Beschlussvorlage - 0869/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Forderungen an die Landesregierung NRW - Änderungen des RVR-Gesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.10.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.11.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
1. RVR-Mitgliedschaft
der Stadt Hagen seit dem Ratsbeschluss im Oktober 2008 – kurzer Überblick
Zur Frage der Kündigung
der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Regionalverband Ruhr (RVR) hat der Rat
der Stadt Hagen am 16.10.2008 abgestimmt. Trotz deutlicher Mehrheit wurde die notwendige
2/3-Mehrheit verfehlt (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr. 0762/2008).
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass zukünftig eine jährliche Übersicht
über die Effekte der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im RVR zu erstellen ist.
Eine entsprechende Übersicht für das Jahr 2009 (vgl. Vorlage
Drucksachen-Nr. 0244/2010) wurde mit Ratsbeschluss vom 25.03.2010 vom Rat der
Stadt zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig
ist in dieser Ratssitzung eine Resolution beschlossen worden (Anlage 1). Diese
wurde mit Schreiben vom 13.04.2010 dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung
sowie der Verbandsleitung des RVR zugeleitet.
Daneben wurde der Oberbürgermeister beauftragt, auf den RVR einzuwirken,
um nachhaltig verbesserte Leistungen des Verbandes für die Stadt Hagen zu
erhalten.
In der Ratssitzung am 06.05.2010 sind weitere potenziell förderfähige
Themenfelder und Einzelprojekte benannt worden, die für eine Förderung oder
eine Zusammenarbeit mit dem RVR in Frage kommen. Eine entsprechende Auflistung
hat der Rat der Stadt in dieser Ratssitzung zur Kenntnis genommen (vgl. Vorlage
Drucksachen-Nr.: 0370/2010).
In diesem Zusammenhang hat es gemeinsame Sitzungen des
Verwaltungsvorstandes der Stadt Hagen und der Verbandsleitung des RVR am
20.04.2010 und am 06.07.2010 gegeben. Dabei wurden u. a. die
Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht des Rates zu den Themen Hohenhof, Wald
sowie Radwegenetz diskutiert und gemeinsam besetzte Arbeitsgruppen gebildet.
2. Nächste
Kündigungsmöglichkeit beim Regionalverband Ruhr (RVR)
Derzeit stellen sich
die Kündigungsmöglichkeiten zur Beendigung der Mitgliedschaft im RVR wie folgt
dar:
Nach § 3 Abs. 3
RVR-Gesetz ist die nächste Kündigung innerhalb des ersten Jahres einer
Wahlperiode mit Wirkung zum Ende der darauf folgenden Wahlperiode möglich.
Damit ist die nächste
Kündigung in der laufenden Wahlperiode (begonnen am 21.10.2009) somit bis zum
20.10.2010 möglich.
Das Wirksamwerden
dieser möglichen Kündigung ist von der Dauer der darauf folgenden Wahlperiode
abhängig. Unter der Voraussetzung, dass diese von September 2014 bis August
2019 dauert (vgl. die Regelung in § 14 Abs. 2 KommwahlG in der Fassung des
KWahlZG vom 24. Juni 2008 (GV.NRW.Seite 513)), ist eine jetzt erfolgende
Kündigung zum 31. August 2019 wirksam.
Unter diesen Annahmen
(die nächste Wahlperiode beginnt im September 2014 und endet im August 2019,
die übernächste beginnt im September 2019 und endet im August 2024) wäre dann
die übernächste Kündigung bis August 2015 möglich, die dann im August 2024
wirksam wird.
Dieses Schema würde
sich für die weiteren Wahlperioden dann entsprechend fortsetzen, wenn nicht die
Vorgaben für Beginn und Ende der Wahlperiode durch Gesetz neu geregelt werden.
3. Forderungen
an die Landesregierung
Aus Sicht der Stadt
Hagen stellen die derzeitigen Regelungen für den Austritt einer Kommune aus dem
Regionalverband Ruhr eine die kommunale Selbstverwaltung im Übermaß
einschränkende Gesetzeslage dar.
Daher fordert der Rat
der Stadt Hagen die Landesregierung auf,
1. das RVR-Gesetz dahingehend zu ändern,
dass für die Mitgliedschaft im RVR eine für Zweckverbände übliche
Kündigungsfrist (von 3 – 5 Jahren) und verbindliche Kündigungsmodalitäten
festgelegt werden,
2. die im RVR fehlende Transparenz bei der Verteilung
von Leistungen durch gesetzliche Regelungen abzustellen,
3. ein Sonderkündigungsrecht für den Fall
vorzusehen, dass der RVR eine wesentliche Erhöhung der Beiträge vornimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,5 kB
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