Beschlussvorlage - 0980/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Konkretisierung der Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms "100 Einfamilienhausgrundstücke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Carsten Löhrke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2010
|
Beschlussvorschlag
Die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke
im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ werden
dahingehend konkretisiert und ergänzt, dass eine zweite Wohnung, die familiär
genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird.
Weiterhin werden Einzelgrundstücke, für die kein Bebauungsplan vorliegt, nicht
mehr über das Programm „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet.
Diese Vorlage wird mit der Beschlussfassung
umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der
Rat hat am 28.9.2006 (Vorlagen-Nr.:659/2006) die Kriterien für die Vergabe der
Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ wie folgt beschlossen:
„Die
Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit
kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten.
Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt
an Familien mit Kindern erfolgen. Die besondere Berücksichtigung der Familien
mit Kindern erstreckt sich auch auf Alleinerziehende mit Kindern.
Der
Verkauf erfolgt ausschließlich für den Eigenbedarf. Durch eine Bauverpflichtung
mit einer Befristung von 2 Jahren ist die Realisierung der Bebauung zu sichern.“
Die
Erfahrung bei der Vermarktung hat gezeigt, dass vermehrt der Bedarf für Mehrgenerationenwohnen
besteht. Um dieses sinnvolle Ziel zu ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch
auszuschließen, werden in diesen Fällen die beschlossenen Kriterien dahingehend
angewandt, dass eine zweite Wohnung, die familiär genutzt wird, bis zu einer Größe
von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird.
Bei
Einzelgrundstücken, für die kein Bebauungsplan vorliegt und für die die Bebaubarkeit
nach § 34 BauGB entschieden wird, kann die Einhaltung der Kriterien nicht hinreichend
gesichert werden. Solche Grundstücke sollen daher künftig nicht mehr im Rahmen
des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
|
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
