Beschlussvorlage - 0881/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
VII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.11.2010
|
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt
Hagen nimmt den VII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das
Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der
als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung
zur Kenntnis.
2.
Von seinem
Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 12.11.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR):
Gebührenbedarf:
Für
2011 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 38.444.700 €
(Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um
2,6 % (960 T€) über dem Vorjahreswert.
Kosten gemäß Anlage A):
Die
Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht
kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2011.
Die für die
Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
werden im Folgenden erläutert:
Der Beitrag
für den Ruhrverband steigt gegenüber dem Vorjahr um 198 T€
(+ 1,3 %).
Das Archiv
der Grundstücksentwässerungsakten soll digitalisiert werden. Durch den
schnellen Zugriff direkt aus dem Geoinformationssystem (GIS) oder dem Betriebsmanagementsystem
Kanio stehen die von verschiedenen Abteilungen genutzten Akten über das
EDV-Netz der SEH den einzelnen Sachbearbeitern unmittelbar und parallel zur
Verfügung. Die Arbeitsabläufe können damit beschleunigt und optimiert werden,
telefonische Bürgeranfragen können z.B.
unmittelbar beantwortet werden.
Der Personalaufwand
vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 94 T€ (1,9 %). Diese Reduzierung
ist auf das Auslaufen eines Zeitvertrages und durch nicht wiederbesetzte
Stellen veranlasst.
Die um die
Auflösungsbeträge zum Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen
Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2010 um 5,3 % (529
T€) auf insgesamt 8.626.900 €. Neben den üblichen Investitionen,
vorwiegend in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser
Steigerung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2010 wird nicht
mehr mit einem starken Preisanstieg wie in den beiden vergangenen Jahren
gerechnet.
Der Anstieg
der kalkulatorischen
Zinsen beläuft sich auf 328 T€ (+ 3,3 %) gegenüber dem Vorjahr.
Der Abschluss größerer Baumaßnahmen führt zu einem Anstieg des zu verzinsenden
Vermögens.
Abgrenzungen gemäß Anlage B:
Die
Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen
anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung dar. Diese nicht die
Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen belaufen sich auf 4.930.500
€. Die einzelnen Positionen wurden entsprechend dem Ergebnis 2009
angepasst und gleichen sich in der Summe nahezu aus.
Entwicklung des Wasserverbrauchs:
In den
vergangenen Jahren ist ein stetiger Rückgang des Wasserverbrauches zu
verzeichnen gewesen. Dem hat die SEH in ihrer Gebührenkalkulation Rechnung
getragen und den für die Schmutzwassergebühr maßgeblichen Wasserverbrauch
kontinuierlich abgesenkt. Nachdem der Einbruch auf Grund der Wirtschaftskrise
2008/2009 überwunden zu sein scheint, geht die Mark E in ihrer aktuellen
Hochrechnung für das Abrechnungsjahr 2010 von einem gegenüber dem Vorjahr
nahezu konstanten Wasserverbrauch aus. Auch wenn angesichts des anhaltenden
Bevölkerungsrückganges tendenziell von einem weiteren Rückgang der
Wasserverbrauchsmengen auszugehen ist, wird für das Jahr 2011 die bereits für
das Jahr 2010 unterstellte Verbrauchsmenge von 10.300 Tm³ unterstellt. Die
Abrechnungsmenge im Jahr 2009 lag bei 10.430 Tm³.
Kostenüber- bzw.
–unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die
Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6
Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.
Im Ergebnis
weist die Nachkalkulation für das Jahr 2009 für den Bereich der
Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 225 T€ aus,
die zur Hälfte bei der Kalkulation 2011 berücksichtigt wird. Für die
Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe
von 121 T€ fällig.
Die bereits
oben dargestellte Annäherung der Verbrauchsprognose für den
Frischwasserverbrauch zu dem tatsächlichen Verbrauch führt im Ergebnis zu einer
Unterdeckung von lediglich 124 T€, so dass die Schmutzwassergebühr 2011
durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 0,8 Mio. €
belastet wird.
Gebührenentwicklung:
Aufgrund
der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 werden folgende Gebührensätze
ermittelt:

Betrachtet
man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm
Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich
des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für
diesen Haushalt für 2011 eine Abgabenlast von 622,00 €.
Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 7,90 € (+ 1,3 %) mehr
aufzuwenden.
Angesichts
des permanenten Verbrauchsrückgangs sei hierzu angemerkt, dass es sich lediglich
um eine standardisierte Berechnung handelt, die die unterschiedlichen
Verhältnisse in den einzelnen Kommunen auf einfache Art und Weise vergleichbar
machen soll. Die tatsächlichen Verbräuche der Haushalte liegen deutlich unter
denen, die dieser Berechnung zugrunde liegen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Gebührenbedarfsberechnung keine Bedenken.
Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht
keinen Gebrauch zu machen (§ 8 Abs. 1
Satzung der Stadtentwässerung Hagen SEH AöR).
Der VII. Nachtrag zur
Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung
Hagen SEH AöR ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
43,2 kB
|
