Beschlussvorlage - 0651/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0651/2010) ist.

 

Realisierungstermin: 01.12.2010

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Straßenreinigungsplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ist, wird auf Grund von Änderungen angepasst und ergänzt.

 

Begründung

 

Nach Überprüfung vor Ort durch die HEB- GmbH muss der Straßenreinigungsplan bei folgenden Straßen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden:

 

1.                 Am Fleyer Bach

2.                 Am Holderbusch

3.                 Charlottenweg

4.                 Detmolder Straße

5.                 Dünne Eichen

6.                 Hohle Straße

7.                 Langenkampstraße

8.                 Zufahrten der Straße Römers Hof

9.                 Sonderburgstraße

10.             Friedrichstraße

11.             Hartmannstraße

12.             Lehrer-Schröder-Weg

13.             Stichstraße der Rehstraße

14.             Stennesufer

15.             Weißensteinstraße

 

 

Folgende Straßen sind nach ihrer Widmung in das Straßenverzeichnis mit aufzunehmen:

 

1.                 Am Dorfplatz

2.                 Auf der Rolandshöhe

3.                 Dolomitstraße

4.                 Konrad-Adenauer-Ring

5.                 Rodersiepen

6.                 Theaterplatz

7.                 Heydastraße

 

 

Die Straße „Großer Kamp“ ist eine reine Anliegerstraße und wird von den angrenzenden Eigentümern regelmäßig gereinigt. Von daher ist diese Straße wieder in die Anliegerreinigung aufzunehmen.

 

Auf Wunsch der Anlieger soll die Sedanstraße in die nächst höhere Streuklasse aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

Nach Überprüfung vor Ort müssen die Wege

 

  1. Weg zwischen dem Randweg 27,29 und der Mainstraße 40,42
  2. Weg zwischen Im Brauke 18,20 und der Ruhrtalstraße und
  3. Weg zwischen der Brucknerstraße und Scharnhorststraße

 

mit in den Reinigungsplan aufgenommen werden. Das Wegeverzeichnis wird dementsprechend geändert.

 

In der Anlage befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung im Straßenverzeichnis.

 

Darüber hinaus soll zur besseren Klarstellung ein Hinweis auf einen Erstattungsanspruch der Straßenreinigungsgebühr in § 8 Abs. 3 eingefügt werden.

 

VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2009 (GV NRW S. 750), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S.706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.394) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am   __________ folgenden VII. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

§ 8 - Entstehung, Änderung und Fälligkeit der Gebühr

(3)      Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Benutzungsgebühr vom Ersten des Monats an, der der Änderung folgt. Falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als einen Monat eingestellt oder für weniger als drei zusammenhängende Monate im Kalenderjahr eingeschränkt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Der Anspruch auf Gebührenerstattung kann nur bis zum Ablauf der Klagefrist gegen die folgende Jahresveranlagung schriftlich geltend gemacht werden.

 

 

Der Straßenreinigungsplan wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

Teil 1: Straßenverzeichnis

 

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

Am Dorfplatz

a) außer Zufahrt zu den Häusern 9 -19

b) Zufahrt zu den Häusern 9 – 19

 

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

B

 

 

 

 

Am Fleyer Bach
a) außer Weg zwischen den Grundstücken Am
    Fleyer Bach 48 und Henrichsiepen 13
b) Weg zwischen den Grundstücken Am Fleyer
    Bach 48 und Henrichsiepen 13

 


Stadt

Anlieger


1


C

 

 

 

 

Am Holderbusch

a) außer Zufahrt zu den Häusern 38,40

b) Zufahrt zu den Häusern 38,40

 

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

 

 

 

 

Auf der Rolandshöhe

von Pfälzer Straße bis Nr. 5 einschl.

 

 

Anlieger

 

 

 

 

 

 

Charlottenweg
a) außer Weg zwischen Haus-Nr. 17 und 22
b) Weg zwischen Haus-Nr. 17 und 22

 


Stadt
Anlieger


1


C

Detmolder Straße

a) von Tückingstr. bis Höxterstr.

b) von Höxterstr. bis Nr. 80/51 einschl.

c) von Nr. 80/51 ausschl. bis Tückingschulstr.

