Beschlussvorlage - 0665/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gabelsbergerstraße 56
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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09.09.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gabelsberger
Straße 56
Gemarkung
Westerbauer, Flur 7, Flurstück 150.
Das
Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BG/0145/10 Gegenstand der
Baugesuchskonferenz vom 22.7.10.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche)
dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6/67 –Westlich der Kipperstraße-.
Es
liegt außerhalb der Baugrenzen. Für diese Fläche ist ein privater Spielplatz
festgesetzt.
In
der o.g. Baugesuchkonferenz wurde dem Vorhaben
planungsrechtlich zugestimmt.
Ziel
des Bebauungsplanes in den 60iger Jahren war, mehrgeschossigen Wohnungsbau zu
realisieren. Daher wurde auf dem Baugrundstück die Festsetzung „privater
Spielplatz“ getroffen.
Die
Bebauung entlang der Gabelsberger Straße ist überwiegend geprägt von
freistehenden zweigeschossigen Wohngebäuden. Das Baugrundstück bildet eine
„Baulücke“ in diesem Bereich. Der private Spielplatz an dieser
Stelle wird nicht mehr benötigt und somit wird einer Befreiung zur Überbauung
zugestimmt.
Für
die geplante Dachneigung wird ebenfalls eine Befreiung in Aussicht gestellt, da
diese sich an die Nachbarbebauung anpasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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914,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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802,5 kB
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