umweltzone eine Fläche von 13 km².
Betroffenheitsanalyse
Als ein wichtiges
Kriterium bei der Entscheidung ob, bzw. welche Art der Umweltzone eingeführt
werden soll, ist die Anzahl der von der Ausgrenzung betroffenen Fahrzeuge. Bei der Ermittlung der
entsprechenden Werte wurden die Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes mit
den Verkehrszusammensetzungen in den unterschiedlichen Umweltzonen-Szenarien
verglichen. Die Anzahl der von der Befahrung der Umweltzone ausgeschlossenen
Fahrzeuge ist der Tabelle 2 zu entnehmen.
Tabelle 2: Anzahl der von
der Ausgrenzung betroffener Fahrzeuge
|
Szenario |
PKW |
lNfz |
sNfz |
Kfz gesamt |
||||
|
|
absolut |
% des Be- standes |
absolut |
% des Be- standes |
absolut |
% des Be- standes |
absolut |
% des Be-standes |
|
UZ
SG234 |
1810 |
2% |
570 |
15% |
277 |
17% |
2688 |
3% |
|
UZ
SG34 |
3671 |
4% |
1017 |
27% |
558 |
34% |
5331 |
6% |
|
UZ
SG4 |
10009 |
11% |
2339 |
62% |
1124 |
67% |
13590 |
15% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tabelle 2 verdeutlicht,
dass bei der Fahrzeuggruppe PKW anteilig die wenigsten Fahrzeuge betroffen wären
(maximal 11% aller PKW) bei der schärfsten Form der Umweltzone.
Grundlegende Veränderungen
ergeben sich hingegen im Bestand der leichten (lNfz) und schweren Nutzfahrzeuge
(SNfz). Hier wären bei Einführung der
Umweltzone, in der Fahrzeuge mit grüner, gelber und roter Plakette fahren
dürften (SG234) ca. 15% bzw. 17% der Fahrzeuge und bei der Einführung der
Umweltzone SG4, wo lediglich Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürften, 62% bzw.
67% der Fahrzeuge betroffen.
Bezogen auf den gesamten
prognostizierten Kfz-Bestand in Hagen (ausgenommen Busse) im Jahr 2010 würden
maximal 15% aller Fahrzeuge mit einem Fahrverbot belegt.
Die Hagener Straßenbahn AG
hat bereits sehr frühzeitig mit der Umrüstung von Altfahrzeugen bzw. dem
Neukauf umweltfreundlicher Stadtbusse begonnen, so dass von den insgesamt 125
Fahrzeugen lediglich 9 bzw. 4 von einer UZ SG4 bzw. einer UZ SG34) betroffen
wären. Von den drei Vertragsanbietern mit insgesamt 36 Bussen wären 18 bzw. 9 Fahrzeuge
von einer UZ SG4 bzw. UZ SG34 betroffen.
Ein Vergleich der
Zulassungszahlen des KBA mit den Daten vorangegangener Jahre macht deutlich,
dass die Betroffenheit insgesamt rückläufig ist, obgleich der Kfz-Bestand in
Hagen mit rd. 90.000 Fahrzeugen nahezu gleich geblieben ist. Ursache hierfür ist
der anhaltende Austausch von Altfahrzeugen gegen neue, umweltverträglichere
Fahrzeuge.
Wirkungen
Durch das Einrichten einer
Umweltzone, in der Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette fahren dürfen,
könnte eine zusätzliche Reduzierung von 3 - 7 PM10-Überschreitungstagen an den
Hot-Spots erreicht werden.
Kritischer als die
Feinstaubproblematik ist jedoch die großflächige Überschreitung des Grenzwertes
für den Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid (NO2) –Belastung im
Stadtgebiet. Umfangreiche Untersuchungen zu einer Umweltzone in Hagen haben
gezeigt, dass dies ein geeigneter Weg zur Einhaltung des Grenzwertes für NO2
ist.
Die beste Wirkung zeigt
erwartungsgemäß eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (SG4)
fahren dürften. Diese beträgt an den
HOT-Spots ca. 4 bis 7 µg/m³. Dies führt an einer Vielzahl von
Straßenabschnitten zu einer Einhaltung
des NO2-Grenzwertes. Durch die Einführung einer Umweltzone in der
Fahrzeuge mit grüner und gelber Plakette fahren dürften (SG34) wird gegenüber
dem Prognosenullfall 2010 (ohne Umweltzone) eine Minderung um 1 bis 2 µg/m³
erreicht. Im Gegensatz dazu ist bei einer Umweltzone, in der lediglich
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) ausgesperrt würden, nur mit einer
leichten Verbesserung zu rechnen. Dementsprechend ist nicht damit zu rechnen,
dass die Maßnahme Umweltzone SG234 gegenüber dem Prognosenullfall die Anzahl
der Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen reduziert (siehe Tabelle
3).
Tabelle 3: Wirkung einer
Umweltzone in Hagen auf die NO2-Immissionsbelastung an den unterschiedlichen
Straßenabschnitten.
|
Straße |
Jahresmittelwert in µg/m³ |
|||
|
|
P0 |
SG 234 |
SG 34 |
SG 4 |
|
Märkischer Ring |
64 |
63 |
62 |
57 |
|
Bergischer Ring |
42 |
42 |
41 |
38 |
|
Buscheystrasse |
35 |
34 |
34 |
33 |
|
Enneper Strasse |
49 |
49 |
48 |
45 |
|
Wehringhauser Strasse |
54 |
54 |
53 |
49 |
|
Graf-von-Galen Ring |
50 |
49 |
49 |
46 |
|
Hagener Strasse |
42 |
42 |
41 |
39 |
|
Altenhagener Strasse |
38 |
38 |
38 |
36 |
|
Körner Strasse |
40 |
40 |
39 |
38 |
|
Remberg Strasse |
43 |
42 |
41 |
39 |
|
Hochstrasse zw. Schul- und Böhmerstrasse |
36 |
35 |
35 |
33 |
|
Boeler Strasse zw. Alexander- und Dahmstrasse |
36 |
36 |
35 |
34 |
|
Kornerstrasse zw. Neumarkt u. Karl-Marx
Str. |
38 |
38 |
38 |
36 |
|
Elberfelder Strasse |
32 |
32 |
32 |
31 |
|
Frankfurter Strasse |
33 |
33 |
32 |
32 |
|
Selbecker Strasse |
39 |
38 |
38 |
35 |
|
Boeler Strasse zw. Fraunhofer- und
Alexanderstrasse |
38 |
37 |
37 |
35 |
|
Iserlohner Strasse Bereich Mühlenbergstrasse |
34 |
34 |
34 |
32 |
|
Hochstrasse zw. Berg- und Prentzelstrasse |
31 |
31 |
30 |
29 |
|
Grundschotteler Strasse |
30 |
30 |
29 |
28 |
|
Boeler Strasse zw. Brink- und Friedensstrasse |
32 |
31 |
31 |
30 |
|
Iserlohner Strasse zw. Im Spiek und
Bardensiepen |
27 |
27 |
27 |
26 |
|
Esserstrasse
|
29 |
29 |
29 |
28 |
(Grenzwertüberschreitungen sind
durch Fettdruck gekennzeichnet).
Aus diesen Werten ist
deutlich zu erkennen, dass die Umweltzone, wenn gleich sie allein nicht überall
zur Einhaltung des Grenzwertes führen kann, so doch ein durchaus geeignetes
Mittel zur Absenkung der Belastung darstellt.
4. Erfahrungen anderer Städte mit der Einrichtung von
Umweltzonen
Als erste
nordrhein-westfälische Stadt hatte Köln bereits am 01.04.2008 mit der Einrichtung
einer Umweltzone begonnen. Zunächst galt ein Fahrverbot für Kfz ohne Plakette
(SG1). Eine Abschätzung der Wirksamkeit der Umweltzone durch das Landesumweltamt
ergab, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid um -0,6 µg/m³ (etwa 1%) reduziert werden konnte. Im
Gegensatz dazu zeigt die Berliner Umweltzone einen Rückgang bei den
NO2-Jahresmittelwerten zwischen -5 und -12%, nachdem nunmehr auch Fahrzeuge mit
roter und gelber Plakette mit einem Durchfahrverbot belegt wurden.
Die aktuelle Evaluierung
der Luftreinhaltepläne im Ruhrgebiet ergibt eine NO2-Minderung von 2 µg/m³ im
Jahresmittel. Außerhalb von Umweltzonen ist ein Rückgang von 0,8 µg/m³ zu
verzeichnen. Ferner ergeben die Auswertungen des LANUV einen Rückgang der
Feinstaubbelastung von 3,2 µg/m³ im Jahresmittel. Außerhalb der Umweltzonen
sank dieser Wert lediglich um 0,8 µg/m³.
Die Anzahl der
Überschreitungstage ging an den 5 Verkehrsstationen im Ruhrgebiet um 19 zurück.
Nicht zuletzt aufgrund der
positiven Erfahrung in Berlin mit der Einrichtung einer grünen Umweltzone wird
auch in NRW zwischenzeitlich über eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen
in den NRW-Umweltzonen diskutiert.
Zur Frage der
Ausnahmeregelungen wird das Umweltministerium in Kürze eine pragmatische
Übergangslösung für die bestehenden Umweltzonen in NRW nach dem Auslaufen der
bisherigen Regelungen zum 31.12.2010 und dem Inkrafttreten des neuen LRP
Ruhrgebiet in 2011 kommunizieren. Bei den danach geltenden Bestimmungen
orientiert sich das Landesministerium an den Leitlinien des Bundes (siehe
Anlage 3). Eine Verlängerung der Handwerker- oder Anwohnerparkausweise darüber
hinaus ist nicht vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
|
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
66,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
41,5 kB
|

09.12.2010 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur UWA-Sitzung am
24.03.2011 eine Vorlage vorzubereiten, in der
1. die Auswertungsergebnisse aus dem LKW-Routing dargelegt werden sowie
2. Wirkungsanalysen aus anderen Umweltzonen und
3. die Modalitäten zur konkreten Einrichtung einer Umweltzone in Hagen, ggf.
auch in Varianten zur Absperrung und Regelungsdichte dargestellt sind.
Die abschließende Entscheidung soll dann im Rat
am 31.03.2011 fallen.