Beschlussvorlage - 0987/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan für Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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24.11.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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01.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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02.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.12.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
dem vorliegenden Lärmaktionsplan erfüllt die Stadt Hagen ihre Verpflichtung als
zuständige Behörde, Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms (hier: an
innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen) einzuleiten. Die Liste der geprüften
und vorgeschlagenen Maßnahmen enthält sowohl realisierte, bereits konkret
geplante als auch im Einzelfall noch zu prüfende Maßnahmen auch im Rahmen
ständiger Aufgaben (Straßenunterhaltung).
Begründung
Vorlauf und Verfahrensstand
Mit
Beschluss vom 04.09.2008 hat der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines
Lärmaktionsplans für Hagen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen der Europäischen Union sowie des Bundes beauftragt. Im Rahmen
dieser Beschlussfassung wurde der Rat umfassend und detailliert über die
Ergebnisse der vorausgegangenen (Verkehrs-) Lärmkartierung unterrichtet.
Die
(EU-)Mitgliedstaaten sind gehalten, über die Aufstellung und Umsetzung von
Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden (zuständige Behörden) der
EU-Kommission zu berichten. Nur etwa ein Drittel der NRW-Kommunen hat bisher
Lärmaktionspläne erstellt, mehr als 100 (u. a. Hagen) haben den per Erlass
festgesetzten Termin um mehr als zwei Jahre überschritten.
Das
zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes NRW hat nun den säumigen Städten und Gemeinden
eine Frist bis zum 15.12.2010
gesetzt, ihm eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans gemäß EU-Richtlinie
zuzusenden. Diese formalisierte und auf ca. 10 Seiten gebündelte Zusammenfassung
ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der
vorliegende Lärmaktionsplan für Hagen basiert auf einer detaillierten
Auswertung der Kartierung verkehrsbedingter Lärmimmissionen an den
Hauptverkehrswegen und erfüllt die Mindestanforderungen für Aktionspläne gemäß
Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Von
einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird mit Ausnahme des
Eisenbahn-Bundesamtes (Schienenstrecken) und des Landesbetriebes Straßen NRW
(Fernstraßen außerorts) wegen fehlender Betroffenheit abgesehen. Die
Veröffentlichung des Lärmaktionsplans im Internet sowie der Versand der
Zusammenfassung an das Land erfolgen unmittelbar nach Beschlussfassung.
Die
Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Stichwort „lärmmindernder Asphalt“)
muss im Einzelfall im Rahmen § 82 GO vor dem Hintergrund der finanziellen
Situation der Stadt Hagen auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Unmittelbare
finanzielle Auswirkungen aus diesem Lärmaktionsplan ergeben sich daher nicht.
Der
Versand des Lärmaktionsplans an das zuständige Landesministerium sowie seine
Veröffentlichung erfolgen unmittelbar nach Beschlussfassung.
Anlagen:
Lärmaktionsplan
für Hagen;
Anlagen
zum Lärmaktionsplan (9);
Zusammenfassung
Lärmaktionsplan für Hagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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979,8 kB
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