Beschlussvorlage - 0433/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
BahnhofshinterfahrungBaubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.07.2010
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.07.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Auf
der Grundlage der Bebauungspläne 9/00 (527) und 8/07 (595) soll die sog. Bahnhofshinterfahrung
realisiert werden.
Die
Ausbaustrecke reicht von der heutigen Einmündung Wehringhauser Straße/
Dieckstraße bis zur Anbindung an die Eckeseyer Straße in Höhe der heutigen
Sedanstraße.
Die Länge der Hauptachse beträgt ca. 1.650 m.
Es
wird mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 65 Mio. € gerechnet, wovon ca.
21 Mio. € als Eigenmittel der Stadt Hagen anzusetzen sind.
Es
wird mit einer Bauzeit von ca. 9 Jahren gerechnet.
Diese
Vorlage beschreibt im Folgenden ausführlich die Baumaßnahme und bewirkt abschließend
den formalen Baubeschluss.
Begründung
1. Vorbemerkungen:
1.1 Planungsrecht
Der Rat der Stadt Hagen hat die Durchführung der
Gesamtmaßnahme Bahnhofshinterfahrung am 09. Mai 2007 beschlossen.
Die Gesamtmaßnahme wird planungsrechtlich durch die
Bebauungspläne 9/00 (527)
Bahnhofshinterfahrung Wehringhauser Straße - VARTA und Bebauungsplan Nr. 8/07
(595) Bahnhofshinterfahrung Weidestraße – Eckeseyer Straße gesichert. Die
Bebauungspläne sind als Satzung beschlossen.
Gemäß der Überarbeitung der Anbindung Kuhlestraße in
2009 wurde der Bebauungsplan 527 Wehringhauser Straße geändert. Die 1. Änderung
zu diesem B-Plan befindet sich zurzeit in der Offenlage.
Die Baumaßnahme „Bahnhofshinterfahrung“
entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen.
1.2 Grunderwerb
·
Erwerb von der Deutschen Bahn AG (Mittelabschnitt)
Grundvoraussetzung für den geplanten Trassentausch
von Straße und Schiene ist die Verfügbarkeit des Bahnhofsgleises im Bereich
zwischen VARTA-Insel und Volme. Über diese Gleisverbindung wird derzeit die
Spedition Schmitz angedient. Die entfallende Andienung ist zu entschädigen.
Als Ersatz ist ein alternativer Gleisanschluss durch
Mitnutzung der S-Bahnstrecke planfestgestellt worden. Im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde der festgestellte Entwurf als günstigste
Variante zur Sicherung der heute bestehenden Andienungsqualität ermittelt.
Nördlich der Volme wird das dort dreigleisige
Bahnhofsgleis eisenbahntechnisch abgebunden (Prellböcke). Im nördlichen Uferbereich,
direkt südlich der Prellböcke) wird für die Rad- und Fußwegverbindung zur
Sedanstraße ein Streifen Grunderwerb (GE) erforderlich, südlich der Volme bis
zur VARTA-Insel nutzt die Haupttrasse den Trassenbereich des Bahnhofsgleises.
Die westlich und östlich der Straße liegenden sehr steilen Böschungsflächen
werden durch Ingenieurmaßnahmen und bestehenden Bewuchs gesichert. Der
Böschungsanteil ist daher im Rahmen des GE für den Straßenbau mit zu erwerben.
Darüber hinaus ist für
den Neubau der Brücke über die Bahn im Einmündungsbereich der Eckeseyer Straße
Grunderwerb auf beiden Seiten der Brücke
erforderlich.
·
Grunderwerb im Nordabschnitt
Im Nordabschnitt
hat die Stadt Hagen zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten westlich
des Hauptbahnhofes große Grundstücksareale bereits in den Jahren 2004 - 2006
erworben. Hierunter fallen das ehemalige Postgrundstück und die Grundstücke des
Technologiezentrums. Zusammen mit Optionsverträgen mit der Fa. TWB sollten
hierdurch die Trassenführung der Bahnhofshinterfahrung und die Möglichkeiten
einer städtebaulichen Neuordnung der heutigen Rückseite des Hagener
Hauptbahnhofes gesichert werden. Ergänzend wurde Grunderwerb bei der jetzt
konkretisierten Straßenführung bei ENERVIE erforderlich. In dem benötigten
Zwickel liegt derzeit die Zufahrt für den Haupttrafo des nordwestlichen
Stadtgebietes. Hier wurde – wie bereits oben beschrieben - eine neue Zufahrt nördlich der Volmebrücke
berücksichtigt.
·
Grunderwerb im Südabschnitt
Der Südabschnitt ist aus Sicht des Grunderwerbs (GE)
komplexer als der Nord- und Mittelabschnitt. Dies ist u. a. auf den Zerfall der
VARTA-Brache auf mehrere Nachfolgefirmen und die nördlich der Weidestraße
kleinteilige Eigentumssituation zurückzuführen.
Das Grundeigentum der Fa. Pertrix wurde vollständig
von der Stadt Hagen erworben.
Von der Fa. Invensys wird Grunderwerb für die
Anbindung Kuhlestraße, den Radweg und die im Zuge des Straßenbaus zu
realisierenden wasserbaulichen Maßnahmen (entsprechend dem Verfahren nach §31
WHG, Südabschnitt) erforderlich.
Die Fa. Hawker unterhält derzeit noch einige
Nutzungen (Lager, Kompressorstation, Trafo etc.) in dem eingezäunten Betriebsgelände.
Darüber hinaus wird die Vorfläche vor Haus Nr. 42 Dieckstraße für Parken und
als Zufahrt zum Betriebsgelände Enersys genutzt. Hawker beabsichtigt die
vollständige Freiziehung des benötigten Areals für die Bahnhofshinterfahrung.
Für den Entfall des Parkplatzes wird der Fa. Hawker
im Rahmen des Grunderwerbes eine entsprechende Entschädigung gezahlt.
Mit den Firmen Invensys und Hawker ist vereinbart,
dass die gekennzeichneten Betriebsbrücken und Betriebsleitungen sowie die
Schließung des Obergrabens und dessen Entlastung gemäß den Festlegungen des
Planfeststellungsbeschlusses §31 WHG geduldet werden. Die Brücken sind im
Eigentum von Invensys, Hawker besitzt Leitungsrechte an Brücken und auf
Invensysgelände. Für Leitungen und Anlagen, die umverlegt und/ oder angepasst
werden müssen, sind entsprechende Entschädigungen in den Verhandlungen
festgelegt worden.
Durch die Schleifung des Wehres Weidestraße bedingt
fällt die Wasserentnahme der Deutschen Edelstahlwerke GmbH (DEW) trocken. Das
Grundstück mit dem derzeitigen Entnahmebauwerk wird kostenfrei abgegeben. Der
wirtschaftlichste Ersatz ist durch einen Neubau der Wasserentnahme auf dem
Gelände der DEW möglich.
Nördlich der Weidestraße werden außerdem Flächen
einiger Privatanlieger zu erwerben sein.
Mit der Anbindung Kuhlestraße entfällt die
Erschließung der Kleingarten-anlagen Kuhlerkamp / Sonnenberg. Für die
Ersatzerschließung in Verlängerung der Leopoldstraße ist ein geringer Grunderwerb
eines Privatanliegers erforderlich, der sich aber nach Vorgesprächen mit dem
Eigentümer problemlos darstellt. Diese Lösung wurde nach
Variantenuntersuchung mit den Kleingartenvereinen
abgestimmt.
Weitere Flächen, die für den Straßenbau im Bereich
Anbindung Kuhlestraße, für die Ersatzerschließung der Kleingärten und im
Bereich der Weidestraße benötigt werden waren bereits vor 1961 im Besitz der
Stadt Hagen und werden kostenfrei für die Maßnahme zur Verfügung gestellt.
1.3 Heutiger
Zustand
Die
Ortsdurchfahrt der B 7 im Bereich des Stadtteiles Wehringhausen und im Bereich
des Hauptbahnhofes bringt unzumutbar hohe Verkehrsbelastungen in diese intensiv
von städtebaulichen Nutzungen (Wohnen und Einzelhandel) geprägten Stadtgebiete.
Die engen
Straßenräume, zu schmale Gehwege, fehlende Radweganlagen, unzumutbare Schallimmissionen,
starke Erschütterungswerte und hohe Feinstaubemissionen bilden die
Hauptkonflikte in Wehringhausen. Zahlreiche Leerstände, sanierungsbedürftige
Bausubstanz und städtebauliche Isolierung sind die Folge. Hier ist
unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.
Im Bereich
des Hauptbahnhofs fanden im Jahr 1998 – 2002 umfangreiche Baumaßnahmen
zum Um- und Ausbau des Graf-von-Galen-Ring und der Umgestaltung des
Bahnhofvorplatzes statt. Obwohl hier ein wesentlich breiterer Straßenquerschnitt
zur Verfügung steht, konnten die Anforderungen aus den unterschiedlichen
Verkehrsfunktionen nur in Form von Kompromissen zu einem ganzheitlichen Konzept
zusammengefügt werden. Daher war bereits zu diesem Zeitpunkt eine der
Grundannahmen bei der Planung, mittelfristig eine Entlastungsstraße westlich
des Hauptbahnhofes zu realisieren. Hierdurch sollte der Innenstadtring vom hohen Durchgangsverkehrsanteil entlastet
werden.
Zwischenzeitlich
sind auch die mit dem Umbau erreichten Leistungsreserven des Innenstadtringes im
Bereich Graf-von-Galen-Ring mehr als aufgezehrt. Regelmäßige
Rückstausituationen, mangelnde Querungsqualitäten für Fußgänger, sowie die o. a.
hohen Schallimmissions- und Feinstaubbelastungen führen zu unhaltbaren
Verkehrssituationen mit erhöhtem Unfallpotential.
Die aktuellen
Querschnittsbelastungen der B 7 im Bereich Wehringhausen betragen - je nach Abschnitt – 22.000 bis 25.000
Kfz / 24 h, der Lkw-Anteil liegt bei ca. 10%, im Bereich des Hauptbahnhofs ca.
32.000 bis 34.000 Kfz / 24h mit ebenfalls ca. 10% Lkw-Anteil (ohne Busse). Etwa
90% sind bezogen auf Wehringhausen, ca. 65% im Bereich des Graf-von-Galen-Ring
Durchgangsverkehr.
2. Planungen
2.1 Künftiger
Zustand
Mit dem Bau
der Bahnhofshinterfahrung entstehen gemäß der Prognoseumlegungen der Stadt
Hagen zwei wichtige Umfahrungsmöglichkeiten für folgende Durchgangsverkehrsbeziehungen
in Wehringhausen und über den Graf-von-Galen-Ring:
·
Verkehre zwischen der B 7 Süd (Ennepetal / Gevelsberg /
Haspe) und der B 54 West (Eckesey / Wetter)
·
Verkehre zwischen der B 7 Süd und der A 46 / B 7 / B 54
Nord-Ost
Durch das
Angebot der künftigen Bahnhofshinterfahrung wird der Graf-von-Galen-Ring als
Teil des Innenstadtringes somit doppelt entlastet. In der zweiten Beziehung
ergeben sich deutliche Reisezeitvorteile durch die wesentlich komfortablere und
leistungsfähigere Streckenführung.
In
Wehringhausen entlastet die Neubautrasse den Bereich der Wehringhauser Straße
zwischen Dieckstraße und Weidestraße und damit die Ortsmitte mit Bodelschwinghplatz.
In diesem Abschnitt bleiben in der alten Straßenführung lediglich der
unmittelbare Erschließungsverkehr sowie der Linienbusverkehr. Schnellbusse
sollen auf der neuen Trassenführung geführt werden (Haltestellenverknüpfung im
Bereich der VHS).
Die Prognose
2025 weist für die neue Trasse der Bahnhofshinterfahrung bis zur Eckeseyer Str.
eine Belastung von ca. 31.550 Kfz / 24 h im Südabschnitt und 26.700 KFZ / 24h
im Mittel und Nordabschnitt aus. Der Lkw–Anteil liegt bei ca. 13%.
Die Belastungsangaben erfolgen als DTVW – Belastungen
(werktägliche Verkehre). Die DTVa.T. (alle Tage) – Belastungen wurden separat
ermittelt.
Diese o. a.
Zahlen berücksichtigen bereits die Verkehrserzeugung durch eine Revitalisierung
der brachliegenden Gewerbeflächen Süd (3.000 KFZ/24h) und Nord (6.000 KFZ/24h),
die über die Knoten 2 und 3 eingespeist werden.
Die Anzahl
der Fahrstreifen in den Knotenbereichen wurde durch Leistungsfähigkeitsberechnungen
nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) 2001
ermittelt. Die Leistungsfähigkeit des mittleren, zweistreifigen Abschnitts kann
nach Kap.8 des HBS nachgewiesen werden.
Der geplante
Ausbau berücksichtigt den hohen Schwerlastverkehrsanteil auf dieser Strecke.
Die geplante Verkehrsanlage erhöht die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs. Für die vorhandene Bebauung der Wehringhauser Straße wird auf der
Ostseite aktiver Lärmschutz in Form eines halbseitigen Steilwalles, im Bereich
der VHS eines normalen Lärmschutzwalls erstellt. Nördlich und südlich schließen
Abschnitte mit Lärmschutzwänden (h=4,0 m) an.
Die Straße
erhält einen gemeinsamen Rad- Gehweg auf der Westseite. Im Zuge der
Bahnhofshinterfahrung wird damit eine neue verkehrswichtige Radwegverbindung
zwischen der Eckeseyer Straße und der B 7 in Richtung Haspe / Gevelsberg /
Ennepetal geschaffen. Hieran werden auch die Wehringhauser Straße Richtung HBF
und die Kuhlestraße angebunden. Darüber hinaus ist geplant, die
Radwegverbindung entlang der Ennepe unter Nutzung der Bahntrasse bis Haspe
weiterzuführen. Eine entsprechende Verbindung ist am Kreisverkehr Anbindung
Kuhlestraße vorgesehen.
2.2 Linienführung
·
Anschlusspunkt
Südost (Baubeginn ca. Station 0 + 030 m)
Die B 7 wird im
Bereich Wehringhauser Straße Haus Nr. 79 b über den Platz an der Dieckstraße
nach Westen verschwenkt. Die Zufahrt zum Gewerbebetrieb Enersys sowie die
Anbindung der untergeordneten Wehringhauser Straße aus Richtung Hauptbahnhof
werden in Form einer Kreuzung (Knoten 1) im Platzbereich angebunden.
Die Lage und Höhe
der Neubautrasse nehmen so weit wie möglich Rücksicht auf den vorhandenen
Baumbestand (Platanen).
Die Trassenführung
ermöglicht die Beibehaltung des Haupttores des Gewerbebetriebes (Erreichbarkeit
mit Pkw und Lkw aus allen Richtungen) sowie die fußläufige Anbindung der
betroffenen Gebäude.
Die Bushaltestelle
in Richtung Innenstadt kann in etwa an der heutigen Stelle beibehalten werden.
Sie wird über einen frei laufenden Rechtsabbieger mit der verkehrsrechtlichen
Beschränkung auf Busse und Anlieger angefahren. Die Gegenhaltestelle liegt
unmittelbar südlich der Minervastraße. Eine Querungshilfe sichert dort die
fußläufige Erreichbarkeit der Bushaltestellen.
·
Verlauf zwischen
Knoten 1 und Knoten 2 (Station 0 + 125 m – 0 + 404 m)
In diesem Bereich
schwenkt die Neubautrasse auf einen Ennepe-parallelen Verlauf ein. Zwischen
Ufermauer der Ennepe und linkem Fahrbahnrand wird ein Uferauenweg mit
alleeartiger Begrünung berücksichtigt. Der Weg nimmt im Zuge einer
übergeordneten Verbindung den Rad- und Fußverkehr (zwei Richtungen) zwischen
Eckesey und den südlichen Stadtgebieten auf. Auf Bordsteinradwege wird in diesem Bereich auf beiden Seiten
verzichtet. Höhentechnisch berücksichtigt die Gradiente die durch Altlasten und
Hochwasser bedingten Vorgaben.
·
Abschnitt Knoten 2
– Plessenstraße (Station 0+404 m – 1 + 367 m)
Die Trasse
schwenkt vom Ufer ab und verläuft zwischen der Gasregelstation und dem
Trafogebäude auf der Kopfseite der Bebauung Taubenstraße, überquert die Ennepe
südlich der Grundstücksgrenze der DEW (Deutsche Edelstahlwerke) und steigt in
einer Rechtskurve auf das Höhenniveau der derzeitigen Bahngleise. Von hier ab
folgt sie der Bahntrasse und quert nach ca. 550 m die Ennepe erneut. Bis zum
Knoten Plessenstraße nutzt die geplante Bahnhofshinterfahrung die Bahntrasse.
·
Abschnitt
Plessenstraße, Knoten 3 – Eckeseyer Straße (Station 1 + 367 m –
Bauende bei 1+670 m)
Vom Knoten 3
verläuft die Straßentrasse in einem S-Bogen an dem Trafogebäude ENERVIE entlang
bis zur Eckeseyer Straße. In diesem Abschnitt wird die Volme gequert.
·
Anschlüsse in der
Reihenfolge der Stationierung:
Hauptachse Station 0+125,43 m:
- Wehringhauser Straße Süd
Anschlusslänge 204,39 m
Die Wehringhauser
Straße aus der Ortsmitte Richtung Süden wird in einem leichten Bogen senkrecht
auf die Haupttrasse geführt. In diesem Bereich ist die vorhandene
Bushaltestelle neu anzuordnen. Aus Richtung Ortsmitte erfolgt diese Anbindung
durch eine Kaphaltestelle in ausreichendem Abstand zur Lichtsignalanlage. In Gegenrichtung
wird ein Bussonderfahrstreifen mit Haltestelle angelegt. Der Ausbau dieses
Anschlusses ist bis zur Einmündung Minervastraße erforderlich. Die Signalanlage
Minervastraße entfällt, für Fußgänger wird eine Querungshilfe als Mittelinsel
angelegt.
- Dieckstraße als Stich zur Anbindung des
Gewerbebetriebes
Anschlusslänge 18,67
Zur Sicherstellung
der bestehenden Erreichbarkeit des Haupttores von der südlich angrenzenden
Firma Enersys (Eigentümer Hawker) ist ein kurzer öffentlicher Straßenstich im
Bereich Dieckstraße 42 erforderlich. Die begrenzten Platzverhältnisse und die
spezielle Knotengeometrie erfordern die Anlage eines frei laufenden
Rechtsabbiegers (RA) aus Richtung Nord. Zur Gewährleistung der Aufstellkapazitäten
in der Lkw-Zufahrt sind insgesamt 5-6 Aufstellplätze vorgesehen. 3-4
Stellplätze finden auf privatem Grund der Fa. Enersys Platz, 2 Stellplätze sind auf der Zufahrt des
freilaufenden RA vorgesehen.
Hauptachse Station 0 + 403,81 m:
- Wehringhauser Straße Nord
Anschlusslänge 214,67 m
- Wehringhauser Straße Mitte zur Wehringhauser
Straße Nord -
Anschlusslänge 204,39 m
Der Verlauf der
Wehringhauser Straße (B 7) wird in Höhe der Volkshochschule verkröpft und
senkrecht auf die Haupttrasse geführt (Knoten 2). Die Wehringhauser Straße aus
Richtung Bodelschwinghplatz mündet im Knoten 2a auf die verkröpfte
Wehringhauser Straße. Der Knoten 2a stellt eine Vorsignalisierung in Höhe der
Volkshochschule / Weidestraße dar, die u. a. dem Busverkehr ein Linksabbiegen
aus Richtung HBF zum Bodelschwinghplatz ermöglicht. Die im Knotenbereich
angeordneten Haltestellen können durch Fußgänger sicher über einen FGÜ (Fußgängerüberweg)
erreicht werden. Der Individualverkehr kann an dieser Stelle nicht links abbiegen.
Den Bodelschwinghplatz fährt dieser Verkehr über Knoten 1 an.
- Anbindung Kuhlestraße
Nach erteilter Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes
für den Bau der Ersatzanbindung der Spedition und der Entwidmung des
Bahnhofsgleises ist eine gesicherte Zeitplanung möglich. Daher kann für die aktuelle Planung eine komfortablere
Linienführung gewählt werden, als zunächst angedacht war (s.
B-Planänderungsverfahren).
Die aktuelle Trasse quert die Ennepe und verläuft in
einer Rechtskurve auf die entbehrliche Bahnfläche, um dann in einem Linksbogen
an die vorhandene Kuhlestraße anzubinden. Die Gradiente berücksichtigt den
westlich liegenden, steil ansteigenden Höhenrücken des Kuhlerkamps. Die Böschung
(Neigung mit teilweise unter 1:1) wird soweit möglich nicht angetastet. Die den
Bahnbereich auf der Ostseite stützende Bunkeranlage soll ebenfalls weitgehend
gehalten werden. Diese Zwangspunkte bestimmen den Gradientenverlauf.
Hauptachse Station 1 + 367,12 m:
- Anbindung Plessenstraße
Der
Anbindungspunkt der Plessen- und Werdestraße liegt zwischen den Brückenbauwerken
über Volme und Ennepe. Die Plessenstraße kann infolge des Entfalls der
Bahnkreuzung zwar etwas großzügiger geführt werden, jedoch besteht der positive
Zwangspunkt des Brückenbauwerks Plessenstraße in Lage und Höhe. Um die
Knotengeometrie übersichtlich und einfach zu gestalten, wurde die Abkröpfung
der Plessenstraße in Kauf genommen.
- Anbindung Tunnel Werdestraße
Der östlich
vorgesehene Anbindungsast im Knoten 3 ermöglicht eine städtebaulich noch
auszuformulierende Entwicklung unter Einbeziehung des Tunnels Werdestraße. Für
die Fuß- (und Rad-) wegverbindungen wird langfristig der Durchstoß der
Personenunterführung des HBF in Erwägung gezogen.
- Anbindung der Sedanstraße für Radverkehr und
Fußgänger
Durch den Rückbau
der Brücke Sedanstraße entfällt die heutige Fahrverbindung zwischen Eckeseyer
Straße / Plessenstraße und der Wendeanlage Sedanstraße. In diesem Bereich
stellen die Bahnanlagen eine erhebliche Barriere insbesondere für den Rad- und
Fußverkehr dar. Daher beinhaltet die Planung eine Rad-Gehwegverbindung von
Station 1+445m (ca. in Höhe des Umspannwerkes) zur Sedanstraße.
2.3 Länge der
Ausbaustrecke:
Die
Gesamtlänge der Trasse beträgt 1.635 m (Hauptachse von Stat. 0+035,00 m bis Stat.1+669,53 m).
Länge der
Anschlüsse jeweils bis zur Hauptachse oder übergeordneten Achse:
Knoten 1
Wehringhauser
Straße Mitte (südlicher Anschluss) 125
m
Anbindung
Enersys
ca.
60 m
Knoten2,
2a
Verkröpfung
Wehringhauser Straße, Anschluss an die Hauptachse 215 m
Wehringhauser
Straße Mitte bis Anschluss im Bereich VHS 110
m
Anbindung
Kuhlestraße 330
m
Knoten3
Plessenstraße 75 m
Anschluss
Richtung Werdestraße 30 m
Anschlussbereich
Eckeseyer Straße 260
m
inkl.
Vorsignalisierung aus Ri. Osten
2.4 Bautechnische Einzelheiten
2.4.1
Entwurfsgeschwindigkeit
Gewählte Entwurfsgeschwindigkeit:
VE = 50 km/h
Ausweisung der Gesamtstrecke mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Für den Bereich zwischen Station 0+760m und 1+300m
(Nutzung der Bahntrasse parallel zur Ennepe) wurde aufgrund der geraden
Linienführung und des konstanten Längsgefälles aus Sicherheitsgründen eine
höhere V85 (70 km/h) angenommen. Hier werden Schutzmaßnahmen gegen
Absturzgefahr getroffen.
2.4.2 Querschnitt
Fahrbahnbreiten
Hauptachse:
Station 0 + 035m – 0 + 530m
Fahrstreifen: 4
x 3,50 m (+ Aufweitungen)
Rad-/Gehweg
Ennepeaue
(Westseite
Hauptachse zw. Knoten 1 und Knoten 2): 5,00
m
Dieser in
beiden Richtungen zu befahrende einseitige Rad- Gehweg wird fortgesetzt auf der
linken Ennepeseite als separate Anlage und stößt in Station 0+760m wieder auf
die Haupttrasse, verläuft von dort aus auf der Westseite der Trasse bis zum
Anschluss Eckeseyer Straße
Station 0 +
530m – 1 + 240m:
Fahrstreifen: 2 x 3,50 m + 2x 0,25m (+0,53m im
Bereich der Bahntrasse)
Radweg einseitig Westseite: 2,00 m + 0,75m Sicherheitsstreifen
Im Bereich der Bahntrasse ist ein Sonderquerschnitt
gewählt worden, um die vorhandene Breite möglichst effektiv auszunutzen und
vorhandene Stützkonstruktionen einbeziehen zu können. Der Gesamtquerschnitt
misst 12,50m einschließlich Geröllfangmauer und Kappe mit Geländer.
Der Schwarzdeckenbereich ist hier mit 8,03m Breite
geplant. Diese Breite reicht im Havariefall aus, um ein liegen gebliebenes
Fahrzeug in langsamer Fahrt zweistreifig zu umfahren 2,5m + 5,5m)
Die Fahrstreifenbreite wird mit je 3,5 m abmarkiert.
Auf der linken Seite wird der Bereich der Rinne (0,25m) als Anteil zum
Sicherheitsstreifen des Radweges angerechnet. Die Rad-Gehwegbreite an dieser
Stelle reicht mit 2,0m aus, da hier nicht von großen Fußgängerbelastungen
auszugehen ist.
Station 1 +.240m
– 1 + 670m:
Fahrstreifen: 4
x 3,50 m (+ Aufweitungen)
Rad- Gehwegverbindung: 2,5 m + 0,75m einseitig durch
Bord abgetrennt
(zwei
Richtungen)
Im Bestand stellen die abgängigen Brücken
Plessenstraße und Sedanstraße die einzigen Verbindungen über die dominierenden
Bahnanlagen im Bereich nördlich des Hauptbahnhofs dar. Die Neubautrasse ersetzt
die Brücke Plessenstraße, die Brücke Sedanstraße entfällt. Als Ersatz ist hier
ein Rad-Gehweg vorgesehen.
Wehringhauser Straße
Fahrstreifen: 4
x 3,50 m (+ Aufweitungen)
Rad-/Gehweg: je
Seite 2,25m + 0,75m, gem. R+G, Einrich
tung
2 Busbuchten: 3,25 m / 3,50
m
Kuhlestraße
Fahrstreifen: 2 x 3,50 m
Rad- Gehwegverbindung: 2,5 m + 2x 0,25m einseitig oder
gesondert tras
siert, zwei Richtungen
Gehweg Südwest 2,0 m
Querneigungen
Als Regelquerneigung wird in den 4- streifigen
Bereichen ein Dachprofil vorgesehen, um die Wasserfilmdicken zu minimieren. Im
2-streifigen Bereich ist eine einseitige Neigung geplant. Auf der Brücke über
die Bahnanlage, im Bereich des Anschlusses an die Eckeseyer Straße ist der
Übergang vom Dachprofil in die einseitige Neigung durch den Anschluss der im
Gefälle liegenden Eckeseyer Straße erforderlich.
Ein kurzer Bereich mit negativer Querneigung befindet
sich im Bereich der Station 0+640m. Die Entscheidung an dieser Stelle wurde
getroffen, um keine Verwindung im Brückenbereich zu erhalten.
Die Querneigungen liegen in der Regel bei 2,5%. Die
Rinnenlängsgefälle betragen minimal 0,7%. Abflussschwache Zonen konnten
vermieden werden.
In den Anschlussbereichen ist ebenfalls zum Teil
Dachprofil (Wehringhauser Straße in Höhe VHS), im Bereich der Anbindung
Kuhlestraße und in der Wehringhauser Straße Süd ist eine einseitige Neigung
geplant.
2.4.3 Oberflächenbefestigungen
Fahrbahn Hauptachse, Wehringhauser Straße: Splittmastixasphalt 0/11
Fahrbahn Kuhlestraße: Splittmastixasphalt 0/11
Gemeinsame
Rad-/Gehwege: Asphaltbeton
0/8 bzw.
Betonsteinpflaster
Gehwege,
Ennepeauenweg: Betonsteinpflaster
Plattenbelag
Busbucht, -spur im Haltestellenbereich: Betonfahrbahn
Der
vollständige Aufbau des Straßenoberbaus ist in den Regelquerschnitten dargestellt.
2.4.4 Kreuzungen,
Einmündungen
Im Zuge Bahnhofshinterfahrung werden folgende
Knotenpunkte neu hergestellt:
Beschreibung der Knotenpunkte im
Einzelnen:
Knoten 1: Ausschleifung der Neubautrasse, Platzanlage
Dieckstraße
Der Knoten 1 wird als Kreuzung ausgebildet. Der
Geradeausverkehr der neuen Trasse wird mit jeweils zwei Fahrstreifen
berücksichtigt. Die Rechtsabbieger aus Richtung Norden werden in Form eines
frei laufenden Rechtsabbiegers geführt. In der Gegenrichtung werden die
Linienbusse über einen frei laufenden Rechtsabbieger und eine Haltestellenanlage
im Kreuzungsbereich in die Wehringhauser Straße Mitte geführt. Die derzeitige
Einfahrsituation zum Gewerbebetrieb mit der Umfahrt um eine Mittelinsel (3
Platanen) wird beibehalten. Hiermit können entsprechende Aufstellflächen für
Lkw-Andienung gesichert werden (sh. Ausführungen zum Grunderwerb). Die
bestehende Parkplatzanlage entfällt und wird entsprechend entschädigt. Fuß- und
Radverkehr werden in allen 4 Ästen berücksichtigt.
Die Leistungsfähigkeitsnachweise sind in Anlage 16
dargestellt und ergeben eine ausreichende Qualitätsstufe QSV £ D. Hierbei ist bei entsprechender Beachtung der
Rückstaulängen für die Zufahrt aus Richtung des Gewerbebetriebes auch eine
25%ige Erhöhung infolge Steigerung des Produktionsvolumens berücksichtigt.
Knoten 2: B 7 – Wehringhauser Straße, Anbindung
Kuhlestraße
Zur leistungsfähigen Abwicklung werden in dem
zulaufenden Ast der Wehringhauser Straße 3 Fahrstreifen benötigt (2 Linksabbieger
und 1 Geradeaus/Rechts). Im Zuge der Bahnhofshinterfahrung werden durchgehend
für jede Richtung 2 Fahrstreifen (geradeaus) benötigt. Zusätzlich wird jeweils
ein Fahrstreifen für die Linksabbieger und für die Rechtsabbieger benötigt. Im
Brückenabschnitt sind 2 zulaufende Fahrstreifen erforderlich (geradeaus /
rechts, links).
Der Leistungsfähigkeitsnachweis berücksichtigt
– für den Knoten K2 - eine zusätzliche Verkehrserzeugung von ca. 1.350
Kfz / 24 h von Quellzielverkehren der VARTA-Insel. Dies sind in etwa 145
Pkw-Einheiten in der Spitzenstunde.
Der Knoten K2 weist
insgesamt QSV = < E aus.
Die Leistungsreserven
dieser Ströme sind allerdings ausreichend.
Die QSV=E der 3 Linksabbieger-Ströme
sind ausschließlich auf die äußerst geringen, aber durchaus leistungstechnisch
ausreichenden Grünzeiten zurückzuführen.
Die
Leistungsnachweise sind darüber hinaus für starre Programmabläufe berechnet.
Durch
verkehrsabhängige Grünzeitenmodifikationen können in solchen Fällen erfahrungsgemäß
die QSV verbessert werden.
Im Knotenpunkt werden sämtliche Furten für Fuß- und
Radverkehr ausgelegt.
Die Kreuzung wird von Linienbussen zwischen
Hauptbahnhof und Kuhlestraße sowie von Schnellbussen im Übereckverkehr
befahren.
Aufgrund der deutlich anderen
Knotenstromkonstellation wurde die vorbeschriebene, leistungsfähige
Knotengeometrie auch für die Belastungskonstellation eines Zwischenzustandes
überprüft mit dem Ergebnis, dass die Knotengeometrie der Bahnhofshinterfahrung
nach vollständiger Realisierung auch die Belastungskonstellation dieses Zwischenzustandes
im Bereich Wehringhausen abdeckt. Die deutlich höheren Abbiegeströme in diesem
Fall werden durch die insgesamt geringere Gesamtknotenbelastung kompensiert.
Knoten 2a: Anschluss der untergeordneten
Wehringhauser Straße Mitte an die Wehringhauser Straße Nord – Bereich VHS
Für den Individualverkehr erfolgt die Anbindung der
Wehringhauser Straße Mitte untergeordnet als Rechtsab- und
Rechtseinbiegemöglichkeit. Für den Busverkehr besteht an der VHS die
Notwendigkeit der Umsteigebeziehung Kuhlestraße – Haspe. Die Planung
berücksichtigt die Forderung der Hagener Straßenbahn, die Busse in der
entlasteten Wehringhauser Straße zu belassen. Hierdurch kann die Ortsmitte von
Wehringhausen optimal bedient werden. Für den normalen Linienverkehr ergibt
sich hieraus die Notwendigkeit, Busse aus Richtung Hauptbahnhof in Richtung
Haspe am Knoten 2a links abbiegen zu lassen. Hierfür wird eine entsprechende
Aufstellmöglichkeit im Knoten eingeplant. Die Schnellbusse fahren über Knoten 2
auf der Bahnhofshinterfahrungstrasse.
Die Anlage von 4
Haltestellen ermöglicht sämtliche Umsteigebeziehungen zwischen den Linien
entlang der B 7 und den Linien Kuhlestraße. Die Umsteigebeziehung in Richtung
Kuhlestraße erfolgt mit signalgeregelter Querung der neuen Anbindung
Wehringhauser Straße an die Neubautrasse. Die Gegenrichtung kann über eine
großzügig dimensionierte Dreiecksinsel direkt umsteigen. Schnellbusse halten
vor der VHS bzw. an o. g. Dreiecksinsel.
Die Qualitätsstufe des Knotens liegt bei QSV £ D.
Kreisverkehr zur Erschließung der VARTA – Insel
an die verlängerte / verlegte Kuhlestr.
Der KVP im Zuge der Kuhlestraße erhält nur eine
geringe Gesamtknotenbelastung. Er ist unter Berücksichtigung der vollen
Verkehrserzeugung der VARTA-Insel mit einer QSV < D leistungsfähig und weist
noch erhebliche Leistungsreserven auf.
Knoten 3: Anbindung Plessenstraße,
städtebauliche Flächen auf der Westseite des Hagener HBF, Unterführung
Werdestraße
Der Knotenausbau berücksichtigt mit 4 Fahrstreifen (2
Geradeaus, 1 Rechts- und 1 Linksabbieger) die Hauptrichtung aus Süden, die
Gegenrichtung erhält 3 Fahrstreifen (1 Geradeaus/Rechts, 1 Geradeaus und 1
Linksabbieger). Die Nebenrichtungen mit je 2 zulaufenden Fahrstreifen
(geradeaus / rechts und links) vorgesehen.
Der Leistungsfähigkeitsnachweis berücksichtigt die
erforderlichen Verkehrsmengen in Richtung Wohn- und Gewerbegebiet Plessenstraße
sowie eine zusätzliche Verkehrserzeugung von ca. 3.000 Kfz / 24 h
Quellzielverkehren einer möglichen Entwicklung der Flächen zwischen HBF und
Neubautrasse.
Unter diesen Ausbau- und Belastungskonstellationen
lässt sich für alle Kfz -Verkehrsströme eine Qualitätsstufe QSV £ C nachweisen.
Im Knotenpunkt werden die westliche sowie die
nördliche und südliche Furt für Fuß- und Radverkehr ausgelegt.
Knoten 4: Anschluss der Bahnhofshinterfahrung an die
Eckeseyer Straße B 54
Zur leistungsfähigen Abwicklung werden in der
Bahnhofshinterfahrung Richtung Norden 4 Fahrstreifen benötigt (je 2 FSTR für
den LA und den RA). Diese Notwendigkeit unterstreicht die Bedeutung der
Neubautrasse für die o. a. Fahrbeziehungen in Richtung Nord und Ost.
Während die Gegenrichtung aus Eckesey mit einem Fahrstreifen auskommt
(signalgesteuerter RA), müssen aus
Richtung Innenstadt 2 Fahrstreifen für den LA eingeplant werden. Infolge der
räumlich begrenzten Verflechtungsstrecke ist eine Vorsignalisierung aus
Richtung Osten für die Verkehre von der Hochstraße und aus dem Knoten
Altenhagener Straße erforderlich.
Der Anbindungspunkt der neuen Trasse berücksichtigt
eine Vielzahl von Zwangspunkten:
·
Lage des
Widerlagers der Straßenbrücke über die Hauptstrecke der DB im Zuge der
Eckeseyer Straße
·
Lage und Höhe
der zu überspannenden Bahnanlage
·
Längsverlaufende
Stützkonstruktionen der Eckeseyer Straße zu beiden Seiten im Knotenbereich
Obwohl der Zugang aus dem Bereich Sedanstraße durch
Rückbau der Brücke Sedanstraße deutlich länger als im Bestand ist, wird die
Bushaltestelle in Höhe des heutigen und zukünftigen Knotenpunktes beibehalten.
Diese Haltestelle stellt insbesondere für die Beschäftigten aus dem Gewerbebereich
ein wichtiges ÖPNV-Angebot dar und mindert die erhebliche Trennwirkung der
Bahnanlagen für den Fuß- und Radverkehr in diesem Bereich.
Die Leistungsfähigkeit an diesem Knoten für den
fließenden Verkehr erreicht die Qualitätsstufe £ C. Im Rechtseinbieger auf die Eckeseyer Straße muss
der Schwerlastverkehr den rechten der zwei Fahrstreifen benutzen. Die
Fahrgeometrie zwischen den Brückenwiderlagern (Bestand Eckeseyer Straße,
Planung BHFH) lässt keinen parallel
abbiegenden Schwerlastverkehr zu. Die Schleppkurve des linken Fahrstreifens ist
für LKW<7,5 t ohne Anhänger ausreichend.
Die ausgedehnten Flächen für den fließenden Verkehr
erfordern bei den Querungen die Berücksichtigung der dargestellten Inseln zur
Begrenzung von Räumwegen und -zeiten.
Im Knotenpunkt können die Furten nur für Mischverkehr ausgewiesen werden, getrennte Furten für Radfahrer sind nicht möglich.
2.4.5 Kunstbauwerke
Stützwände:
Uferstützmauern rechtes Ennepeufer, Bw-Nr. St_III_090
Von Wehringhausen kommend schwenkt die neue Straßentrasse
im Bereich der Dieckstraße dicht an die Ennepe heran, der Rad- und Gehweg
verläuft bis zur Brücke Anbindung Kuhlestraße unmittelbar entlang der
vorhandenen Ufermauern.
Uferstützwand rechtes Ufer, Bw-Nr.
St_III_090, Teilbauwerk 1–Bereich Dieckstr.
Station 0 + 181,72 bis 0 + 201,45; Länge: 25,22 m.
In diesem Bereich wird das Gelände hinter der
Stützmauer, die bereits die erforderliche Höhe für den Hochwasserschutz
aufweist, höhenmäßig nicht verändert, so dass lediglich der Kopfbalken der
Mauer und das darauf befestigte Geländer zu erneuen sind.
Uferstützwand rechtes Ufer, Bw-Nr.
St_III_090, Teilbauwerk 2 – Bereich Kantine
Station 0 + 201,45 bis 0 + 253,24; Länge: 57,35 m.
In diesem Bereich steht zurzeit auf einer Ufermauer
das Kantinengebäude auf, welches im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut wird. Die
vorhandene Mauerkonstruktion wird durch eine Stahlbetonkonstruktion verstärkt.
Uferstützwand rechtes Ufer, Bw-Nr.
St_III_090, Teilbauwerk 3– Spundwand
Station 0 + 253,24 bis 0 + 393,0; Länge: 131,42 m.
Der neue Gehweg wird hier um bis zu ca. 2 m über das
vorhandene Gelände angehoben. Zur Abfangung des Weges zum Fluss hin wird vor
die vorhandene Ufermauer eine Stahlspundwand mit Stahlbetonkopfbalken gebaut,
welche mittels bis zu 11,6 m langen, nach unten geneigten Rundstahlankern und
Ankerwänden im Abstand von ca. 3,6 m rückverankert wird. Die vorgesehenen
Baumpflanzungen im Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg erfordern den
Einbau der Anker unter Winkeln von 75° bis 90° zur Spundwandlängsachse.
Uferstützwand rechtes Ufer, Bw-Nr.
St_III_094 – Bohrpfahlwand
Station 0+418,0 bis 0+185,5 Länge: 71,5 m.
Nördlich der Brücke Anbindung Kuhlestraße schwenkt die
Trasse wieder etwas von der Ennepe weg, so dass nur auf eine Länge von ca. 72 m
eine Stützmauer zum Fluss hin erforderlich ist. In diesem Bereich wird eine
Bohrpfahlwand im Schutze der vorhandenen Ufermauer mit einer aufgesetzten
Stahlbeton-Winkelstützmauer parallel zur Gehwegachse errichtet. Der Abstand
zwischen den Vorderkanten der vorhandenen Stützmauer und der Bohrpfahlwand
beträgt mindestens 2 m, um die Standsicherheit der Ufermauer während der
Bauausführung nicht zu gefährden. Nach Fertigstellung der neuen
Stützkonstruktion wird die bestehende rückgebaut, die Bohrpfähle werden im
sichtbaren Bereich mit einer Stahlbetonscheibe verkleidet und eine flache
Böschung (Neigung 1 : 3) mit Wasserbausteinen vor der neuen Konstruktion
angelegt.
Stützwand Bahntrasse km 0 + 770 bis 1 +
053, St_III_095 bis 098
Station 0 + 770 bis 0 + 895 (St_III_095)
Station 0 + 924 bis 0 + 984 (St_III_096)
Station 0 + 984 bis 1 + 035 (St_III_097)
Station 1 + 035 bis 1 + 053 (St_III_098)
In den genannten Bereichen verläuft die geplante
Straße auf der heute als Bahnhofsgleis genutzten, zweispurigen Eisenbahntrasse
der ehemaligen Strecke 2423 (Heubing-Eckesey) entlang eines Steilhanges
parallel zur Ennepe. Die Trasse wird bis August 2011 zur Andienung der
Speditionsfirmen benötigt.
Zwischen Station 0 + 984 und 1 + 035 ist die
vorhandene Bahntrasse zur Flussseite hin durch eine ca. 3,5 bis 4,0 m hohe
Stützmauer gesichert, auf der übrigen Strecke wird der Höhensprung von ca. 7
bis 8 m durch eine steile Böschung abgefangen.
Der Regelquerschnitt der Straße erfordert eine
Verbreiterung gegenüber der befestigten Bahntrasse, die in den o. g. Bereichen
nicht mehr durch Böschungen zur Ennepe erzeugt werden kann, sondern durch
Stützkonstruktionen zu realisieren ist.
Die vorhandene Stützmauer St III 097 im Bereich von
Stat. 0 + 984 bis 1 + 035 wird im oberen Bereich abgetragen und mit einer
kleinen Kragkonstruktion überbaut. Zum Erreichen der Standsicherheit der
Gesamtkonstruktion wird eine Spritzbetonschale vor der Ansichtsfläche der
bestehenden Stützmauer, die teilweise aus Natursteinmauerwerk, teilweise aus Beton
besteht, aufgebracht und eine Rückverankerung mittels Verpressankern vorgenommen.
In den derzeit nur durch Böschungen begrenzten
Bereichen (St III 095, 096 und 098) werden neue Stützbauwerke errichtet.
Die Baugrundverhältnisse erlauben keine Flachgründung
dieser Stützkonstruktionen, sodass tangierende Bohrpfahlwände mit aufgesetzten
Pfahlkopfbalken bzw. Winkelstützmauern, deren Aufstandsebene lt.
Baugrundgutachten auf Höhe der ca. 7 bis 8 m unter künftigem Fahrbahnniveau
befindlichen Flusssohle liegt, errichtet werden.
Geröllfang
Station 0 +805 bis 1 + 033
In diesem Bereich verläuft die Straßentrasse auf der
vorhandenen Eisenbahntrasse entlang einer ca. 45° steilen Böschung, in der
bereichsweise ein klüftiger, brüchiger Fels zu Tage tritt. Da augenscheinlich
auf der gesamten Länge mit Steinschlag zu rechnen ist, wird im genannten
Abschnitt am Böschungsfuß eine ca. 80 cm hohe Geröllschutzwand entlang der
Gehweghinterkante errichtet.
Stützwand entlang Zufahrt Mark-E,
Bw-Nr. St_III_105
Station 1+494 bis
ca. 1+592
Im Bereich der heutigen Plessenstraße / Sedanstraße
ist ein bis zu 7,35 m hoher Geländesprung zwischen der neuen
Bahnhofshinterfahrung (oben) und der geplanten Zufahrt zum Gebäude der Mark-E
durch eine Stützmauer auf einer Länge von 97,80 m abzufangen. Die Stützwand
verläuft parallel zur Hinterkante des Gehweges in einem gekrümmten Verlauf mit
wechselnden Radien (R = ca. 157m; R = ca. 111 m). Aufgrund der
Baugrundverhältnisse wird eine auf Bohrpfählen gegründete
Winkelstützkonstruktion hergestellt. Zur Absturzsicherung wird auf der gesamten
Länge ein 1,20 m hohes Füllstabgeländer mit Drahtseil auf der Mauerkrone montiert.
Stützwand Bw-Nr. St_III_106, südöstl.
Anschluss an Brücke Bw-Nr. III/70
Station 1 + 530 bis ca. 1 + 568
Entlang der rechten Trassenaussenkante (in
Stationierungsrichtung gesehen) wird vor der Brücke über die Bahnanlagen auf
einer Länge von ca. 38 m eine ca. 6 m hohe Stützkonstruktion zur Abfangung der
Straße gegenüber den Bahnanlagen erforderlich. Die Maueroberkante wird parallel
zum Höhenverlauf des Fahrbahnrandes geführt. Aufgrund der Baugrundverhältnisse
wird die im Grundriss geradlinig verlaufende Mauer als auf Bohrpfählen
gegründete Winkelstützkonstruktion errichtet. Die Stützmauer bindet am
südlichen Ende in die Dammschüttung der Straße ein und schließt am nördlichen
Ende an das Widerlager der geplanten Brücke an.
Stützwand Eckeseyer Str.
Station 0 + 150,6 bis 0 + 200,6 der Eckeseyer Straße
In diesem Bereich mündet die Bahnhofshinterfahrung in
die Eckeseyer Straße ein, welche ca. 9 m höher gelegen ist als die parallel
verlaufende Bahntrasse. Dieser Höhenunterschied wird derzeit durch eine
Böschung und eine ca. 3 bis 6 m hohe Böschungsfußmauer abgefangen. Künftig wird
die Gehweghinterkante um bis zu ca. 7 m näher an die Bahntrasse herangerückt,
so dass keine Entwicklungslänge für eine Böschung vorhanden sein wird und die
Höhendifferenz zwischen Gehweg (neu) und DB-Anlagen komplett durch eine
Stützmauer abgestützt werden muss.
Hinter der vorhandenen Böschungsfußmauer, welche
dauerhaft erhalten bleibt, wird eine Stahlbeton-Winkelstützmauer hergestellt,
deren Kopf ca. 2 m zur Aufnahme des Geh- und Radweges bis zur Projektion der
Vorderkante der bestehenden Stützmauer auskragt. Die Fundamentplatte der Mauer
wird in Höhe der Oberkante der vorhandenen Böschungsfußmauer errichtet und über
ein Pfahlrostsystem im Fels unterhalb der Gründungsebene der vorhandenen Mauer
gegründet.
Die Oberkante der ca. 50 m langen geplanten Stützmauer
verläuft parallel zur Gradiente der Eckeseyer Straße und erricht eine maximale
Höhe von ca. 5 m über der Oberkante der vorhandenen Böschungsfußmauer. Als
Absturzsicherung wird auf der Stützkonstruktion ein 1,20 m hohes
Füllstabgeländer mit Drahtseil montiert.
Lärmschutzwände,
Konstruktionen:
Lärmschutzwand
Dieckstraße, Bw-Nr. LS_III_015
Lärmschutzwand Schwanenstraße, Bw-Nr. LS_III_016
Die Lärmschutzwände bestehen aus absorbierenden,
hölzernen Wandelementen, die zwischen auf Bohrpfählen gegründeten Stahlstützen
montiert werden. Im Bereich der Einbindung der Wand in den Erdwall werden die
Holzelemente mittels Stahlstützen auf einer Stahlbetonwand aufgesetzt. Um die
Lasten aus dem Erddruck des Walles aufnehmen zu können, wird diese Wand auf
einem Pfahlbock gegründet.
Brückenbauwerke:
Brücke über
die Ennepe Bw-Nr. III/61
Station 0 + 226 (Bauwerksmitte) der Achse 2b
(Anbindung Kuhlestraße)
Die zwischen
17,50 m am westlichen und 20,80 m am östlichen Bauwerksende variierende
Breite zwischen den Geländern teilt sich auf einen 2.0 m Gehweg (Südseite)
und einen 2,5m breiten einseitigen Rad-Gehweg (Zweirichtungsradweg Nordseite +
0,75m Sicherheitsstreifen, 25 cm hiervon durch Abmarkierung) sowie drei
Fahrstreifen (2 x 3,5 m, 1 x veränderlich von 5,2 bis 8,0 m einschl.
Insel) auf.
Am westlichen
Ufer wird ein kastenförmiges Widerlager hergestellt, am östlichen Ufer wird
eine Widerlagerwand ausgebildet, die an die oberstromige Spundwand und die
unterstromige Bohrpfahlwand anschließt. Beide Widerlager werden flach gegründet
und im Schutze von flussseitigen Spundwänden zur Wasserhaltung sowie
rückwärtigen Trägerbohlwänden als Baugrubenverbau hergestellt.
Der in
Längsrichtung vorgespannte Überbau wird als Vollplatte in Spannbetonbauweise
mit einer Konstruktionshöhe von 1,00 m ausgeführt und auf 6 bewehrten
elastomeren Lagern zwängungsfrei aufgelagert. Der Fahrbahnaufbau besteht aus
einer einlagigen Bitumenschweißbahn auf Epoxidharz-Versiegelung sowie zwei 3,5
cm starken Gussasphaltschichten.
Die Brücke
ist für zivile Verkehrslasten gem. DIN FB 101 ausgelegt.
Brücke über
die Ennepe (Bereich Weidestr.) Bw-Nr. III/62
Station 0 + 670,57
Brücke Weidestraße
Das Bauwerk führt über den Flusslauf der Ennepe. Der
Kreuzungswinkel in Station 0 + 670,57 beträgt 39 gon.
Das Bauwerk wird als Zweifeldbrücke geplant. Die
Stützweiten betragen ca. 34,00 m über dem eigentlichen Flusslauf und ca. 25,12
m über dem Böschungsbereich.
Das Freibord zwischen HQ 100 und der
Bauwerksunterkante beträgt an der engsten Stelle ca. 1,45 m. Die Straßenachse
verläuft am Bauwerksanfang in einem Radius von R=180 m. In km 0+654,59 wechselt
der Radius auf R=280 m. Das Längsgefälle auf dem Bauwerk beträgt 3,0 % und
fällt nach Süden hin ab.
Die Brückenbreite beträgt durchgängig 11,50 m, welche
sich aus zwei Fahrspuren à 3,75 m und beidseitigen Kappen mit Schutzplanken mit
einer Breite von je 2,00 m zusammensetzt.
Die beiden kastenförmigen Widerlager sowie der als
massiver Pfeilerschaft mit ovalem Kopf ausgebildete Flusspfeiler werden auf
Bohrpfählen gegründet.
Der in Längsrichtung vorgespannte Überbau wird als
zweistegiger Plattenbalken in Spannbetonbauweise ausgeführt. Die
Konstruktionshöhe der Plattenbalken beträgt 1,70 m. Die Lagerung erfolgt
zwängungsfrei auf insgesamt 6 bewehrten elastomeren Lagern
Der Fahrbahnaufbau besteht aus einer einlagigen
Bitumenschweißbahn auf Epoxidharz-Versiegelung sowie zwei 3,5 cm starken
Gussasphaltschichten.
Die Brücke ist für zivile Verkehrslasten gem. DIN FB
101 und den Militärlasten MLC 100, MLC
50/50 gem. STANAG 2021 ausgelegt.
Brücke über die Ennepe – Bereich Plessenstraße
Bw-Nr. III/63
Station 1 + 249,2
Das Bauwerk überführt die geplante Straße über die
Ennepe in einem Kreuzungswinkel von 43 gon.
Das Freibord zwischen HQ 100 und der
Bauwerksunterkante beträgt an der ungünstigsten Stelle ca. 2,0 m. Die
Straßenachse verläuft am Bauwerksanfang in einer Geraden. Das Längsgefälle auf
dem Bauwerk beträgt 0,7 % und fällt nach Norden
hin ab.
Das Bauwerk wird als Zweifeldbauwerk mit Stützweiten
von ca. 15,90 m und 15,10 m über den Flusslauf geplant.
Die Brückenbreite ist auf Grund der Straßenplanung
variabel und beträgt am süd-lichen Bauwerksende ca. 29,01 m und am nördlichen
Bauwerksende ca. 33,66 m.
Die Fahrspurbreiten auf dem Bauwerk sind variabel. In
Fahrtrichtung Norden erfolgt die Fahrspuraufweitung aus einer in zwei bzw. drei
Fahrspuren. In Fahrtrichtung Süden erfolgt eine Fahrspurreduzierung von zwei
auf eine Fahrspur. Die Überbauten erhalten beidseitig eine Kappe mit
Schutzplanke. Auf der Westseite verläuft der einseitige in beiden Richtungen zu
befahrende Rad- Gehweg mit einer Breite von 2,5 + 1,0 + 0,25 = 3,75 m. Die
östliche Kappenbreite ist ohne Gehweg ausgebildet und hat eine Breite von 2,00
m.
Die Gründung der Widerlagerwände und des Pfeilers mit
Fundamentplatte bzw. Pfahlkopfplatte erfolgt auf einreihig bzw. zweireihig
angeordneten Bohrpfählen. Die vordere Bohrpfahlreihe wird überschnitten
ausgebildet und erhält nachträglich eine Vorsatzschale. Auch die an das Bauwerk
anschließenden Flügel werden auf Bohrpfählen gegründet.
Der in Längsrichtung vorgespannte Überbau wird als
durchlaufende Vollplatte in Spannbetonbauweise mit einer variablen Konstruktionshöhe
96 cm und 75 cm erstellt. Die Lagerung erfolgt zwängungsfrei auf insgesamt ca.
18 Stück bewehrten elastomeren Lagern
Der Fahrbahnaufbau besteht aus einer einlagigen
Bitumenschweißbahn auf Epoxidharz-Versiegelung sowie zwei 3,5 cm starken
Gussasphaltschichten.
Die Brücke ist für zivile Verkehrslasten gem. DIN FB
101 und den Militärlasten MLC 100, MLC 50/50 gem. STANAG 2021 ausgelegt.
Brücke über
die Volme Bw-Nr. III/65
Station 1 + 4222,46
Dieses Bauwerk überführt die geplante Straße bei
Station 1 + 422,46 in einem Kreuzungswinkel von 118 gon als Zweifeldbauwerk mit
Stützweiten von 2 x 19,60 m über die Volme. Das Freibord zwischen HQ 100
und der Bauwerksunterkante beträgt ca. 4,50 m. Die Straßenachse verläuft hier
in einem Kreisbogen (R = 280 m) und weist ein Längsgefälle von 2,1% nach
Süden auf.
Die zwischen 23,02 m am südlichen und
24,45 m am nördlichen Bauwerksende variierende Brückenbreite ergibt sich
aus einem 2,5m + 0,75m + 0,25 m = 3,50 m
breiten einseitigen in beiden Richtungen zu befahrenden Rad- Gehweg auf
der Westseite, fünf Fahrspuren á 3,70 m, einer Markierungsfläche sowie
einem 0,5 m breiten Schrammbordbereich auf der Ostseite.
Die beiden kastenförmigen Widerlager sowie der als
massive Pfeilerscheibe ausgebildete Flusspfeiler werden auf Bohrpfählen
gegründet.
Der in Längsrichtung vorgespannte Überbau wird als
durchlaufende Vollplatte in Spannbetonbauweise mit einer Konstruktionshöhe von
0,90 m ausgeführt und auf 16 bewehrten elastomeren Lagern zwängungsfrei
aufgelagert. Der Fahrbahnaufbau besteht aus einer einlagigen Bitumenschweißbahn
auf Epoxidharz-Versiegelung sowie zwei 3,5 cm starken Gussasphaltschichten.
Die Brücke ist für zivile Verkehrslasten gem. DIN FB
101 und den Militärlasten MLC 100, MLC
50/50 gem. STANAG 2021 ausgelegt.
Brücke über
die DB AG Bw-Nr. III/70
Station 1 + 587,60 – 1 + 655,20
Das Bauwerk überführt die geplante Straße als
Zweifeldbauwerk mit Stützweiten von 32,60 m und 35,00 m über insgesamt sechs
Gleise der Deutschen Bahn AG unmittelbar vor der Einmündung der Bahnhofshinterfahrung
in die vorhandene Eckeseyer Straße. Die lichte Höhe zwischen Bauwerksunterkante
und Gleis beträgt mindestens 6,30 m.
Auf der Brücke sind 6 Fahrstreifen aufzunehmen, da sie
im unmittelbaren Abschlussbereich an die Eckeseyer Straße liegt. Aufgrund des
Achsradius und der Fahrgeometrie der abbiegenden Fahrzeuge sind Aufweitungen
berücksichtigt.
Auf der Nordwestseite wird ein 2,5m + 0,75m + 0,25 =
3,50 m breiter einseitiger in beiden Richtungen zu befahrenden Rad- Gehweg
vorgesehen.
Die Straßenachse verläuft im Bauwerksbereich in einem
Radius von R=100 m und weist veränderliche Längsneigungen von 1,00 % bis 2,10 %
auf. Das Quergefälle wechselt von 2,5 % auf 2,0 %.
Die nutzbare Bauwerksbreite in den Auflagerachse
beträgt 29,57 m am Widerlager Süd und 42,85 m am Widerlager Nord (Anschluss
Eckeseyer Straße).
Die Baugrundverhältnisse erfordern eine Tiefgründung
aller Unterbauten. Die Fundamentplatten des WL Süd und des Pfeilers werden ca.
1,5 m unter dem Gleisniveau auf ca. 8 m langen Großbohrpfählen, die max. 1,5 m
in den Fels einbinden, gegründet. Die
Fundamentplatte des WL Nord wird etwa auf Höhe der Oberkante der Stützmauer,
die derzeit als Böschungsfußmauer bzw. Widerlager der entfallenden Brücke
Sedanstraße den Höhenunterschied zwischen Eckeseyer Straße und DB-Anlagen
auffängt und dauerhaft erhalten bleibt, in einer Höhe von etwa 3,5 m über
Gleisniveau auf ca. 13 m langen Großbohrpfählen gegründet.
Der Überbau wird als Deckbrücke mit einer
Konstruktionshöhe von 1,70 m in Stahlverbundbauweise mit neun Hauptträgern
hergestellt. Die Hauptträger sind entsprechend der Trassierung gekrümmt. Der
Überbau ist in Längs- und in Querrichtung schlaff bewehrt.
Der Fahrbahnaufbau besteht aus einer einlagigen
Bitumenschweißbahn auf Epoxidharz-Versiegelung sowie zwei 3,5 cm starken
Gussasphaltschichten.
Die Auflagerung des Überbaus erfolgt an den
Widerlagern über jeweils sechs Lager, an den Pfeilern über insgesamt vier
Lager. Die Übergangkonstruktion wird am südlichen Widerlager angeordnet.
Die Brücke ist für zivile Verkehrslasten gem. DIN FB
101 und den Militärlasten MLC 100, MLC
50/50 gem. STANAG 2021 ausgelegt.
Treppen,
sonstige Bauwerke:
Treppe zur Anbindung Wohngebiet Kuhlerkamp und
Kleingartenanlagen
Station 0 + 83 der Achse 2c (Anbindung Kuhlestraße)
Mit Bau der Straßenanbindung der Kuhlestraße wird die
bestehende Erschließung der Kleingartenanlage parallel zur Bahn abgeschnitten.
Der existierende Weg ist nicht nur Fahrerschießung zu den Kleingartenanlagen,
er wird auch von Fußgängern als kurzer Weg über die Verlängerung der
Leopoldstraße in Richtung Wehringhausen und Innenstadt genutzt. Ein Anschluss
des vorhandenen Erschließungsstiches ist sowohl höhentechnisch wie auch aus
Gründen der Sicht nicht realisierbar. Daher ist eine neue Fahrerschließung zu
den Kleingartenanlagen und gleichzeitig eine äquivalente Fußwegeverbindung
zwischen Leopoldstraße und der Trasse Anbindung Kuhlestraße zu schaffen. Für
den Fahrverkehr wird der vorhandene Fußweg in Verlängerung der Leopoldstraße
aufgeweitet und einstreifig ausgebaut. Für Fußgänger wird weiterhin eine kurze
Wegeverbindung von Wehringhausen zum Wohngebiet Kuhlerkamp und den Kleingärten
über eine Treppenverbindung vom Hochpunkt der Anbindung Kuhlestraße zur vorhandenen
Erschließung vorgesehen. Die Treppe beginnt in Höhe der Stat. 0 + 083m. Der Weg
knickt dreimal um 90° ab und überwindet den Höhenunterschied von ca. 4,5 m
durch sechs mal fünf Stufen. Die Blockstufen werden auf ein Magerbetonfundament
aufgelegt und durch Stahlbetonrandbalken eingefasst, auf denen Holmgeländer befestigt
werden.
Lastverteilungsplatten
über dem Untergraben
Die neue Anbindung Kuhlestraße quert im Bereich
nordwestlich des Kreisverkehrs den sog. Untergraben. Der Graben hat in diesem Abschnitt ein
Maulprofil mit einer Breite von ca. 6,0 m und einer Höhe in der Kalotte von ca.
2,5m. Im Bereich der Querung ist der
Graben z. T. durch die Bunkeranlage überbaut. Der Rückbau des Bunkers
soll so vorgenommen werden, dass zumindest die massive Bodenplatte als
Lastverteilung für den Straßenbau genutzt werden kann. In den Bereichen, in
denen keine Überbauung existiert, ist eine zusätzliche Lastverteilungsplatte
aus konstruktiv bewehrtem Beton, D= 25 cm vorgesehen.
2.4.6 Baugrund
Zur Bewertung des Baugrundes wurden folgende
Untersuchungen vorgenommen:
●
Bohrkernuntersuchungen
im Rahmen der Altlastenuntersuchung auf den gewerblichen Flächen Süd und Nord
●
Baugrunduntersuchungen
im Bereich der Bahntrasse
Die Ergebnisse sind in entsprechenden Gutachten aufbereitet und wurden
bei der Planung berücksichtigt.
Untergrundverhältnisse:
Bereich Süd
Unterhalb der bereichsweise mit Asphalt oder Beton versiegelten
Geländeoberfläche wurden im gesamten Untersuchungsbereich zunächst Auffüllungen
in einer Mächtigkeit bis zu etwa 4 m angetroffen. Die künstlichen Anschüttungen
bestehen im Allgemeinen aus einem gemischtkörnigen Boden-Bauschutt-Gemisch aus
umgelagerten Böden, die mit Recyclingmaterialien, Schotter, Asche und Schlacke
sowie mit Bauschuttresten vermengt sind.
Unter den Auffüllungen wurden etwa ab Höhenlage + 106 müNN
die gewachsenen Bodenschichten angetroffen. Hierbei handelt es sich überwiegend
um Flussschotter, der aus bodenmechanischer Sicht als schwach schluffiger,
sandiger Kies anzusprechen ist. Erfahrungsgemäß sind im Flussschotter auch
steinige Einlagerungen, evtl. auch Blöcke, zu erwarten.
Unterhalb des Flussschotters folgt das Grundgebirge, das gemäß
geologischer Karte aus einem Tonstein mit z. T. eingelagerten Sandsteinbänken
gebildet wird. Die genaue Tieflage des Felshorizontes kann erst mit der
Durchführung der Bohrungen erkundet werden. Im Norden des
Untersuchungsbereiches, westlich der Ennepe, wurde unter den Auffüllungen
unmittelbar der Felshorizont (Ton- und Sandstein) angetroffen.
Im Bereich der Auffüllungen wurden mit der schweren Rammsonde stark wechselnde
Lagerungsdichten ermittelt. Erst mit Erreichen der gewachsenen Bodenschichten
nehmen diese kontinuierlich zu.
Innerhalb des Flussschotters ist mit einer Grundwasserführung zu
rechnen. Das Untersuchungsgelände befindet sich im Einzugsgebiet der nahe
gelegenen Ennepe, die eine natürliche Vorflut darstellt. Demzufolge ist mit
einer Korrespondenz der Grundwasserstände zur Wasserführung der Ennepe zu
rechnen. Der Mittelwasserstand der Ennepe kann ungefähr mit Höhe +105 müNN
angegeben werden und liegt überwiegend etwa in Höhe bzw. bis 1 m unterhalb
der Unterkante der Auffüllungen. Bei extremen Hochwasserereignissen können im
derzeitigen Zustand Bereiche der Untersuchungsfläche überflutet werden.
Anhand der durchgeführten chemischen Kontrollanalysen überschreiten die
untersuchten Auffüllungsmaterialien zum Teil die LAGA-Zuordnungswerte Z 2 für
Bauschutt.
Bereich Mitte
Im Bereich der Bahntrasse wurden zur Beurteilung der
Gründungsverhältnisse für die Brückenwiderlager und die Stützmauern
Bodenuntersuchungen vorgenommen. Insbesondere die Stabilität der steilen
Böschungen wurde hier bewertet. Untersuchungsergebnisse z. B. über Schichtung,
Klüftung und Standsicherheit des Fels sind in den Entwurf der konstruktiven
Bauteile entsprechend eingeflossen.
Bereich Nord
Die Untersuchungsergebnisse im Abschnitt Nord weisen
im Bereich des ehemaligen TGZ
nordwestlich der Plessenstraße auf Altlasten hin. Im Bereich südlich der
Eisenbahnbrücke über die Volme liegt ein HotSpot, der mit seiner Verunreinigung
bis ins Grundwasser reicht. Hier wurde von der Bodenschutzbehörde ein Grundwassermonitoring
zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise angeordnet. Wie im Bereich Süd soll
durch einen entsprechenden Sanierungsplan und ein geeignetes Bodenmanagement
gewährleistet werden, dass ein möglichst großer Teil des belasteten Bodens
umgelagert und innerhalb der Maßnahme wieder eingebaut wird.
Altlasten im Bereich des ehemaligen Postgrundstücks
werden nicht erwartet.
2.4.7
Lärmschutz
Aktiver Lärmschutz
Schalltechnische Untersuchungen im Vorfeld haben
ergeben, dass aufgrund des hohen zu erwartenden Verkehrsaufkommens
Überschreitungen der Grenzwerte nach der 16. BImSchV zu erwarten sind. Aus
diesem Grunde wurden, wo immer es städtebaulich vertretbar erscheint,
Lärmschutzbauwerke in Form von Lärmschutzwänden oder –wällen bzw.
Kombinationen von beiden eingeplant. Die relativ hohe Bestandsbebauung erfordert
dabei auch entsprechend hohe Lärmschutzbauwerke, wenn eine effiziente Minderung
möglichst auch der oberen Stockwerke erzielt werden soll.
Aus
städtebaulichen Gründen wurde die Schirmkantenhöhe für aktive Schallschutzmaßnahmen
auf die maximal zu akzeptierende Höhe von 4m über der Randbefestigung der
Nebenanlage begrenzt.
Zwischen
dem Knoten 1 (Dieckstraße) und der Brücke über die Ennepe in Höhe der
Schwanenstraße werden straßenbegleitende Lärmschutzanlagen mit einer Höhe von
4,0 m auf der östlichen Seite der Bahnhofshinterfahrung errichtet. Im Einmündungsbereich
des Knotens 1 werden diese als senkrechte oder annähernd senkrechte
Lärmschutzwand ausgeführt, zwischen den Knoten 1 und 2 als Steilwallkonstruktionen
mit rückseitiger, natürlicher Böschung. Nördlich des Knotens 2 kann der
Lärmschutz etwa bis zur Stat. 0 + 523 als Erdwall mit einer Böschungsneigung
von 1:1,5 ausgeführt werden. Auf der Rückseite schließt das Landschaftsbauwerk
an. Im weiteren Verlauf ist aufgrund der räumlichen Verhältnisse der Wechsel
zur Lärmschutzwand erforderlich.
Diese Maßnahmen dienen vorrangig dem Schutz der
rückwärtigen Bestandsbebauung an der Wehringhauser Straße (Hausnummern 56 bis
80) und den Vorderseiten der Häuser Nr. 39 bis Nr. 47 sowie der Bebauung
Taubenstr. / Schwanenstr. Gemäß Überprüfung Schallimmissionsmodell konnte
nachgewiesen werden, dass mit diesen aktiven Maßnahmen die genannten Gebäude
wirksam geschützt werden können.
Passiver
Lärmschutz:
Passiver Lärmschutz ist in den Fällen erforderlich,
wo trotz aktiver Lärmschutzmaßnahmen die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht
eingehalten werden können. Die Berechnungen erfolgten mit dem prognostizierten
Verkehrsaufkommen des Endausbauzustandes einschließlich Verkehrserzeugung aus
dem Bereich VARTA-Insel und Entwicklungen im Bereich HBF.
Die Berechnungsergebnisse weisen für 42 Fassaden an
ca. 30 Gebäuden den Anspruch auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach aus. Die
Überschreitungshöhe der Grenzwerte getrennt nach Tag und Nacht sind ggf. dem
Gutachten zu entnehmen.
Der tatsächliche Anspruch muss durch eine Prüfung
nach der 24. BImSchV erfolgen, wobei die bauakustische Qualität der
vorhandenen Fenster festzustellen ist. Aufgrund der zu erwartenden
Pegelverhältnisse sind den meisten Fällen mutmaßlich Fenster der Schallschutzklasse
2 nach VDI 2719 erforderlich (bewertetes Bauschalldämmass R’w nach
DIN 52210 30 bis 34 dB), nur an relativ wenigen hoch belasteten Fassaden
und Räumen mit großen Fensteranteilen sind Fenster der Schallschutzklasse 3
nach VDI 2719 (bewertetes Bauschalldämmass R’w nach DIN 52210 35 bis
39 dB) notwendig. Insofern dürften in vielen Fällen die vorhandenen
Fenster ausreichend sein.
Überschlägig und aufgrund von Erfahrungswerten könnte
je nach Einbauzustand, Wohnungszuschnitt und Fenster/Wandverhältnis der
Austausch bzw. die Verbesserung an bis zu ca. 100 Fenster erforderlich werden.
2.4.8
Entwässerung
Straßenentwässerung:
Die Entwässerung der geplanten Straße erfolgt im
Trennsystem. Lediglich in den Anschlusspunkten an den Bestand ist eine
Einleitung in die städtische Mischwasserkanalisation erforderlich.
Es ergeben sich 4 Entwässerungsabschnitte:
·
Bereich Süd: Knoten 1, 2 und 2a
Die Entwässerung der Fahrbahn und der direkt
zugeordneten Nebenanlagen erfolgt über einen neuen Straßenentwässerungskanal.
Im Knoten 2 wird ein Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung (SKO 1)
vorgesehen. Die Entlastung erfolgt durch Direkteinleitung in die Ennepe. Die
Schmutzfracht wird in das Mischwasserkanalnetz gepumpt.
Auf der im Altlastensanierungsplan geforderten
Versiegelung ist eine Drainage vorgesehen, deren Wasseranfall unmittelbar in
den Wehringhauser Bach eingeleitet wird. Ebenfalls in den Wehringhauser Bach
eingeleitet werden die Oberflächenwässer des Auenweges und der Grünflächen.
●
Bereich Mitte zwischen Knoten 2 und Kuppe bei Station
758
Die Entwässerung der Fahrbahn und der direkt
zugeordneten Nebenanlagen erfolgt über einen neuen Straßenentwässerungskanal.
Südlich der bestehenden Brücke Weidestraße wird ein Stauraumkanal mit oben
liegender Entlastung (SKO 2) vorgesehen. Die Entlastung erfolgt durch
Direkteinleitung in die Ennepe bzw. durch Zusammenschluss mit der Entlastung
aus dem Regenüberlaufbauwerk RÜ 29. Die
Schmutzfracht wird in das Mischwasserkanalnetz der Weidestraße gepumpt.
Auf der im Altlastensanierungsplan geforderten
Versiegelung ist eine Drainage vorgesehen, deren Wasseranfall direkt in die
Ennepe eingeleitet wird. Dies gilt auch für die Drainageleitungen des
Landschaftsbauwerks an der Volkshochschule. Zusammen mit den Oberflächenwässern
der Wege- und Grünflächen wird eine gemeinsame Einleitung im Bereich der
heutigen Wasserentnahmestelle der Deutschen Edelstahlwerke eingerichtet.
●
Bereich 3: nördlicher Abschnitt ab Station 758
Die Entwässerung der Fahrbahn und der direkt
zugeordneten Nebenanlagen erfolgt über einen neuen Straßenentwässerungskanal.
In Höhe der Einmündung Plessenstraße wird im Bereich der Wanne der Haupttrasse
ein Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung (SKO 3) vorgesehen. Die Entlastung
erfolgt durch Direkteinleitung in die Ennepe. Die Schmutzfracht wird in den
vorgesehenen Mischwasserkanal Plessenstraße gepumpt.
Die Hangwässer der Philippshöhe werden in einer bergseitigen
Mulde aufgefangen und entsprechend dem Straßengefälle in Richtung Norden
geführt. Im Bereich der vorhandenen Stützwand der ehemaligen Bahntrasse wird
dieses Wasser in einem offenen Rechteckquerschnitt bis zur nördlichen Brücke
der Ennepe geführt und an dieser Stelle in die Ennepe eingeleitet.
Auf der im Altlastensanierungsplan Nord für die
Böschungsbereiche geforderten Versiegelung ist eine Drainage vorgesehen, deren
Wasseranfall direkt in Volme bzw. Ennepe eingeleitet wird. Die Oberflächenwässer
der Böschungsflächen werden in Mulden aufgefangen und ebenfalls direkt in die
Ennepe eingeleitet.
●
Bereich 4: Anbindung Kuhlestraße
Die Straßenentwässerung auf der VARTA-Insel
(Anbindung Kuhlestraße) erfolgt im Wesentlichen über die Dammschulter, für
einen kleineren Flächenanteil mittels Einläufen mit Filterschächten direkt in
die Ennepe.
Auf der VARTA-Insel entwässert ein großer
Flächenanteil in den Ober- bzw. Untergraben. Hier muss gewährleistet werden,
dass diese Vorflut auch mit der Straßenbaumaßnahme bestehen bleibt. Daher ist
bei der Schließung des Untergrabens ein Kanal DN 400 als Entwässerung der
VARTA-Insel eingeplant.
2.4.9 Öffentliche
Verkehrs- und Versorgungsanlagen
Die neue Verkehrsführung mit Inanspruchnahme
ehemaliger Gewerbeflächen erfordert umfangreiche Arbeiten an Leitungen der Ver-
und Entsorgungsunternehmen.
In den Anschlussbereichen Wehringhauser Straße werden
laut Aussage der Unternehmen umfangreiche Umverlegungen erforderlich.
Mit dem Abbruch der Brücke Weidestraße sind hier
sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen mit Dükerung bzw. Rohrbrücke neu zu
führen.
Die Stadtentwässerung Hagen - SEH plant in Abstimmung
mit dem Bauablauf der Bahnhofshinterfahrung den Neubau und die Sanierung
einiger Anlagen. Zu den wichtigsten zählen der Neubau des RÜ29 im Bereich der
VHS, die Sanierung des Entlastungskanals in der Weidestraße, die Neuordnung und
Sanierung der Schmutzwasserkanalisation in der Weidestraße sowie der Neubau des
Mischwasserkanals zwischen Plessenstraße westlich der Ennepe und dem Kanal Sedanstraße.
Neuverlegungen sind im Bereich Nord vom Trafo-Gebäude
an der Plessenstraße bis zum Hauptbahnhof erforderlich. Alle Leitungsträger
wollen den Mittelabschnitt der neuen Trasse nutzen, um Leitungen in
Nord-Südrichtung zu verlegen.
Zum Teil sind Anschlüsse von Ver- und
Entsorgungsleitungen für die von der Straßenbaumaßnahme nicht benötigten
Flächen auf der VARTA-Insel betroffen. Hier sind entsprechende
Anpassungsmaßnahmen einzubeziehen.
2.4.10 Straßenausstattung
Die erforderliche Markierung erfolgt durch
aufgelegte, reflektierende, thermoplastische Massen und wird nach den HMB
(„Hinweise für die Anordnung und Ausführung von Fahrbahnmarkierungen auf
Bundesstraßen“) bzw. der RMS (Richtlinie für die Markierung von Straßen)
ausgeführt.
Die Wegweisung und Beschilderung werden nach der RWB
2000 und den Erfordernissen des Verkehrs entsprechend der StVO vorgenommen.
Die Knotenpunkte werden mit Signalanlagen
(blindengerecht mit taktilen Leiteinrichtungen) ausgerüstet.
2.4.11 Beleuchtung
Als Straßenbeleuchtung sind im Zuge der
Hauptverkehrsführung (B7) beidseitig im Mittelabschnitt einseitig Mastleuchten
vorgesehen. Durch die nah beieinanderliegenden Knoten sollte aus Gründen der
Adaption auch der kurze Zwischenbereich ausgeleuchtet werden. Die Leuchten sind
so angeordnet, dass sowohl Straße als auch Rad- Gehweg beleuchtet sind. Im
Bereich der separaten Führung des Radweges (Brücke Kuhlestraße – Station
0+680m und im Bereich Radweg Sedanstraße kann aus Sicherheitsgründen (unmittelbare
Nähe der Uferböschungen und Bahnanlagen) nicht auf eine Beleuchtung verzichtet
werden.
Für die Anbindung Kuhlestraße sind ebenfalls Leuchten
vorgesehen. Die Linienführung sowie die besondere Topografie
(Gradientenverlauf) begründen die Notwendigkeit der Beleuchtung im Sinne der
Erhöhung der Verkehrssicherheit.
3. Bauzeiten
Die Realisierung der
Bahnhofshinterfahrung soll ab dem Jahr 2011 erfolgen. Es wird mit einer
Gesamtbauzeit von ca. 9 Jahren gerechnet.
Der grundsätzliche Bauablauf wird sich
nach den Inhalten der Zuschussbewilligung richten müssen.
Ein detailierter Bauablauf wird, wie
üblich, mit dem nach Submission feststehenden mindestfordernden Bieter
ausgearbeitet werden.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Die Bahnhofshinterfahrung wird mit
Fördermitteln des Landes aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes bezuschusst.
Der Fördersatz beträgt 70% der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Ebenso werden 2% der
zuwendungsfähigen Baukosten als pauschal zuwendungsfähige Planungskosten
anerkannt.
Gesamtkosten
lt. Zuschussantrag 65,10
Mio. EUR
davon
zuwendungsfähige
Baukosten 52,48
Mio. EUR
zuwendungsfähiger
Grunderwerb 9,07
Mio. EUR
nicht
zuwendungsfähige Kosten 2,05
Mio. EUR
pauschaler
Planungskostenanteil 1,05
Mio. EUR
Die Stadt Hagen
beantragt für die Gesamtmaßnahme eine Zuwendung in Höhe von 70% der
zuwendungsfähigen Kosten, das entspricht einer Zuwendung in Höhe von 43,82 Mio.
EUR.
Es verbleibt
somit ein Eigenanteil lt. Zuwendungsantrag in Höhe von 21,28 Mio. EUR einschließlich
nicht zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 2,05 Mio. EUR.
In den
zuwendungsfähigen Grunderwerbskosten in Höhe von 9,07 Mio. EUR sind
Grunderwerbe enthalten, die bereits teilweise vor Jahren getätigt wurden (2004
– 2008). Die Kosten dieser Grunderwerbe früherer Jahre betragen gesamt
rd.1,54 Mio. EUR.
Sie sind im
Zuschussantrag enthalten, da die Flächen für die Bahnhofshinterfahrung benötigt
werden und somit der Zuschussmaßnahme zuzuordnen sind. Diese Kosten müssten
jedoch nicht mehr im Haushalt finanziert werden.
Über den Zuschussantrag hinaus sind
jedoch weitere Mittel (Eigenanteile) im Haushalt zu veranschlagen.
Planungsmittel: +
1,50 Mio. EUR
Bis zum Mai 2010 sind bereits
Planungsmittel in Höhe von rd. 1,97 Mio. EUR verfügt (gezahlt bzw. beauftragt)
worden, also rd. 0,92 Mio. EUR über dem pauschalen Ansatz im Zuwendungsantrag.
Aufgrund der von der Bezirksregierung Arnsberg geforderten Änderungen –
Fortfall der Bauabschnitte und Darstellung als eine Gesamtzuschussmaßnahme,
Straffung der Bauzeit und Darstellung der Finanzierung bis 2018 - werden voraussichtlich
auch noch weitere externe Planungsbeauftragungen in Höhe von geschätzt 0,60
Mio. EUR für Ausführungsplanungen und Ausschreibungsunterlagen erforderlich, da
entsprechende Kapazitäten bei eigenem Personal nicht vorhanden sind.
Bisher absehbar sind also zusätzliche Kosten in Höhe von
1,50 Mio. EUR, die im Zuschussantrag nicht enthalten sind.
Die Finanzierung im Haushalt stellt sich entsprechend wie
folgt dar:
Gesamtkosten lt. Zuschussantrag 65,10
Mio. EUR
abzgl. Grunderwerb früherer Jahre 1,54
Mio. EUR
= 63,56 Mio. EUR
zzgl. Planungsmittel 1,50
Mio. EUR
Gesamtfinanzierung im Haushalt 65,1
Mio. EUR
Daher basiert der Teil 4 dieser Vorlage – Finanzielle
Auswirkungen auf Gesamtkosten in Höhe von 65,1 Mio. EUR.
Die Gleistrasse, auf der die Bahnhofshinterfahrung verläuft,
wurde von der DB AG an die Stadt Hagen verkauft. Damit gibt die DB AG auch das
Recht bzw. die Möglichkeit auf, über dieses Gleis z. Z. 2 Kunden (Spedition
Schmitz, Schenker) zu bedienen. Dieses Recht ist zu entschädigen. Als
Entschädigung trägt die Stadt Hagen die Kosten für den Neubau eines
Gleisanschlusses an die S-Bahn-Strecke.
Da die DB AG vorsteuerabzugsberechtigt ist wurden bisher
seitens der Bahn immer nur Nettokosten in Rechnung gestellt. Auch der
Zuwendungsgeber akzeptiert nur die Nettokosten als zuwendungsfähig.
Die DB AG unterlag aber nunmehr, bei einer weitaus
umfangreicheren Maßnahme in Leverkusen/Opladen, dem Finanzamt in der Frage der
Umsatzsteuerpflicht, d.h. sie musste für diese Maßnahme Umsatzsteuer bezahlen.
Daher wird die DB AG nur entsprechende Verträge
unterzeichnen, in denen die Bruttokosten ausgewiesen sind, was zu einer
Kostenerhöhung von 19% gegenüber den im Zuschussantrag veranschlagten Kosten
führt. Der Betrag liegt bei 0,69 Mio. EUR
Sollte die Steuerpflicht anhand entsprechender Bescheide
bzw. Zahlungen seitens der DB AG belegt werden können, so wird die Stadt Hagen
als Zuwendungsempfängerin bei der Bewilligungsbehörde eine Klärung
herbeiführen, inwieweit auch die Steuerlast zuwendungsfähig ist.
Für investive Maßnahmen werden zu den Betriebskosten auch
die Kreditfinanzierungs- und Abschreibungskosten gerechnet. Diese ergeben sich
für die Bahnhofshinterfahrung mit ca. 958 T€ (Kreditfinanzierung) und ca.
954 T€ (Abschreibung). Die Betriebskosten werden mit ca. 1 % der Bausumme
veranschlagt- das entspricht ca. 525 T€.
Damit ergibt sich eine jährliche Kostensumme von ca. 2.437
T€, der die Erlöse (Zuwendungen) von ca. 797 T€ entgegengestellt
werden.
Entsprechend belaufen sich die Nettofolgekosten auf
1.640.180,00 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
65.100.000,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
43.814.400,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
21.285.600,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
5440 |
,
Teilfinanzstelle |
5000066 |
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
2010 - 2013 |
|||||
|
Betrag |
2.640,00 € |
10.780,00 € |
12.300,00 € |
10.050,00 € |
|
35.770.000,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
957.852,00 € |
|||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00 € |
|||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
524.790,00 € |
|||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00
€ |
|||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
954.164,00
€ |
|||||||||||||||
|
Zwischensumme |
2.436.806,00
€ |
|||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
796.626,00
€ |
|||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
1.640.180,00
€ |
|||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||
|
Die
anfallenden Kosten für die Bahnhofshinterfahrung sind als Anschaffungs- und
Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Hierzu
gehören auch die zu leistenden Entschädigungszahlungen. Die für
die Maßnahme bewilligten Zuwendungen (hier 70%) werden bis zur Fertigstellung
der Maßnahme (Aktivierung) als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der
Bilanz bilanziert. Nach Fertigstellung (Aktivierung) der einzelnen
Vermögensgegenstände (Anlagen) werden die Verbindlichkeiten als Sonderposten
in Abhängigkeit zu den anfallenden Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. |
||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1.003,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
490,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
771,5 kB
|
