02.12.2010 - 6.8 Lärmaktionsplan für Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schumacher geht mit wenigen Worten auf den vorliegenden Lärmaktionsplan ein. So gebe die gesamte rechtliche Vorgabe zwar eine methodische Vorbereitung, darüber hinaus jedoch gebe es keine neuen Gesichtspunkte zur Bewältigung des Verkehrslärmes, schon gar nicht finanzieller Art.

So müsse sowohl planerisch, baulich als auch finanziell auf das zurückgegriffen werden, was schon immer verwendet wurde, um das Problem Verkehrslärm in den Griff zu bekommen.

Ferner stelle dieser Lärmaktionsplan einen Bericht darüber da, was die Stadt Hagen seit über 20 Jahren gegen den Lärm unternehme.

So werde vorgeschlagen, an den Grundprinzipien der Verkehrslärmbewältigung festzuhalten und überall dort, wo sich neue Möglichkeiten auftun, wie zum Beispiel bei der Verwendung von „Flüsterasphalt“, diese entsprechend einzusetzen – natürlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

 

Auf die Frage von Herrn Aßmuth teilt Herr Schumacher mit, dass er mit Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes im Internet eine entsprechende Aufforderung zur Beteiligung der Bürger mit aufnehmen werde.

 

Generell, so Herr Beyer,  machen Bürgerbeteiligungen wenig Sinn, wenn schon im Vorfeld eigentlich klar sei, dass gute Ideen aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen nicht durchführbar sind. 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Lärmaktionsplan für Hagen der Stufe I wird beschlossen.
  2. Der Lärmaktionsplan für Hagen wird im Internet bekanntgemacht und veröffentlicht.

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 5

 

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Anlagen zur Vorlage