Beschlussvorlage - 0983/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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23.11.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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24.11.2010
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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01.12.2010
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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02.12.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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08.12.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Beschlussvorschlag
- Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2011
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die
dargestellten Personaleinsparungen vorzunehmen und auf die
Wiederbeschaffung eines TLF 16/24 Tr und eines LNA-Fahrzeuges zu
verzichten.
- Im
Übrigen sind die notwendigen Beschaffungen, die sich aus dem
Brandschutzbedarfsplan ergeben, nach Maßgabe des Haushaltes umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt aufgrund der
Komplexität der Thematik
Begründung
1.
Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeit für die
Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans
Im Land Nordrhein-Westfalen werden der Brandschutz
und die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen
Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden, durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG NRW) geregelt.
Nach § 22 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung
ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Im Brandschutzbedarfsplan wird auf der Grundlage des
Gefahrenpotentials in einer Gebietskörperschaft durch Beschluss des Rates der
Stadt das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau für den
Brandschutz und die Hilfeleistung in einer Gemeinde festgeschrieben und
dokumentiert.
2.
Wesentliche Inhalte des Brandschutzbedarfsplans
Der Brandschutzbedarfsplan enthält
Ø
eine
Beschreibung der allgemeinen und besonderen Gefahren sowie Risiken im
Gemeindegebiet
Ø
die Festlegung
der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen
(Schutzziele)
Ø
eine Ermittlung
des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der notwendigen
Mittel (Ressourcen)
3.
Szenarien und Schutzziele
Die Struktur- und Ablaufqualität einer Feuerwehr darf
nicht auf Maximaleinsätze (z. B. Großbrände und umfangreiche Unglücksfälle)
abgestellt werden, sondern muss sich an täglich und häufig wiederkehrende
kritische Einsätzen orientieren, bei denen die verfassungsgemäßen höchsten
Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Menschen bedroht sind.
Auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse für das
Stadtgebiet und der Auswertung der Einsatzaufkommen der letzten Jahre wurden
die nachstehenden Szenarien entwickelt, die den vorstehenden Intentionen
entsprechen:
„Kritischer
Wohnungsbrand“ (siehe Szenario 6.1.1)
Szenario
Von der Feuerwehr
wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglich
wahrscheinlichen
Wohnungsbrand einsatztaktisch unter Vorgaben bestimmter Ziele und Einhaltung
der Unfallverhütungsvorschriften bewältigen zu können.
Ein solches Szenario
wird als kritischer Wohnungsbrand bezeichnet, das von der
Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF-Bund) wie folgt beschrieben
und als technische Regel anerkannt ist:
Ø
Zimmerbrand in
einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit der Tendenz zur
Ausbreitung
Ø
Treppenraum, in
der Regel der 1. Rettungsweg (Fluchtweg), ist für Bewohner des Gebäudes durch
den entstehenden Brandrauch nicht begehbar
Ø
beim Eingang des
Hilfeersuchens ist nicht bekannt, ob sich Menschen im
Brandobjekt aufhalten
„Kritischer Brand in einem kritischen Objekt (siehe
Szenario
6.2.1)
Szenario
Bei einem kritischen
Objekt handelt es sich um bauliche Anlagen, in denen Menschen mit beschränkten
Selbstrettungsmöglichkeiten arbeiten und/oder leben oder vorübergehend
untergebracht sind. In diese Kategorie fallen im Wesentlichen Krankenhäuser,
Altenpflegeheime und Einrichtungen für behinderte Menschen.
Dabei wird folgende
Einsatzlage angenommen:
Ø
Zimmerbrand in
einem Obergeschoss einer mehrgeschossigen Einrichtung mit zahlreichen Menschen,
deren Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt ist, mit der Tendenz zur Ausbreitung
Ø
betroffener
Pflegebereich oder Wohnbereich droht zu verrauchen
Ø
horizontale
Rettung in einem anderen brandschutztechnischen Bereich auf der selben Ebene
ist möglich
Ø
Pflegekräfte bzw.
Betreuer stehen in geringer Anzahl zur Verfügung
„Kritischer
Unglücksfall in einer verschlossenen Wohnung“ (siehe Szenario 6.3.1)
Szenario
Ein kritischer Unglücksfall
kann aufgrund einer medizinischen Erkrankung oder Verletzung sowie einer
sonstigen Zwangslage hinter einer verschlossenen Wohnungstür zu jeder Sekunde
in jedem Wohngebäude oder anderen baulichen Anlagen innerhalb der Stadt
auftreten.
Diese Hilfeleistungen
können mit der technischen Beladung eines Hilfeleistungs-
löschfahrzeuges
abgearbeitet werden.
Das Szenario wird wie
folgt beschrieben:
Ø
eine hilflose
und bewegungsunfähige Person in einer Wohnung
Ø
die Wohnungstür
ist verschlossen
Ø
der Einsatz ist
zeitkritisch, weil das Krankheitsbild bzw. die eingetretene
Zwangslage unzureichend bekannt sind
„Kritischer
Verkehrs- oder Betriebsunfall mit eingeklemmter Person“ (siehe Szenario
6.4.1)
Szenario
Ein kritischer
Verkehrs- oder Betriebsunfall kann jederzeit und auf allen Verkehrsflächen oder
in Betrieben auftreten.
Das Szenario lässt
sich wie folgt beschreiben:
Ø
Verkehrs- oder
Betriebsunfall, bei der eine Person im Kraftfahrzeug oder einer Maschine eingeklemmt
wird
Ø
der Motorraum
und die Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs sind stark deformiert oder
es handelt sich um
eine komplexe Maschine, in der eine Person oder einzelne Körperteile eingezogen
wurden
Ø
das / die
Unfallfahrzeug(e) oder die Maschine ist/sind frei zugänglich
Ø
gefährliche
Stoffe und Güter außer Betriebsstoffe sind nicht vorhanden
„Kritischer
Umwelteinsatz“ (siehe Szenario 6.5.1)
Szenario
Aus einem Stückgut
auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens, einem Behälter eines Tankfahrzeugs
oder Kesselwagens werden aufgrund eines Lecks geringe Mengen flüssiger oder
gasförmiger Substanzen freigesetzt.
Der Stoff ist bei
Eingang des Hilfeersuchens im Regelfall unbekannt.
Einzelne Personen
halten sich in unmittelbarer Nähe der Leckage auf (Fahrzeugführer oder
Rangierer).
Eine unmittelbare
Gefahr für die Bevölkerung kann zunächst ausgeschlossen werden (keine sichtbare
Gaswolke).
Den definierten Szenarien sind Schutzziele gegenüber
zu stellen, in denen der letztendlich Verantwortung tragende Rat der Gemeinde
vorgibt,
Ø
welche
Einsatztätigkeiten der Feuerwehr mit
Ø
wie viel
Einsatzpersonal (Funktionsstärken) in
Ø
welcher Zeit
(Hilfsfrist) in
Ø
wie viel Prozent
der Einsätze (Erreichungsgrad)
durchgeführt werden sollen.
Der Brandschutzbedarfsplan sieht für die
ausgewiesenen Szenarien folgende Schutzziele vor:
„Kritischer
Wohnungsbrand“
Schutzziel
Für die Bewältigung eines
kritischen Wohnungsbrandes wird folgendes Schutzziel
vorgegeben:
Hilfsfristen
Ø
Hilfsfrist
„Menschenrettung“
Eintreffen der 1.
taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens
Ø
2. Hilfsfrist
„Brandbekämpfung“
Eintreffen
der 2. taktischen Einheit innerhalb von 14,5 Minuten nach Eingang des
Hilfeersuchens
Funktionsstärken
Ø
taktische
Einheit mit 10 Funktionen mit folgenden
Aufgabenstellungen
Zugführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung
der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate,
Herausgabe von Geräten,
Unterstützung der Trupps)
1. Trupp (3 Funktionen)
(Menschenrettung mit
C-Rohr unter Atemschutz)
2. Trupp (3
Funktionen)
(Menschenrettung über 2.
Angriffsweg, z. B. Hubrettungsfahrzeug, tragbare Leitern, Sprungrettungsgeräte
usw.)
