07.10.2010 - 6.1 Forderungen an die Landesregierung NRW - Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm berichtet zum Hintergrund, dass die nächstmögliche Kündigungsfrist am 20.10.2010 endet und im Vorfeld der Haupt- und Finanzausschusssitzung diskutiert wurde, wie hiermit umzugehen ist. Mehrheitlich hat sich die Politik für eine Beauftragung der Landesregierung zur Regelung der wesentlichen Tatbestände ausgesprochen. Die Einschätzung, dass der RVR weitestgehend hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, ist flächendeckend vorhanden, erklärt er weiter. Es findet in Kürze eine personelle Neuaufstellung beim RVR statt und die Landesregierung hat angekündigt, dass das RVR-Gesetz novelliert werden soll. Er weist zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags darauf hin, dass die Forderungen nicht nur an die Landesregierung, sondern auch an die im Landtag NRW vertretenen Fraktionen weitergeleitet werden.

 

Herr Dr. Bücker geht auf das seit rd. 3 Wochen vorliegende Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 ein, wonach in allen Bereichen gespart werden muss. Er stellt heraus, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung richtigerweise erfolgt, um ggf. Anpassungen bei den Sparmaßnahmen vornehmen zu können. Vor diesem Hintergrund ist es für ihn nicht nachvollziehbar, dass die Möglichkeit einer Einsparung, die aus seiner Sicht vom Bürger nicht bemerkt werden wird, ausgelassen werden soll, indem die Kündigungsfrist für den Austritt aus dem RVR verstreicht. Er kritisiert, dass an den RVR jährlich rd. 1,5 Mio. € gezahlt werden, was rd. 2 Prozentpunkten des Konsolidierungskonzeptes entspricht, ohne dass der RVR eine angemessene Gegenleistung bietet. Die Resolution, die heute beschlossen werden soll, ist aus Sicht von Herrn Dr. Bücker nicht weitreichend genug. Er verweist auf die in diesem Jahr bereits gefasste Resolution, die ohne erkennbaren Erfolg geblieben ist und erklärt, dass eine weitere Resolution seiner Ansicht nach nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn sie mit einer klaren Entscheidung für den Austritt aus dem RVR verbunden wird. Aufgrund der Tatsache, dass jedoch die erforderliche zwei Drittel Mehrheit im Rat nicht zu erzielen sein wird, verzichtet Herr Dr. Bücker darauf, den Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung des Rates zu stellen, um nicht unnötige Kosten zu verursachen und erklärt seine Enthaltung zur Verwaltungsvorlage.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1. Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, die unter Punkt 3 der Begründung genannten Forderungen umzusetzen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Forderungen der Landesregierung NRW zuzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 2

 

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Anlagen zur Vorlage