Beschlussvorlage - 0811/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.: 5/04 (566)-Gewerbefläche Weststraße/Herdecker Straße -Nord--hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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01.12.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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22.02.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 5/04 (566) -Gewerbefläche
Weststraße/Herdecker Straße -Nord-- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB
Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.
Es umfasst
die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5,
der Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt
Im Plangebiet, dass über die Weststraße unmitelbar an das regionale Straßennetz angebunden ist, befinden sich heute mehrere großflächige Einzelhandelseinrichtungen und Gewerbebetriebe. Durch die absehbare Aufgabe bestehender Einzelhandelseinrichtungen stehen kurz-/mittelfristig größere gewerblich nutzbare Flächen und Gebäude zur Disposition.
Der
Standort soll langfristig auch weiterhin für größere Einzelhandelseinrichtungen
mit der Einschränkung auf nicht zentrenschädliche Sortimente gesichert werden.
Die konkrete Definition der Sortimente erfolgt auf der Basis des
Einzelhandelskonzepts der Stadt Hagen in Abstimmung mit den Fachverbänden im weiteren
Verfahren. Die heute im Plangebiet vorhandenen Nutzungen sollen über einen
erweiterten Bestandsschutz gesichert werden.
Außer der
Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als gewerbliche
Baufläche bestehen keine planungsrechtlichen Festsetzungen.
Die vorgenannten Ziele der städtebaulichen Entwicklung sollen in dem einzuleitenden Bebauungsplan festgesetzt werden. Es ist geplant, den Gesamtbereich als Sonderbaufläche mit den vorgenannten Inhalten auszuweisen.
