Beschlussvorlage - 0987/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Lärmaktionsplan für Hagen der Stufe I wird beschlossen.
  2. Der Lärmaktionsplan für Hagen wird im Internet bekanntgemacht und veröffentlicht.

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan erfüllt die Stadt Hagen ihre Verpflichtung als zuständige Behörde, Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms (hier: an innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen) einzuleiten. Die Liste der geprüften und vorgeschlagenen Maßnahmen enthält sowohl realisierte, bereits konkret geplante als auch im Einzelfall noch zu prüfende Maßnahmen auch im Rahmen ständiger Aufgaben (Straßenunterhaltung).

 

 

Begründung

 

Vorlauf und Verfahrensstand

 

Mit Beschluss vom 04.09.2008 hat der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Hagen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union sowie des Bundes beauftragt. Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurde der Rat umfassend und detailliert über die Ergebnisse der vorausgegangenen (Verkehrs-) Lärmkartierung unterrichtet.

 

Die (EU-)Mitgliedstaaten sind gehalten, über die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden (zuständige Behörden) der EU-Kommission zu berichten. Nur etwa ein Drittel der NRW-Kommunen hat bisher Lärmaktionspläne erstellt, mehr als 100 (u. a. Hagen) haben den per Erlass festgesetzten Termin um mehr als zwei Jahre überschritten.

 

Das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat nun den säumigen Städten und Gemeinden eine Frist bis zum 15.12.2010 gesetzt, ihm eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans gemäß EU-Richtlinie zuzusenden. Diese formalisierte und auf ca. 10 Seiten gebündelte Zusammenfassung ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der vorliegende Lärmaktionsplan für Hagen basiert auf einer detaillierten Auswertung der Kartierung verkehrsbedingter Lärmimmissionen an den Hauptverkehrswegen und erfüllt die Mindestanforderungen für Aktionspläne gemäß Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

 

Von einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird mit Ausnahme des Eisenbahn-Bundesamtes (Schienenstrecken) und des Landesbetriebes Straßen NRW (Fernstraßen außerorts) wegen fehlender Betroffenheit abgesehen. Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplans im Internet sowie der Versand der Zusammenfassung an das Land erfolgen unmittelbar nach Beschlussfassung.

 

Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Stichwort „lärmmindernder Asphalt“) muss im Einzelfall im Rahmen § 82 GO vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen aus diesem Lärmaktionsplan ergeben sich daher nicht.

 

Der Versand des Lärmaktionsplans an das zuständige Landesministerium sowie seine Veröffentlichung erfolgen unmittelbar nach Beschlussfassung.

 

 

Anlagen:

Lärmaktionsplan für Hagen;

Anlagen zum Lärmaktionsplan (9);

Zusammenfassung Lärmaktionsplan für Hagen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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24.11.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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01.12.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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02.12.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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08.12.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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09.12.2010 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen