Beschlussvorlage - 0791-7/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
HSK 2011- Fachbereich Bürgerservice
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; 31 Zentrales Bürgeramt; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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16.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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24.11.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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24.11.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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02.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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17.11.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 08.07.2010 die Bildung verschiedener
Fachbereiche zum 01. Juli
2010 zur Kenntnis genommen.
Unter anderem soll im
Vorstandsbereich 4 aus den Organisationseinheiten Zentrales Bürgeramt, Amt für
öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen, den Bürgerämtern in
den Bezirksverwaltungsstellen Nord, Hohenlimburg und Haspe und dem Ressort
Statistik und Wahlen ein Fachbereich gebildet werden. Unmittelbar beim
Vorstandsbereich 4 sollen die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen
angesiedelt werden.
Die eingesetzte
Projektgruppe hat eine Konzeption vorgelegt und die im Bericht der
Zukunftskommission formulierten personellen Einsparquoten berücksichtigt. Die
Konsolidierungsziele sollen mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden.
Die Konzeption wurde
mitarbeiterorientiert, d.h. unter Beteiligung der Mitarbeiter in
Arbeitsgruppen,
erarbeitet. Die Projektgruppe hat wöchentlich getagt, um die
Ergebnisse der
Arbeitsgruppen in die Gesamtkonzeption einzuarbeiten.
Im Fachbereich wird eine
Vielzahl von publikumsintensiven Fachdienststellen angesiedelt, fast alle
Tätigkeiten sind mit Bürgerkontakten verbunden (Bürgerämter, Zulassungsstelle,
Standesamt, Ausländerstelle etc.).
Die zu
erledigenden Aufgaben sind im hohen Maße Pflichtaufgaben, die letztlich den
Wegfall der Aufgaben nicht zulassen. Bereits bei der externen Überprüfung des
Ordnungsamtes durch das Institut für Verwaltungswissenschaft e.V. Gelsenkirchen
wurde festgestellt, „dass das Ordnungsamt fast durchgängig Aufgaben als
staatliche Auftragsangelegenheit oder Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
als gesetzliche Verpflichtung wahrnimmt“.
Da der Wegfall von Aufgaben rechtlich
nicht möglich ist, bezieht sich die Untersuchung auf die Bereiche Optimierung
von Abläufen, Absenkung von Standards und Reduzierung von Schnittstellen.
Bei der Absenkung der
Standards wird es daher auch zu Auswirkungen für die
Bürgerinnen und Bürger
kommen. Ziel der Standardabsenkungen muss es sein, die
Konsolidierung in einem
vernünftigen Verhältnis „Innen- und Außenwirkung“ zu
realisieren. Bei allen
Vorschlägen wurden zunächst interne Arbeitsabläufe optimiert,
um die Belastungen
möglichst gering zu halten. Dennoch können sich zusätzliche
Wege- und Wartezeiten
ergeben, die aber als moderat angesehen werden können. Bei den geplanten
Maßnahmen werden die negativen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach
Auffassung der Projektgruppe vertretbar sein.
Bei den Aufgaben im
Bereich der Bürgerdienste handelt es sich um folgende Maßnahmen:
· Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Die
Standards der Aufgabenerledigung sind durch gesetzliche Bestimmungen und die
Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben. Sofern Ermessenspielräume vorhanden sind, wurden die
Auslegungsstandards in den letzten
Jahren bereits auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß reduziert.
Bei
der zukünftigen Entwicklung sind besonders die Auswirkungen der Einführung von
elektronischen Aufenthaltstiteln –eAt- von Bedeutung. Voraussichtlich ab
Mai 2011 soll der elektronische Aufenthaltstitel als Ausweisersatz dienen und
die Pass- und Ausweispflicht innerhalb der Bundesrepublik ersetzen. Die Einführung der elektronischen
Aufenthaltstitel wird zu einem mehrjährigen, erheblichen Arbeitsanfall bei der
Ausländerbehörde führen, da alle Aufenthaltstitel umzustellen sind.
Die
in den vergangenen Jahren durchgeführten Einbürgerungen, aber auch die
Rückführungen haben zu einem
Rückgang der absoluten Ausländerzahl geführt. Auch die
Anzahl der Asylbewerber hat sich im
Vergleich zu den Vorjahren reduziert.
Bundesweit ist die Anzahl der Einbürgerungen zurückgegangen. Auch diese
Entwicklung hatte Auswirkungen auf die Stadt Hagen.
Unter
Berücksichtigung der Fallzahlenentwicklung und einer notwendigen
Arbeitsverdichtung können zur Zeit 2,5
Stellen eingespart werden. Ziel ist die Einsparung einer weiteren
0,5 Stelle bis zum Jahr 2014. Bevor hierzu weitere, insbesondere
zeitliche Festlegungen getroffen werden können, müssen erst die mit der
Einführung der elektronischen Aufenthaltstitel verbundenen Auswirkungen
abgewartet werden.
Die Umsetzung der
bereits vorgeschlagenen Stellenreduzierungen erfordert eine neue
Aufgabenverteilung innerhalb der Sachgruppe. Die Einschränkung für den Bürger (verlängerte
Warte- und Bearbeitungszeiten) wird als minimal angesehen.
Siehe auch Maßnahmenblatt PK 1221.
·
Personenstandswesen
Bei
der Aufgabenerledigung im Bereich Personenstandswesen fallen außer den
Ambientetrauungen nur Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung an. Daher ist
ein Aufgabenverzicht rechtlich nicht zulässig. Die Standards der
Aufgabenerledigung sind durch gesetzliche Bestimmungen und die
Verwaltungsvorschriften bis ins Detail verbindlich vorgeschrieben.
Nach
Untersuchung könnte aber die Schnittstelle bzgl. der Urkundenanforderungen zu
den Bürgerämtern optimiert werden:
Bisher
werden in den Bürgerämtern Geburts- u.
Sterbeurkunden ausgestellt. Dazu sind bei einem entsprechenden Antrag im
Bürgeramt die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt telefonisch
anzufordern. Die Unterlagen werden im Standesamt herausgesucht, ggfs. kopiert
und an das Bürgeramt gefaxt. Dort wird von dem Fax eine Abschrift
einschließlich aller Randvermerke erstellt. Neben dem erheblichen Zeitaufwand
muss bei diesem Ablauf auch mit Übertragungsfehlern gerechnet werden.
Hierzu
wurde folgender Vorschlag erarbeitet:
In
den Bürgerämtern können zukünftig alle Urkunden (also auch Eheurkunden,
Lebenspartnerschaftsurkunden, Abschriften aus den Familienbüchern u. beglaubigte
Registerauszüge) beantragt werden. Nach Einhaltung der Verwaltungsgebühr werden
die Anträge umgehend per Fax oder Email an das Standesamt gesandt. Die Urkunden
werden von dort ausgestellt und den Antragstellern unverzüglich per Post
zugesandt.
Durch
dieses Verfahren würden sich folgende Vorteile ergeben:
· Alle Urkunden können
in den Bürgerämtern beantragt werden
· Übertragungsfehler
sind ausgeschlossen
· Der Faxdienst im
Standesamt entfällt
· Die Hospitationen
entfallen
· Die Kosten der AUTISTA-Lizenzen
für die Mitarbeiter in den Bürgerämtern entfallen
Bei
den Geburtsbeurkundungen und bei den Eheschließungen ist ein Rückgang der
Fallzahlen zu verzeichnen. Auch im Bereich Familienbücher auf Antrag, jetzt
Nachbeurkunden, ist der Arbeitsaufwand zurückgegangen. Die Gebührenanhebungen
für die Namensänderungen haben ebenfalls zu rückläufigen Fallzahlen geführt.
Gleichzeitig
haben die beurkundungsrelevanten Ereignisse wie Scheidungen,
namensrechtliche
Beurkundungen und Vaterschaftsanerkennungen
deutlich zugenommen.
Bei
der zukünftigen Entwicklung sind besonders die Auswirkungen der
Personenstandsreform zu beachten. Hier ist
in den nächsten Jahren von einem
stärkeren Arbeitsanfall (Einführung der elektronischen Register, elektronische
Signatur und insbesondere Nacherfassung der Übergangsbeurkundungen) auszugehen.
Ab 2014, wenn die elektronische Registerführung obligatorisch sein wird, ist
wieder mit einer Reduzierung der Mehrbelastung zu rechnen.
Eine
Reduzierung um 1,5 Planstellen auf der Grundlage der Fallzahlen, der
Optimierung von Abläufen, der Schnittstellenbereinigung und unter
Berücksichtigung der notwendigen Arbeitsverdichtung ist somit erst ab 2014
möglich.
Die
Umsetzung der geplanten
Stellenreduzierungen erfordert eine Aufgabenverlagerung zwischen dem
Bereich Eheschließungen / Geburten und dem Bereich Sterbefälle /
Namensrecht / Nachbeurkundungen. Hierzu wird die Arbeitsgruppe noch konkrete
Lösungen erarbeiten.
Im
Bereich des Standesamtswesens wird ebenfalls mit geringen Nachteilen für den
Bürger gerechnet.
Siehe
auch Maßnahmenblatt 1221
· Zulassungswesen
Die
Zulassung von Kraftfahrzeugen als Pflichtaufgabe wird sowohl in der
Zulassungsbehörde in Hohenlimburg, als auch in allen Bürgerämtern vorgenommen.
In den Bürgerämtern werden jedoch nur bestimmte Zulassungsarten durchgeführt.
Regelmäßig handelt es sich hierbei um Standardvorgänge, die von Mitarbeitern
der Bürgerämter erledigt werden.
Die
fortschreitende Europäisierung der Kfz-Zulassung erfordert durch die ständig
steigende Komplexität der Vorschriften und Verfahrensregelungen Fachwissen,
welches sich die MitarbeiterInnen der Bürgerämter wegen der Vielfalt Ihrer
Einzelaufgaben nicht aneignen können.
Bei
den Schnittstellen wurde daher eine Rückführung der Zulassungs-tätigkeiten aus
den Bürgerämtern zurück zur Zulassungsbehörde untersucht und eine
Vorteils-/Nachteils-Abschätzung angestellt. Der Bürger hat den Nachteil, unter
Umständen einen längeren Weg zur Zulassungsstelle in Kauf nehmen zu müssen. Als
Vorteile sind der aktuellere und qualitativ bessere Informationsfluss, erzielte
Synergieeffekte, die Verbesserung der Arbeits- und Ablauforganisation und die
Reduzierungen im Personal- und Sachkosten-bereich zu vermerken. Evtl. weitere
Anliegen können die Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf im Bürgeramt Hohenlimburg
erledigen.
Da
durch diese Maßnahme eine zentrale Anlaufstelle für den Bürger geschaffen wird,
in der sämtliche Zulassungsangelegenheiten erledigt werden können, wird die
Zentralisierung Zulassungsaufgaben in der Zulassungsstelle
vorgeschlagen.
Vorschläge
zur Erweiterung des Dienstleistungsangebotes, z.B. Einrichtung einer/s
Vorprüfstelle/ Schnellschalters und Terminvergabe, auch im Zusammenhang mit
Zulassung im Internet, bei gleichzeitiger Stellenreduzierung bleiben einer
späteren Prüfung durch die zentralisierte Zulassungsstelle vorbehalten. Ziel
ist, bis Ende 2013 weitere innovative Lösungsvorschläge aus der zukünftigen
Praxis zu entwickeln.
Mit
den dargestellten Vorschlägen und einer Arbeitsverdichtung kann eine
Konsolidierung von insgesamt 2,5 Planstellen erreicht werden. Dabei ist zu
erwarten, dass durch die Reduzierung der Sachbearbeiterstellen sich unter
anderem die Wartezeiten für den Bürger insgesamt erhöhen können.
Siehe
auch Maßnahmenblatt PK 1222
· Fahrerlaubnisangelegenheiten
Seit
vielen Jahren werden Teilaufgaben aus dem Sachgebiet
Fahrerlaubnis-angelegenheiten auch vom Zentralen Bürgeramt und den Bürgerämtern
in den Bezirksverwaltungsstellen
erledigt. Wegen der Komplexität des Rechtsgebiets und der sich in den
letzten Jahren ständig verändernden Rechtslage sind die Aufgaben, die in den
Bürgerämtern erledigt werden, jedoch begrenzt auf die Annahme und die
Aushändigung der Führerscheine in einigen Fällen. Eine weitere Bearbeitung
findet nicht statt.
Sämtliche
Tätigkeiten bei der Antragsannahme und der FS-Aushändigung werden von den
Mitarbeitern in den Bürgerämtern „per Hand“ erledigt (z.B. Füllen
der Word-Vorlagen für Gebührenfestsetzung, Umtauschantrag, Verlusterklärung
etc.), da kein Zugriff auf das Fachverfahren OK.EFA besteht. Viele
Arbeitsschritte müssen anschließend von den Mitarbeitern der Fachdienststelle
erneut erledigt werden. Um diese wenig effektive Arbeitsweise zu verändern,
wäre es erforderlich, dass alle Mitarbeiter in den Bürgerämtern (40
Arbeitsplätze) auch auf OK.EFA zugreifen könnten. Diesem Schritt stehen
allerdings erhebliche Schwierigkeiten entgegen:
-
Es gibt keine
Einschränkungen im Zugriffsrecht (entweder „nur-Lesen“ oder
„Vollzugriff“). Damit auch nur einige Funktionen des Verfahrens
genutzt werden können, muss also das Recht auf Vollzugriff vergeben werden.
-
Alle 40
Mitarbeiter in den BA müssten in das komplexe Fachverfahren eingearbeitet
werden und bei Änderungen erneut geschult werden.
-
Für OK.EFA
erhebt der Hersteller AKDB Lizenzgebühren. Diese sind einmalig 750,00 €
für die Einrichtung, sowie zwischen 153,60 € und 202,80 €
Wartungskosten jährlich, jeweils pro Arbeitsplatz. Bei 40 zusätzlichen
Arbeitsplätzen wären somit einmalig 30.000,00 € und jährlich zwischen 6.144,00
€ und 8.112,00 € an zusätzlichen Sachkosten aufzubringen.
Daraus
resultiert der Vorschlag, alle Aufgaben in Fahrerlaubnis-angelegenheiten
zukünftig wieder ausschließlich in der Führerscheinstelle durchzuführen.
Der
Bürger hätte danach wieder nur einen Ansprechpartner in der Verwaltung. Bei der
äußerst niedrigen Frequentierung der Dienststelle für jeden Bürger sollte es
zumutbar sein, diese Dienstleistung nur noch zentral in Hagen und nicht auch in
den Außenstellen anzubieten. I.d.R. kommt jeder Bürger einmal in seinem Leben
in die Fahrerlaubnisbehörde (wenn sein Erstantrag nicht sogar durch die
ausbildende Fahrschule eingereicht wird, was häufige Praxis ist). Lediglich
Kraftfahrer und Busfahrer haben einen häufigeren Kontakt (alle 5 Jahre) zur
Fahrerlaubnisbehörde, da sie regelmäßig ihre Fahrerlaubnis zu verlängern haben.
Dies ist jedoch ein sehr überschaubarer Personenkreis.
Durch
die Zentralisierung werden die Mitarbeiter in der Führerscheinstelle entlastet,
da viele Nacharbeiten (z.B. Nachfragen beim Sachbearbeiter in den BA,
Nachforderungen beim Bürger, Verwaltungsgebühren um- oder rückbuchen), die aus
Bearbeitung in den Bürgerämtern resultieren, entfallen.
Alle
Fahrerlaubnisangelegenheiten können von den Mitarbeitern der Fachdienststelle unter
den gewohnten Bedingungen (Beibehaltung des Raumbedarfs, gleiche Sprechzeiten,
gleiche IT-Ausstattung) erledigt werden.
Einsparpotential
bringt die Zentralisierung in der Form, dass der Stellenbedarf in den
Bürgerämtern ersatzlos gestrichen werden kann. Ausgehend von einem Stellen-Soll
von 7 Stellen in der Fahrerlaubnisbehörde (davon 5 Stellen in der
Antragsannahme – mit Einheitssachbearbeitung) werden die Mehraufgaben kompensiert durch den Wegfall der
Doppelbearbeitung, der wegfallenden Nacharbeiten und insbesondere auch durch
die kürzere Bearbeitungszeit bei der Antragsannahme und FS-Aushändigung in der
Fachdienststelle gegenüber den Bürgerämtern.
Perspektivisch
wird durch eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe versucht, weitere
Einsparungen –bei Personal- und/oder Sachkosten- zu realisieren. Unter
Berücksichtigung einer Arbeitsverdichtung wird die Konsolidierung von 1,5
Stellen für möglich gehalten.
Siehe
auch Maßnahmenblatt 1222
· Bürgerämter
Die
Projektgruppe geht davon aus, dass die Bürgerämter als solche mit einem
ortsnahen Dienstleistungsangebot, so weit als möglich, auch als Aushängeschild
unserer Verwaltung erhalten bleiben sollen.
Überlegungen
zu einer Veränderung der Öffnungszeiten in einzelnen Bürgerämtern wurden nach
eingehender Beratung nicht weiterverfolgt, da hierdurch kein Einsparpotential
gesehen wird. Die Personalbemessung der Bürgerämter erfolgte 1998 aufgrund von
Berechnungen und Erhebungen von Fallzahlen und Bearbeitungszeiten. Ebenfalls
erfolgt eine jährliche Fortschreibung mit der Konsequenz von Stellenabbau- oder
zuwachs bei einzelnen Bürgerämtern, je nach Entwicklung der entsprechenden
Fallzahlen. Die Fallzahlen werden dem Kassenprogramm entnommen. Dabei ist die
Erkenntnis wichtig, dass sich die Anzahl der Geschäftsvorfälle bei einer
Reduzierung von Öffnungszeiten nicht verringern werden.
Gleichwohl
wurde aufgrund der bestehenden Konsolidierungsnotwendigkeit die Schließung der
Bürgerämter in Vorhalle und Eilpe vorgeschlagen.
Schließung
des Bürgeramtes Vorhalle
Im
Gegensatz zu den anderen Stadtbezirken existieren im Stadtbezirk Nord zwei
Bürgerämter. Nach Schließung des Bürgeramtes in Vorhalle werden die Bürgerämter
im Stadtzentrum und in Boele für die
Vorhaller Bürgerinnen und Bürger
Anlaufstelle sein.
Durch
den Abbau der Arbeitsplätze können die Arbeitsplatzkosten und die derzeitigen
Nebenkosten eingespart werden. Die stadteigenen Räumlichkeiten können
anderweitig verwendet werden.
Schließung
des Bürgeramtes Eilpe
In
mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbarer Nähe befindet sich das Zentrale
Bürgeramt. Die Bevölkerung von Eilpe/Delstern hatte bis zur Eröffnung des
Bürgeramtes in Eilpe mit dem Zentralen Bürgeramt eine adäquate Anlaufstelle.
Darüber hinaus bestand für die Bürgerinnen und Bürger im südlicheren Volmetal
das Bürgeramt Dahl, das mittlerweile aus Konsolidierungsgründen geschlossen
worden ist.
Die
Einrichtung des Bürgeramtes in Eilpe hat nicht zu einer Personalausweitung
geführt. Der Personaleinsatz erfolgt bedarfsgerecht aus dem Personalbestand des
Zentrales Bürgeramtes.
Die
Einsparung von Personalkosten ist nicht möglich, da das Zentrale Bürgeramt
die Besucherströme aus dem Hagener Süden
aufnehmen muss.
Möglich
sind jedoch Einsparungen bei den Arbeitsplatzkosten, wenn die drei Arbeitsplätze
im Bürgeramt Eilpe wegfallen. Der Mietvertrag für die Räumlichkeiten des
Bürgeramtes sowie der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl läuft noch bis mindestens
31.10.2017. Zielsetzung ist es, das Mietverhältnis spätestens zum 31.12.2014 zu
beenden.
Bei
der Überprüfung eines möglichen Wegfalls der Aufgabe
„Lohnsteuerkarte“ hat sich folgende Möglichkeit ergeben:
Da
die Steuerdaten ab 2011 auf elektronischem Wege vom Arbeitgeber zum Finanzamt
übermittelt werden, entfällt die Ausstellung von Erst- und Ersatzlohnsteuerkarten
in den Bürgerämtern ab 2011. Bei 7184 Fällen laut Lohnsteuerliste 2009 ergibt
dies eine personelle Einsparung.
Der
Schwerpunkt der Untersuchungen lag in der Diskussion über Ablauforganisation,
Reduzierung von Schnittstellen und Standard-absenkungen.
Die
einzelnen Begründungen sind unter den Punkten Zentralisierung der Aufgabe
Standesamtsurkunden, Zentralisierung der Aufgabe Zulassungwesen und
Zentralisierung der Aufgabe Führerscheinwesen ersichtlich.
Bei
Zentralisierung der Aufgabe kann in den Bürgerämtern ein entsprechender
Stellenanteil entfallen.
Durch
den Wegfall der Aufgaben aus den Bereichen Kfz- und Führerschein-Wesen entfällt
bei den Teamleitern der Zeitanteil für die Beantwortung von Fragen der
Sachbearbeiter sowie für die Bearbeitung schwieriger Fälle aus diesen
Aufgabenbereichen. Weiterhin entfallen Zeitanteile für die Kontrolle der
ausgegebenen Fahrzeugbriefe (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II)
Plakettenabrechnungen und Fahrzeiten für die Abholung von benötigten Formularen
und Plaketten bei der Zulassungsstelle. Zudem wird die Anzahl der Kontrollen
der Eingaben in das Melderegister verringert. Bei sechs Teamleiterstellen
ergibt sich daher ein Einsparpotential von 1,5 Stellen.
Die
vorstehenden Vorschläge ergeben in der Summe sechs einzusparende Stellen.
Siehe
Maßnahmenblatt PK 1119
Ein
weiteres Ziel des Fachbereichs ist es, nach dem Ausscheiden der beiden
Führungskräfte (2013), die Abteilungen Bürgerämter und Zulassungswesen/
Führerscheinwesen zu der Abteilung „Bürgerdienste“ zusammen zu
legen. Bei den Leitungsstellen besteht daher ein Einsparpotential von einer
Stelle.
Die
Projektarbeit war aufgrund des engen Zeitfensters nur bis zu einer begrenzten
Analyse- bzw. Untersuchungstiefe möglich. Es ist daher vorgesehen, auch im
Anschluss an die Fachbereichsbildung Korrekturen, unter Berücksichtigung des
Sparziels, vorzunehmen. Zu diesem Zweck
wird die Projektgruppe auch über den 01. Juli 2010 hinaus an der Umsetzung der
Projektziele arbeiten.
Neue
Aufgaben, eGoverment, verstärkte Online-Prozesse und veränderte
Rahmenbedingungen werden ebenfalls weitere Korrekturen bzw. Veränderungen
erforderlich machen. Als Beispiele sollen die konkreten Überlegungen über den
neuen Personalausweis mit seiner Identitäts-Funktion bzw. die
Online-Zulassungen dienen.
Insgesamt wird zur Bildung des Fachbereichs
auf den vorgelegten Abschlußbericht der Projektgruppe verwiesen.

24.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird mit folgendem Zusatz zur Kenntnis
genommen.
Zusatz: Das Bürgeramt in Vorhalle soll bei
eingeschränktem Betrieb erhalten bleiben.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
7 |
|
Dagegen: |
5 |
|
Enthaltungen: |
1 |
02.12.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits in der Sitzung am
27.10.2010 gefassten Beschluss und der dazugehörigen Begründung zum Erhalt des
Bürgeramtes Eilpe.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.