Beschlussvorlage - 0653/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: Sozialtherapeutische Einrichtung in ehemaligem Hotel auf dem Grundstück Neuer Kronocken 1 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

Sozialtherapeutische Einrichtung in ehemaligem Hotel auf dem Grundstück Neuer Kronocken 1

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 5, Flurstück 485.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/BZ/0009/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 8.7.2010.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

Nr. 2/94 Kronocken u.a. mit der Festsetzung: WA (allgemeines Wohngebiet)

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Seit mindestens 1970, also vor Rechtskraft des Bebauungsplanes, hat kein Eigentumswechsel an dem Baugrundstück stattgefunden.

Nach § 4 (2) 3. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zurückgezogen

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08.12.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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14.12.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen