31.08.2010 - 7.9 Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)1. Änderung nach § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 31.08.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Nachfrage von Herrn Homm, ob die Kleingartenanlage Kuhlerkamp von der Bahnhofshinterfahrung betroffen werde, sagt Herr Niggemann, dass diese in der Form angeschnitten werde, dass eventuell 2 Parzellen geopfert werden müssen. Man stehe mit der Kleingartenanlage in Kontakt und werde vor Baubeginn konkrete Planungen besprechen.
Ergänzend berichtet Herr Hegerding, dass man sich auch in Gesprächen mit dem Kleingartenverein über den geänderten Erschließungsweg der Baustelle befinde.
Er sagt zu, eine schriftliche Mitteilung zu den betroffenen Parzellen abzugeben.
Eine Nachfrage von Herrn Oberste-Berghaus zu einer gegenüberliegenden Tunnelanlage wird von Herrn Hegerding damit beantwortet, dass diese auf der Anlage eines Betriebes liege und nicht tangiert werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt weist, nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) 1. Änderung nach § 13 BauGB Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße –VARTA nebst der Begründung vom 03.08.2010 als Satzung gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Die
Bebauungsplanänderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
in Kraft. Die Presseveröffentlichung kann umgehend nach dem Ratsbeschluss
durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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