3. Trupp (2 Funktionen)
(Verlegen der
Schläuche, Herstellen der Wasserversorgung, Aufbau von
Lüftungsgeräten,
rettungsdienstliche Erstmaßnahmen, Sicherungstrupp nach FwDV 7)
Ø
2. taktische
Einheit mit 6 Funktionen
Staffelführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung
der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate,
Herausgabe von
Geräten, Unterstützung der Trupps)
1. Trupp (2
Funktionen)
(Brandbekämpfung mit
C-Rohr unter Atemschutz)
2. Trupp (2
Funktionen)
(Verlegen von Schläuchen,
Herstellung der Wasserversorgung,
Sicherheitstrupp im
Sinne der FwDV 7)
(s. Abbildung 1)
„Kritischer
Brand in einem kritischen Objekt“
Schutzziel
Für die Bewältigung
eines kritischen Brandes in einem „Kritischen Objekt“ wird
folgendes Schutzziel vorgegeben:
Hilfsfristen
1. Hilfsfrist zur
Menschenrettung und Räumung
Eintreffen der 1.
taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten
2. Hilfsfrist
Brandausbreitung
Eintreffen der 2.
taktischen Einheit innerhalb von 19 Minuten
Funktionen
1. taktische Einheit mit
16 Funktionen mit folgenden Aufgabenstellungen
Zugführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung der
Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate, Herausgabe
von Geräten, Unterstützung
der Trupps)
1. Trupp (3 Funktionen)
(Menschenrettung über
baulichen Rettungsweg mit C-Rohr unter Atemschutz
2. Trupp (3 Funktionen)
(Menschenrettung über 2.
baulichen Rettungsweg mit C-Rohr unter
Atemschutz)
3. Trupp (2 Funktionen)
(Verlegen der Schläuche,
Herstellen der Wasserversorgung, Aufbau von
Lüftungsgeräten,
rettungsdienstliche Erstmaßnahmen, Sicherungstrupps
nach FwDV 7)
Löschstaffel (6
Funktionen)
(Horizontale Räumung,
rettungsdienstliche Erstversorgung, gegebenenfalls
Brandbekämpfung bei
entsprechender Brandausbreitung auf Anforderung
(s. Abbildung 2)
2. taktische Einheit mit
18 Funktionen
Löschzug zur Verhinderung der
Brandausbreitung mit 2 Löschgruppen
„Kritischer
Unglücksfall in einer verschlossenen Wohnung“
Schutzziel
Für die Bewältigung des
beschriebenen Szenarios wird folgendes Schutzziel vorgegeben:
Hilfsfrist
- Eintreffen der taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach
Eingang des Hilfeersuchens
Funktionen
- taktische Einheit mit mindestens 5 Funktionen mit folgenden
Aufgabenstellungen
Staffelführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination, Nachforderungen)
Maschinist
(Unterstützung der
vorgehenden Kräfte, Entnahme von Geräten,
Rückmeldungen)
1. Trupp (mindestens
1 FM)
(Öffnen der
Wohnungstür mit Schließ- oder Brechwerkzeug)
2. Trupp (2 oder 3
Funktionen)
(Sicherstellung eines
2. Angriffsweges, Rettung und Erstversorgung des
Patienten, Übergabe
des Patienten an den Rettungsdienst)
(s.
Abbildung 3)
„Kritischer
Verkehrs- oder Betriebsunfall mit eingeklemmter Person“
Schutzziel
Für die Bewältigung des
beschriebenen Szenarios wird folgendes Schutzziel vorgegeben:
Hilfsfrist
1. Hilfsfrist Rettung der
eingeklemmten Person
Ø
Eintreffen der
1. taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach
Eingang des
Hilfeersuchens
2. Hilfsfrist
Bereitstellung ergänzender Ausstattung zur Menschenrettung
Ø
Eintreffen der
2. taktischen Einheit innerhalb von 14,5 Minuten nach
Eingang des
Hilfeersuchens
Funktionen
1. taktische Einheit mit
acht Funktionen
Zugführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung
der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate,
Ausleuchten der
Einsatzstelle)
1. Trupp (2
Funktionen)
(Erstversorgung und
Befreiung der Person mit hydraulischen
Arbeitsmitteln)
2. Trupp (2
Funktionen)
(Sicherung der
Einsatzstelle gegen Gefahren und Beseitigung der
Umweltschäden)
3. Trupp (2
Funktionen)
(Bereitstellung der
Gerätschaften)
2. taktische Einheit mit
zwei Funktionen
Truppführer
(Erkundung, Befehlen,
Koordination, Herausgabe von Gerätschaften)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung,
eingebauter und tragbarer Aggregate, Ausleuchten der
Einsatzstelle,
Herausgabe von Gerätschaften)
(s. Abbildung 4)
„Kritischer
Umwelteinsatz“
Schutzziel
Für die Bewältigung der
Einsatzlage wird folgendes Schutzziel vorgegeben:
Hilfsfrist
1. Hilfsfrist
„Sofortmaßnahmen“
Eintreffen der 1.
taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach Eingang
des Hilfeersuchens
2. Hilfsfrist
„Nachweis und Dekontamination
Eintreffen der 2.
taktischen Einheit innerhalb von 14,5 Minuten nach Eingang
des Hilfeersuchens
Funktionsstärken
1. taktische Einheit mit
14 Funktionen
Zugführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung
der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate, Herausgabe
von Geräten,
Unterstützung der Truppe)
1. Trupp (2)
(Menschenrettung
unter Vollschutzkleidung, CSA)
2. Trupp (2)
(Gerätbereitstellung)
3. Trupp (2)
(Räumung, Absperrung)
Staffelführer
(Erkundung, Befehle,
Koordination)
Maschinist
(Fahrer, Bedienung
der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate, Herausgabe
von Geräten,
Unterstützung der Trupps)
1. Trupp (2)
(Sicherungstrupp
unter CSA nach FwDV7)
2. Trupp (2)
(Löschangriff,
dreifach aufbauen und einsetzen)
(s. Abbildung 5)
2. taktische Einheit,
bestehend aus vier selbständigen taktischen Einheiten
mit 16 Funktionen
1. Trupp (2)
(Bereitstellung von
GSG-Geräten)
2. Trupp (2)
Bereitstellung von
hydraulischen und mechanischen Hilfsmitteln)
3.
verstärkter Trupp (4)
(Nachweise und
Messungen von Gefahrstoffen)
Löschgruppe
(8)
(Dekontamination)
4.
Erreichungsgrade
Die Judikative hat mit einschlägigen Urteilen einen
Erreichungsgrad für Schutzziele im Bereich des Brandschutzes und der
technischen Hilfeleistung von rd. 90 – 95 Prozent vorgegeben.
Der Brandschutzbedarfsplan greift diese Vorgabe auf
und legt für die kreisfreie Stadt Hagen einen Erreichungsgrad von 90 Prozent
für die ausgewiesenen Schutzziele fest.
Für die Jahre 2007 und 2008 wurden folgende
Erreichungsgrade ermittelt:
Kritischer Wohnungsbrand
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2007 nicht
erreicht erreicht in Prozent
69 8 61 88,41
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2008 nicht
erreicht erreicht in Prozent
65 10 55 84,62
Kritischer
Brand in einem kritischen Objekt
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2007 nicht
erreicht erreicht in Prozent
276 12 264 95,65
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2008 nicht
erreicht erreicht in Prozent
284 15 269 94,72
Kritischer
Unglücksfall in einer verschlossenen Wohnung
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2007 nicht
erreicht erreicht in Prozent
233 40 193 82,83
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2008 nicht
erreicht erreicht in Prozent
257 56 201 78,21
Kritischer
Verkehrs- oder Betriebsunfall
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2007 nicht
erreicht erreicht in Prozent
67 15 52 77,61
Anzahl der Einsätze Erreichungsgrad
gesamtstädtisch 2008 nicht
erreicht erreicht in Prozent
52 9 43 82,69
Kritischer
Umwelteinsatz
Die jährlichen Einsatzzahlen für das genannte
Schutzziel (4 – 8 Einsätze) sind so gering, dass eine Statistik keine
repräsentative Aussage leisten kann.
Deshalb wurde auf die Ausweisung eines
Erreichungsgrades verzichtet.
5.
Notwendige Ressourcen der Feuerwehr
5.1
Berufsfeuerwehr
Zur Sicherstellung der Schutzziele sind zwei
Wachbereiche mit jeweils einer zugeordneten Feuerwache erforderlich.
Die notwendigen baulichen Anlagen sind mit den Feuer-
und Rettungswachen Mitte und Ost vorhanden.
Es müssen folgende Funktionen in der
Leitstelle und auf den Einsatzmitteln zur Sicherstellung der Schutzziele rund
um die Uhr vorgehalten werden:
Funktionsstellenplan
Einheitliche Leitstelle
für Brandschutz, Rettungsdienst und Großschaden-abwehr
Funktion Anzahl
Schichtführer 1
Einsatzlenker 3 (1
Einsatzlenker besetzt während
des
Bereitschaftsdienstes in der
Leitstelle die
Funktion des Führers
der Drehleiter)
Feuer- und Rettungswache Mitte (1)
Einsatzmittel und zu
besetzende Funktionen
Führung
ELW 1
Verbandführer (wird aus
dem Leitungsdienst gestellt)
Fahrer / Melder 1
1. taktische Einheit
nach AGBF-Standard 2. taktische
Einheit nach AGBF-Standard
Hilfeleistungslöschfahrzeug
(HLF 20/16) Löschgruppenfahrzeug (LF 10/6)
Zugführer 1
Staffelführer 1
Maschinist 1
Maschinist 1
1. Angriffstruppführer 1
Angriffstruppführer 1
1. Angriffstruppmann 1
Angriffstruppmann 1
1. Angriffstruppmann 1
Wassertruppführer 1
Wassertruppmann 1
Hubrettungsfahrzeug
(DLK 23/12)
2. Angriffstruppführer 1
2. Angriffstruppmann
/Maschinist 1
Tanklöschfahrzeug (TLF
24/50)
Staffelführer /
Wassertruppführer 1
Wassertruppmann /
Maschinist 1
2. Angriffstruppmann 1
gesamt 18 Funktionen
Folgende weitere
Einsatzmittel werden im Bedarfsfall von der originären
Löschzugbesatzung
(Synergieeffekte) mitbesetzt:
Gerätewagen-Wasser
Tauchereinsatzführer 1
(werden im
Taucher 3 Bedarfsfall von der
Besatzung des LF
10/6 besetzt)
Rettungswagen des
Spitzenbedarfes
Transportführer (RA) 1
Fahrer (RS) 1
Krankentransportwagen
nach Dienstende
der Regelvorhaltung
Transportführer (RS) 1
Fahrer (RH)
Feuer- und Rettungswache Ost (2)
Einsatzmittel und zu
besetzende Funktionen
1. taktische Einheit nach
AGBF-Standard
Hilfeleistungslöschfahrzeug
(HLF 20/16)
Zugführer 1
Maschinist 1
1. Angriffstruppführer 1
1. Angriffstruppmann 1
1. Angriffstruppmann 1
Hubrettungsfahrzeug
(DLK 23/12)
2. Angriffstruppführer 1
(wird durch die Einsatzlenker gestellt)
2. Angriffstruppmann /
Maschinist 1
2. Angriffstruppmann 1
Gerätewagen-Gefahrgut
(GW-G)
Staffelführer /
Wassertruppführer 1
Wassertruppmann /
Maschinist 1
gesamt 10 Funktionen
Folgende weitere
Einsatzmittel werden im Bedarfsfall von der originären
Löschzugbesatzung
(Synergieeffekte) mitbesetzt
Rüstwagen-Öl (RW II-Öl)
Führer einer selbständigen
Einheit 1
Maschinist 1
Ölspurbeseitigungsfahrzeug
(ÖSF)
Führer einer selbständigen
Einheit 1
Fahrer 1
Wechselladerfahrzeug
(WLF) mit Abrollbehältern (AB)
AB-Atemschutz
/Strahlenschutz
AB-Sonderlöschmittel
AB-Schlauch
AB-Mulde
Führer einer selbständigen
Einheit 1
Fahrer 1
Rettungswagen des
Spitzenbedarfes
Transportführer (RA) 1
Fahrer (RS) 1
Krankentransportwagen
nach Dienstende der Regelvorhaltung
Transportführer (RS) 1
Fahrer (RS) 1
Der Funktionsstellenplan entspricht mit insgesamt 28
Funktionen dem Sollzustand.
5.2
Freiwillige Feuerwehr
Zur Gebietsabdeckung und Einbindung der Freiwilligen
Feuerwehr nach den im Brandschutzbedarfsplan ausgewiesenen Prinzipien sind 22
Löschgruppen erforderlich, die zurzeit an 17 Standorten im Stadtgebiet in
Feuerwehrgerätehäusern vorgehalten werden.
Der Bedarfsplan sieht die Reduzierung der Standorte auf
10 Feuerwehrgerätehäuser vor.
Die notwendigen Einsatzmittel und Zusatzbeladungen
sind im Brandschutzbedarfsplan dargestellt.
6.
Wesentliche Konsequenzen und Maßnahmen
6.1
Berufsfeuerwehr
Bei den baulichen Anlagen entspricht
der Ist- dem Sollzustand.
An der Feuer- und Rettungswache Ost ist
ein Teil des Logistiklagers in eine Fahrzeughalle umzubauen, weil das Land
Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland der Stadt Hagen in den
letzten Jahren kostenfrei Einsatzmittel für die landesweite Großschadenabwehr
und dem Katastrophenschutz im Zivilschutz überlassen haben.
Der Fahrzeugpark der Berufsfeuerwehr
ist ausreichend.
Zur Verkürzung der Ausrückezeiten und
damit zur Verbesserung der Erreichungsgrade bei den Schutzzielen sind spezielle Sitzgelegenheiten
und Ankleidehilfen zu beschaffen, die in den Fahrzeughallen das Anlegen der
„zweiten Lage“ der Schutzkleidung erleichtern.
6.2
Freiwillige Feuerwehr
Für die Reduzierung der
Feuerwehrgerätehäuser und der örtlichen Zusammenlegung der Löschgruppen der
Freiwilligen Feuerwehr sind mittelfristig folgende bauliche Anlagen mit
nachstehendem Investitionsbedarf zu errichten:
Löschgruppen Feuerwehrgeräte- voraussichtliche
haus/
Standort Baukosten
Dahl 2,573
Millionen Euro
Altenhagen / Eckeseyer Str. 177 4,30 Millionen Euro
Boelerheide / gestützt
auf der Basis
Eckesey eines
Raumprogramms
Eppenhausen / Haßleyer Str. 4,10
Millionen Euro
Eilpe-Delstern/ geschätzt
ohne Raum-
Holthausen
mit programm
integrierter
Jugendfeuerwehr
Berchum / Garen- Bereich 2,80 Millionen Euro
feld Unterberchum geschätzt ohne Raum-
programm
Fley Bereich
Halden 3,35 Millionen
Euro
Halden geschätzt
ohne
Herbeck Raumprogramm
Gesamtinvestitionen
= 17,122 Millionen Euro
geschätzt
davon
werden 1,013 Millionen Euro für das Feuer-
wehrgerätehaus
Dahl aus Landes- und Bundes-
mitteln
im Rahmen des Konjunkturpaketes II
finanziert.
Die personelle Gesamtstärke der
Freiwilligen Feuerwehr ist zu verbessern.
Es fehlen zurzeit rd.
110 Einsatzkräfte, um eine erforderliche Personalreserve von 200 Prozent, die
für Alarmierungssicherheit notwendig ist, zu gewährleisten.
Deshalb muss sich die
Freiwillige Feuerwehr auch verstärkt um die Mitgliedschaft von Frauen und
Migranten mit Deutschkenntnissen bemühen.
Erste Maßnahmen sind
angelaufen.
Darüber hinaus sind
die Gruppen der Jugendfeuerwehr auszuweiten.
Es ist vorgesehen, eine
weitere Gruppe im geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eppenhausen /
Eilpe-Delstern / Holthausen zu integrieren.
Das Fahrzeugkonzept
der Freiwilligen Feuerwehr ist langfristig um zwei Rüstwagen mit der
Zusatzbeladung Öl zu ergänzen.
7.
Kompakte Überprüfung des
Brandschutzbedarfsplanentwurfes durch die Fa. RINKE Unternehmensberatung GmbH
7.1
Ergebnisse der externen Überprüfung
Im Rahmen des Auftrages hat die Fa.
Rinke folgende Themenkomplexe überprüft und die nachstehenden
Optimierungspotentiale aufgezeigt:
Themenkomplexe Optimierungspotentiale
1) Aufgaben
und Tätigkeiten keine
2) Gefahrenpotential keine
3) Schutzzieldefinitionen keine
4) Gebietsabdeckung keine
5) Standorte
der Feuerwachen keine
6) Struktur der Freiwilligen Feuerwehr keine
und Verfügbarkeit der Freiwilligen
Feuerwehr
7) Funktionsbesetzungsplan der Absenkung der
Berufsfeuerwehr Funktionsbesetzung
um
1 „rund um die
Uhr“-Funktion
8) Aufgaben und
Struktur der Leitstelle aktuell
keine
und mögliche Kooperationen In Zukunft
könnte jedoch
eine
Kooperation
mehrerer
Gebietskörper-
schaften
im Sinne einer
gemeinsamen
Leitstelle
aus
wirtschaftlichen
Gründen sinnvoll sein;
dem
steht aber aktuell das
FSHG entgegen
9)
Verzahnung
Tagesdienst und keine
Wachabteilungen
Themenkomplexe Optimierungspotential
10)
Personalbedarf und Stellenplan Verringerung
des
Einsatzpersonals
um
4,7 Stellen (VZÄ)
durch
Reduzierung
des
Funktionsstellen-
planes
um 1 rund um
die
Uhr – Funktion
(siehe
Nr. 7)
11) Fahrzeugkonzept 4
Fahrzeuge können
zukünftig
eingespart
werden
monetäres
Einspar-
volumen
pro Jahr
zwischen
25.000,.- und 37.000,- Euro
pro
Jahr
8.
Stellungnahme der Fachverwaltung zu den
Optimierungspotential-vorschlägen der Fa. RINKE
8.1
Funktion
Die Fachverwaltung hat die Reduzierung
des Funktionsstellenplanes um eine Funktion (4,7 Planstellen) mit der Maßgabe
zugestimmt, dass zukünftig durch den Wachwechseldienst keine zeitunkritischen
Krankentransporte nach dem Spitzenbedarfsprinzip mehr durchgeführt werden.
Diese Beförderungen sollen zukünftig
durch die Rettungswagen, die nach dem Spitzenbedarfsprinzip besetzt werden,
übernommen werden.
Eine zwischenzeitliche Ausweitung der
Einsatzzahlen für Krankentransporte hat ergeben, das werktags in der Zeit von
18.00 Uhr – 06.00 Uhr durchschnittlich 4 Beförderungen anfallen, die von
den Rettungswagen des Spitzenbedarfsprinzips ohne Gefährdung der Notfallrettung
übernommen werden können, wenn die originäre Krankenwagenvorhaltung so geändert
wird, das ein ständig dienstbereiter Krankentransportwagen mit
Regeldienstkräften bis 22.00 Uhr vorgehalten wird.
Des Weiteren wurde ermittelt, dass die
Krankentransportwagen des Spitzenbedarfsprinzips an Samstagen durchschnittlich
13 sowie an Sonn- und Feiertagen 14 Beförderungen durchführen, so dass eine
Übernahme dieser Größenordnung durch die Rettungswagen, die nach dem
vorgenannten Prinzip vorgehalten, die Notfallrettung gefährden würde.
Deshalb schlägt die Fachverwaltung vor:
1.
Werktags keine
Krankentransportwagen nach dem Spitzenbedarfsprinzip zu besetzen, so dass 3
Planstellen (4,7 Planstellen multipliziert mit 250 Werktagen dividiert durch
365 Jahrestage) eingespart werden können.
2.
Als Kompensation
für die vorgeschlagene geringere Personaleinsparung wird aufgrund rückläufiger
Beförderungszahlen im Krankentransport ein im Tagesdienst vorgehaltener
Krankentransportwagen der Berufsfeuerwehr außer Dienst gesetzt, so dass 2
weitere Planstellen entfallen können.
Durch den Änderungsvorschlag wird das gleiche
Einsparvolumen in Höhe von 200.000,- Euro bei den Personalkosten erzielt.
Allerdings werden die Einsparungen auf die Teilpläne
1260 Brandschutz (120.000,- Euro) und 1270 Rettungsdienst (80.000,- Euro)
verteilt, so dass die letztgenannte Summe nicht der Haushaltskonsolidierung
dient, sondern zur Stabilisierung der Rettungsdienstgebühren beiträgt.
8.2.
Fahrzeugkonzept
Das Gutachten kommt zu dem
Ergebnis, dass bei der Feuerwehr auf die Vorhaltung von folgenden Fahrzeugen
verzichtet werden kann:
§
zweites Fahrzeug
für den Leitenden Notarzt (LNA-Fahrzeug)
am Standort FRW Mitte
§
1
Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 der Löschgruppe Vorhalle, Standort Vorhalle
§
1
Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 oder TLF 16/25 der Löschgruppe Nahmer, Standort
Hohenlimburg – Mitte
§
1
Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 der Löschgruppe Tücking, Standort
Wehringhausen.
Dabei wird ein Einsparvolumen bei den
Investitionskosten von ca. 500.000,- bis 750.000,- Euro, periodisch
wiederholend, ausgewiesen, das umgerechnet pro Jahr eine Kostenverringerung von
nachhaltig 25.000,- Euro bis 37.500,- Euro ergibt (Abschreibungsraten).
Zu den Einsparvorschlägen des Gutachtens nimmt die
Fachverwaltung wie folgt Stellung:
zu 1: Das zweite Fahrzeug wird nicht
ersatzbeschafft, sondern das ausgemusterte 1. Fahrzeug des LNA wird als
Reservefahrzeug weitergenutzt, solange dieses technisch möglich ist.
Damit wird der Gutachtervorschlag
umgesetzt.
zu 2: Der Gutachter schlägt vor, dass LF 20/16
zukünftig nicht zu ersetzen, weil die personelle Löschgruppenstärke nicht zur
normmäßigen Besetzung der im Feuerwehrgerätehaus Vorhalle stationierten
Fahrzeuge ausreicht.
Dieses ist sachlich richtig.
Aufgrund der Nähe des Standortes zum
Rangierbahnhof Vorhalle und der speziellen Beladung des Fahrzeuges mit
Hydroschildern und Wasserwerfern, die zur Großbrandbekämpfung im gesamten
Stadtgebiet vorgesehen sind, wird das Einsatzmittel als unverzichtbar
angesehen.
zu 3: Unter dem gleichen Gesichtspunkt, wie unter
Nr. 2 beschrieben, kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das TLF 16/24
zukünftig nicht zu ersetzen ist.
Dadurch, das die Berufsfeuerwehr
wie unter Punkt 4 ersichtlich, auf die Beschaffung eines eigenen
geländegängigen Tanklöschfahrzeuges zur Waldbrandbekämpfung verzichtet, ist das
Einsatzmittel der Löschgruppe Nahmer zur Stationierung ab der Waldbrandstufe 4
auf der Feuer- und Rettungswache Mitte vorgesehen, so dass eine
Ersatzbeschaffung erfolgen muss.
zu 4: Der Vorschlag des Gutachters wird umgesetzt,
die Berufsfeuerwehr bedient sich eines Tanklöschfahrzeuges der Freiwilligen
Feuerwehr, das ab der Waldbrandstufe 4 zur Feuer- und Rettungswache umgesetzt
wird.
Neben den einsatztaktischen und technischen Zwängen,
die für eine Ersatzbeschaffung der unter Punkt 2 und 3 genannten Fahrzeuge
sprechen, würde der Rat der Stadt auch den ehrenamtlichen und unentgeltlichen
Dienst der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr besonders würdigen, indem die
technische Ausstattung der Löschgruppen nicht in Frage gestellt wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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X |
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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X |
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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|
Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme (hier: aufwandsmindernde Maßnahmen)
|
Teilplan: |
1.12.60/1.12.70 |
Bezeichnung: |
Brandschutz /Rettungsdienst |
|
Produkt: |
1.12.60.02 |
Bezeichnung: |
Gefahrenabwehr |
|
Kostenstelle: |
310 310 |
Bezeichnung: |
Brandmeister |
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
501 100 |
€ |
- 100.000,- € |
- 200.000,- € |
- 200.000,- € |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme (hier: Einspareffekt tritt erst bei planmäßig
anstehender
Wiederbeschaffung
der Fahrzeuge ein)
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
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|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
