Beschlussvorlage - 0665/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gabelsberger Straße 56 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gabelsberger Straße 56

Gemarkung Westerbauer, Flur 7, Flurstück 150.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BG/0145/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 22.7.10.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/67 –Westlich der Kipperstraße-.

Es liegt außerhalb der Baugrenzen. Für diese Fläche ist ein privater Spielplatz festgesetzt.

 

In der o.g. Baugesuchkonferenz wurde dem Vorhaben  planungsrechtlich zugestimmt.

 

Ziel des Bebauungsplanes in den 60iger Jahren war, mehrgeschossigen Wohnungsbau zu realisieren. Daher wurde auf dem Baugrundstück die Festsetzung „privater Spielplatz“ getroffen.

 

Die Bebauung entlang der Gabelsberger Straße ist überwiegend geprägt von freistehenden zweigeschossigen Wohngebäuden. Das Baugrundstück bildet eine „Baulücke“ in diesem Bereich. Der private Spielplatz an dieser Stelle wird nicht mehr benötigt und somit wird einer Befreiung zur Überbauung zugestimmt.

Für die geplante Dachneigung wird ebenfalls eine Befreiung in Aussicht gestellt, da diese sich an die Nachbarbebauung anpasst. 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen