Beschlussvorlage - 0983/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2011

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die  dargestellten Personaleinsparungen vorzunehmen und auf die Wiederbeschaffung eines TLF 16/24 Tr und eines LNA-Fahrzeuges zu verzichten.

 

  1. Im Übrigen sind die notwendigen Beschaffungen, die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, nach Maßgabe des Haushaltes umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt aufgrund der Komplexität der Thematik

 

Begründung

 

1.      Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeit für die Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans

 

Im Land Nordrhein-Westfalen werden der Brandschutz und die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) geregelt.

 

Nach § 22 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Im Brandschutzbedarfsplan wird auf der Grundlage des Gefahrenpotentials in einer Gebietskörperschaft durch Beschluss des Rates der Stadt das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau für den Brandschutz und die Hilfeleistung in einer Gemeinde festgeschrieben und dokumentiert.

 

 

2.        Wesentliche Inhalte des Brandschutzbedarfsplans

 

Der Brandschutzbedarfsplan enthält

 

Ø      eine Beschreibung der allgemeinen und besonderen Gefahren sowie Risiken im Gemeindegebiet

 

Ø      die Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziele)

 

Ø      eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der notwendigen Mittel (Ressourcen)

 

 

3.      Szenarien und Schutzziele

 

Die Struktur- und Ablaufqualität einer Feuerwehr darf nicht auf Maximaleinsätze (z. B. Großbrände und umfangreiche Unglücksfälle) abgestellt werden, sondern muss sich an täglich und häufig wiederkehrende kritische Einsätzen orientieren, bei denen die verfassungsgemäßen höchsten Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Menschen bedroht sind.

Auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse für das Stadtgebiet und der Auswertung der Einsatzaufkommen der letzten Jahre wurden die nachstehenden Szenarien entwickelt, die den vorstehenden Intentionen entsprechen:

 


 

„Kritischer Wohnungsbrand“ (siehe Szenario 6.1.1)

 

Szenario

Von der Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglich

wahrscheinlichen Wohnungsbrand einsatztaktisch unter Vorgaben bestimmter Ziele und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bewältigen zu können.

Ein solches Szenario wird als kritischer Wohnungsbrand bezeichnet, das von der

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF-Bund) wie folgt beschrieben und als technische Regel anerkannt ist:

Ø      Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit der Tendenz zur Ausbreitung

Ø      Treppenraum, in der Regel der 1. Rettungsweg (Fluchtweg), ist für Bewohner des Gebäudes durch den entstehenden Brandrauch nicht begehbar

Ø      beim Eingang des Hilfeersuchens ist nicht bekannt, ob sich Menschen im

Brandobjekt aufhalten

 

 

Kritischer Brand in einem kritischen Objekt (siehe Szenario

6.2.1)

 

Szenario

Bei einem kritischen Objekt handelt es sich um bauliche Anlagen, in denen Menschen mit beschränkten Selbstrettungsmöglichkeiten arbeiten und/oder leben oder vorübergehend untergebracht sind. In diese Kategorie fallen im Wesentlichen Krankenhäuser, Altenpflegeheime und Einrichtungen für behinderte Menschen.

Dabei wird folgende Einsatzlage angenommen:

Ø      Zimmerbrand in einem Obergeschoss einer mehrgeschossigen Einrichtung mit zahlreichen Menschen, deren Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt ist, mit der Tendenz zur Ausbreitung

Ø      betroffener Pflegebereich oder Wohnbereich droht zu verrauchen

Ø      horizontale Rettung in einem anderen brandschutztechnischen Bereich auf der selben Ebene ist möglich

Ø      Pflegekräfte bzw. Betreuer stehen in geringer Anzahl zur Verfügung

 

 

 


 

 

„Kritischer Unglücksfall in einer verschlossenen Wohnung“ (siehe Szenario 6.3.1)

 

Szenario

Ein kritischer Unglücksfall kann aufgrund einer medizinischen Erkrankung oder Verletzung sowie einer sonstigen Zwangslage hinter einer verschlossenen Wohnungstür zu jeder Sekunde in jedem Wohngebäude oder anderen baulichen Anlagen innerhalb der Stadt auftreten.

Diese Hilfeleistungen können mit der technischen Beladung eines Hilfeleistungs-

löschfahrzeuges abgearbeitet werden.

Das Szenario wird wie folgt beschrieben:

Ø      eine hilflose und bewegungsunfähige Person in einer Wohnung

Ø      die Wohnungstür ist verschlossen

Ø      der Einsatz ist zeitkritisch, weil das Krankheitsbild bzw. die eingetretene

Zwangslage unzureichend bekannt sind

 

 

 

„Kritischer Verkehrs- oder Betriebsunfall mit eingeklemmter Person“ (siehe Szenario 6.4.1)

 

 

Szenario

Ein kritischer Verkehrs- oder Betriebsunfall kann jederzeit und auf allen Verkehrsflächen oder in Betrieben auftreten.

Das Szenario lässt sich wie folgt beschreiben:

Ø      Verkehrs- oder Betriebsunfall, bei der eine Person im Kraftfahrzeug oder einer Maschine eingeklemmt wird

Ø      der Motorraum und die Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs sind stark deformiert oder

es handelt sich um eine komplexe Maschine, in der eine Person oder einzelne Körperteile eingezogen wurden

Ø      das / die Unfallfahrzeug(e) oder die Maschine ist/sind frei zugänglich

Ø      gefährliche Stoffe und Güter außer Betriebsstoffe sind nicht vorhanden

 

 

 


 

 

„Kritischer Umwelteinsatz“ (siehe Szenario 6.5.1)

 

Szenario

Aus einem Stückgut auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens, einem Behälter eines Tankfahrzeugs oder Kesselwagens werden aufgrund eines Lecks geringe Mengen flüssiger oder gasförmiger Substanzen freigesetzt.

Der Stoff ist bei Eingang des Hilfeersuchens im Regelfall unbekannt.

Einzelne Personen halten sich in unmittelbarer Nähe der Leckage auf (Fahrzeugführer oder Rangierer).

Eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung kann zunächst ausgeschlossen werden (keine sichtbare Gaswolke).

 

 

Den definierten Szenarien sind Schutzziele gegenüber zu stellen, in denen der letztendlich Verantwortung tragende Rat der Gemeinde vorgibt,

 

Ø      welche Einsatztätigkeiten der Feuerwehr mit

Ø      wie viel Einsatzpersonal (Funktionsstärken) in

Ø      welcher Zeit (Hilfsfrist) in

Ø      wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)

 

durchgeführt werden sollen.

 

 

Der Brandschutzbedarfsplan sieht für die ausgewiesenen Szenarien folgende Schutzziele vor:

 

 

„Kritischer Wohnungsbrand“

 

Schutzziel

Für die Bewältigung eines kritischen Wohnungsbrandes wird folgendes Schutzziel

vorgegeben:

 

Hilfsfristen

Ø      Hilfsfrist „Menschenrettung“

Eintreffen der 1. taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens

Ø      2. Hilfsfrist „Brandbekämpfung“

Eintreffen der 2. taktischen Einheit innerhalb von 14,5 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens


 

 

Funktionsstärken

Ø      taktische Einheit mit 10 Funktionen mit folgenden

Aufgabenstellungen

                  Zugführer

(Erkundung, Befehle, Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate,

Herausgabe von Geräten, Unterstützung der Trupps)

                  1. Trupp (3 Funktionen)

(Menschenrettung mit C-Rohr unter Atemschutz)

2. Trupp (3 Funktionen)

(Menschenrettung über 2. Angriffsweg, z. B. Hubrettungsfahrzeug, tragbare Leitern, Sprungrettungsgeräte usw.)

3. Trupp (2 Funktionen)

(Verlegen der Schläuche, Herstellen der Wasserversorgung, Aufbau von

Lüftungsgeräten, rettungsdienstliche Erstmaßnahmen, Sicherungstrupp nach FwDV 7)

Ø      2. taktische Einheit mit 6 Funktionen

Staffelführer

(Erkundung, Befehle, Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate,

Herausgabe von Geräten, Unterstützung der Trupps)

1. Trupp (2 Funktionen)

(Brandbekämpfung mit C-Rohr unter Atemschutz)

2. Trupp (2 Funktionen)

(Verlegen von Schläuchen, Herstellung der Wasserversorgung,

Sicherheitstrupp im Sinne der FwDV 7)

(s. Abbildung 1)

 

 

„Kritischer Brand in einem kritischen Objekt“

 

Schutzziel

Für die Bewältigung eines kritischen Brandes in einem „Kritischen Objekt“ wird folgendes Schutzziel vorgegeben:

 

Hilfsfristen

1. Hilfsfrist zur Menschenrettung und Räumung

Eintreffen der 1. taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten

2. Hilfsfrist Brandausbreitung

Eintreffen der 2. taktischen Einheit innerhalb von 19 Minuten


 

Funktionen

1. taktische Einheit mit 16 Funktionen mit folgenden Aufgabenstellungen

Zugführer

(Erkundung, Befehle, Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate, Herausgabe

von Geräten, Unterstützung der Trupps)

1. Trupp (3 Funktionen)

(Menschenrettung über baulichen Rettungsweg mit C-Rohr unter Atemschutz

2. Trupp (3 Funktionen)

(Menschenrettung über 2. baulichen Rettungsweg mit C-Rohr unter

Atemschutz)

3. Trupp (2 Funktionen)

(Verlegen der Schläuche, Herstellen der Wasserversorgung, Aufbau von

Lüftungsgeräten, rettungsdienstliche Erstmaßnahmen, Sicherungstrupps

nach FwDV 7)

Löschstaffel (6 Funktionen)

(Horizontale Räumung, rettungsdienstliche Erstversorgung, gegebenenfalls

Brandbekämpfung bei entsprechender Brandausbreitung auf Anforderung

(s. Abbildung 2)

2. taktische Einheit mit 18 Funktionen

Löschzug zur Verhinderung der Brandausbreitung mit 2 Löschgruppen

 

 

„Kritischer Unglücksfall in einer verschlossenen Wohnung“

 

Schutzziel

Für die Bewältigung des beschriebenen Szenarios wird folgendes Schutzziel vorgegeben:

 

Hilfsfrist

  1. Eintreffen der taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens

 

Funktionen

  1. taktische Einheit mit mindestens 5 Funktionen mit folgenden Aufgabenstellungen

Staffelführer

(Erkundung, Befehle, Koordination, Nachforderungen)

Maschinist

(Unterstützung der vorgehenden Kräfte, Entnahme von Geräten,

Rückmeldungen)

1. Trupp (mindestens 1 FM)

(Öffnen der Wohnungstür mit Schließ- oder Brechwerkzeug)

2. Trupp (2 oder 3 Funktionen)

(Sicherstellung eines 2. Angriffsweges, Rettung und Erstversorgung des

Patienten, Übergabe des Patienten an den Rettungsdienst)

(s. Abbildung 3)

 

 

„Kritischer Verkehrs- oder Betriebsunfall mit eingeklemmter Person“

 

Schutzziel

Für die Bewältigung des beschriebenen Szenarios wird folgendes Schutzziel vorgegeben:

 

Hilfsfrist

1. Hilfsfrist Rettung der eingeklemmten Person

Ø      Eintreffen der 1. taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach

Eingang des Hilfeersuchens

2. Hilfsfrist Bereitstellung ergänzender Ausstattung zur Menschenrettung

Ø      Eintreffen der 2. taktischen Einheit innerhalb von 14,5 Minuten nach

Eingang des Hilfeersuchens

 

Funktionen

1. taktische Einheit mit acht Funktionen

Zugführer

(Erkundung, Befehle, Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate,

Ausleuchten der Einsatzstelle)

1. Trupp (2 Funktionen)

(Erstversorgung und Befreiung der Person mit hydraulischen

Arbeitsmitteln)

2. Trupp (2 Funktionen)

(Sicherung der Einsatzstelle gegen Gefahren und Beseitigung der

Umweltschäden)

3. Trupp (2 Funktionen)

(Bereitstellung der Gerätschaften)

2. taktische Einheit mit zwei Funktionen

Truppführer

(Erkundung, Befehlen, Koordination, Herausgabe von Gerätschaften)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung, eingebauter und tragbarer Aggregate, Ausleuchten der

Einsatzstelle, Herausgabe von Gerätschaften)

(s. Abbildung 4)

 

 


 

„Kritischer Umwelteinsatz“

 

Schutzziel

Für die Bewältigung der Einsatzlage wird folgendes Schutzziel vorgegeben:

 

Hilfsfrist

1. Hilfsfrist „Sofortmaßnahmen“

Eintreffen der 1. taktischen Einheit innerhalb von 9,5 Minuten nach Eingang

des Hilfeersuchens

2. Hilfsfrist „Nachweis und Dekontamination

Eintreffen der 2. taktischen Einheit innerhalb von 14,5 Minuten nach Eingang

des Hilfeersuchens

 

Funktionsstärken

1. taktische Einheit mit 14 Funktionen

Zugführer

(Erkundung, Befehle, Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate, Herausgabe

von Geräten, Unterstützung der Truppe)

1. Trupp (2)

(Menschenrettung unter Vollschutzkleidung, CSA)

2. Trupp (2)

(Gerätbereitstellung)

3. Trupp (2)

(Räumung, Absperrung)

Staffelführer

(Erkundung, Befehle, Koordination)

Maschinist

(Fahrer, Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe und Aggregate, Herausgabe

von Geräten, Unterstützung der Trupps)

1. Trupp (2)

(Sicherungstrupp unter CSA nach FwDV7)

2. Trupp (2)

(Löschangriff, dreifach aufbauen und einsetzen)

(s. Abbildung 5)

2. taktische Einheit, bestehend aus vier selbständigen taktischen Einheiten

mit 16 Funktionen

1. Trupp (2)

(Bereitstellung von GSG-Geräten)

2. Trupp (2)

Bereitstellung von hydraulischen und mechanischen Hilfsmitteln)

3. verstärkter Trupp (4)

(Nachweise und Messungen von Gefahrstoffen)

Löschgruppe (8)

(Dekontamination)

 

 

 

4.        Erreichungsgrade

 

Die Judikative hat mit einschlägigen Urteilen einen Erreichungsgrad für Schutzziele im Bereich des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung von rd. 90 – 95 Prozent vorgegeben.

Der Brandschutzbedarfsplan greift diese Vorgabe auf und legt für die kreisfreie Stadt Hagen einen Erreichungsgrad von 90 Prozent für die ausgewiesenen Schutzziele fest.

Für die Jahre 2007 und 2008 wurden folgende Erreichungsgrade ermittelt:

 

Kritischer Wohnungsbrand

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2007              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

69                                                8                                 61                   88,41

 

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2008              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

65                                                10                               55                   84,62

 

 

Kritischer Brand in einem kritischen Objekt

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2007              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

276                                              12                               264                 95,65

 

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2008              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

284                                              15                               269                 94,72

 

 


 

 

Kritischer Unglücksfall in einer verschlossenen Wohnung

 

 

Anzahl der Einsätze                                                                              Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2007              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

233                                              40                               193                 82,83

 

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2008              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

257                                              56                               201                 78,21

 

 

Kritischer Verkehrs- oder Betriebsunfall

 

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2007              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

67                                                15                               52                   77,61

 

 

Anzahl der Einsätze                                                                             Erreichungsgrad

gesamtstädtisch 2008              nicht erreicht             erreicht           in Prozent

 

52                                                9                                 43                   82,69

 

 

Kritischer Umwelteinsatz

 

Die jährlichen Einsatzzahlen für das genannte Schutzziel (4 – 8 Einsätze) sind so gering, dass eine Statistik keine repräsentative Aussage leisten kann.

Deshalb wurde auf die Ausweisung eines Erreichungsgrades verzichtet.

 

 

5.           Notwendige Ressourcen der Feuerwehr

 

5.1        Berufsfeuerwehr

 

Zur Sicherstellung der Schutzziele sind zwei Wachbereiche mit jeweils einer zugeordneten Feuerwache erforderlich.

Die notwendigen baulichen Anlagen sind mit den Feuer- und Rettungswachen Mitte und Ost vorhanden.

 

 

 

 

Es müssen folgende Funktionen in der Leitstelle und auf den Einsatzmitteln zur Sicherstellung der Schutzziele rund um die Uhr vorgehalten werden:

 

Funktionsstellenplan

Einheitliche Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Großschaden-abwehr

 

Funktion                                                Anzahl

Schichtführer                                          1

Einsatzlenker                                         3 (1 Einsatzlenker besetzt während

des Bereitschaftsdienstes in der

Leitstelle die Funktion des Führers

der Drehleiter)

 

Feuer- und Rettungswache Mitte (1)

 

Einsatzmittel und zu besetzende Funktionen

 

Führung

ELW 1

Verbandführer (wird aus dem Leitungsdienst gestellt)

Fahrer / Melder 1

1. taktische Einheit nach AGBF-Standard      2. taktische Einheit nach AGBF-Standard

Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20/16)        Löschgruppenfahrzeug (LF 10/6)

Zugführer                                                            1 Staffelführer 1

Maschinist                                                          1 Maschinist 1

1. Angriffstruppführer                                        1 Angriffstruppführer 1

1. Angriffstruppmann                                         1 Angriffstruppmann 1

1. Angriffstruppmann                                         1 Wassertruppführer 1

Wassertruppmann 1

Hubrettungsfahrzeug (DLK 23/12)

2. Angriffstruppführer 1

2. Angriffstruppmann /Maschinist 1


 

 

Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50)

Staffelführer / Wassertruppführer 1

Wassertruppmann / Maschinist 1

2. Angriffstruppmann 1

 

gesamt 18 Funktionen

 

Folgende weitere Einsatzmittel werden im Bedarfsfall von der originären

Löschzugbesatzung (Synergieeffekte) mitbesetzt:

 

Gerätewagen-Wasser

Tauchereinsatzführer 1 (werden im

Taucher 3                        Bedarfsfall von der

Besatzung des LF

10/6 besetzt)

 

Rettungswagen des Spitzenbedarfes

Transportführer (RA) 1

Fahrer (RS) 1

 

Krankentransportwagen nach Dienstende

der Regelvorhaltung

Transportführer (RS) 1

Fahrer (RH)

 

 

Feuer- und Rettungswache Ost (2)

 

Einsatzmittel und zu besetzende Funktionen

 

1. taktische Einheit nach AGBF-Standard

 

Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20/16)

Zugführer 1

Maschinist 1

1. Angriffstruppführer 1

1. Angriffstruppmann 1

1. Angriffstruppmann 1

 

Hubrettungsfahrzeug (DLK 23/12)

2. Angriffstruppführer 1 (wird durch die Einsatzlenker gestellt)

2. Angriffstruppmann / Maschinist 1

2. Angriffstruppmann 1


 

 

Gerätewagen-Gefahrgut (GW-G)

Staffelführer / Wassertruppführer 1

Wassertruppmann / Maschinist 1

 

gesamt 10 Funktionen

 

Folgende weitere Einsatzmittel werden im Bedarfsfall von der originären

Löschzugbesatzung (Synergieeffekte) mitbesetzt

 

Rüstwagen-Öl (RW II-Öl)

Führer einer selbständigen Einheit 1

Maschinist 1

 

Ölspurbeseitigungsfahrzeug (ÖSF)

Führer einer selbständigen Einheit 1

Fahrer 1

 

Wechselladerfahrzeug (WLF) mit Abrollbehältern (AB)

AB-Atemschutz /Strahlenschutz

AB-Sonderlöschmittel

AB-Schlauch

AB-Mulde

Führer einer selbständigen Einheit 1

Fahrer 1

 

Rettungswagen des Spitzenbedarfes

Transportführer (RA) 1

Fahrer (RS) 1

 

Krankentransportwagen nach Dienstende der Regelvorhaltung

Transportführer (RS) 1

Fahrer (RS) 1

 

 

Der Funktionsstellenplan entspricht mit insgesamt 28 Funktionen dem Sollzustand.

 

 

 


 

 

5.2             Freiwillige Feuerwehr

 

Zur Gebietsabdeckung und Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr nach den im Brandschutzbedarfsplan ausgewiesenen Prinzipien sind 22 Löschgruppen erforderlich, die zurzeit an 17 Standorten im Stadtgebiet in Feuerwehrgerätehäusern vorgehalten werden.

Der Bedarfsplan sieht die Reduzierung der Standorte auf 10 Feuerwehrgerätehäuser vor.

 

Die notwendigen Einsatzmittel und Zusatzbeladungen sind im Brandschutzbedarfsplan dargestellt.

