02.12.2010 - 6.9 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 02.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt vor und möchte wissen, ob dazu Gesprächsbedarf
besteht.
Herr Neuhaus teilt dazu erfreut mit, dass der Hagener Süden mit dem neuen
Feuerwehrgerätehaus mehr als zufriedenstellend bestückt sei. So wünsche er sich
aber auch für den Bereich Eilpe, Delstern und Selbecke, dass eine positive
Lösung für den weiteren Bestand der freiwilligen Feuerwehr gefunden werde.
Dieser Auffassung schließt sich Herr Aßmuth an.
Herr Grzeschista macht darauf aufmerksam, dass die Feuerwehr in einer
bestimmten Zeit den Einsatzort erreicht haben sollte. Diese Zeit ende
planerisch in der mittleren Selbecke, zeitlich jedoch bereits am Eilper
Denkmal. Dies sei aus Sicht eines Eilper Bürgers auf Dauer nicht
zufriedenstellend. So schlägt Herr Grzeschista der Bezirksvertretung vor, die
Verwaltung mit entsprechenden Überlegungen zu beauftragen, wie die richterlich
vorgegebenen Erreichbarkeitszeiten in Eilpe verbessert werden können. So seien
etwa gut 2000 Einwohner innerhalb dieser Zeit nicht erreichbar. Für die weiter
abgelegenen Orte, als Beispiel wurde genannt „Am Damm“, sei dies zu
akzeptieren. Die Erreichbarkeit der Anwohner „Zur Höhe“ jedoch
müsse innerhalb dieser Zeit sichergestellt sein.
Man einigt sich darauf, dass die Anmerkung des Herrn Grzeschista als
Arbeitsauftrag in die Verwaltung gegeben werden soll.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
- Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2011
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die
dargestellten Personaleinsparungen vorzunehmen und auf die
Wiederbeschaffung eines TLF 16/24 Tr und eines LNA-Fahrzeuges zu
verzichten.
- Im
Übrigen sind die notwendigen Beschaffungen, die sich aus dem
Brandschutzbedarfsplan ergeben, nach Maßgabe des Haushaltes umzusetzen.