 

 

Stadt

Stadt

Anlieger

 

1

1

 

B

A

 

 

 

 

Dolomitstraße

Stadt

1

A

 

 

 

 

 

Dünne Eichen

 

Stadt

1

C

 

 

 

 

Friedrichstr.

a) von Hestertstr. bis Im Hördenbruch

b) restlicher Teil

 

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

 

 

 

 

Großer Kamp

Anlieger

 

 

 

 

 

 

Heydastraße

 

Stadt

1

B

 

 

 

 

Hohle Straße

a) von Selbecker Str. bis Straßburger Str.

b) von Straßburger bis Dünne Eichen

 

 

Stadt

Stadt

 

1

1

 

A

C

 

 

 

 

Hartmannstraße

Stadt

1

C

 

 

 

 

Konrad-Adenauer-Ring

a) außer Abzweig zu Haus Nummer 27

b) Abzweig zu Haus Nummer 27

 

 

Stadt

Stadt

 

2

1

 

A

C

 

 

 

 

Langenkampstraße

 von Herrenstr. bis Bahnstr.

 

 

Stadt

 

 

 

1

 

C

 

 

 

 

Lehrer -Schröder -Weg

Stadt

1

C

 

 

 

 

 

Rehstr.
a) außer Stichstr. zu den Häusern Rehstr. 108+110
b) Stichstr. zu den Häusern Rehstr. 108+110

 


Stadt

Anlieger


2


A

 

 

 

 

Rodersiepen
a) außer Zufahrten
b) Zufahrten

 


Stadt
Anlieger


1


B

 

 

 

 

Römers Hof

Stadt

1

B

 

 

 

 

Sedanstraße

Stadt

1

A

 

 

 

 

Sonderburgstr.

Stadt

1

C

 

 

 

 

Stennesufer

a) von Hagener Str. bis Haus-Nr. 4b einschl.

b) von Haus-Nr. 4 einschl. bis Pappelstraße

 

 

Anlieger

Stadt

 

 

1

 

 

C

 

 

 

 

Theaterplatz

 

Stadt

6

A

 

 

 

 

Weißensteinstraße

a) von Holthauser bis Nr.42 einschl.

b) von Nr. 44 bis Klippchen

 

Stadt

Anlieger

 

 

1

 

C

 

Teil 2: Wegeverzeichnis

 

 

 

Reinigung durch

Reinigungs-

tag

Mittelstadt,Altenhagen

 

 

 

Weg zwischen

 

Randweg 27,29 und

 

 

Mainstraße 40,42

Anlieger

Freitag

Berchum-Fley-Garenfeld-Halden-Herbeck

 

 

 

Weg zwischen

Im Brauke 18,20 und

 

 

 

Ruhrtalstr.

Anlieger

Freitag

Fleyer Viertel-Eppenhausen-Boloh-Tondernsiedlung

 

 

 

Weg zwischen

Brucknerstr. und

 

 

 

Scharnhorststr.

Anlieger

Freitag

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.09.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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09.09.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen mit nachfolgender Änderung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0651/2010) ist. 

 

Änderung:

Der Bereich Friedrichstraße von Hestertstraße bis Im Hördenbruch ist aus dem Straßenreinigungsplan rauszunehmen. Hier soll es bei der bisherigen Regelung (Anliegerereinigung) bleiben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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15.09.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.10.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0651/2010) ist.

 

Der Bereich Friedrichstraße von Hestertstraße bis Im Hördenbruch ist aus dem Straßenreinigungsplan rauszunehmen. Hier soll es bei der bisherigen Regelung (Anliegerreinigung) bleiben.

 

Realisierungstermin: 01.12.2010

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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27.10.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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04.11.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0651/2010) ist.

 

Der Bereich Friedrichstraße von Hesterstraße bis Im Hördenbruch ist aus dem Straßenreinigungsplan rauszunehmen. Hier soll es bei der bisherigen Regelung (Anliegerreinigung) bleiben.

 

Realisierungstermin: 01.12.2010

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen