Beschlussvorlage - 0537/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Trägerpluralität bei den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2010
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01.09.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.06.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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30.06.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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30.06.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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30.06.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.07.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
- Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
- Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Zur
Sicherstellung der Pluralität in der offenen Kinder und Jugendarbeit sind auch
künftig kommunal verantwortete Jugendeinrichtungen erforderlich.
Hierzu
ist es erforderlich, in jedem Stadtbezirk eine dezentrale kommunale Jugendeinrichtung
vorzuhalten.
Da im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung externe Personaleinstellungen derzeit nicht möglich
sind, werden in einem geordneten Prozess die dargestellten Einrichtungen künftig
durch freie Träger geführt.
Begründung
Der
Jugendförderplan legt die Förderung der Angebote und Maßnahmen für Kinder- und
Jugendliche im Rahmen der §§ 11 – 14 SGB VIII fest. Unabhängig davon
beschließt der Jugendhilfeausschuss über die Trägerschaft von Einrichtungen bei
deren Einrichtung oder bei einem Anlass für einen Trägerwechsel.
Bei
den Jugendeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist das vorgesehene Angebot
durch vorhandene Stellenvakanzen nicht mehr uneingeschränkt zu gewährleisten.
Durch die Notwendigkeit der Stellenbesetzung im Bereich des Allgemeinen
Sozialdienstes (Kindeswohlgefährdung) waren Umsetzungen auch von Mitarbeitern
der kommunalen Jugendeinrichtungen erforderlich. Derzeit sind zwei Stellen in den Jugendzentren Eilpe und Hohenlimburg
vakant, im Laufe des Jahres laufen drei derzeit befristete Arbeitsverträge aus.
Da
die derzeitigen personalwirtschaftlichen Vorgaben weder externe Einstellungen
noch die Verlängerung befristeter Verträge ermöglichen, kann die Verringerung von Öffnungszeiten und die mögliche zeitweilige Schließung von
Einrichtungen nur durch andere Trägerschaften oder durch andere Betriebsformen
begegnet werden.
Gleichzeitig
ist zu beachten, dass die Trägerpluralität bei der Gesamtheit der Angebote zu
gewährleisten ist. Hierzu gehört auch weiterhin ein kommunal verantwortetes Angebot
der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, pro Stadtbezirk eine dezentrale Einrichtung sowie
das Spielmobil und in Kooperation mit der Ev. Schülerarbeit / MusicOffice das
Kultopia als Mindestangebot in kommunaler Trägerschaft festzulegen.
Alle
weiteren derzeit noch kommunal getragenen Jugendeinrichtungen sollen in einem
geordneten Prozess und unter
Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Situation bei der Stadt in die
Regie freier Träger übergehen. Die Vorbereitung und Abstimmung der Maßnahmen
wird unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII erfolgen. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme
ist die Erwartung verbunden, dass nach Realisierung der Trägerwechsel für den
Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Ausschöpfung aller internen
Maßnahmen auch externe Einstellungen als Ausnahme ermöglicht werden.
Bei
der Trägerentscheidung sollen vorrangig vorhandene Vernetzungsmöglichkeiten mit
den bestehenden Angeboten der freien Träger berücksichtigt werden. Eine
Mehrbelastung für den städtischen Haushalt ist auszuschließen.
Nachfolgend
ist beispielhaft eine Umsetzungsmöglichkeit dargestellt:
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Stadtbezirk |
Jugendzentrum |
Trägeroption |
Begründung |
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Mitte |
Emst |
Stadt Hagen,
auslaufende Stelle wird bis auf weiteres in Kooperation mit dem Jugendring
fortgeführt. |
verbleibende
kommunale Einrichtung im Bezirk |
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Eilpe /Dahl |
Rummenohl |
Verlagerung nach Dahl
/ Ev. Jugend |
Jugendförderplan, auf
Grund der Stellenvakanz in Eilpe wird die Maßnahme zum 1.1.2011 vorgezogen |
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Eilpe |
Stadt Hagen |
verbleibende
kommunale Einrichtung im Bezirk |
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Haspe |
Quambusch |
Ev. Jugend |
Vernetzung mit OGS |
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Kinder und Jugendpark |
Stadt Hagen |
verbleibende
kommunale Einrichtung im Bezirk |
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Hohenlimburg |
Jahnstr. |
Stadt Hagen |
verbleibende
kommunale Einrichtung im Bezirk |
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Nord |
Helfe |
Entfällt |
Jugendförderplan |
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Boele |
Diakonisches Werk |
Vernetzung mit Kabel |
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Vorhalle |
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Vernetzung mit
Brockhausen |
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Eckesey |
Stadt Hagen |
verbleibende
kommunale Einrichtung im Bezirk |
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Gesamtstädtisch |
Spielmobil |
Stadt Hagen |
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Kultopia |
Stadt Hagen in Koop
esw / musicoffice |
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Eine Kooperation mit dem
Jugendring zur Sicherstellung des Jugendzentrums Emst soll zeitnah ab dem
1.7.2010 erfolgen.
Die Verlagerung des
Jugendzentrums Rummenohl soll abweichend von der vorgesehenen Zeitschiene des
Jugendförderplans zum 1.1.2011 erfolgen.
Ebenfalls zum 1.1.2011 kann
das Jugendzentrum Vorhalle in andere Trägerschaft gegeben werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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X |
Die
finanziellen und personellen Auswirkungen können erst nach Abschluss der
jeweiligen Trägergespräche beziffert werden. Dem Jugendhilfeausschuss wird
hierzu jeweils eine Entscheidungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesen
Vorlagen werden die detaillierten finanziellen und personellen Auswirkungen
dargestellt. Durch
diese Vorlage wird keine Kostenausweitung ausgelöst. |

30.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
- Zur Sicherstellung der Pluralität in der
offenen Kinder und Jugendarbeit sind auch künftig kommunale verantwortete
Jugendeinrichtungen erforderlich. Hierzu ist es erforderlich in jedem
Stadtbezirk eine dezentrale kommunale Jugendeinrichtung vorzuhalten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
- Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
- Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
30.06.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss wie folgt zu beschließen:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der Pluralität in der offenen Kinder
und Jugendarbeit, mindestens in jedem Stadtbezirk eine dezentrale kommunale
Jugendeinrichtung dauerhaft vorzuhalten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
- Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
- Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
01.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
- Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
- Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.