Beschlussvorlage - 0566/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)1. Änderung nach § 13 BauGBBahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTAa) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss nach § 10 BauGB - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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31.08.2010
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.09.2010
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.09.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.09.2010
|
Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt weist, nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) 1. Änderung nach § 13 BauGB Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße –VARTA nebst der Begründung vom 03.08.2010 als Satzung gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Die
Bebauungsplanänderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
in Kraft. Die Presseveröffentlichung kann umgehend nach dem Ratsbeschluss
durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der
Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 21.04.2010 bis zum 21.05.2010 öffentlich
ausgelegen. In dieser Vorlage werden die Bedenken und Anregungen, die während
des Verfahrensablaufes eingegangen sind, mit einer Stellungnahme der Verwaltung
aufgeführt.
Neben
dem Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen soll der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
Begründung
1.
Vorlauf
Der
Rat hatte am 08.10.2009 die Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen
(Drucksachennummer: 0784/2009). Weil die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgt,
wurde auf eine Bürgeranhörung und eine frühzeitige Behördenbeteiligung (TöB)
verzichtet. Am 25.03.2010 hatte der Rat die öffentliche Auslegung des
Änderungsentwurfes beschlossen (Drucksachennummer: 0189/2010).
2. Ergebnis der Behördenbeteiligung und öffentlichen
Auslegung
Die öffentliche
Auslegung und die Behördenbeteiligung fanden in dem Zeitraum vom 21.04. bis zum
21.05.2010 statt.
Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind acht Stellungnahmen eingegangen.
Vier Leitungsträger und die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte
Bochum, Dortmund und Hagen haben in ihren Schreiben keine Einwände oder
Anregungen zu der Änderung vorgetragen. Die Stadtentwässerung Hagen (SEH)
teilte eine Ergänzung für die Bebauungsplanbegründung mit.
Von den Bürgern ist
lediglich eine Anregung eingegangen.
Nachfolgend sind die
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aufgeführt:
- Enervie / Mark-E
Aktiengesellschaft / 18.05.2010
- Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer / 19.05. 2010
- Eigentümer des
Wohnhauses Kuhlestraße 4 / 20.05.2010
3. Änderungen im Bebauungsplan,
Begründung und Gutachten
Bebauungsplan:
Nach
der öffentlichen Auslegung waren Ergänzungen oder Korrekturen im Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 9/00 1.Änderung nicht erforderlich.
Begründung:
Die
Begründung zum Bebauungsplan wurde überarbeitet. Aufgrund der Untersuchung von
aktiven Schallschutzmaßnahmen war eine Änderung des Kapitels 9.3.2
„Ergebnis des aktualisierten Schallgutachtens“ erforderlich.
Zusätzlich wurde die Begründung um das neue Kapitel 9.4
„Artenschutz“ ergänzt. Außerdem erfolgten weitere redaktionelle
Änderungen.
Erläuterungsbericht
zum Landschaftspflegerischen Begleitplan:
In
dem Erläuterungsbericht vom 18.02.2010 (Stand: Öffentliche Auslegung) fehlte in
dem Abschnitt 4.3 Konfliktanalyse -Klima / Lufthygiene auf der Seite 20 in der
dritten Zeile hinter „Klima“ das Wort „nicht“. Dieser
Fehler ist jetzt in der ergänzten Fassung aus August 2010 (siehe Anlage 1)
korrigiert. Der Satz lautet nun: „Daher sind wesentliche negative
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht zu erwarten.“ Weitere Ergänzungen
wurden in dem Erläuterungsbericht nicht vorgenommen.
Schallschutzgutachten:
Für
den 1. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung liegt die überarbeitete Fassung vom
15.06.2010 (siehe Anlage 2) vor. Die Überarbeitung war erforderlich, weil
Zusatzverkehre im sogenannten Knoten 4 (Bahnhofshinterfahrung / Plessenstraße)
im bisherigen Gutachten vom 06.09.2007 noch nicht berücksichtigt waren. In dem
neuen Gutachten ist auch die verschwenkte Kuhlestraße berücksichtigt. Das
Gutachten vom 26.02.2010, welches speziell für die verschwenkte Trasse
angefertigt wurde und öffentlich ausgelegen hat, ist somit überholt.
Aufgrund
der Stellungnahme des Anliegers in der Kuhlestraße nahm der Schallgutachter eine
Untersuchung über mögliche Lärmminderungen an den Häusern der unteren Kuhlestraße
vor, die durch die Erstellung einer Lärmschutzwand zu erzielen wären. Diese
Untersuchung (siehe Anlage 3) ergänzt das Gutachten vom 15.06.2010.
Artenschutzprüfung:
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 9/00 endete bisher an der Gütergleistrasse.
Für diesen Bereich wurde bereits eine artenschutzrechtliche Prüfung (Ökoplan
Juli 2008) durchgeführt. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass keine
erheblichen Wirkungen aus dem Vorhaben resultieren, die aufgrund eines
Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu einer Versagung
Anlass geben könnten. Weil das Plangebiet aufgrund der 1. Änderung eine
Erweiterung über die Gleistrasse hinaus erfordert, wurde für den
Erweiterungsbereich eine zusätzliche Artenschutzprüfung in Auftrag gegeben.
Diese Untersuchung (Ökoplan 02.06.2010 / siehe Anlage 1) kommt zu dem Ergebnis,
dass für keine der betrachteten planungsrelevanten oder wertgebenden Arten eine
erhebliche Beeinträchtigung zu prognostizieren ist, die ein Verbot des Projektes
nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder die Beantragung einer Ausnahmeregelung
nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich macht. Voraussetzung hierfür ist, dass
die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit der Vögel erfolgt. Der Zeitraum für
die Baufeldräumung beginnt am 1. Oktober und endet am 28. Februar.
4. Bestandteile der Vorlage
·
Begründung zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9/00 vom 03.08.2010
·
Übersichtsplan
zum Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
·
Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan Nr. 9/00 1. Änderung
5.
Anlagen zur Begründung
Diese
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungssystem ALLRISS bzw. Bürgerinformationssystem und als Origínal in der
jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlage 1 Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen
Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgestellt
durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung /
18.02.2010 / Ergänzt: August 2010
Anlage 2 Verkehrslärmgutachten
Auszug aus dem Gutachten zum 1.
Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung vom 15.06.2010 / Seiten 1-27, 29, 35-37
Ingenieurbüro
für Schall- und Schwingungstechnik ACCON
Köln GmbH, Rolshover Straße 45, 51105
Köln
Prüfung des
Endzustands mit Fortführung über den Knoten K2
Anlage 3 Verkehrslärmgutachten
Ergänzung vom 08.07.2010 für das
Gutachten zum 1. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung vom 15.06.2010
Ingenieurbüro
für Schall- und Schwingungstechnik ACCON
Köln GmbH, Rolshover Straße 45, 51105
Köln
Prüfung des
Endzustands mit Fortführung über den Knoten K2
Anlage 4 Artenschutzprüfung
zur 1. Änderung aus Juni 2010
Ökoplan / Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges
Savignystraße
59, 45147 Essen
Außerdem: Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) 1. Änderung nach § 13
BauGB
(ohne
textliche Festsetzungen und Hinweise)
1. Enervie / Mark-E Aktiengesellschaft, Körnerstraße
40, 58095 Hagen mit Schreiben vom 18.05.2010
Das Schreiben bezieht
sich auf die Versorgungsleitungen des Versorgungsträgers.
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist richtig, dass
die Versorgungsleitungen im geplanten Fuß- und Radweg verlegt werden sollen.
Weil dieser Weg in der öffentlichen Grünfläche verläuft, ist die Festsetzung
einer Fläche, die mit Leitungsrechten zu belasten ist, nicht erforderlich. Die
Sicherung der Leitungen wird wie üblich durch entsprechende
Grundbucheintragungen erfolgen.
Der Anregung zur
Festsetzung einer Belastungsfläche wird deshalb nicht gefolgt.
Die weiteren
Anregungen betreffen nicht die Inhalte des Bebauungsplanes sondern die
Bauausführung. Das Schreiben wurde an den Fachbereich für Planen und Bauen für
Grün, Straßen und Brücken (66) weitergeleitet.
2. SIHK, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
mit Schreiben vom 19.05.2010
Das Schreiben bezieht
sich auf das Gesamtprojekt Bahnhofshinterfahrung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die SIHK hat zu der
geplanten Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken, wenn die
Bahnhofshinterfahrung vollständig realisiert wird.
Die Stadt Hagen
beabsichtigt die Erstellung der Bahnhofshinterfahrung in seinem gesamten
Verlauf. Das Planungsrecht hierfür besteht bereits und der Grunderwerb ist weitestgehend
abgeschlossen. Im Mai 2010 wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg der Zuschussantrag
für die Gesamtmaßnahme gestellt. Seit Mitte Juni liegt die Einplanungsmitteilung
der Bezirksregierung vor.
Der Anregung wird
gefolgt.
3. Schreiben vom 20.05.2010 des
Eigentümers von dem Wohnhaus Kuhlestr. 4
Das Schreiben bezieht
sich im Wesentlichen auf die neue Lage der Kuhlestraße, den Lärmschutz und die
Stellplatzsituation.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1)
Ein wesentliches Ziel
der geplanten Bahnhofshinterfahrung ist die Reduzierung des Verkehres in der
Wehringhauser Straße. Auf dieser Basis wurde vom Rat der Stadt am 04.09.2008
der Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) 1. Abschnitt Bahnhofshinterfahrung Wehringhauser
Straße – VARTA als Satzung beschlossen.
Anlass für die erste
Änderung des Bebauungsplanes ist lediglich die Verschwenkung der Kuhlestraße,
weshalb sich das Plangebiet dieser Änderung auf den Bereich westlich der Ennepe
begrenzt.
Die Anregung betrifft
nicht dieses Verfahren und wird daher zurückgewiesen.
Zu 2)
Die Konfliktanalyse
ist dem Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen.
Umfangreichere Informationen zum Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung
sind in der Begründung zum Bebauungsplan im Kapitel 9.3 –Lärmschutz-
aufgeführt.
Zu 3.1)
Aus
straßenbautechnischen Gründen ist die Kuhlestraße im Bereich der Häuser Nr. 4
bis 10 in die Tempo-30-Zone des Kuhlerkamps einbezogen. Durch die Verschwenkung
der Kuhlestraße ergibt sich eine verbesserte verkehrliche Situation, so dass
voraussichtlich dieser Streckenabschnitt für 50 km/h freigegeben wird.
Die
bisherige Beschränkung des LKW-Verkehres auf maximal 16 Tonnen Gesamtgewicht
besteht nicht aus lärmtechnischen Gründen sondern ist aufgrund der begrenzten
Tragfähigkeit der Brücke Weidestraße erforderlich. Durch den geplanten
Straßenbau entfällt die Brücke Weidestraße und damit der Grund für die
Beibehaltung der Gewichtsbegrenzung.
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Zu
3.2)
Aufgrund
der Höhenverhältnisse ist ein Anstieg der geplanten Straße zu der aufgegebenen
Bahntrasse hin erforderlich. Auf der Höhe des Hauses Nr. 4 liegt die geplante
Straße ca. 1 m über dem heutigen Niveau der Kuhlestraße. Aufgrund der
Entfernung von ca. 17 m zwischen dem Fahrbahnrand und dem Gebäude wird sich die
höhere Lage der Straße nur unwesentlich auswirken.
Der
Gehweg im Bereich des Hauses Nr. 4 soll bis zu 80 cm angehoben werden, damit die
neue Verbindung zwischen der Zufahrt zu dem Haus Nr. 4 und der verschwenkten
Kuhlestraße nicht zu steil wird (8 %). Durch diese Anhebung verbleibt dann
zwischen dem Gehweg und der Unterkante der Fenster im Erdgeschoss ein Höhenunterschied
von mindestens 2 m. Die Wohnungen können somit im Normalfall weiterhin nicht
eingesehen werden.
Sowohl
die Höhenlage der geplanten Straße als auch die Anhebung des Gehweges sollen
deshalb beibehalten werden.
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Zu
3.3)
Es
besteht die Absicht, für die Anlieger der Häuser an der unteren Kuhlestraße
eine Parkmöglichkeit anzubieten. Im nahen Umfeld dieser Häuser besteht aufgrund
der Hanglage nur an der geplanten Stelle Platz für einen Parkplatz mit 10
Stellplätzen. Allerdings hält der Parkplatz einen Abstand von mindestens 12 m
zu dem Haus Nr. 4 ein. Weil von dem Parkplatz nur geringfügige Lärmemissionen
im Vergleich zum übrigen Verkehrslärm ausgehen, erübrigt sich nach der Aussage
des Schallschutzgutachters eine Ermittlung der Parkgeräusche.
Grundsätzlich
kann gesagt werden, dass durch die Verschwenkung der Straße sich für die
Wohnhäuser Kuhlestraße 4 bis 8 aufgrund des größeren Abstands zu der Trasse eine Lärmminderung ergeben wird. Aufgrund des
weitesten Abstands kann am Haus Nr. 4 von
der größten Lärmreduzierung ausgegangen werden
Eine
Verlegung des geplanten Parkplatzes wird daher abgelehnt.
Zu
3.4)
Der
angesprochene Garagenhof befindet sich im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 8/07
(595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße.
Die Garagen müssen entfallen, weil die Fläche für die Bahnhofshinterfahrung
benötigt wird. Ein Ersatz der Garagen an anderer Stelle ist aus rechtlichen Gründen
nicht notwendig. Allerdings wird die Reduzierung
der Parkmöglichkeiten durch den geplanten öffentlichen Parkplatz in der
Nachbarschaft des Hauses Nr. 4 teilweise ausgeglichen. Die Frage ist hiermit
beantwortet.
Zu
4.1)
Die
lärmtechnische Untersuchung wurde überarbeitet und das Dachgeschoss berücksichtigt.
Der
Anregung wird gefolgt.
Zu
4.2)
Der
Verkehrslärm aus beiden Abschnitten der Bahnhofshinterfahrung wurde im Lärmgutachten
berücksichtigt. Eine Änderung des Gutachtens
ist daher nicht erforderlich.
Zu
4.3)
Aufgrund
der Anregung wurden die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes weitergehend
untersucht.
Lärmarmer
Straßenbelag
Lärmarme
Fahrbahnbeläge mindern die Abrollgeräusche auf der Fahrbahnoberfläche. Die
Effizienz der Geräuschminderung hängt im Wesentlichen von der gefahrenen Geschwindigkeit
ab. Die Wirkung ist daher auf Autobahnen am höchsten.
Zur
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) muss die Geräuschreduzierung durch lärmarmen Fahrbahnbelag
rechtssicher belegt werden. Hierzu bestehen für Geschwindigkeiten unter 60 km/h
allerdings noch keine allgemeingültigen Aussagen (Straßen.NRW / Bautechnische
Empfehlungen für das Herstellen von lärmarmen Fahrbahnbelägen im kommunalen
Straßenbau / „Lärmarme Fahrbahnbeläge für den kommunalen
Straßenbau“). Der Schallgutachter empfiehlt deshalb, auf den Einsatz
eines lärmarmen Asphaltes zu verzichten.
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Schallschutzwand
Bereits
in der Begründung zum Bebauungsplan vom 25.02.2010 (Stand: öffentliche Auslegung)
wurde ausgeführt, dass aufgrund der räumlichen Situation eine Schallschutzwand
nur in der Verkehrsgrünfläche entlang des nördlichen Straßenrandes möglich wäre.
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme vom 20.05.2010 hat der Schallgutachter
eine Berechnung für die Anordnung einer Schallschutzwand vorgenommen (Gutachten
vom 08.07.2010, siehe Anlage 3). Für diese Berechnung wurde eine durchgehende
Wandhöhe angenommen, die an der höchsten Stelle der Trasse 3 m über dem Straßenniveau
liegt. Eine Wandhöhe von mehr als 3 m
wird aus städtebaulichen Gründen nicht für vertretbar gehalten, weil die Fahrbahnoberkante
der verschwenkten Straße bis zu einem Meter über dem Niveau des Gehweges liegt
und sich dadurch ein Gesamthöhenunterschied von über 4 m ergeben würde. Sowohl
die Wohnqualität (Ausblick und Belichtung) als auch der Grün- und Gehwegbereich
insbesondere vor den Häusern Nr. 6 und 8 würden zu stark beeinträchtigt.
Die
Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu der Version ohne Lärmschutzwand
nur relativ geringe Pegelminderungen zu erzielen sind und die Schutzwirkung zu
den oberen Geschossen hin abnimmt. An den straßenseitigen Fassaden werden
folgende Lärmminderungen prognostiziert:
|
Pegelminderungen |
Kuhlestr.
Nr. 4 in
dB(A) bis zu: |
Kuhlestr.
Nr. 6 in
dB(A) bis zu: |
Kuhlestr.
Nr. 8 in
dB(A) bis zu: |
|
EG |
- 2,5 |
-3,7 |
- 0,8 |
|
1. OG |
- 2,2 |
- 2,4 |
- |
|
2. OG |
- 1,2 |
- 1,1 |
- |
|
3. OG |
- 0,6 |
- 0,6 |
- |
Im
Gutachten vom 15.06.2010 (siehe Anlage 2) sind auf den Seiten 36 und 37 die Beurteilungspegel
und näherungsweise die erforderlichen Schallschutzklassen für Fenster aufgeführt.
Gemäß dieser Auflistung sind in Wohn- und Schlafräumen überwiegend Fenster der
Schallschutzklassen 1 und 2 erforderlich. Weil die heutigen Fenster mit Isolierverglasung
in der Regel bereits die Anforderungen der Schallschutzklasse 2 erfüllen, kann
davon ausgegangen werden, dass nur wenige Fenster gegen Schallschutzfenster ausgetauscht
werden müssen.
Hinweis: Die genaue Anzahl der notwendigen
Schallschutzfenster kann allerdings erst durch eine genaue Untersuchung vor Ort
ermittelt werden, die auf Antrag der Hauseigentümer durchgeführt wird.
Ergebnis:
Durch
die verschwenkte Kuhlestraße wird sich die Wohnqualität für die Bewohner des
Hauses Kuhlestraße 4 nicht verschlechtern. Weil die Kuhlestraße durch die
Verschwenkung von dem Gebäude abrückt und die Eisenbahnüberführung abgerissen
wird, ist von einer Abnahme des Verkehrslärms auszugehen. Außerdem wird sich
insbesondere in den oberen Geschossen des Hauses durch die geplanten
Veränderungen an dem Bahnkörper und an dem gegenüberliegenden Hang die Aussicht
verbessern.
Die
Wirkung der Lärmschutzwand ist nur sehr gering und nimmt zu den oberen Geschossen
hin ab. Weil nur wenige Fenster betroffen sind und auch keine Außenwohnbereiche,
wie z.B. Balkone, Terrassen oder Hausgärten zur Straßenseite hin vorhanden sind,
ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Errichtung einer Wand, die
der Schallgutachten mit geschätzten Baukosten in einer Höhe von ca. 59.000
€ angibt, nicht zu vertreten.
Die
Anregung wird daher zurückgewiesen.
Zu
4.4)
In Hagen wurde
entsprechend der EU-Rahmenrichtlinie zur Überwachung der Luftqualität (EG-RL
96/62) ein Luftreinhaltplan erstellt. Ziel ist die Vermeidung und Verringerung
schädlicher Umweltauswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Für den Bebauungsplanbereich
liegen keine Messungen der Luftbelastung vor. Aufgrund von Modellberechnungen für
den heutigen Zustand ist allerdings mit erhöhten Stickstoffdioxidimmissionen,
auch innerhalb des Plangebietes, zu rechnen. Eine erhebliche Auswirkung durch
die geplante Bahnhofshinterfahrung und durch
die veränderte Lage der Kuhlestraße ist jedoch nicht zu erwarten. Die
Erstellung eines Lufthygienegutachtens ist deshalb nicht notwendig.
Umfangreiche
Pflanzmaßnahmen werden im Zuge der Baumaßnahme Bahnhofshinterfahrung erfolgen.
Es sind z.B. entlang der Ennepe zwischen dem Gebäude Dieckstraße 42 und dem
Knoten Bahnhofshinterfahrung / verlängerte Kuhlestraße ca. 11 Bäume vorgesehen.
Im weiteren Verlauf befinden sich zukünftig beiderseits der Bahnhofshinterfahrung
Grünflächen. Ebenso werden beiderseits der verschwenkten und verlängerten Kuhlestraße
Grünflächen angelegt. Darüber hinausgehende Pflanzmaßnahmen werden jedoch nicht
für erforderlich gehalten, zumal die Wirksamkeit von Pflanzen zur Minderung von
Luftschadstoffen nur begrenzt ist.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
Zu
5)
Durch
die geplante Verschwenkung der Kuhlestraße wird die bestehende Fußwegeverbindung
vom Kuhlerkamp entlang der Kleingartenanlagen zur unteren Kuhlestraße unterbrochen.
Verschiedene Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung dieser Wegebeziehung wurden
von dem Verkehrsgutachter untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass ein behindertengerechter
Ausbau mit Rampen aufgrund des großen Höhenunterschiedes nur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich wäre. In der Abwägung ist auch zu
berücksichtigen, dass die für eine rollstuhlgerechte Nutzung geforderte
Steigung von maximal 6 % durch den vorhandenen Weg entlang der Kleingärten mit
bis zu 14 % bei weitem überschritten wird. Damit aber auf diese Wegeverbindung
nicht verzichtet werden muss, ist als Kompromiss eine Treppenanlage vorgesehen.
Schmale Rampen in den Treppenläufen sollen zur Nutzung mit Kinderwagen
vorgesehen werden. Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren können die
Kleingartenanlage Kuhlerkamp über die Zufahrt an der unteren Kuhlestraße
erreichen. Die oberhalb dieser Kleingärten gelegene Anlage Sonnenberg ist über
den Straßenzug Kuhlestraße, Heinrichstraße und Leopoldstraße barrierefrei zu
erreichen.
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Zu 6)
Um einen fachgerechten
Umgang mit den belasteten Böden zu gewährleisten, sind in den Bebauungsplänen
für die Bahnhofshinterfahrung die mit Schadstoffen belasteten Flächen gekennzeichnet und der fachgerechte Umgang
mit den Böden textlich festgesetzt. Erdarbeiten in diesen Bereichen sind der
Unteren Bodenschutzbehörde mitzuteilen und von einem anerkannten Sachverständigen zu
begleiten.
Der Anregung wird gefolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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10
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1,1 MB
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