 

 

 

6.           Wesentliche Konsequenzen und Maßnahmen

 

6.1        Berufsfeuerwehr

 

Bei den baulichen Anlagen entspricht der Ist- dem Sollzustand.

 

An der Feuer- und Rettungswache Ost ist ein Teil des Logistiklagers in eine Fahrzeughalle umzubauen, weil das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland der Stadt Hagen in den letzten Jahren kostenfrei Einsatzmittel für die landesweite Großschadenabwehr und dem Katastrophenschutz im Zivilschutz überlassen haben.

Der Fahrzeugpark der Berufsfeuerwehr ist ausreichend.

 

Zur Verkürzung der Ausrückezeiten und damit zur Verbesserung der Erreichungsgrade bei den  Schutzzielen sind spezielle Sitzgelegenheiten und Ankleidehilfen zu beschaffen, die in den Fahrzeughallen das Anlegen der „zweiten Lage“ der Schutzkleidung erleichtern.

 


 

6.2         Freiwillige Feuerwehr

 

Für die Reduzierung der Feuerwehrgerätehäuser und der örtlichen Zusammenlegung der Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr sind mittelfristig folgende bauliche Anlagen mit nachstehendem Investitionsbedarf zu errichten:

 

 

Löschgruppen                Feuerwehrgeräte-                voraussichtliche

                                                     haus/ Standort                      Baukosten    

 

Dahl                                                                                2,573 Millionen Euro

 

Altenhagen /                    Eckeseyer Str. 177              4,30 Millionen Euro

Boelerheide /                                                                 gestützt auf der Basis

Eckesey                                                                         eines Raumprogramms

 

Eppenhausen /               Haßleyer Str.                         4,10 Millionen Euro

Eilpe-Delstern/                                                              geschätzt ohne Raum-

      Holthausen mit                                                                     programm

integrierter

Jugendfeuerwehr

 

Berchum / Garen-           Bereich                                  2,80 Millionen Euro

feld                                   Unterberchum                       geschätzt ohne Raum-

                                                                                                    programm

 

Fley                                  Bereich Halden                    3,35 Millionen Euro

Halden                                                                            geschätzt ohne

Herbeck                                                                         Raumprogramm

                                                                                                                                            

 

                                                     Gesamtinvestitionen =         17,122 Millionen Euro

                                                     geschätzt

                                                     davon werden 1,013 Millionen Euro für das Feuer-

                                                     wehrgerätehaus Dahl aus Landes- und Bundes-

                                                     mitteln im Rahmen des Konjunkturpaketes II

                                                     finanziert.

 

Die personelle Gesamtstärke der Freiwilligen Feuerwehr ist zu verbessern.

Es fehlen zurzeit rd. 110 Einsatzkräfte, um eine erforderliche Personalreserve von 200 Prozent, die für Alarmierungssicherheit notwendig ist, zu gewährleisten.

Deshalb muss sich die Freiwillige Feuerwehr auch verstärkt um die Mitgliedschaft von Frauen und Migranten mit Deutschkenntnissen bemühen.

Erste Maßnahmen sind angelaufen.

 

 

 

Darüber hinaus sind die Gruppen der Jugendfeuerwehr auszuweiten.

Es ist vorgesehen, eine weitere Gruppe im geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eppenhausen / Eilpe-Delstern / Holthausen zu integrieren.

Das Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr ist langfristig um zwei Rüstwagen mit der Zusatzbeladung Öl zu ergänzen.

 

 

7.           Kompakte Überprüfung des Brandschutzbedarfsplanentwurfes durch die Fa. RINKE Unternehmensberatung GmbH

 

7.1        Ergebnisse der externen Überprüfung

 

Im Rahmen des Auftrages hat die Fa. Rinke folgende Themenkomplexe überprüft und die nachstehenden Optimierungspotentiale aufgezeigt:

 

Themenkomplexe                                                         Optimierungspotentiale

 

 

1)  Aufgaben und Tätigkeiten                                      keine

2)  Gefahrenpotential                                                    keine

3)  Schutzzieldefinitionen                                             keine

4)  Gebietsabdeckung                                                 keine

5)  Standorte der Feuerwachen                                  keine

6)     Struktur der Freiwilligen Feuerwehr                      keine

und Verfügbarkeit der Freiwilligen

Feuerwehr

7)     Funktionsbesetzungsplan der                                Absenkung der

Berufsfeuerwehr                                                      Funktionsbesetzung

                                                                                  um 1 „rund um die

                                                                                  Uhr“-Funktion

8)  Aufgaben und Struktur der Leitstelle                     aktuell keine

und mögliche Kooperationen                                In Zukunft könnte jedoch

                                                                                  eine Kooperation

                                                                                  mehrerer Gebietskörper-

                                                                                  schaften im Sinne einer

                                                                                  gemeinsamen Leitstelle

                                                                                  aus wirtschaftlichen

                                                                                   Gründen sinnvoll sein;

                                                                                  dem steht aber aktuell                                                                                            das FSHG entgegen          

9)      Verzahnung Tagesdienst und                                   keine

Wachabteilungen


 

Themenkomplexe                                                         Optimierungspotential

 

 

10)            Personalbedarf und Stellenplan                           Verringerung des

                                                                                                    Einsatzpersonals

                                                                                                    um 4,7 Stellen (VZÄ)

                                                                                                    durch Reduzierung

                                                                                                    des Funktionsstellen-

                                                                                                    planes um 1 rund um

                                                                                                    die Uhr – Funktion

                                                                                                    (siehe Nr. 7)

 

 

11) Fahrzeugkonzept                                                    4 Fahrzeuge können

                                                                                                    zukünftig eingespart

                                                                                                    werden

                                                                                                    monetäres Einspar-

                                                                                                    volumen pro Jahr

                                                                                                          zwischen 25.000,.-                                                                                                                         und 37.000,- Euro

                                                                                                          pro Jahr

 

 

 

8.      Stellungnahme der Fachverwaltung zu den Optimierungspotential-vorschlägen der Fa. RINKE

 

8.1   Funktion

 

Die Fachverwaltung hat die Reduzierung des Funktionsstellenplanes um eine Funktion (4,7 Planstellen) mit der Maßgabe zugestimmt, dass zukünftig durch den Wachwechseldienst keine zeitunkritischen Krankentransporte nach dem Spitzenbedarfsprinzip mehr durchgeführt werden.

 

Diese Beförderungen sollen zukünftig durch die Rettungswagen, die nach dem Spitzenbedarfsprinzip besetzt werden, übernommen werden.

 

Eine zwischenzeitliche Ausweitung der Einsatzzahlen für Krankentransporte hat ergeben, das werktags in der Zeit von 18.00 Uhr – 06.00 Uhr durchschnittlich 4 Beförderungen anfallen, die von den Rettungswagen des Spitzenbedarfsprinzips ohne Gefährdung der Notfallrettung übernommen werden können, wenn die originäre Krankenwagenvorhaltung so geändert wird, das ein ständig dienstbereiter Krankentransportwagen mit Regeldienstkräften bis 22.00 Uhr vorgehalten wird.


 

 

Des Weiteren wurde ermittelt, dass die Krankentransportwagen des Spitzenbedarfsprinzips an Samstagen durchschnittlich 13 sowie an Sonn- und Feiertagen 14 Beförderungen durchführen, so dass eine Übernahme dieser Größenordnung durch die Rettungswagen, die nach dem vorgenannten Prinzip vorgehalten, die Notfallrettung gefährden würde.

 

 

Deshalb schlägt die Fachverwaltung vor:

 

1.      Werktags keine Krankentransportwagen nach dem Spitzenbedarfsprinzip zu besetzen, so dass 3 Planstellen (4,7 Planstellen multipliziert mit 250 Werktagen dividiert durch 365 Jahrestage) eingespart werden können.

 

2.      Als Kompensation für die vorgeschlagene geringere Personaleinsparung wird aufgrund rückläufiger Beförderungszahlen im Krankentransport ein im Tagesdienst vorgehaltener Krankentransportwagen der Berufsfeuerwehr außer Dienst gesetzt, so dass 2 weitere Planstellen entfallen können.

 

Durch den Änderungsvorschlag wird das gleiche Einsparvolumen in Höhe von 200.000,- Euro bei den Personalkosten erzielt.

Allerdings werden die Einsparungen auf die Teilpläne 1260 Brandschutz (120.000,- Euro) und 1270 Rettungsdienst (80.000,- Euro) verteilt, so dass die letztgenannte Summe nicht der Haushaltskonsolidierung dient, sondern zur Stabilisierung der Rettungsdienstgebühren beiträgt.

 

 

8.2.            Fahrzeugkonzept

 

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Feuerwehr auf die Vorhaltung von folgenden Fahrzeugen verzichtet werden kann:

 

§         zweites Fahrzeug für den Leitenden Notarzt (LNA-Fahrzeug)

am Standort FRW Mitte

 

§         1 Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 der Löschgruppe Vorhalle, Standort Vorhalle

 

§         1 Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 oder TLF 16/25 der Löschgruppe Nahmer, Standort Hohenlimburg – Mitte

 

§         1 Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 der Löschgruppe Tücking, Standort

      Wehringhausen.


 

Dabei wird ein Einsparvolumen bei den Investitionskosten von ca. 500.000,- bis 750.000,- Euro, periodisch wiederholend, ausgewiesen, das umgerechnet pro Jahr eine Kostenverringerung von nachhaltig 25.000,- Euro bis 37.500,- Euro ergibt (Abschreibungsraten).

 

Zu den Einsparvorschlägen des Gutachtens nimmt die Fachverwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1:    Das zweite Fahrzeug wird nicht ersatzbeschafft, sondern das ausgemusterte 1. Fahrzeug des LNA wird als Reservefahrzeug weitergenutzt, solange dieses technisch möglich ist.

            Damit wird der Gutachtervorschlag umgesetzt.

 

zu 2:    Der Gutachter schlägt vor, dass LF 20/16 zukünftig nicht zu ersetzen, weil die personelle Löschgruppenstärke nicht zur normmäßigen Besetzung der im Feuerwehrgerätehaus Vorhalle stationierten Fahrzeuge ausreicht.

            Dieses ist sachlich richtig.

            Aufgrund der Nähe des Standortes zum Rangierbahnhof Vorhalle und der speziellen Beladung des Fahrzeuges mit Hydroschildern und Wasserwerfern, die zur Großbrandbekämpfung im gesamten Stadtgebiet vorgesehen sind, wird das Einsatzmittel als unverzichtbar angesehen.

 

zu 3:    Unter dem gleichen Gesichtspunkt, wie unter Nr. 2 beschrieben, kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das TLF 16/24 zukünftig nicht zu ersetzen ist.

Dadurch, das die Berufsfeuerwehr wie unter Punkt 4 ersichtlich, auf die Beschaffung eines eigenen geländegängigen Tanklöschfahrzeuges zur Waldbrandbekämpfung verzichtet, ist das Einsatzmittel der Löschgruppe Nahmer zur Stationierung ab der Waldbrandstufe 4 auf der Feuer- und Rettungswache Mitte vorgesehen, so dass eine Ersatzbeschaffung erfolgen muss.

 

zu 4:    Der Vorschlag des Gutachters wird umgesetzt, die Berufsfeuerwehr bedient sich eines Tanklöschfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr, das ab der Waldbrandstufe 4 zur Feuer- und Rettungswache umgesetzt wird.

 

 

Neben den einsatztaktischen und technischen Zwängen, die für eine Ersatzbeschaffung der unter Punkt 2 und 3 genannten Fahrzeuge sprechen, würde der Rat der Stadt auch den ehrenamtlichen und unentgeltlichen Dienst der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr besonders würdigen, indem die technische Ausstattung der Löschgruppen nicht in Frage gestellt wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme (hier: aufwandsmindernde Maßnahmen)

 

Teilplan:

1.12.60/1.12.70

Bezeichnung:

Brandschutz /Rettungsdienst

Produkt:

1.12.60.02

Bezeichnung:

Gefahrenabwehr

Kostenstelle:

310 310

Bezeichnung:

Brandmeister

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

501 100

- 100.000,- 

- 200.000,- €

- 200.000,- €

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme (hier: Einspareffekt tritt erst bei planmäßig anstehender
                                                 Wiederbeschaffung der Fahrzeuge ein)

 

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.11.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.12.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.12.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.12.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen