Beschlussvorlage - 0881/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den VII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 12.11.2010.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

 

Begründung der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR):

 

Gebührenbedarf:

Für 2011 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 38.444.700 € (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um
2,6 % (960 T€) über dem Vorjahreswert.

 

Kosten gemäß Anlage A):

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2011.

Die für die Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden erläutert:

Der Beitrag für den Ruhrverband steigt gegenüber dem Vorjahr um 198 T€
(+ 1,3 %).

Das Archiv der Grundstücksentwässerungsakten soll digitalisiert werden. Durch den schnellen Zugriff direkt aus dem Geoinformationssystem (GIS) oder dem Betriebsmanagementsystem Kanio stehen die von verschiedenen Abteilungen genutzten Akten über das EDV-Netz der SEH den einzelnen Sachbearbeitern unmittelbar und parallel zur Verfügung. Die Arbeitsabläufe können damit beschleunigt und optimiert werden, telefonische Bürgeranfragen können z.B.  unmittelbar beantwortet werden.

Der Personalaufwand vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 94 T€ (1,9 %). Diese Reduzierung ist auf das Auslaufen eines Zeitvertrages und durch nicht wiederbesetzte Stellen veranlasst.

Die um die Auflösungsbeträge zum Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2010 um 5,3 % (529 T€) auf insgesamt 8.626.900 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser Steigerung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2010 wird nicht mehr mit einem starken Preisanstieg wie in den beiden vergangenen Jahren gerechnet.

 

 

 

Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen beläuft sich auf 328 T€ (+ 3,3 %) gegenüber dem Vorjahr. Der Abschluss größerer Baumaßnahmen führt zu einem Anstieg des zu verzinsenden Vermögens.

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung dar. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen belaufen sich auf 4.930.500 €. Die einzelnen Positionen wurden entsprechend dem Ergebnis 2009 angepasst und gleichen sich in der Summe nahezu aus.

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

In den vergangenen Jahren ist ein stetiger Rückgang des Wasserverbrauches zu verzeichnen gewesen. Dem hat die SEH in ihrer Gebührenkalkulation Rechnung getragen und den für die Schmutzwassergebühr maßgeblichen Wasserverbrauch kontinuierlich abgesenkt. Nachdem der Einbruch auf Grund der Wirtschaftskrise 2008/2009 überwunden zu sein scheint, geht die Mark E in ihrer aktuellen Hochrechnung für das Abrechnungsjahr 2010 von einem gegenüber dem Vorjahr nahezu konstanten Wasserverbrauch aus. Auch wenn angesichts des anhaltenden Bevölkerungsrückganges tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen ist, wird für das Jahr 2011 die bereits für das Jahr 2010 unterstellte Verbrauchsmenge von 10.300 Tm³ unterstellt. Die Abrechnungsmenge im Jahr 2009 lag bei 10.430 Tm³.

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2009 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 225 T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2011 berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 121 T€ fällig.

Die bereits oben dargestellte Annäherung der Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch zu dem tatsächlichen Verbrauch führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von lediglich 124 T€, so dass die Schmutzwassergebühr 2011 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 0,8 Mio. € belastet wird.

 

 

Gebührenentwicklung:

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2011 eine Abgabenlast von 622,00 €.
Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 7,90 € (+ 1,3 %) mehr aufzuwenden.

Angesichts des permanenten Verbrauchsrückgangs sei hierzu angemerkt, dass es sich lediglich um eine standardisierte Berechnung handelt, die die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Kommunen auf einfache Art und Weise vergleichbar machen soll. Die tatsächlichen Verbräuche der Haushalte liegen deutlich unter denen, die dieser Berechnung zugrunde liegen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Gebührenbedarfsberechnung keine Bedenken.

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen   (§ 8 Abs. 1 Satzung der Stadtentwässerung Hagen SEH AöR).

 

Der VII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

s. Angaben im VII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.11.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen