Beschlussvorlage - 0791-1E/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Mit dem Abschluss neuer Budgetverträge mit den vier Hagener Kulturzentren wird das Gesamtbudget um 20 %, das sind 49.500,-- €, gekürzt. Diese Kürzung wird beim Zuschuss für das Kulturzentrum Werkhof Hohenlimburg vorgenommen und ab dem 01.03.2014 wirksam. Die Gesamtlaufzeit der Verträge beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2016.

 

  1. Um dem Kulturzentrum Werkhof e.V. weiterhin eine Basis für die Fortführung der Arbeit zu gewährleisten, werden die fehlenden Sachmittel durch Stellung städtischen Personals ersetzt. Dazu wird in Absprache mit dem Vorstand des Werkhof-Vereins eine geeignete Person aus der Stadtverwaltung ausgewählt, die das Kulturmanagement professionell weiterführt. Die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahme berücksichtigt das Ende der Erwerbstätigkeit des derzeitigen Kulturmanagers.
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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die vier Kulturzentren AllerWeltHaus, Hasper Hammer, Pelmke und Werkhof Hohenlimburg erhalten nach einem 1990 beschlossenen Förderkonzept zur Professionalisierung und Sicherung eines qualifizierten Kulturangebots einen jährlichen städtischen Zuschuss. Die derzeitigen Verträge, bei denen Kürzungen von insgesamt 27.452,-- € (das sind 10 %) vorgenommen wurden, laufen seit dem 01.01.2008 und bis zum 31.12.2011. Die Zentren erhalten danach jährlich derzeit eine Gesamtsumme von 247.115,-- €

 

Mit neuen Vertragsschließungen zum 01.01.2012 sollen in Anlehnung an die Budgetverträge mit den Sozialverbänden weitere 20 Prozent der Fördermittel eingespart werden. Als Konsolidierungsmaßnahme 41.008 ist dies Bestandteil der Einsparungen des Kulturbüros bei der Freien Kulturarbeit.

 

Um die Weiterführung aller Zentren zu gewährleisten, was aus kulturpolitischer Sicht unbestreitbar sinnvoll ist, schlägt die Verwaltung vor, das Zentrum, das die Kürzungen treffen wird, durch die gleichzeitige Stellung einer geeigneten Verwaltungskraft in die Lage zu versetzen, die Kulturarbeit fortzuführen.

 

Bei der Überlegung, welches der Kulturzentren diese Kürzung treffen sollte, ist folgende Überlegung entscheidend: Im Kulturzentrum Werkhof Hohenlimburg beendet der Kulturmanager altersbedingt am 01.03.2014 seine Erwerbstätigkeit.

 

Um die Existenz des Kulturzentrums zu sichern, sollen die um 49.500,-- € gekürzten Sachmittel durch entsprechende Personalaufwendungen ersetzt werden. Hierzu wurden mit allen Kulturzentren entsprechende Gespräche geführt. Als sich abzeichnete, dass die Personalsituation beim Kulturzentrum Werkhof so aussieht, dass die Konsolidierungspläne der Verwaltung sozialverträglich umgesetzt werden können, wurde die konkrete Lösung mit dem Werkhof besprochen. Dieser akzeptiert folgendes Vorgehen und trägt es mit. Die Verwaltung sucht rechtzeitig zum Ausscheiden des Werkhof-Mitarbeiters einen geeigneten städtischen Bediensteten, der das Programm-Management übernimmt und gewährleistet. Der Mitarbeiter wird an das Kulturbüro organisatorisch angebunden. Bei den übrigen Kulturzentren ist altersbedingt diese sozialverträgliche Lösung nicht zeitnah umzusetzen.

 

Die Kürzung wird danach folgendermaßen wirksam:

 

Ab 01.03.2014 (nach Ausscheiden des Werkhof-Mitarbeiters) bis 31.12.2014 wird der jetzige Zuschuss um insgesamt 41.250,-- € reduziert (10/12 v. 49.500,-- €)

Ab 01.01.2015 erfolgt eine jährliche Zuschussreduzierung um 49.500,-- €.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2581

Bezeichnung:

Kulturbüro

Produkt:

12581.02.01

Bezeichnung:

Kulturzentren

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531 700

247.115,--€

247.115,--€

247.115,--€

247.115,--€

Eigenanteil

 

247.115,--€

247.115,--€

247.115,--€

247.115,--€

2014     205.865,--                                           ab 2015     197.615,-- €

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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24.11.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorgeschlagene Sachkosteneinsparung sowie den Vorschlag zum Budgetvertrag ab 2012 abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 6

 

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25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - zurückgezogen

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08.12.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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08.12.2010 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen